Vorhaben und Unterlagen klären
Hinweisauswertung
Umfang prüfen
nicht berühren, Polizei
- Bezirksregierung Düsseldorf: Kampfmittelbeseitigung – Präventive Beteiligung bei Baumaßnahmen, Antrag über die örtliche Ordnungsbehörde und Bedeutung der Luftbildauswertung.
- Hamburg Service: Gefahrenerkundung Kampfmittelverdacht – Verfahrensschritte und Zuständigkeit bei der Klärung eines Kampfmittelverdachts vor Bodeneingriffen.
- Berlin: Ermittlung und Bergung von Kampfmitteln – Verfahrenshinweise nach der Änderung im März 2026: konkrete geplante Bodeneingriffe, keine allgemeine Auskunftspflicht und besondere Vorgaben für frühere Löschteiche.
- Schleswig-Holstein: Überprüfung auf Kampfmittelbelastung – Das Serviceportal nennt 141 Euro je angefangene Arbeitsstunde für die Luftbildauswertung und in der Regel 50 Euro je tangiertem Flurstück für eine Arbeitsfreigabebescheinigung, höchstens 15.000 Euro. Abruf 11.09.2026.
- Baden-Württemberg: Die Kampfmittelbeseitigung in Baden-Württemberg – Landesweite Zuständigkeit des Kampfmittelbeseitigungsdienstes beim Regierungspräsidium Stuttgart, entgeltpflichtige Luftbildauswertung, Suche und Bergung gegen Kostenerstattung, Bearbeitungszeit aktuell etwa 33 Wochen. Abruf 11.09.2026.
- Niedersachsen: Kriegsluftbildauswertung zur Gefahrenerforschung (LGLN) – Antrag als PDF-Formular per E-Mail, Liegenschaftskarte und möglichst digitale Geodaten, Kosten 90 bis 500 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer, Bearbeitungszeit bis zu 16 Wochen (Stand März 2026). Abruf 11.09.2026.
- Rheinland-Pfalz: Kampfmittelräumdienst (ADD) – Zuständig sind die örtlichen Ordnungsbehörden. Der Kampfmittelräumdienst leistet Amtshilfe. Das Land beurteilt und bescheinigt die Kampfmittelbelastung oder -freiheit vor Baumaßnahmen nicht und verweist auf private Fachunternehmen. Die Räumung bei einem Fund trägt das Land. Abruf 11.09.2026.
- Bayerisches Innenministerium: Kampfmittelbeseitigung – Verantwortung von Eigentümern und Bauherren sowie Verhalten bei einem Kampfmittelfund.
- Bayern: Bekanntmachung über die Abwehr von Gefahren durch Kampfmittel 2026 – Bekanntmachung vom 13.08.2026, BayMBl. Nr. 345, in Kraft seit dem 01.09.2026.
- Bayern: Inkrafttreten der Bekanntmachung 2026 – Nr. 11: Inkrafttreten 01.09.2026 und Außerkrafttreten der Bekanntmachung von 2010 zum 31.08.2026.
- Innenministerium NRW: Gefahren durch Kampfmittel – Keine eigenen Untersuchungs- oder Handhabungsversuche. Bei Funden zuständige Sicherheitskräfte verständigen.