Zum Hauptinhalt springen
grundradar

Kampfmittelfreigabe: Prüfung, Kosten und Nachweise vor dem Bau

Vor den Erdarbeiten für ein Bauvorhaben müssen Sie klären, ob für die betroffene Fläche eine Kampfmittelprüfung erforderlich ist. Der Weg richtet sich nach Bundesland, vorhandenen Hinweisen und geplantem Eingriff. Eine Luftbildauswertung ist dabei nicht dasselbe wie eine Untersuchung im Boden, und eine Freigabebescheinigung gilt nur in ihrem dokumentierten Umfang. Fordern Sie vorhandene Unterlagen an und stimmen Sie Fläche, Arbeitstiefe und weitere Schritte mit der zuständigen Stelle ab.

Erster Schritt

Vorhaben und Unterlagen klären

Luftbild

Hinweisauswertung

Bescheinigung

Umfang prüfen

Bei einem Fund

nicht berühren, Polizei

Risiken & Prüfung11 Min. LesezeitAktualisiert: 11.09.2026Autor: Lukas Brunner
Das Wichtigste im Überblick
Auskunft, Luftbildauswertung und Untersuchung im Boden sind unterschiedliche Leistungen. Prüfen Sie, welche tatsächlich durchgeführt wurde.
Eine vorhandene Bescheinigung muss zur heutigen Fläche und zu den geplanten Arbeiten passen. Sie ist keine unbegrenzte Zusicherung für das gesamte Grundstück.
Antrag, Zuständigkeit und Kosten unterscheiden sich zwischen den Ländern. Eine Frist aus einem anderen Bundesland ist keine sichere Planungsgrundlage.
Bei einem verdächtigen Fund Arbeiten einstellen, den Gegenstand nicht berühren oder bewegen und die Polizei verständigen.
Deckt die vorhandene Auskunft den geplanten Bau ab?

Für ein Wohnhaus ist ein Keller vorgesehen, für die Zufahrt ein Leitungsgraben. Der Verkäufer besitzt eine ältere Auskunft über das Grundstück. Ob diese Unterlage beide Arbeiten abdeckt, lässt sich nicht aus ihrer Überschrift erkennen. Entscheidend sind der untersuchte Bereich, das damalige Vorhaben und die Aussage der zuständigen Stelle.

Kampfmittel sind zurückgebliebene militärische Gegenstände, etwa Munition oder Bombenblindgänger. Bei einem Verdacht geht es um sichere Vorbereitung durch zuständige Behörden und Fachfirmen, nicht um eigene Suchversuche. Die Kaufprüfung soll klären, welche Schritte vor den Bauarbeiten nötig sind und wer sie beauftragt. Kampfmittel sind dabei nur eines von mehreren Grundstücksrisiken, die vor dem Kauf zusammenkommen.

Haben Sie ein konkretes Grundstück im Blick?Prüfen Sie Lage, Richtwert und vorliegende Risikohinweise kostenlos.
Wann sollten Käufer eine Kampfmittelprüfung anstoßen?

Klären Sie die Frage früh, wenn Erdarbeiten geplant sind oder Unterlagen auf eine mögliche Belastung hinweisen. Dazu können frühere militärische Nutzungen, Bombardierungen oder bereits bekannte Funde gehören. Eine pauschale Aussage über die ganze Stadt ist jedoch kein Befund für das einzelne Flurstück.

Benennen Sie das Vorhaben so konkret, dass die zuständige Stelle den benötigten Umfang beurteilen kann. Ein vorhandenes Haus sagt noch nicht, ob auch eine neue Kellergrube oder ein späterer Leitungsgraben untersucht wurde. Umgekehrt löst nicht jeder Kauf ohne Bodeneingriff automatisch dasselbe Verfahren aus.

Die Bezirksregierung Düsseldorf beschreibt die präventive Beteiligung des Kampfmittelbeseitigungsdienstes bei Baumaßnahmen mit Eingriffen ins Erdreich. Hamburg knüpft die Klärung ausdrücklich an Bodeneingriffe. Fragen Sie deshalb am Grundstücksort, statt eine bundesweite Pflicht zu einem bestimmten Formular anzunehmen.

  • Vorhandene Auskünfte, Untersuchungsberichte und Bescheinigungen beim Verkäufer anfordern.
  • Betroffene Flurstücke und geplante Arbeiten auf einem Lageplan kennzeichnen lassen.
  • Bei der zuständigen Stelle klären, welche Unterlage für dieses Vorhaben verlangt oder empfohlen wird.
  • Erforderliche weitere Untersuchungen, Zuständigkeit und Finanzierung vor dem Baubeginn festlegen.
Was unterscheidet Luftbildauswertung, Untersuchung und Freigabe?

Die Luftbildauswertung prüft die dokumentierte Vergangenheit, die technische Untersuchung prüft den heutigen Boden. Eine Freigabe bestätigt anschließend nur den Bereich, der tatsächlich untersucht wurde. Die drei Begriffe werden oft gleichgesetzt, meinen aber unterschiedliche Leistungen. Die Luftbildauswertung wertet dafür historische Aufnahmen und weitere vorhandene Unterlagen auf Hinweise aus. Ihr Ergebnis kann helfen zu entscheiden, ob eine weitergehende Untersuchung erforderlich ist.

Bei einer technischen Untersuchung oder Räumung arbeitet eine dafür qualifizierte Fachfirma im festgelegten Umfang. Welche Verfahren erforderlich und zulässig sind, müssen Fachleute und zuständige Stellen anhand des Vorhabens entscheiden. Eine Anleitung zur Suche oder Handhabung gehört nicht in die private Kaufprüfung.

Der Begriff Kampfmittelfreigabe wird nicht überall für dieselbe Unterlage verwendet. Lesen Sie deshalb, wer die Bescheinigung ausgestellt hat, auf welche Arbeiten sie sich bezieht und welche Grenzen genannt sind. Eine behördliche Auskunft ohne Verdacht, ein technischer Bericht und eine Arbeitsfreigabebescheinigung sind nicht beliebig austauschbar.

In Ausschreibungen und Angeboten taucht der Begriff „Kampfmittelauswertung für ein Bauvorhaben“ auf. Gemeint ist meist die Luftbildauswertung, die Niedersachsen Kriegsluftbildauswertung und Baden-Württemberg Kampfmittelvorerkundung nennt. Ein „Kampfmittelgutachten“ gibt es amtlich dagegen nicht: Keine der hier genannten Landesstellen bezeichnet ihr Ergebnis so, und gemeint ist fast immer der Bericht einer privaten Fachfirma. Auch eine bescheinigte „Kampfmittelfreiheit“ sollten Sie nicht erwarten, denn manche Länder lehnen es ausdrücklich ab, sie vor Baumaßnahmen zu bescheinigen.

Die Bezeichnungen unterscheiden sich je nach ausstellender Stelle. Entscheidend ist, was im Dokument selbst steht.
Unterlage oder LeistungWelche Information sie liefertWelche Grenze zu prüfen ist
Register- oder AktenauskunftWelche Hinweise in den ausgewerteten Beständen vorliegen.Welche Bestände und Flächen waren erfasst?
LuftbildauswertungWelche Verdachtshinweise aus den untersuchten historischen Aufnahmen hervorgehen.Welche Zeiträume und Bildqualität decken die Auswertung ab?
Technischer Untersuchungs- oder RäumberichtWelche fachlichen Arbeiten im dokumentierten Bereich vorgenommen wurden.Fläche, Tiefe, Verfahren und ausgeschlossene Bereiche prüfen lassen.
Freigabe- oder AbschlussbescheinigungWelche Aussage für den bezeichneten Bereich und Zweck bestätigt wird.Die Erklärung nicht auf andere Flächen oder tiefere Eingriffe übertragen.
Wie prüfen Sie eine vorhandene Freigabebescheinigung?

Vergleichen Sie die in der Bescheinigung genannte Fläche und Tiefe mit dem, was jetzt gebaut werden soll. Geprüft ist nur, was dort ausdrücklich erfasst ist. Das folgende Lesebeispiel ist frei erfunden. Die Maße sind keine Empfehlung für die Untersuchung oder für sichere Erdarbeiten. Sie dienen ausschließlich dazu, eine räumliche Begrenzung in einem Dokument zu erkennen.

Angenommen, eine ältere Bescheinigung bezieht sich auf eine markierte Fläche von 300 m² und nennt einen untersuchten Tiefenbereich bis 1,5 m. Der neue Entwurf sieht einen Keller bis 2,5 m Tiefe vor. Aus dieser Bescheinigung allein lässt sich der tiefere Eingriff nicht ableiten. Vor weiteren Arbeiten muss die zuständige Stelle oder Fachfirma klären, welche Ergänzung benötigt wird.

Dasselbe gilt seitlich. Eine Aussage über die frühere Baugrube deckt nicht automatisch eine neue Zufahrt oder den späteren Anschlussgraben ab. Lassen Sie den dokumentierten Bereich mit dem aktuellen Lageplan vergleichen. Wenn Unterlagen fehlen oder Begriffe unklar sind, bitten Sie den Aussteller um Erläuterung statt die Erklärung selbst großzügig auszulegen.

Fiktive Unterlage für das ebenfalls fiktive Flurstück 47/3. Keine reale Freigabe und keine technische Prüfvorgabe.
FeldFiktive AngabeFrage für das aktuelle Vorhaben
FlächenbezugFlurstück 47/3, markierter Bereich von 300 m²Liegt jede geplante Erdarbeit innerhalb dieses Bereichs?
UntersuchungsumfangTiefenbereich bis 1,5 m laut BerichtIst der neue Eingriff bis 2,5 m gesondert geklärt?
ZweckVorbereitung des damaligen BauabschnittsBetrifft der heutige Entwurf denselben Bauabschnitt?
Aussteller und AnlagenFachfirma, Lageplan und AbschlussberichtSind Qualifikation, Zuordnung und Anlagen nachvollziehbar?
EinschränkungenHinweise auf ausgenommene TeilbereicheWer klärt diese Bereiche vor Beginn weiterer Arbeiten?
Wer ist zuständig und was unterscheidet die Länder?

Zuständig ist eine Behörde am Grundstücksort. Welche das ist und welches Verfahren sie verlangt, regelt jedes Land anders. Die folgenden Beispiele zeigen dieses Muster, sind aber keine vollständige Übersicht aller Länder. Der benannte Erstkontakt dient dazu, das Vorgehen für den konkreten Grundstücksort festzulegen.

In Nordrhein-Westfalen läuft der Antrag regelmäßig über die örtliche Ordnungsbehörde. Sie bindet den zuständigen Kampfmittelbeseitigungsdienst ein. Die Bezirksregierung Düsseldorf stellt dazu Verfahrenshinweise bereit. Ein privater Anruf bei irgendeiner Räumfirma ersetzt diese Abstimmung nicht.

Seit der Änderung vom März 2026 gilt in Berlin keine allgemeine Pflicht mehr, eine Auskunft einzuholen. Auskünfte knüpfen an konkret geplante und benannte Bodeneingriffe an. Daraus folgt keine generelle Erlaubnis, bei einem Verdacht ohne weitere Klärung zu arbeiten. Für frühere Löschteiche nennt die Berliner Verfahrensinformation besondere Anforderungen an die Beteiligung befugter Fachfirmen.

In Bayern gilt seit dem 1. September 2026 eine neue Bekanntmachung zur Abwehr von Gefahren durch Kampfmittel. Das Inkrafttreten ist in Nr. 11 der Bekanntmachung ausdrücklich geregelt. Prüfen Sie bei älteren Merkblättern, ob sie noch auf die aufgehobene Bekanntmachung von 2010 verweisen. Das Bayerische Innenministerium erläutert die Verantwortung von Eigentümern und Bauherren bei konkreten Gefahren sowie die Rolle von Fachfirmen und Sicherheitsbehörden.

Baden-Württemberg und Niedersachsen führen den Antrag direkt zum Land. In Baden-Württemberg ist der Kampfmittelbeseitigungsdienst beim Regierungspräsidium Stuttgart landesweit für diese Kampfmittelvorerkundung zuständig. Er beschafft und wertet die Luftbilder aus und übernimmt im Rahmen seiner Kapazität und gegen vollständige Kostenerstattung auch Suche und Bergung. Veranlassen müssen Eigentümer beides selbst. In Niedersachsen nimmt das Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung (LGLN) die Kriegsluftbildauswertung entgegen. Der Antrag läuft als ausgefülltes Formular per E-Mail und verlangt eine Liegenschaftskarte, vorzugsweise mit digitalen Geodaten.

Rheinland-Pfalz fällt aus diesem Muster. Zuständig sind dort die örtlichen Ordnungsbehörden, also die Verbandsgemeinde-, Gemeinde- oder Stadtverwaltung. Der Kampfmittelräumdienst der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) unterstützt sie nur im Wege der Amtshilfe. Bei einem Bauvorhaben ohne konkreten Gefahrenverdacht führt das Land selbst keine Prüfung durch. Es beurteilt und bescheinigt die Kampfmittelbelastung oder -freiheit eines Grundstücks im Vorfeld von Baumaßnahmen ausdrücklich nicht und verweist dafür auf private Fachunternehmen. Die Räumung bei einem tatsächlichen Fund trägt dagegen das Land.

Amtliche Verfahrensbeispiele. Örtliche Vorgaben und der konkrete Untersuchungsbedarf bleiben maßgeblich. Die Abrufdaten stehen im Quellenverzeichnis.
GebietErster WegWichtige Unterscheidung
HamburgService der Feuerwehr zur GefahrenerkundungKlärung vor Bodeneingriffen. Auskunft und weitergehende Gefahrenerkundung unterscheiden.
Nordrhein-WestfalenÖrtliche Ordnungsbehörde mit zuständigem KampfmittelbeseitigungsdienstLuftbildauswertung als Ausgangspunkt, weitere Schritte nach Ergebnis und Vorhaben.
BerlinSenatsverwaltung, Ermittlung und Bergung von KampfmittelnKeine allgemeine Auskunftspflicht mehr. Das befreit aber nicht von den übrigen Sicherheitsanforderungen.
Schleswig-HolsteinKampfmittelräumdienst über den Landes-OnlinedienstGebühren und erforderliche Unterlagen im konkreten Verfahren prüfen.
BayernZuständige Sicherheitsbehörde und erforderlichenfalls qualifizierte FachfirmaVorsorgliche Untersuchung und staatliche Maßnahmen bei einem Fund sind unterschiedliche Aufgaben.
Baden-WürttembergKampfmittelbeseitigungsdienst beim Regierungspräsidium Stuttgart, landesweit zuständigAntrag direkt beim Land, nicht über die Gemeinde. Die Auswertung gilt für das Bauvorhaben, für das sie ausgestellt wurde.
NiedersachsenKampfmittelbeseitigungsdienst des LGLN, Antrag als Formular per E-MailDie Auswertung ist kostenpflichtig. Lageplan und möglichst digitale Geodaten gehören zum Antrag.
Rheinland-PfalzÖrtliche Ordnungsbehörde. Der Kampfmittelräumdienst der ADD leistet nur AmtshilfeBescheinigt vor dem Bau keine Kampfmittelfreiheit. Vorsorgliche Auswertungen beauftragen Bauherren privat.
Welche Angaben gehören in die Anfrage?

Eine brauchbare Anfrage beschreibt Grundstück und Bauvorhaben gemeinsam. Für die reine Kaufvorprüfung können Sie zunächst vorhandene Erkenntnisse erfragen. Soll bald gebaut werden, muss die Stelle wissen, welche Bereiche und Arbeiten betroffen sind. Ein Antrag ohne Lagebezug oder mit einer alten Flurstücksnummer kann die Bearbeitung erschweren.

Klären Sie, wer den Antrag stellt und wer weitere Arbeiten beauftragen darf. Wenn Sie noch nicht Eigentümer sind, können eine Vollmacht und eine Vereinbarung über die Nutzung des Grundstücks erforderlich sein. Das Verfahren ersetzt nicht die Zustimmung zu tatsächlichen Untersuchungsarbeiten auf fremdem Eigentum.

  1. Gemeinde, Gemarkung, Flurstücksnummern und aktuelle Anschrift zusammentragen.
  2. Lageplan mit den betroffenen Bauabschnitten bereitstellen. Den benötigten Detaillierungsgrad bei der Stelle erfragen.
  3. Art und vorgesehenen Umfang der Bodeneingriffe durch den Planer beschreiben lassen.
  4. Vorhandene Auskünfte, Untersuchungsberichte und Freigaben mit Datum und Anlagen beifügen.
  5. Nach Zuständigkeit, weiteren Unterlagen, Gebühren und aktueller Bearbeitungsdauer fragen.
  6. Das Ergebnis an Planer und ausführende Firmen weitergeben. Offene Bedingungen vor Beginn der betroffenen Arbeiten klären.
Was kostet eine Kampfmittelprüfung?

Für eine Luftbildauswertung nennt das Serviceportal Schleswig-Holstein 141 Euro je angefangene Arbeitsstunde. Zwei berechnete angefangene Stunden ergeben somit 282 Euro für diese Leistung. Eine Arbeitsfreigabebescheinigung führt das Portal als gesonderte Gebührenposition, in der Regel 50 Euro je tangiertem Flurstück und höchstens 15.000 Euro. Niedersachsen nennt für seine Auswertung 90 bis 500 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer, je nach Aufwand. Das ist kein Komplettpreis für eine Kampfmittelfreigabe und kein bundesweiter Tarif.

Die Auskunftsgebühr ist nicht der Preis für alle späteren Arbeiten. Unterscheiden Sie Akten- oder Luftbildauswertung, erforderliche technische Untersuchung, eine mögliche Räumung und Auswirkungen auf die Baustelle. Wer diese Kosten trägt, hängt auch vom Landesverfahren und den vertraglichen Vereinbarungen ab. Eine kostenfreie staatliche Maßnahme bei einem Fund bedeutet nicht automatisch, dass auch die vorherige private Untersuchung bezahlt wird. Gebührensätze können sich ändern. Prüfen Sie deshalb den aktuellen Stand im Serviceportal, bevor Sie den Antrag stellen.

Holen Sie für private Leistungen ein Angebot mit nachvollziehbarem Umfang ein. Welche Fläche und welches Vorhaben werden berücksichtigt? Was ist eingeschlossen, was müsste nach einem Befund gesondert beauftragt werden? Fragen Sie auch nach der Dokumentation. Eine niedrige Angebotssumme ist nur vergleichbar, wenn dieselben Leistungen enthalten sind.

Kosten getrennt erfragen. Kein Preisversprechen und kein Schema für die technische Durchführung.
KostenpunktZu klärende Frage
Auskunft oder LuftbildauswertungWelche amtliche Gebühr gilt für genau diese Leistung?
Fachliche UntersuchungWelcher beauftragte Bereich und welcher dokumentierte Leistungsumfang sind enthalten?
Weitere Maßnahmen nach einem BefundWer entscheidet, beauftragt und trägt die jeweiligen Kosten?
BauablaufWelche vertraglichen Folgen hätte eine Unterbrechung oder Verschiebung?
AbschlussunterlagenSind Bericht, Plan und erforderliche Bestätigungen Teil des Auftrags?
Wie viel Zeit sollten Sie vor den Erdarbeiten einplanen?

Planen Sie rückwärts vom ersten betroffenen Arbeitsschritt, nicht allein vom Notartermin. Nach einer Auskunft kann eine weitere Untersuchung nötig werden. Ein angegebener Zeitraum für die Luftbildauswertung umfasst diese zusätzliche Stufe nicht automatisch.

Das Hamburger Serviceangebot unterscheidet mehrere Bearbeitungsschritte. Für die Gefahrenerkundung mit Luftbildauswertung nennt es rund vier Wochen, für eine reine Prüfung des Verdachtsflächenkatasters bis zu mehreren Tagen. Beide Zeiten sind Orientierungsgrößen. Für die tatsächliche Laufzeit verweist die Behörde ausdrücklich auf die zuständige Stelle. Fragen Sie deshalb nach der aktuellen Dauer ab Eingang vollständiger Unterlagen und danach, welche weiteren Schritte das Ergebnis auslösen kann.

Die Wartezeiten liegen weit auseinander. Baden-Württemberg nennt wegen des hohen Antragsaufkommens aktuell etwa 33 Wochen. Liegt für das gesamte Untersuchungsgebiet bereits eine Luftbildauswertung vor, bearbeitet das Land den Antrag innerhalb von vier Wochen. Niedersachsen gibt bis zu 16 Wochen an (Stand März 2026), obwohl die Auswertung eines durchschnittlichen Grundstücks nur zwei bis drei Arbeitsstunden kostet. Der Rückstau, nicht der Aufwand, bestimmt also den Termin.

Ist der Bauvertrag bereits vorbereitet, sollten Planer und Bauunternehmen die noch offenen Voraussetzungen kennen. Lassen Sie Kosten und Terminfolgen einer notwendigen Unterbrechung vertraglich klären. Einen festen Bauanfang trotz ungeklärter Sicherheitsvoraussetzungen zu versprechen, verlagert das Problem nur in die Ausführung.

Was sollte vor dem Grundstückskauf feststehen?

Feststehen sollte, ob eine Auskunft oder Untersuchung bereits vorliegt, welchen Bereich sie abdeckt und ob vor den ersten Erdarbeiten weitere Schritte nötig sind. Nicht jede Untersuchung muss vor dem Kauf abgeschlossen sein. Fordern Sie die vorhandenen Unterlagen deshalb an, bevor Sie sich auf einen Zeitplan festlegen.

Bei einem konkreten Verdacht sollten Umfang und nächster fachlicher Schritt geklärt sein. Lassen Sie den Notar oder einen spezialisierten Rechtsanwalt beraten, wie noch ausstehende Untersuchungen und ihre Ergebnisse im Kaufvertrag berücksichtigt werden können. Eine Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer hebt Sicherheitsanforderungen nicht auf.

Eine Kampfmittelprüfung ersetzt außerdem keine Prüfung von Schadstoffen oder Tragfähigkeit. Bei ehemaliger gewerblicher Nutzung kann daneben eine Altlastenauskunft nötig sein. Welche weiteren Unterlagen im Ablauf zusammenkommen, erklärt der Ratgeber zum Grundstückskauf.

Öffentlich-rechtliche Lasten stehen wiederum nicht im Grundbuch, sondern im Baulastenverzeichnis. Wie Sie dort Auskunft bekommen und was ein Eintrag für das Bauen bedeutet, erklärt der Ratgeber zu Baulasten.

Was tun bei einem verdächtigen Fund?

Stellen Sie die Arbeiten ein. Berühren, bewegen oder untersuchen Sie den Gegenstand nicht. Halten Sie Abstand, bringen Sie andere Personen nicht in seine Nähe und verständigen Sie die Polizei. Folgen Sie deren Anweisungen. Unternehmen Sie keine eigenen Versuche, den Gegenstand zu identifizieren oder zu sichern.

Das Bayerische Innenministerium und das Innenministerium NRW warnen ausdrücklich vor eigenem Umgang mit Kampfmitteln. Auch ein stark verrosteter Gegenstand darf nicht als ungefährlich behandelt werden. Die Klärung übernehmen die zuständigen Sicherheitskräfte.

Häufig gestellte Fragen

Reicht eine vorhandene Baugenehmigung als Nachweis der Kampfmittelfreiheit?

Nicht ohne Prüfung ihres Inhalts und des Landesverfahrens. Eine Baugenehmigung und eine fachliche Kampfmittelprüfung beantworten unterschiedliche Fragen. Klären Sie vor Erdarbeiten, ob besondere Hinweise, Auflagen oder weitere Anforderungen zu beachten sind.

Gilt eine alte Freigabe für einen späteren Anbau?

Nur soweit die dokumentierte Aussage den neuen Eingriff tatsächlich abdeckt. Fläche, Tiefe, Vorhaben und ausdrücklich genannte Grenzen können entscheidend sein. Lassen Sie den Aussteller oder die zuständige Stelle bestätigen, ob eine Ergänzung erforderlich ist.

Ist ein Grundstück unverdächtig, weil dort schon seit Jahrzehnten ein Haus steht?

Das vorhandene Haus allein belegt keine Untersuchung sämtlicher Grundstücksbereiche. Ein späterer Anbau, eine neue Leitung oder ein anderer Bodeneingriff kann Flächen betreffen, die zuvor nicht geprüft wurden. Maßgeblich sind die Unterlagen und das geplante Vorhaben.

Bedeutet eine Auskunft ohne Verdacht, dass keine weiteren Fragen offen sind?

Die Aussage gilt im Umfang der ausgewerteten Erkenntnisse und des jeweiligen Verfahrens. Prüfen Sie Einschränkungen und Hinweise im Dokument. Ein späterer konkreter Fund oder neue Erkenntnisse müssen unabhängig von der früheren Auskunft geklärt werden.

Kann eine private Suche mit dem Metalldetektor die Fachprüfung ersetzen?

Nein. Eine private Suche ist kein geeigneter Nachweis für sichere Erdarbeiten. Bei einem Kampfmittelverdacht gehören Erkundung und weitere Maßnahmen in die Hände der zuständigen Stellen und entsprechend qualifizierter Fachfirmen. Verdächtige Gegenstände dürfen nicht berührt oder bewegt werden.

Fazit

Eine passende Unterlage beschreibt den betroffenen Bereich und den Zweck der Prüfung. Vergleichen Sie sie mit dem geplanten Bau und klären Sie Lücken mit der zuständigen Stelle. Die kostenlose Grundstücksprüfung kann verfügbare Standortinformationen ergänzen. Sie bescheinigt keine Kampfmittelfreiheit und ersetzt keine erforderliche Untersuchung. Der Beitrag ist eine Orientierung, keine Freigabe für Erdarbeiten.

Werkzeuge
Verwandte Ratgeber
Vor der Bauvorbereitung

Klären Sie den Umfang der vorhandenen Nachweise

Die zuständige Stelle und qualifizierte Fachfirmen klären die Kampfmittelprüfung. Die kostenlose Grundstücksprüfung kann andere verfügbare Standortinformationen ergänzen.

Was die kostenlose Grundstücksprüfung zeigt →

Prüfung für das konkrete Vorhaben vorbereiten

Grundstück kostenlos prüfen