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Glossar

Altlasten: Verdacht auf Boden- oder Grundwasserbelastung

Altlasten können Kaufpreis, Baukosten und Nutzbarkeit prägen. Entscheidend sind Historie, Katasterauskunft und Gutachten.

Aktualisiert am 25.04.2026 · Fachlich geprüft am 25.04.2026

Definition

Altlasten sind frühere Ablagerungen, stillgelegte Anlagen oder sonstige Grundstücke, von denen schädliche Bodenveränderungen oder Gefahren ausgehen können. Typische Hinweise sind Tankstellen, Werkstätten, Deponien, chemische Betriebe oder militärische Nutzung.

Ein Altlastenverdacht bedeutet nicht automatisch, dass ein Grundstück unbrauchbar ist. Er bedeutet aber, dass Auskunft, Historie und gegebenenfalls Bodenuntersuchung Teil der Kaufprüfung werden.

Rechtsgrundlage

§ 2 BBodSchG definiert Altlasten und schädliche Bodenveränderungen. Die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung konkretisiert Prüfwerte, Maßnahmenwerte und Untersuchungslogik.

Altlastenkataster liegen bei Ländern, Kreisen oder Städten. Zugang, Gebühren und Aussagekraft unterscheiden sich; personenbezogene oder laufende Verfahren werden nicht pauschal offen veröffentlicht.

Bedeutung für Käufer

Vor dem Kauf sollten Sie früh eine Altlastenauskunft prüfen, wenn historische Nutzung, Gewerbenähe oder auffällige Bodenaufschüttungen erkennbar sind.

Ein belasteter Boden kann Entsorgungskosten, Baugrundkonzept, Kellerplanung und Finanzierungsbereitschaft beeinflussen. Vertragsklauseln sollten klären, wer bekannte und unbekannte Belastungen trägt.

Verwandte Begriffe

Quellen

GrundRadar nimmt Altlasten erst in Kartenflächen auf, wenn die zuständige Quelle lizenz- und zugangsseitig belastbar ist.