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grundradar
Ein Grundstück, 13 Kategorien

Grundstück vor dem Kauf prüfen, bevor Sie unterschreiben

Geben Sie eine Adresse oder ein Flurstückskennzeichen ein. Grundradar prüft 13 Kategorien anhand amtlicher Daten, kostenlos und ohne Konto.

Datenquellen

Amtliche und europäische Daten, mit Quelle und Datenstand.

Jede Kategorie nennt ihre Quelle und den Stand der Daten. Grundlage sind Register von BKG, DWD, BfS, UBA, Destatis und Copernicus.

10 Datengeber13 KategorienDeutschlandweite Quellen mit unterschiedlicher Abdeckung
Schritt 01

Flurstück oder
Adresse eingeben.

Ohne Kontoanmeldung und ohne Formular. Geben Sie Ihr Flurstück, Ihre Adresse oder einen Punkt auf der Karte ein. Den Rest übernehmen wir.

Prüfen
Schritt 02

Wir prüfen 13 Kategorien
aus amtlichen Registern.

Wir prüfen verfügbare Angaben aus dem Liegenschaftskataster sowie zu Bodenrichtwerten, Wetter und Planrecht. Welche Daten vorliegen, hängt vom Standort ab.

HochwasserHQ100-Zonen
StarkregenDWD-KOSTRA
RadonBfS-Daten
LärmEU-END / EEA
FluglärmFluglärm-Zonen
SchutzgebietBfN-Flächen
TrinkwasserschutzSchutzzonen
ErdbebenDIN 4149
HangneigungGeländeprofil
BebauungsplanPlanrecht
BodenbewegungCopernicus EGMS
AltlastenKatasterhinweise
AltbergbauBergbaurisiken
Schritt 03

GrundScore 0–100
in rund 15 Sekunden.

Wir gewichten die Hinweise zu Gefahren, Schutzgebieten und Planrecht. Im Anschluss erhalten Sie eine Einschätzung mit Prüfliste.

Grundstücksprüfungaktiv
Bebauungsplanvorhanden
Hochwasseraußerhalb HQ100
Schutzgebietnahe prüfen
Starkregenerhöht
010203
Grundstücksprüfung: So funktioniert es

Vom Standort zur ersten Einschätzung, in drei Schritten.

Schritt 01

Ihr Flurstück oder Ihre Adresse eingeben.

Ohne Kontoanmeldung und ohne Formular. Ein Flurstück, eine Adresse oder ein Punkt auf der Karte genügt.

BeispielgrundstückPrüfen
Schritt 02

Wir prüfen 13 Kategorien aus amtlichen Registern.

Wir prüfen verfügbare Angaben aus dem Liegenschaftskataster sowie zu Bodenrichtwerten, Wetter und Planrecht. Welche Daten vorliegen, hängt vom Standort ab.

HochwasserHQ100-Zonen
StarkregenDWD-KOSTRA
RadonBfS-Daten
LärmEU-END / EEA
FluglärmFluglärm-Zonen
SchutzgebietBfN-Flächen
TrinkwasserschutzSchutzzonen
ErdbebenDIN 4149
HangneigungGeländeprofil
BebauungsplanPlanrecht
BodenbewegungCopernicus EGMS
AltlastenKatasterhinweise
AltbergbauBergbaurisiken
Schritt 03

GrundScore 0–100 nach der Prüfung.

Wir gewichten Gefahren, Schutzgebiete und das Planrecht. Jedes Ergebnis erklären wir Ihnen, mit Quelle und Datenstand.

Bebauungsplanvorhanden
Hochwasseraußerhalb HQ100
Schutzgebietnahe prüfen
Starkregenerhöht
Vor dem Grundstückskauf

Fünf Befunde, die einen Grundstückskauf kippen

01

Überschwemmungsgebiet

Ein Überschwemmungsgebiet kann ein Bauvorhaben ausschließen.

02

Bestätigte Altlast

Auch ein Käufer kann für die Sanierung belasteter Böden haften.

03

Lage im Außenbereich

Im Außenbereich ist ein Wohnhaus nur in bestimmten Fällen zulässig.

04

Wasserschutzzone I oder II

Schutzzonen können Bauvorhaben, Heizöltanks und Erdwärmesonden einschränken.

05

Lärmschutzbereich am Flughafen

Rund um Flughäfen können Bauverbote und Schallschutzauflagen gelten.

Rechtliche Hintergründe zu den fünf Hinweisen

Keine davon steht im Grundbuch, und den meisten sieht man sie am Grundstück nicht an. Die Prüfung zeigt Ihnen für jeden Punkt, was der amtliche Bestand hergibt – und wo er endet.

Überschwemmungsgebiet

In einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet ist die Errichtung baulicher Anlagen nach § 78 Abs. 4 WHG untersagt; nach § 78 Abs. 8 WHG gilt dasselbe für vorläufig gesicherte Gebiete. Ausnahmen sind möglich, aber sie hängen an der Genehmigung der Wasserbehörde, nicht am Kaufvertrag.

Bestätigte Altlast

Für die Sanierung haftet nach § 4 Abs. 3 BBodSchG auch der Eigentümer – unabhängig davon, wer die Fläche verunreinigt hat. Wer kauft, kauft die Pflicht mit.

Lage im Außenbereich

Liegt die Fläche im Außenbereich, ist ein Wohnhaus dort nach § 35 BauGB nur im Einzelfall zulässig – privilegiert sind vor allem land- und forstwirtschaftliche Betriebe. Ein Grundstück kann als Bauland verkauft werden und trotzdem nicht bebaubar sein.

Wasserschutzzone I oder II

Im Fassungsbereich und in der engeren Schutzzone verbietet § 49 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) entsprechende Anlagen. Dazu zählen Heizöltank und Erdwärmesonde. Ob ein Bauvorhaben dort möglich ist, hängt von einer Befreiung nach § 52 WHG und von der Schutzgebietsverordnung des einzelnen Gebiets ab.

Lärmschutzbereich am Flughafen

In der Tag-Schutzzone 1 und in der Nacht-Schutzzone dürfen nach § 5 FluLärmG keine Wohnungen errichtet werden. Ausgenommen sind unter anderem Flächen im Innenbereich und solche, deren Bebauungsplan älter ist als der Lärmschutzbereich: Es zählt, was zuerst da war.

Ratgeber

Grundstück kaufen: Was vor dem Notartermin zählt

Die Standortprüfung ist ein erster Schritt. Zum Grundstückskauf gehören auch das Budget, der Grundbuchauszug, die Erschließung und der Kaufvertrag. Unser Ratgeber führt Sie durch diese Schritte und erklärt, welche Unterlagen Sie beim Verkäufer und bei den Behörden anfordern sollten.

Selbst prüfen

Lieber selbst prüfen? Hier finden Sie die zuständigen Stellen.

Viele Karten können Sie direkt einsehen. Für andere Angaben brauchen Sie eine Auskunft der zuständigen Behörde. Diese Übersicht zeigt die wichtigsten Anlaufstellen.

Anlaufstellen im Überblick
PrüfungWo Sie nachsehenZugang
HochwasserLandesportal und WasserbehördeKarte oder behördliche Auskunft
AltlastenBodenschutzbehördeAntrag, gegebenenfalls Gebühr
BebauungsplanGemeinde und BauamtGeoportal oder Einsicht vor Ort
RadonBundesamt für Strahlenschutz und LandesbehördeKarte und Gebietsausweisung
LärmLandesportal und Eisenbahn-BundesamtKarte, soweit der Ort erfasst ist
Kostenlose GrundstücksprüfungGrundradar bündelt 13 KategorienKostenlos, ohne Konto

Die Prüfung zeigt Hinweise und offene Fragen, denen Sie vor dem Kauf nachgehen sollten. Verbindliche Auskünfte erhalten Sie bei der zuständigen Behörde.

Echte Standortabfragen

Drei Standorte, drei Gründe, genauer hinzusehen

Diese Beispiele stammen aus Abfragen in Altenahr, Freiberg und Herten vom 07.09.2026. Sie zeigen, welche Hinweise amtliche Daten an konkreten Prüfpunkten liefern.

Kartenausschnitt mit markiertem Prüfpunkt in AltenahrLandschaftsschutzSchutzgebietOpenFreeMap · © OpenStreetMap

Altenahr: Lage im Schutzgebiet

Der geprüfte Punkt liegt im Landschaftsschutzgebiet Rhein-Ahr-Eifel. Vor einem Bauvorhaben ist deshalb zu klären, welche Regeln dort nach der Schutzgebietsverordnung gelten.

Der Befund gilt für den markierten Prüfpunkt. Er entscheidet nicht über die Bebaubarkeit eines Grundstücks.

Amtliche Schutzgebietsdaten

Diesen Standort prüfen →
Kartenausschnitt mit markiertem Prüfpunkt in FreibergRadonVorsorgegebietOpenFreeMap · © OpenStreetMap

Freiberg: Lage im Radonvorsorgegebiet

Am Prüfpunkt weist der Check ein Radonvorsorgegebiet aus. Radon ist ein natürliches radioaktives Bodengas. Ob in einem Gebäude eine Radonbelastung besteht, zeigt erst eine Messung.

Die Gebietsausweisung ist ein Planungshinweis, kein Messwert für ein Gebäude.

Amtliche Radonvorsorgegebiete

Diesen Standort prüfen →
Kartenausschnitt mit markiertem Prüfpunkt in HertenBodenbewegung−3,0 mm/JahrOpenFreeMap · © OpenStreetMap

Herten: Bodenbewegung in der Nähe

Der nächstgelegene Satellitenmesspunkt liegt 47 Meter vom Prüfpunkt entfernt und weist auf eine Bodensenkung hin. Die Messung ersetzt keine Baugrunduntersuchung.

Der angezeigte Wert bezieht sich auf den Messpunkt, nicht auf die gesamte Grundstücksfläche.

© European Union, Copernicus Land Monitoring Service 2024, European Environment Agency

Diesen Standort prüfen →
Grundreport

Mehr Details zu Ihrem Grundstück

Der kostenlose Check zeigt erste Hinweise. Der Grundreport ordnet die verfügbaren Angaben ausführlicher ein und stellt die Fragen zusammen, die Sie vor dem Kauf klären sollten.

Was der Grundreport enthält
Bodenrichtwert einordnenDer Bericht zeigt den amtlichen Bodenrichtwert mit Stichtag und Nutzungsart. Liegen mehrere Stichtage vor, kommt ein Verlauf hinzu.
Baurecht und SchutzgebieteVerfügbare Pläne und Schutzgebietsdaten mit den Fragen, die vor einem Bauvorhaben zu klären sind.
Gefahren und BaugrundHochwasser, Starkregen, Radon, Bodenbewegung und weitere Hinweise, soweit Daten vorliegen.
Umfeld und GemeindeAngaben zum Standort und zur Gemeinde, darunter Verkehr, Versorgung und kommunale Kennwerte.
Unterlagen und nächste SchritteEine Prüfliste für den Grundstückskauf mit Unterlagen und zuständigen Stellen.
Quellen und Grenzen

Woher die Daten stammen und wo die Prüfung endet

Quellen und Grenzen im Überblick

Amtliche und europäische Quellen

Die Prüfung nutzt Daten von Bund, Ländern und der Europäischen Union, unter anderem zu Hochwasser, Schutzgebieten, Radon und Bodenbewegung. Herausgeber und Datenstände finden Sie auf unserer Quellenseite.

Was die Prüfung nicht ersetzt

Der Check ersetzt keine Besichtigung, kein Baugrundgutachten und keine verbindliche Behördenauskunft. Fehlende Daten bleiben als „offen“ erkennbar. Grundbuchlasten, Baulasten und Erschließung müssen Sie gesondert klären.

FAQ

Häufige Fragen zur Grundstücksprüfung

Ist die Prüfung wirklich kostenlos?

Ja, die Grundstücksprüfung von Grundradar ist kostenlos. Sie brauchen kein Konto und geben keine Zahlungsdaten an. Eine E-Mail-Adresse ist nur nötig, wenn Sie das Ergebnis als PDF erhalten möchten.

Reicht die Adresse, oder brauche ich das Flurstückskennzeichen?

Die Adresse reicht. Das Flurstückskennzeichen ist genauer, weil es die tatsächlichen Grenzen des Grundstücks beschreibt und nicht nur einen Punkt an der Straße. Sie finden es im Exposé, im Kaufvertragsentwurf oder in der Flurkarte des Katasteramts. Den Grundbuchauszug darf nach § 12 GBO nur einsehen, wer ein berechtigtes Interesse nachweist. Als Kaufinteressent erhalten Sie ihn in der Regel über den Verkäufer oder den Notar.

Was bedeuten die Ampelfarben?

Es sind vier, nicht drei. Grün heißt: Die verfügbaren Angaben zeigen keinen erhöhten Befund. Das ist nur dort belastbar, wo die Datenabdeckung für diese Kategorie bestätigt ist. Gelb heißt: Es gibt einen Eintrag, den Sie vor dem Kauf prüfen sollten. Rot markiert den stärksten Befund dieser Kategorie. Was genau vorliegt, steht im Satz unter der Ampel.

Was bedeutet „offen“ im Prüfergebnis?

„Offen“ heißt bei Grundradar: Für die geprüfte Kategorie liegt an diesem Standort keine belastbare amtliche Angabe vor, meist weil das Bundesland die Daten nicht veröffentlicht. „Offen“ ist bewusst kein Grün – diese Frage sollten Sie bei der zuständigen Behörde stellen.

Ersetzt das Ergebnis eine Auskunft der Gemeinde?

Nein. Grundradar zeigt, was die von uns geprüften amtlichen Datenbestände zur Fläche enthalten und wo Angaben offenbleiben. Verbindlich ist immer die Auskunft der zuständigen Behörde, etwa des Bauamts oder der unteren Wasserbehörde.

Werden meine Eingaben gespeichert?

Die Prüfung selbst läuft ohne Konto und ohne Anmeldung. Ihre E-Mail-Adresse speichern wir nur, wenn Sie das PDF anfordern. Was dabei zu welchem Zweck verarbeitet wird, steht in der Datenschutzerklärung.

Wo kann ich die Angaben selbst prüfen?

Liegt die Fläche im Überschwemmungsgebiet?

Untere Wasserbehörde bei Kreis oder kreisfreier Stadt; die Karten stellt meist das Land bereit

Kartendienst sofort, schriftliche Auskunft Tage bis Wochen

Ist eine Altlast eingetragen?

Untere Bodenschutzbehörde bei Kreis oder Stadt; das Kataster führt je nach Land der Kreis oder eine Landesbehörde

Schriftlicher Antrag, je nach Behörde gebührenpflichtig, Bearbeitung oft mehrere Wochen

Gilt ein Bebauungsplan?

Die Gemeinde – Bauamt, in kleinen Gemeinden die gemeinsame Verwaltung (Amt, Samt- oder Verbandsgemeinde)

Einsicht vor Ort oder im Geoportal, je nach Gemeinde sehr unterschiedlich

Wie hoch ist das Radonpotenzial?

Bundesamt für Strahlenschutz für die bundesweite Karte, für das Radonvorsorgegebiet die zuständige Landesbehörde

Karte sofort; messen lässt sich erst im fertigen Haus, auf einer unbebauten Fläche nur die Bodenluft über ein Fachbüro

Wie stark ist die Lärmbelastung?

Lärmkartierung nach § 47c BImSchG – je nach Land Gemeinde oder Landesbehörde, für Bahnstrecken des Bundes das Eisenbahn-Bundesamt

Kartendienst sofort, sofern der Ort kartiert ist

Welche Daten und Grenzen hat die Prüfung?

Alle Angaben stammen aus amtlichen Datenbeständen

Die Quellen kommen vom Bund, von den Ländern und von der Europäischen Union. Bei jeder Kategorie sehen Sie, aus welcher Quelle die Angaben stammen. Grundradar erfindet keine Werte. Wo aus einer Quelle ein Rasterwert abgeleitet wird – bei Lärm, Hangneigung und Bodenbewegung –, steht das auf der Methodikseite.

Wo die Prüfung an ihre Grenzen kommt

Nicht jede Kategorie ist überall in Deutschland verfügbar, und das Ergebnis sagt Ihnen, wo etwas fehlt: Für Sachsen liegen die HQ100-Flächen für diese Prüfung nicht vor, Fluglärm kennt bisher die Schutzbereiche um Berlin-Brandenburg und Hamburg, Altbergbau die Kataster von vier Ländern, und die Flurstückssuche fehlt in Bayern, Bremen und Berlin. Wo eine Angabe fehlt, steht „offen“ und nicht „grün“ – eine fehlende Auskunft ist keine Entwarnung.

Ein Baugrundgutachten ersetzt die Prüfung nicht, denn dafür braucht es eine Bohrung vor Ort. Und einen Kaufpreis nennt sie nicht: Ein Bodenrichtwert gilt für eine ganze Zone, der Verkehrswert eines einzelnen Grundstücks hängt dagegen von Zuschnitt, Erschließung und den Rechten ab, die im Grundbuch eingetragen sind.

Nicht alles, was vor dem Notartermin zählt, gehört zu den 13 Kategorien: Baulasten, Denkmalschutz, Kampfmittelverdacht, der Erschließungsstand und die Lasten in Abteilung II des Grundbuchs sind nicht dabei. Diese Angaben kommen aus unterschiedlichen Behörden. Je nach Frage geben Bauamt, Denkmalbehörde, Kampfmittelbeseitigungsdienst, Gemeinde oder Grundbuchamt Auskunft.

Hochwasser

Grundradar prüft, ob die Fläche in einer amtlichen Gefahrenfläche für ein statistisch 100-jährliches Hochwasser (HQ100) liegt. Gemeint ist ein Hochwasser, das statistisch im Mittel einmal in hundert Jahren erreicht oder überschritten wird. Ob daraus ein festgesetztes Überschwemmungsgebiet nach § 76 WHG geworden ist, sagt Ihnen die untere Wasserbehörde.

Hochwasser im Detail →

Starkregen

Wie viel Regen fällt an der Fläche bei einem seltenen Starkregen? Die Kennwerte stammen aus KOSTRA-DWD, der Starkniederschlagsstatistik des Deutschen Wetterdienstes. Sie sagen, wie viel Wasser vom Himmel kommt; wohin es auf dem Grundstück läuft, zeigt erst eine Starkregengefahrenkarte der Kommune.

Starkregen im Detail →

Radon

Radon ist ein natürliches radioaktives Bodengas. Geprüft wird, ob die Fläche in einem Radonvorsorgegebiet nach § 121 StrlSchG liegt oder ob für sie ein erhöhtes Radonpotenzial ausgewiesen ist.

Radon im Detail →

Lärm

Wir prüfen Straßen-, Schienen- und Industrielärm aus der Umgebungslärmkartierung der Europäischen Union (EU). Die Werte sind nach dem Tag-Abend-Nacht-Pegel Lden und dem Nachtpegel Lnight getrennt. Kartiert wird nur, wozu § 47c des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) verpflichtet: Ballungsräume, Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen. Grün heißt hier: keine kartierte Belastung, nicht zwingend Ruhe.

Fluglärm

Gehört die Fläche zu einem Lärmschutzbereich nach dem Fluglärmschutzgesetz? In der Tag-Schutzzone 1 und in der Nacht-Schutzzone dürfen nach § 5 FluLärmG keine Wohnungen errichtet werden, mit Ausnahmen etwa für den Innenbereich; in der Tag-Schutzzone 2 geht es um Schallschutz und Nutzungsbeschränkungen. Hinterlegt sind bisher die Schutzbereiche um Berlin-Brandenburg und Hamburg.

Schutzgebiet

Naturschutzgebiet, Landschaftsschutzgebiet oder Gebiet nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH), also ein europäisches Schutzgebiet für Lebensräume und Arten. Ein Naturschutzgebiet kann das Bauen stark einschränken. Welche Regeln gelten, steht in der jeweiligen Verordnung.

Schutzgebiet im Detail →

Trinkwasserschutz

Liegt die Fläche in einem Wasserschutzgebiet, und in welcher Schutzzone? Was dort verboten und was genehmigungspflichtig ist – Bauvorhaben, Heizöltanks, Erdwärmesonden –, regelt die Schutzgebietsverordnung des einzelnen Gebiets. Je näher an der Fassung, desto strenger.

Trinkwasserschutz im Detail →

Erdbeben

Die Erdbebenzonenkarte teilt Flächen in die Zonen 0 bis 3 ein. Die Länder haben diese Karte als Technische Baubestimmung eingeführt. Je höher die Zone, desto höher sind die Anforderungen an die Statik eines Neubaus. Die Zone gehört deshalb in das Gespräch mit dem Tragwerksplaner.

Hangneigung

Die mittlere Geländeneigung stammt aus dem amtlichen Höhenmodell des Bundesamts für Kartographie und Geodäsie (BKG). Grundradar bereitet sie in Zellen von einem Kilometer auf. Das ist ein Hinweis auf das Gelände, keine Messung Ihrer Fläche: Ein steiler Hang kann Stützmauern, mehr Erdaushub oder eine aufwendigere Gründung erforderlich machen. Die tatsächliche Neigung zeigt erst ein Aufmaß.

Bebauungsplan

Ist für die Fläche ein Bebauungsplan hinterlegt? Er enthält verbindliche planungsrechtliche Festsetzungen, etwa zur Nutzung und zur bebaubaren Fläche. Andere öffentlich-rechtliche Regeln gelten daneben. Finden wir keinen Plan, heißt das nicht, dass keiner gilt – unser Bestand reicht bisher vor allem bis in größere Städte. Wo tatsächlich keiner gilt, entscheidet die Lage: Im Innenbereich richtet sich ein Neubau nach § 34 BauGB nach der umliegenden Bebauung, im Außenbereich ist ein Wohnhaus nach § 35 BauGB nur im Einzelfall zulässig.

Bebauungsplan im Detail →

Bodenbewegung

Hebt oder senkt sich der Boden? Der europäische Bodenbewegungsdienst EGMS misst das per Satellit, in Millimetern pro Jahr.

Altlasten

Ist die Fläche in einem Altlastenkataster verzeichnet? Das Ergebnis unterscheidet zwischen einem bestätigten Fall und einem Verdacht. Derzeit kann Grundradar Altlastenhinweise nur für die Stadt Herne anzeigen. Andere Quellen bleiben ausgeblendet, solange ihre Nutzung rechtlich nicht geklärt ist. Bleibt ein Treffer aus, liefert die Altlastenprüfung daher keine Entwarnung.

Altlasten im Detail →

Altbergbau

Wurde unter der Fläche früher Bergbau betrieben? Dann sind Senkungen und im Einzelfall Tagesbrüche möglich, also plötzliche Einbrüche der Geländeoberfläche, und der Baugrund sollte genauer untersucht werden. Hinterlegt sind die Kataster von Sachsen, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und dem Saarland.

Grundstück jetzt prüfen

Kostenlos und ohne Konto. Auf Basis amtlicher Daten.