§ 123 StrlSchG
1 von 5 Maßnahmen
Anschlüsse dokumentieren
300 Bq/m³ im Jahresmittel
Warum gehört Radon vor den Bauvertrag?
Warum gehört Radon vor den Bauvertrag?
Ein Einfamilienhaus mit Hobbyraum im Keller, ein Bungalow auf einer Bodenplatte, ein Anbau mit Büro im Erdgeschoss: In allen drei Fällen liegt ein Raum, in dem sich Menschen lange aufhalten, direkt auf dem Baugrund. Radon ist ein natürliches radioaktives Gas, das im Boden entsteht und durch Fugen, Risse und Leitungsdurchführungen in solche Räume gelangen kann. Man sieht und riecht es nicht, deshalb fällt es erst auf, wenn jemand misst.
Wie stark ein Neubau dagegen geschützt werden muss, entscheiden die Nutzung der Räume und die Lage des Grundstücks. Beides steht früh fest, lange bevor die Bodenplatte gegossen wird. Wer den Radonschutz dann schon in Planung und Auftrag festhält, bezahlt ihn als Teil der Abdichtung. Wer ihn erst nach dem Einzug bemerkt, muss an Bauteile heran, die längst verdeckt sind.
Was muss in welcher Bauphase für den Radonschutz geklärt werden?
Was muss in welcher Bauphase für den Radonschutz geklärt werden?
Bevor Bodenplatte und Keller ausgeführt werden, müssen die Gebietslage, die Nutzung der Räume und das Schutzkonzept feststehen. Während der Ausführung wird jedes Detail kontrolliert und dokumentiert, bevor es verdeckt wird, und im bewohnten Haus zeigt eine Messung, ob der Schutz wirkt.
Der Grund für diese Reihenfolge liegt im Bauablauf. Eine Rohrdurchführung in der Bodenplatte lässt sich vor dem Betonieren mit einem passenden Dichtsystem schließen, später nur noch durch Aufstemmen. Die Übersicht beschreibt einen sinnvollen Ablauf, keine gesetzliche Verfahrensordnung. Welche Nachweise ein konkretes Bauvorhaben braucht, klären Bauherr und Planer gemeinsam.
| Bauphase | Zu klärende Frage | Nachweis |
|---|---|---|
| Grundstück und Vorentwurf | Liegt das Grundstück in einem Radonvorsorgegebiet? Welche Räume sind geplant? | Aktuelle Gebietsauskunft des Landes und Nutzungskonzept |
| Entwurfsplanung | Wie wird der Radoneintritt aus dem Boden begrenzt? | Abgestimmtes Radonschutz- und Abdichtungskonzept |
| Ausschreibung und Auftrag | Welche Leistungen und Anschlüsse schuldet welcher Handwerksbetrieb? | Eindeutige Leistungsbeschreibung |
| Ausführung | Werden Fugen, Durchführungen und Anschlüsse wie geplant hergestellt? | Kontrolle und Fotos vor dem Verdecken |
| Fertigstellung | Sind Anlagen betriebsbereit und Unterlagen vollständig? | Abnahme- und Übergabeunterlagen |
| Nutzung | Welche Radonkonzentration tritt in den genutzten Räumen auf? | Raumluftmessung unter nachvollziehbaren Bedingungen |
Worauf sollten Sie beim Kauf eines Baugrundstücks wegen Radon achten?
Worauf sollten Sie beim Kauf eines Baugrundstücks wegen Radon achten?
Beim Kauf zählt vor allem, ob das Grundstück in einem Radonvorsorgegebiet liegt, denn davon hängt ab, welche Schutzmaßnahme der Neubau mindestens braucht. Ebenso wichtig ist, was dort entstehen soll: Ein Wohnkeller oder ein Büro im Untergeschoss verlangt eine genauere Planung als ein Haus, dessen Aufenthaltsräume alle über dem Erdgeschossboden liegen.
Die Vorschriften haben einen gesundheitlichen Grund. Nach Angaben des Bundesamts für Strahlenschutz ist Radon nach dem Rauchen die zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs in Deutschland, und das Risiko steigt mit der Konzentration in der Raumluft und mit der Zeit, die jemand dort verbringt.
Ein Vorsorgegebiet ist für den Kauf deshalb eine Planungsfrage und kein Ausschlussgrund. Welche weiteren Standortrisiken vor dem Kauf dazugehören, ordnet der Ratgeber zu Grundstücksrisiken. Das Preisniveau der Umgebung prüfen Sie getrennt über die Bodenrichtwert-Übersicht.
Welche Anforderungen gelten außerhalb eines Radonvorsorgegebiets?
Welche Anforderungen gelten außerhalb eines Radonvorsorgegebiets?
Auch außerhalb eines Radonvorsorgegebiets muss ein Neubau mit Aufenthaltsräumen oder Arbeitsplätzen gegen Radon aus dem Baugrund geschützt sein. Die Pflicht gilt dort als erfüllt, wenn die Abdichtung gegen Bodenfeuchte den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht (§ 123 Abs. 1 StrlSchG). Gemeint ist die Abdichtung, die Keller und Bodenplatte ohnehin gegen Feuchtigkeit aus dem Erdreich brauchen. Das Gesetz lässt ausdrücklich auch andere geeignete Wege zu.
Diese Regel sagt, wann die Baupflicht rechtlich erfüllt ist. Sie verspricht nicht, dass jede feuchtegeschützte Konstruktion später einen niedrigen Radonwert hat. Entscheidend bleibt, wie Bodenplatte, erdberührte Wände und ihre Anschlüsse tatsächlich ausgeführt werden.
Das gilt auch für ein Haus ohne Keller. Die Bodenplatte liegt ebenfalls auf dem Baugrund, und jede Leitung, die durch sie hindurchführt, ist ein möglicher Weg für Radon. „Kein Keller“ ersetzt deshalb keine Radonvorsorge.
Was gilt zusätzlich beim Bauen im Radonvorsorgegebiet?
Was gilt zusätzlich beim Bauen im Radonvorsorgegebiet?
Im Radonvorsorgegebiet muss der Neubau neben dem Feuchteschutz mindestens eine von fünf Maßnahmen umsetzen, die § 154 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) aufzählt. Welche davon zum Gebäude passt, entscheiden die Planer.
Die Länder legen diese Gebiete per Allgemeinverfügung fest, wenn sie erwarten, dass in einer beträchtlichen Zahl von Gebäuden der Referenzwert im Jahresmittel überschritten wird (§ 121 StrlSchG). Verbindlich ist diese amtliche Abgrenzung, nicht eine Karte des Radonpotenzials, die nur beschreibt, wie viel Radon der Boden abgeben kann.
Ein Grundstück im Radonvorsorgegebiet ist deshalb weder ungeeignet noch unbebaubar. Die Festlegung ändert die Planungsanforderungen, sie sagt aber nichts über den späteren Radonwert in einem bestimmten Haus. Lassen Sie sich im Schutzkonzept zeigen, welche Maßnahme vorgesehen ist, warum sie zum Gebäude passt und wie ihre Ausführung kontrolliert wird. Die Verordnung lässt die Wahl zwischen diesen fünf Wegen:
- Radon in der Bodenluft unter dem Gebäude verringern.
- Den Luftdruck zwischen Innenraum und Bodenluft gezielt beeinflussen, damit keine Bodenluft ins Haus gezogen wird. Das ist nur zulässig, wenn Standort oder Konstruktion das langsame Eindringen durch das Bauteil selbst ohnehin begrenzen.
- Risse in Wänden und Böden mit Erdkontakt begrenzen und einen Beton wählen, der Radon schlecht durchlässt, in ausreichender Bauteildicke.
- Radon an den Randfugen oder unter der Abdichtung absaugen.
- Materialien oder Konstruktionen einsetzen, die Radon zurückhalten und ohne Lücken für strömende Bodenluft eingebaut sind.

Welche Räume und Nutzungen müssen die Planer kennen?
Welche Räume und Nutzungen müssen die Planer kennen?
Die Planer müssen wissen, welche Räume Menschen nicht nur vorübergehend nutzen, denn nur Gebäude mit solchen Aufenthaltsräumen oder mit Arbeitsplätzen fallen unter die Radonschutzpflicht. Das Strahlenschutzgesetz nennt als Beispiele Räume zum Wohnen sowie in Schulen, Krankenhäusern und Kindergärten (§ 5 Abs. 5 StrlSchG). Im Einfamilienhaus sind das in der Regel Wohn- und Schlafräume, Kinderzimmer und ein Arbeitszimmer, auch im Untergeschoss.
Ein unbeheizter Lagerkeller, ein häusliches Arbeitszimmer im Untergeschoss und ein Büro mit Angestellten sind drei verschiedene Planungsaufgaben. Besprechen Sie deshalb auch spätere Nutzungen. Soll aus dem Lagerraum in einigen Jahren ein Gästezimmer werden, gehört das jetzt in die Planung und nicht erst in den Umbau.
Für Arbeitsplätze gilt zusätzlich eine eigene Messpflicht. Liegt ein Arbeitsplatz im Erd- oder Kellergeschoss eines Gebäudes im Radonvorsorgegebiet, muss der Betrieb innerhalb von 18 Monaten nach Aufnahme der Arbeit die Radonkonzentration messen lassen (§ 127 StrlSchG). Wer eine Praxis, ein Büro oder eine Werkstatt im Neubau plant, sollte diese Messung von Anfang an vorsehen.
Die Raumplanung bestimmt außerdem, wo später gemessen wird. Ein Wert aus dem Technikraum sagt wenig über das Schlafzimmer daneben.
Was muss ein Radonschutzkonzept enthalten?
Was muss ein Radonschutzkonzept enthalten?
Ein Radonschutzkonzept legt für jeden möglichen Eintrittsweg fest, welche Maßnahme ihn schließt, wer sie ausführt und wie sie kontrolliert wird. Eintrittswege sind alle Stellen, an denen Bodenluft ins Gebäude gelangen kann, also Fugen, Risse, Anschlüsse und Durchführungen.
Eine Materialliste genügt dafür nicht. Eine als radondicht beworbene Abdichtung wirkt nur zusammen mit dicht geplanten Anschlüssen, und ob Material und Ausführung im konkreten Fall passen, beurteilen die verantwortlichen Planer. Maßnahmen, die den Luftdruck oder die Luftführung unter dem Gebäude beeinflussen, brauchen eine eigene fachliche Bemessung. Dieser Ratgeber ersetzt keine Ausführungsplanung.
Das Konzept sollte mindestens diese Bauteile und Schnittstellen abdecken:
| Bauteil oder Schnittstelle | Planungsfrage |
|---|---|
| Bodenplatte und erdberührte Wände | Wie wird die Schutzwirkung hergestellt und dauerhaft erhalten? |
| Arbeits- und Bewegungsfugen | Welche Detailausbildung ist vorgesehen? |
| Rohr- und Kabeldurchführungen | Welche Dichtsysteme werden verwendet, und wer stellt die Anschlüsse her? |
| Anschlüsse zwischen Bauteilen | Ist die Schutzebene ohne Unterbrechung geplant? |
| Lüftung oder Absaugung | Welche Betriebsbedingungen und Wartungsaufgaben sind nötig? |
| Spätere Umbauten | Wie wird mit neuen Durchführungen oder Nutzungsänderungen umgegangen? |
Wie vermeiden Sie Lücken zwischen den Gewerken?
Wie vermeiden Sie Lücken zwischen den Gewerken?
Lücken vermeiden Sie, indem der Auftrag für jedes Detail festhält, wer es plant, wer es ausführt und wer es kontrolliert. Gewerke sind die einzelnen beteiligten Handwerksbetriebe, und beim Radonschutz können Rohbau, Abdichtung, Haustechnik und Lüftung beteiligt sein.
Die typische Lücke ist eine Durchführung, die der Rohbauer vorbereitet und der Installateur später für ein weiteres Rohr aufbohrt. Besonders wichtig ist die Zuordnung bei Bauteilen, die nach dem Verfüllen der Baugrube oder nach dem Estrich nicht mehr zugänglich sind.
Vier unklare Formulierungen aus Leistungsbeschreibungen zeigen, wo nachgefragt werden sollte. Die Gegenüberstellung ist keine Vertragsvorlage. Lassen Sie die konkrete Vereinbarung fachlich prüfen, statt aus einer Werbeaussage einen garantierten Messwert abzuleiten.
| Unklare Formulierung | Was zusätzlich geklärt werden sollte |
|---|---|
| „Bodenplatte mit Radonschutz“ | Welche Schutzmaßnahme, welches Anschlusskonzept und welche Kontrolle? |
| „Leitungen werden abgedichtet“ | Welche Durchführungen, welche Dichtsysteme und welcher Betrieb ist zuständig? |
| „Lüftung bauseits“ | Wer plant, liefert, nimmt in Betrieb und dokumentiert die Anlage? |
| „Messung nach Fertigstellung“ | Welche Räume, welches Verfahren, welche Dauer und wer wertet aus? |
Welche Unterlagen sollten Sie während des Baus sichern?
Welche Unterlagen sollten Sie während des Baus sichern?
Sichern Sie für jeden kritischen Anschluss Fotos, Ausführungspläne, Produktunterlagen und einen Kontrollvermerk, und zwar bevor er verdeckt wird. Ein Foto ersetzt keine fachliche Abnahme, zeigt aber später, wie das Detail tatsächlich ausgeführt wurde. Das hilft, wenn eine Messung erhöhte Werte ergibt oder ein Umbau neue Leitungen durch die Bodenplatte führt.
Abweichungen vom Plan gehören schriftlich festgehalten. Wird eine Durchführung verlegt, ein Material ausgetauscht oder eine zusätzliche Öffnung hergestellt, muss das Schutzkonzept dazu passen. Bei technischen Anlagen wie einer Absaugung gehören Inbetriebnahme, Betriebsanleitung und Wartungsplan zur Übergabe, denn ihre Schutzwirkung hängt vom laufenden Betrieb ab.
Zum Abschluss gehört eine Mappe mit diesen Unterlagen:
- die Gebietsauskunft des Landes zum Zeitpunkt der Planung,
- das Schutzkonzept mit der gewählten Maßnahme,
- Fotos und Pläne der ausgeführten Details,
- die Abweichungen vom Plan und ihre Lösung,
- das Abnahmeprotokoll,
- Betriebs- und Wartungsanweisungen für technische Anlagen,
- die geplante Messung mit Räumen und Messdauer.
Wie prüfen Sie die Wirkung im fertigen Gebäude?
Wie prüfen Sie die Wirkung im fertigen Gebäude?
Ob der Radonschutz wirkt, zeigt nur eine Messung der Raumluft im bewohnten Haus, am besten über ein ganzes Jahr, wie es das Bundesamt für Strahlenschutz für eine Einschätzung des Jahresmittels empfiehlt.
Der Referenzwert für Aufenthaltsräume beträgt 300 Becquerel je Kubikmeter Luft im Jahresmittel (§ 124 StrlSchG). Ein Becquerel bedeutet einen radioaktiven Zerfall pro Sekunde. Ergibt die Jahresmessung im Wohnzimmer zum Beispiel 180 Bq/m³, liegt dieser Raum unter dem Referenzwert, über das Schlafzimmer im Untergeschoss sagt das Ergebnis aber nichts. Eine kurze Messung von wenigen Tagen ist kein Jahresmittel, und auch ein Wert unter dem Referenzwert ist keine Zusage, dass kein gesundheitliches Risiko besteht.
Bauliche Kontrolle und Messung sind zwei verschiedene Nachweise. Eine bestandene Abnahme beweist keinen bestimmten Raumluftwert, und ein Messwert allein zeigt nicht, welches Detail ihn verursacht. Der offene, unbewohnte Rohbau bildet die spätere Nutzung nicht ab, gemessen wird deshalb erst nach dem Einzug.
Wie ein Messbericht gelesen wird und worin sich Radonpotenzial und Raumluftwert unterscheiden, erklärt der Ratgeber zu Radon beim Hauskauf.
Was passiert, wenn später erhöhte Radonwerte gemessen werden?
Was passiert, wenn später erhöhte Radonwerte gemessen werden?
Nach einem erhöhten Wert wird zuerst der Messbericht geprüft und die Ursache gesucht, erst danach wird nachgerüstet. Welche Räume sind betroffen, wie lange wurde gemessen, und entspricht die Nutzung dem Plan? Kräftiges Lüften vor einer kurzen Kontrollmessung löst den Befund nicht.
Ziehen Sie die Planer und eine Radonfachperson hinzu. Je nach Ursache kommen Nacharbeiten an Durchführungen und Fugen oder eine Absaugung beziehungsweise Lüftung in Frage. Im fertigen Haus ist das aufwendiger als im Rohbau, weil Bauteile erst freigelegt werden müssen. Die Wirkung wird anschließend erneut gemessen.
Auch spätere Umbauten können die Lage ändern, etwa neue Leitungen durch die Bodenplatte oder eine dichtere Gebäudehülle. Eine gute erste Messung ist deshalb keine Zusage für jede spätere Nutzung. Technische Schutzanlagen sollten nicht ohne fachliche Prüfung abgeschaltet oder verändert werden.
Ob aus einem erhöhten Wert Ansprüche gegen Planer oder Baufirmen folgen, hängt vom Vertrag, der geschuldeten Leistung und dem Befund ab. Aus der Zahl allein folgt noch kein Anspruch.
Wie klären Sie die Kosten für Radonschutz ohne erfundene Pauschale?
Wie klären Sie die Kosten für Radonschutz ohne erfundene Pauschale?
Die Kosten klären Sie über ein Angebot, das jede Radonleistung einzeln beschreibt, statt nur einen Aufpreis „für Radon“ auszuweisen. Eine verlässliche Pauschale gibt es nicht, weil der Aufwand davon abhängt, ob das Grundstück im Vorsorgegebiet liegt, welche Maßnahme gewählt wird und wie viel davon der Feuchteschutz ohnehin abdeckt.
Ein niedrigerer Einzelpreis ist nicht automatisch das günstigere Gesamtkonzept. Vergleichen Sie Angebote nur bei gleichem Leistungsumfang, und fragen Sie nach, wenn Kontrolle oder Messung fehlen. Für Untergeschosse gehört das Starkregenrisiko in dieselbe Abdichtungsplanung. Ob der Grundstückspreis zu den gesamten Baukosten passt, prüfen Sie getrennt mit der Grundstückswert-Ermittlung.
| Kostenfrage | Vor der Beauftragung klären |
|---|---|
| Planung | Ist die Radonvorsorge im Planungsumfang enthalten? |
| Ausführung | Welche Arbeiten kommen zum ohnehin vorgesehenen Feuchteschutz hinzu? |
| Schnittstellen | Wer bezahlt und verantwortet geänderte Durchführungen? |
| Kontrolle | Welche Kontrollen vor dem Verdecken sind enthalten? |
| Messung | Räume, Messdauer, Auswertung und gegebenenfalls Wiederholung |
| Betrieb | Strombedarf, Wartung und Ersatzteile bei technischen Anlagen |
Häufig gestellte Fragen
Muss ich als privater Bauherr Radon messen lassen?
Nein, für ein privat genutztes Wohnhaus schreibt das Strahlenschutzgesetz keine Messung vor. Die Messpflicht aus § 127 StrlSchG trifft Betriebe mit Arbeitsplätzen im Erd- oder Kellergeschoss eines Radonvorsorgegebiets. Unabhängig von der Lage gilt sie außerdem für Arbeitsplätze in bestimmten Arbeitsfeldern, die Anlage 8 des Gesetzes aufzählt.
Kann man sich von der Radonschutzpflicht befreien lassen?
Ja, aber nur auf Antrag. Die Behörde kann befreien, wenn der Radonschutz im Einzelfall unangemessen aufwendig wäre oder eine unbillige Härte bedeutet (§ 123 Abs. 3 StrlSchG). Das Gesetz nennt als Beispiel ein Gebäude, in dem der Referenzwert auch ohne Maßnahmen nicht überschritten würde.
Ist ein Grundstück im Radonvorsorgegebiet ungeeignet?
Nein. Das Vorsorgegebiet ändert, welche Schutzmaßnahme ein Neubau braucht, nicht ob gebaut werden darf. Die Länder überprüfen ihre Festlegung mindestens alle zehn Jahre (§ 121 Abs. 1 StrlSchG), ein Grundstück kann also später in ein Gebiet fallen oder herausfallen. Für die Planung zählt deshalb die aktuelle Allgemeinverfügung, nicht eine ältere Kartenauskunft.
Reicht eine „radondichte“ Folie?
Nicht als alleinige Produktbehauptung. Eine Folie wirkt nur, wenn Stöße, Randanschlüsse und Durchdringungen dicht verarbeitet sind, und genau diese Punkte stehen in keinem Produktdatenblatt. § 154 StrlSchV spricht deshalb von „konvektionsdicht verarbeiteten“ Materialien, also so eingebaut, dass keine Bodenluft durch Lücken strömen kann.
Gilt die Radonschutzpflicht auch für eine Garage oder ein Gartenhaus?
Nein, solange dort niemand wohnt oder arbeitet, denn § 123 StrlSchG erfasst nur Gebäude mit Aufenthaltsräumen oder Arbeitsplätzen. Wird die Garage später zur Werkstatt mit Angestellten oder zum Gästezimmer, stellt sich die Frage neu.
Was gilt bei einer späteren Umnutzung des Kellers?
Prüfen Sie die neue Nutzung und die Radonsituation erneut, denn ein alter Messbericht aus dem Lagerkeller beantwortet die neue Frage nicht. Werden beim Umbau zugleich Fenster oder Hülle so abgedichtet, dass der Luftaustausch erheblich sinkt, soll der Bauherr Radonschutz in Betracht ziehen, soweit er erforderlich und zumutbar ist (§ 123 Abs. 4 StrlSchG).
Fazit
Radonvorsorge beim Hausbau ist eine abgestimmte Planung von Nutzung, erdberührten Bauteilen, Anschlüssen und gegebenenfalls technischen Anlagen. Klären Sie Verantwortlichkeiten und Nachweise, bevor Details verdeckt werden.
Die amtliche Gebietsauskunft bestimmt, welche Maßnahme mindestens nötig ist. Die Bauausführung setzt das Konzept um, und eine Raumluftmessung prüft die tatsächliche Lage im fertigen Haus. Keiner dieser Schritte ersetzt die beiden anderen.
- § 123 Strahlenschutzgesetz – Radonschutz beim Neubau, Feuchteschutz als Erfüllung, Befreiung auf Antrag und bauliche Veränderungen.
- § 154 Strahlenschutzverordnung – Die fünf zusätzlichen Maßnahmen für Neubauten in Radonvorsorgegebieten.
- § 121 Strahlenschutzgesetz – Festlegung der Radonvorsorgegebiete durch Allgemeinverfügung und Überprüfung mindestens alle zehn Jahre.
- § 5 Strahlenschutzgesetz – Begriff des Aufenthaltsraums (Absatz 5).
- § 127 Strahlenschutzgesetz – Messpflicht an Arbeitsplätzen im Erd- oder Kellergeschoss in Radonvorsorgegebieten, Frist 18 Monate.
- §§ 124 und 126 Strahlenschutzgesetz – Referenzwert von 300 Bq/m³ für Aufenthaltsräume; für Arbeitsplätze gilt derselbe Wert nach § 126 StrlSchG.
- BfS: Karten und Informationen zu Radonvorsorgegebieten – Bundesamt für Strahlenschutz mit Kartenzugang und Hintergrundinformationen zu Radonvorsorgegebieten.
- BfS: Radon – Gesundheitliche Wirkung, Schutz im Neubau und Messung der Raumluft.