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Altlastenkataster: Einsicht und Einträge je Bundesland

Ob ein Grundstück im Altlastenkataster steht, erfahren Sie aus einer Auskunft der Behörde, die das Register führt, denn die öffentliche Kartenansicht des Bayerischen Landesamts für Umwelt etwa zeigt weder Verdachtsflächen noch Adressen. Die Länder führen ihre Register nach eigenem Recht und unter eigenen Namen. In Berlin etwa heißt es Bodenbelastungskataster und verzeichnet nach Angaben der Senatsverwaltung über 10.000 Flächen. Die Auskunft beantragen Sie mit Gemarkung und Flurstücksnummer meist bei der Umweltabteilung des Landkreises oder der kreisfreien Stadt (fachlich: untere Bodenschutzbehörde), in Hamburg bei der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft.

Rechtsgrundlage

Landesrecht, § 11 BBodSchG

Name

in jedem Land eigener

Einsicht

auf Antrag, als Käufer mit Zustimmung

Grundradar-Prüfung

Altlasten bisher nur für Herne

Risiken & Prüfung10 Min. LesezeitAktualisiert: 28.09.2026Autor: Lukas Brunner
Das Wichtigste im Überblick
Jedes Kataster beruht auf Landesrecht. Das Bundesgesetz überlässt die Erfassung den Ländern, deshalb unterscheiden sich Name, Behörde und Zugang.
Online lässt sich ein einzelnes Grundstück kaum nachschlagen. Die öffentliche Karte in Bayern zeigt weder Verdachtsflächen noch Adressen, mehrere Länder bieten gar keine Karte an.
Angaben zu einem Grundstück gibt die Behörde nicht jedem heraus. Kaufinteressenten brauchen in der Regel die Zustimmung des Eigentümers oder eine Vollmacht.
Ein erledigter Fall verschwindet nicht zwingend aus dem Kataster. Der Kreis Recklinghausen etwa führt untersuchte und sanierte Flächen mit ihren Ergebnissen weiter.
Die kostenlose Grundstücksprüfung zeigt Altlasten bisher nur für Herne. Für alle anderen Orte beantragen Sie die Auskunft bei der Behörde.
Wo steht, ob ein Grundstück als belastet erfasst ist?

Ein Grundstück in Leipzig, auf dem früher eine Tankstelle stand? Ein Reihenhaus in Hamburg auf dem Gelände eines früheren Betriebshofs? Eine Baulücke im Kreis Recklinghausen, über deren Vorgeschichte niemand etwas weiß? Wer eines davon kaufen will, möchte wissen, ob die Behörden dort einen Verdacht auf Schadstoffe im Boden festgehalten haben. Die Antwort steht je nach Ort in einem anderen Register: in Leipzig im Sächsischen Altlastenkataster, in Hamburg im Altlasthinweiskataster und im Kreis Recklinghausen im Kataster des Kreises.

Welche Behörde das Register führt, wie es heißt und ob sich davon etwas öffentlich einsehen lässt, bestimmt jedes Land selbst. Wer das vor dem Kauf klärt, kann Unterlagen zu einem Eintrag noch anfordern, solange über Preis und Vertrag verhandelt wird.

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Was ist ein Altlastenkataster und was steht darin?

Ein Altlastenkataster ist das Verzeichnis, in dem eine Behörde die Flächen festhält, auf denen sie Schadstoffe im Boden aus früherer Nutzung kennt oder vermutet. Das Bundes-Bodenschutzgesetz unterscheidet in § 2 dabei zwei Stufen. Eine stillgelegte Deponie oder ein früherer Betriebsstandort, auf dem mit umweltgefährdenden Stoffen gearbeitet wurde, heißt altlastverdächtig, solange nur ein Verdacht besteht. Eine Altlast ist die Fläche erst, wenn von ihr tatsächlich eine Gefahr ausgeht. Wie sich beide Begriffe von der weiter gefassten Verdachtsfläche unterscheiden, zeigt die Begriffstabelle im Ratgeber zum Grundstückskauf.

Eine Pflicht, ein solches Verzeichnis zu führen, enthält das Bundesgesetz nicht. § 11 BBodSchG besteht aus einem einzigen Satz: „Die Länder können die Erfassung der Altlasten und altlastverdächtigen Flächen regeln.“ Jedes Kataster beruht also auf Landesrecht, in Niedersachsen etwa auf § 6 des Niedersächsischen Bodenschutzgesetzes und in Sachsen-Anhalt auf § 18 des Bodenschutz-Ausführungsgesetzes. Sachsen regelt sein Kataster nicht in einem Gesetz, sondern in einer Verwaltungsvorschrift des Umweltministeriums. Deshalb unterscheiden sich Name, Behörde und Zugang von Land zu Land.

Hessen nennt seine Datei ausdrücklich ein „internes Arbeitswerkzeug der zuständigen Behörden“, das nicht öffentlich zugänglich ist. Ein Kataster ist also zunächst der Arbeitsstand einer Behörde und kein Nachschlagewerk für Käufer. Manche Länder erfassen darin mehr als Altlasten, Sachsen-Anhalt etwa führt eine Datei schädlicher Bodenveränderungen und Altlasten. Eine schädliche Bodenveränderung ist nach dem Gesetz eine Beeinträchtigung des Bodens, die für Einzelne oder die Allgemeinheit Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen herbeiführen kann, auch ohne frühere Deponie oder früheren Betrieb.

Welches Register führt Ihr Land, und gibt es eine öffentliche Karte?

Das Register heißt in fast jedem Land anders, und eine öffentliche Karte, in der sich der Eintrag zu einem einzelnen Grundstück nachschlagen lässt, nennt keine der Landes- und Kreisbehörden, deren Angaben hier zusammengestellt sind. Die Kartenansicht des Bayerischen Landesamts für Umwelt zeigt keine Verdachtsflächen und aus Datenschutzgründen weder Flurnummern noch Adressen. Wer dort nichts findet, weiß über sein Grundstück also noch nichts.

Die Auskunft zu einem Grundstück beantragen Sie deshalb bei der Behörde, die für Ihr Land genannt ist. Grundbuch und Baulastenverzeichnis sind eigene Register und ersetzen diese Anfrage nicht. Meist ist das die untere Bodenschutzbehörde, also die Umweltabteilung des Landkreises oder der kreisfreien Stadt. Obere Bodenschutzbehörden stehen eine Ebene darüber, in Rheinland-Pfalz etwa die beiden Struktur- und Genehmigungsdirektionen. Für ein Land ohne geprüfte Angabe fragen Sie bei der Umweltverwaltung des Landes nach.

Register, Behörden und öffentliche Karten nach den Angaben der Landes- und Kreisbehörden, Stand September 2026. Ein Strich bedeutet, dass sich die Angabe nicht an einer amtlichen Seite prüfen ließ.
LandRegisterWer es führtÖffentliche Karte
Baden-WürttembergBodenschutz- und AltlastenkatasterUntere Bodenschutz- und Altlastenbehörden bei den Landratsämtern und StadtkreisenKeine, Auskunft auf Antrag, etwa über Service-BW
BayernAltlastenkataster, ohne eigenen NamenAuskunft zum Grundstück: Landratsamt oder kreisfreie StadtKartenansicht des Landesamts für Umwelt, ohne Verdachtsflächen, Flurnummern und Adressen
BerlinBodenbelastungskataster (BBK)Bezirkliche Umweltämter und Senatsverwaltung gemeinsamFIS-Broker mit kartierten Flächen, adressgenaue Auskunft erst auf Antrag
BrandenburgAltlasten- und Bodenschutzkataster (ALBOKAT)Landesamt für Umwelt, Auskunft über die unteren Bodenschutzbehörden der KreiseKeine
Bremen–––
HamburgAltlasthinweiskatasterBehörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft–
HessenAltflächendatei im Fachinformationssystem Altlasten und GrundwasserschadensfälleLandesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie mit den RegierungspräsidienKeine, nur zusammengefasste Zahlen
Mecklenburg-Vorpommern–––
NiedersachsenAltlastenverzeichnisUntere Bodenschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien StädteFür das Verzeichnis keine genannt
Nordrhein-WestfalenIm Kreis Recklinghausen das Altlastenkataster des KreisesUntere Bodenschutzbehörde, im Kreis Recklinghausen die des Kreises–
Rheinland-PfalzBodenschutzkataster, Teil des BodeninformationssystemsStruktur- und Genehmigungsdirektionen Nord und SüdKeine, Auskunft zum Flurstück auf Antrag
Saarland–––
SachsenSächsisches Altlastenkataster (SALKA)Untere Bodenschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte, betrieben vom Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und GeologieKeine genannt, Auskunft über die Behörde oder Amt24
Sachsen-AnhaltDatei schädlicher Bodenveränderungen und AltlastenLandkreise und kreisfreie Städte, auf Servern des Landesamts für UmweltschutzKeine, nur zusammengefasste Zahlen
Schleswig-HolsteinAltlasteninformationssystem (ALTIS-SH)Obere Bodenschutzbehörde, gemeldet von den Kreisen und kreisfreien StädtenKeine genannt
Thüringen–––
Wer darf einen Eintrag im Altlastenkataster einsehen?

Umweltinformationen stehen grundsätzlich jeder Person offen, Angaben zu einem bestimmten Grundstück erhalten Kaufinteressenten aber in der Regel nur mit dem Einverständnis des Eigentümers. Den Zugang regeln Umweltinformationsgesetze, eines des Bundes und eigene Gesetze der Länder wie das Sächsische Umweltinformationsgesetz. Das Bundesgesetz gibt jeder Person einen Anspruch auf freien Zugang zu Umweltinformationen, ohne dass sie ein rechtliches Interesse nachweisen muss (§ 3 UIG).

Zugleich zieht es eine Grenze zum Schutz der Betroffenen. Die Behörde muss einen Antrag ablehnen, soweit sie mit der Antwort personenbezogene Daten offenbaren und dadurch die Interessen der Betroffenen erheblich beeinträchtigen würde (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 UIG). Das gilt nicht, wenn die Betroffenen zugestimmt haben oder das öffentliche Interesse an der Bekanntgabe überwiegt. Ein Eintrag zu einem bestimmten Flurstück lässt Rückschlüsse auf dessen Eigentümer zu. Die Behörden behandeln ihn deshalb als personenbezogene Angabe und verlangen von Kaufinteressenten in der Regel eine schriftliche Zustimmung oder Vollmacht des Eigentümers.

Für den Kauf heißt das: Bitten Sie den Verkäufer früh um diese Zustimmung, oder lassen Sie ihn die Auskunft selbst beantragen und Ihnen vorlegen. Wie der Antrag aussieht, welche Angaben er braucht und was er in drei Beispielen kostet, beschreibt der Ratgeber zum Grundstückskauf.

Was sagt der Status eines Eintrags über die Fläche?

Der Status zeigt, wie weit die Behörde den Fall bearbeitet hat, und damit, ob über den Boden schon etwas feststeht oder erst ein Verdacht erfasst ist. Die beiden Grundbegriffe, altlastverdächtige Fläche und Altlast, gibt das Bundesgesetz allen Ländern vor. Wie ein Kataster die Stufen dazwischen und den Abschluss eines Falls bezeichnet, kann sich dagegen von Land zu Land unterscheiden. Hamburg etwa nennt sein ganzes Register Altlasthinweiskataster, und schon der Name sagt, dass ein Eintrag dort zunächst ein Hinweis ist.

Wie eine Auskunft mit einem Verdacht im Einzelnen zu lesen ist, zeigt ein Lesebeispiel im Ratgeber zum Grundstückskauf. Diese Stationen kann ein Eintrag durchlaufen, auch wenn das Kataster sie anders benennt:

  • Verdacht erfasst: Für die Fläche gibt es Hinweise, etwa auf eine frühere Deponie oder einen früheren Betrieb. Ob tatsächlich eine Gefahr besteht, ist noch offen.
  • Untersucht: Die Behörde ist dem Verdacht nachgegangen. Die Auskunft sollte dann auch das Ergebnis nennen.
  • Verdacht bestätigt: Von der Fläche geht eine Gefahr aus, sie ist damit eine Altlast. Was dagegen zu tun ist, legt die Behörde fest.
  • Verdacht ausgeräumt: Die Untersuchung hat keine Gefahr ergeben. Das Ergebnis gilt für das, was untersucht wurde, nicht für jede spätere Nutzung.
  • Saniert: Die Maßnahmen gegen die Gefahr sind abgeschlossen. Was danach etwa für einen Garten oder einen tiefen Aushub gilt, klären der Abschlussbericht und die Bewertung der Behörde.
Entscheidungsbaum zum Status eines Katastereintrags: Verdacht, Verdacht ausgeräumt, Altlast oder saniert
Wird ein Eintrag gelöscht, wenn der Verdacht ausgeräumt oder die Fläche saniert ist?

Nicht zwingend, denn der Kreis Recklinghausen etwa führt auch untersuchte und sanierte Flächen mit allen Ergebnissen im Kataster weiter und schreibt nur ihren Status fort.

Für Käufer ist das eher ein Vorteil. Ein Eintrag, nach dem der Verdacht ausgeräumt oder die Fläche saniert ist, belegt, dass sich eine Behörde mit dem Grundstück befasst hat, und die Ergebnisse dazu lassen sich anfordern. Bei einem Grundstück ohne Eintrag hat dagegen womöglich noch niemand geprüft, ob der Boden belastet ist.

Hamburg übernimmt allerdings ausdrücklich keine Gewähr dafür, dass sein Altlasthinweiskataster aktuell und vollständig ist. Dort ist deshalb weder ein Eintrag noch sein Fehlen ein abschließender Befund. Fragen Sie bei jedem Eintrag, wann die Behörde die Fläche zuletzt bewertet hat und mit welchem Ergebnis.

Zeigt die kostenlose Grundstücksprüfung von Grundradar Altlasten an?

Bisher nur für Grundstücke in der Stadt Herne, weil Grundradar nur dort Altlastendaten hat, die weiterverwendet werden dürfen und rechtlich geklärt sind.

Liegt ein Grundstück in Herne auf einer dort erfassten Fläche, meldet die Prüfung eine bestätigte Altlast oder einen Altlastverdacht. Welcher Bearbeitungsstand dahintersteht, klärt die Auskunft der Stadt Herne. In allen anderen Fällen, auch in Herne ohne Treffer, lautet die Zeile: „Für dieses Bundesland liegen keine flächendeckenden Altlastendaten vor.“ Eine Entwarnung gibt die Prüfung für Altlasten also nie, und ein Ergebnis ohne Treffer sagt nichts darüber, ob das Grundstück im Kataster steht.

Auch die Grundradar-Karte hat kein Altlasten-Thema. Sie zeigt unter anderem Hochwasser, Radon, Lärm und Altbergbau, Altlastenflächen aber nicht. Die kostenlose Grundstücksprüfung ergänzt die Auskunft der Behörde um solche Standortinformationen, ersetzt sie aber nicht.

Häufig gestellte Fragen

Was kostet eine Auskunft aus dem Altlastenkataster?

Die Gebühren legen Land und Behörde fest, und sie können weit auseinanderliegen. Der Landkreis Oberhavel in Brandenburg etwa nennt nach der Gebührenordnung zum Umweltinformationsgesetz des Landes 0 bis 500 Euro. Beispiele aus Nordrhein-Westfalen, Hamburg und Bayern stehen im Grundradar-Ratgeber „Altlasten beim Grundstückskauf prüfen“.

Wie schnell muss die Behörde auf den Antrag antworten?

Das Umweltinformationsgesetz des Bundes sieht grundsätzlich einen Monat vor, bei besonders umfangreichen oder komplexen Informationen zwei Monate (§ 3 UIG). Die Kataster führen allerdings Behörden der Länder und Kreise, für die das Umweltinformationsgesetz des Landes eigene Fristen setzen kann. Steht der Notartermin schon fest, fragen Sie bei der Antragstellung nach der voraussichtlichen Bearbeitungszeit.

Heißt das Altlastenkataster in Brandenburg noch ALKAT?

Nein. Das Landesamt für Umwelt hat es 2024 in Altlasten- und Bodenschutzkataster umbenannt, kurz ALBOKAT, und dabei thematisch um den Bodenschutz erweitert. Unterlagen, die sich auf ALKAT oder ALKATonline beziehen, stammen also aus demselben Register.

Stehen auch Grundwasserschäden im Altlastenkataster?

Das hängt vom Land ab. Hessen etwa führt Altlasten und Grundwasserschadensfälle in einem gemeinsamen Fachinformationssystem. Fragen Sie in anderen Ländern bei der Auskunft ausdrücklich nach Schäden im Grundwasser, denn ob sie im selben Register stehen, ist nicht überall gleich geregelt.

Fazit

Ob ein Grundstück im Altlastenkataster steht, beantwortet die Auskunft der Behörde, die das Register des Landes führt, meist die untere Bodenschutzbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt. Öffentliche Karten und die kostenlose Grundstücksprüfung ersetzen diese Auskunft nicht. Lesen Sie in der Antwort vor allem den Status, und fragen Sie nach, was untersucht wurde und mit welchem Ergebnis. Wie es bei einem Verdacht weitergeht, von der Bodenuntersuchung bis zum Kaufvertrag, beschreibt der Ratgeber Altlasten beim Grundstückskauf. Der Beitrag ist keine individuelle Rechtsberatung.

Nächster Schritt

Auskunft beantragen, solange der Kauf noch offen ist

Die kostenlose Grundstücksprüfung zeigt weitere Standortinformationen. Ob das Grundstück im Altlastenkataster steht, klärt außerhalb von Herne die Auskunft der Behörde.

Was die kostenlose Grundstücksprüfung zeigt →