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Radonvorsorge beim Hausbau früh und richtig einplanen

Radonvorsorge beim Neubau stützt sich auf sechs amtliche Anker: § 121 StrlSchG für Vorsorgegebiete, § 123 StrlSchG für Neubauten, 300 Bq/m³ nach §§ 124 und 126 StrlSchG, Arbeitsplatzmessung nach § 127 StrlSchG und Zusatzmaßnahmen nach § 154 StrlSchV. Quellen: Bundesamt für Strahlenschutz, Strahlenschutzgesetz und Strahlenschutzverordnung.

Referenzwert Wohnen

300 Bq/m³

Referenzwert Arbeit

300 Bq/m³

Neubaupflicht

§ 123 StrlSchG

Zusatzmaßnahmen

§ 154 StrlSchV

Risiken & Prüfung7 Min. LesezeitAktualisiert: 22.04.2026Grundradar-Redaktion
Das Wichtigste in Kürze
Der Referenzwert für Aufenthaltsräume und Arbeitsplätze beträgt jeweils 300 Becquerel je Kubikmeter Raumluft (300 Bq/m³), gemittelt über ein Jahr.
Radonvorsorgegebiete werden von den Ländern festgelegt und regelmäßig überprüft.
Neubauten müssen Radon aus dem Baugrund grundsätzlich erschweren; im Vorsorgegebiet können zusätzliche Anforderungen greifen.
Am günstigsten ist Radonschutz vor dem Bau, nicht erst nach dem Einzug.
Warum Radon schon vor dem Bauvertrag zählt

Radon ist unsichtbar, geruchlos und wird beim Grundstückskauf leicht übersehen. Genau das macht das Thema relevant: Wenn ein Haus erst einmal steht, sind wirksame Nachrüstungen an Bodenplatte, Leitungsdurchführungen und Lüftung deutlich aufwendiger als früh eingeplanter Radonschutz im Neubau. Im Überblick zu Grundstücksrisiken zählt Radon deshalb zu den Bau- und Gesundheitsrisiken, die vor Kellerkonzept und Bodenplatte geklärt sein sollten.

Rechtlich ist das Thema seit Jahren klar strukturiert. Das Strahlenschutzgesetz unterscheidet zwischen Radonvorsorgegebieten, Referenzwerten für Aufenthaltsräume und Arbeitsplätze sowie baulichen Pflichten für neue Gebäude. Für Kaufinteressenten bedeutet das: Nicht jedes Grundstück im Vorsorgegebiet ist automatisch ungeeignet, aber jede Entscheidung zu Keller, Bodenplatte und Abdichtung sollte dort bewusster und fachlich genauer vorbereitet werden.

Rechts- und Datenbasis: § 121 StrlSchG, § 123 StrlSchG, § 124 StrlSchG, § 126 StrlSchG, § 127 StrlSchG, § 154 StrlSchV

Radon für Ihre Adresse einordnen

Die kostenlose Grundstück-Prüfung gleicht Ihre Adresse gegen die BfS-Karten der Vorsorgegebiete und des Radonpotenzials ab. Das Ergebnis ersetzt keine Messung, zeigt Ihnen aber, ob Vorsorgegebiet, Kellerplanung und Abdichtungsdetails auf diesem Grundstück zusammen zu betrachten sind.

Radonpflichten kurz erklärt

§ 121 StrlSchG regelt die Festlegung von Radonvorsorgegebieten, § 123 StrlSchG verlangt bei Neubauten geeignete Maßnahmen gegen Radon aus dem Baugrund, und § 127 StrlSchG betrifft Messpflichten für bestimmte Arbeitsplätze. Für private Wohnhäuser folgt daraus keine automatische Messpflicht, aber ein klarer Prüfpunkt in der Neubauplanung.

Warum Radon für Grundstückskäufer wichtig ist

Radon entsteht natürlich im Boden und kann durch Fugen, Risse, Leitungsdurchführungen und undichte erdberührte Bauteile in Innenräume gelangen. Der Grund für die gesetzlichen Pflichten ist gesundheitlich: Radon ist nach Tabakrauch die zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs in Deutschland, so das Bundesamt für Strahlenschutz. Das Risiko steigt mit der Konzentration in der Raumluft und mit der Zeit, die jemand dort verbringt. Für Kaufinteressenten zählen geologische Lage und spätere Bauweise gemeinsam. Ein Haus ohne Keller reagiert anders als ein Gebäude mit tiefer Bodenplatte, Wohnkeller oder Technikräumen im Untergeschoss. Schon deshalb gehört Radon früh in die Standortprüfung, nicht erst in die Ausführungsplanung.

Praktisch bedeutet das: Je früher Sie Radon mitdenken, desto flexibler bleiben Sie. Sie können Abdichtung, Leitungsführung, Lüftung und gegebenenfalls eine radonmindernde Konstruktion ohne teure Umplanung integrieren. Ändert sich dadurch der Kostenrahmen, hilft die Grundstückswert-Ermittlung, den Effekt vom reinen Lagewert zu trennen. Ignorieren Sie das Thema, verlagern Sie das Risiko in eine Bauphase, in der viele Entscheidungen bereits festliegen und Änderungen deutlich teurer sind.

Was Radonvorsorgegebiete bedeuten und was nicht

Nach § 121 StrlSchG legen die zuständigen Landesbehörden Gebiete fest, in denen in einer beträchtlichen Zahl von Gebäuden die Referenzwerte überschritten werden können. Diese Gebiete sind keine Verbotszonen. Sie zeigen vielmehr an, dass Bauherren, Arbeitgeber und Planer dort genauer hinschauen müssen. Für Käufer ist das ein Warnsignal, kein automatisches Ausschlusskriterium.

Genauso wichtig ist die Gegenrichtung: Außerhalb eines Radonvorsorgegebiets ist Radon nicht ausgeschlossen. Geologie, Bauweise und Nutzungsverhalten können auch dort erhöhte Innenraumwerte erzeugen. Das Bundesamt für Strahlenschutz spricht deshalb bewusst von Vorsorge und nicht von einer harten Zweiteilung in sichere und unsichere Flächen. Für die Kaufentscheidung zählt am Ende, ob Sie das bauliche Risiko früh erkennen und konstruktiv beherrschen.

Welche Pflichten für Neubauten gelten

§ 123 StrlSchG verpflichtet Bauherren neuer Gebäude mit Aufenthaltsräumen oder Arbeitsplätzen dazu, geeignete Maßnahmen gegen den Zutritt von Radon aus dem Baugrund zu treffen. Diese Grundpflicht gilt also nicht erst im Vorsorgegebiet. Dort werden die Anforderungen konkreter: § 154 StrlSchV beschreibt zusätzliche Maßnahmen, mit denen die Pflicht als erfüllt gilt, etwa konstruktive Lösungen an erdberührten Bauteilen oder Maßnahmen zur Druck- und Luftführung.

Für die spätere Nutzung sind außerdem die Referenzwerte wichtig. § 124 StrlSchG nennt für Aufenthaltsräume 300 Becquerel je Kubikmeter, § 126 StrlSchG denselben Wert für Arbeitsplätze. Eine Messpflicht betrifft nach § 127 StrlSchG nur Arbeitsplätze in den dort geregelten Fällen, nicht automatisch private Wohnräume. Wer ein Wohnhaus mit Homeoffice, Einliegerbereich oder gewerblicher Nutzung plant, sollte diese Trennung kennen.

Was das für Planung, Keller und Budget heißt

Radonschutz ist selten ein einzelnes Spezialbauteil. In der Praxis entsteht er aus mehreren aufeinander abgestimmten Entscheidungen: durchdachte Abdichtung der Bodenplatte, dichte Leitungsdurchführungen, kontrollierte Fugen, gegebenenfalls eine radonmindernde Unterlüftung und eine Lüftungsstrategie für erdberührte Räume. Legen Sie diese Punkte früh fest, bleiben die Mehrkosten meist überschaubar und im Verhältnis zur Gesamtbausumme gut steuerbar.

Teuer wird es häufig erst dann, wenn das Grundstück zwar gekauft, das Thema aber im Bauvertrag nicht sauber geregelt wurde. Dann müssen Detailplanung, Abdichtung und Haustechnik spät angepasst werden. Für Käufer ist das der entscheidende Punkt: Ein vermeintlich günstiges Grundstück wird schnell unattraktiv, wenn radonsensible Planung erst nachträglich in eine fertige oder fast fertige Konstruktion gedrückt werden muss. Für Untergeschosse gehört parallel das Starkregenrisiko in die Planung. Das Preisniveau prüfen Sie getrennt über die Bodenrichtwert-Übersicht.

Wann eine vertiefte Prüfung sinnvoll ist

Eine vertiefte Prüfung ist sinnvoll, wenn mehrere Faktoren zusammenkommen: Lage in einem Radonvorsorgegebiet, geplanter Keller, längere Aufenthaltszeiten im Untergeschoss oder eine Bauweise mit vielen erdberührten Durchdringungen. Gleiches gilt, wenn Sie bereits in der Vermarktung auf Hinweise zu geologischem Risiko stoßen oder wenn der Entwurf auf eine sehr luftdichte Gebäudehülle setzt. Je dichter das Gebäude, desto genauer müssen Luftführung und Abdichtung zusammen gedacht werden.

Für die Kaufentscheidung zählt weniger die abstrakte Karte als die Frage, ob Ihr konkretes Vorhaben technisch beherrschbar bleibt. In vielen Fällen lautet die Antwort ja. Kaufen Sie dieses Ergebnis aber bewusst ein: mit klaren Planungsannahmen, dokumentierten Schutzmaßnahmen und einem Bauträger oder Planer, der Radon nicht als Randthema behandelt. Genau diese Verbindlichkeit schützt vor späteren Diskussionen über Verantwortlichkeiten.

Häufig gestellte Fragen

Was bedeutet Radonvorsorge beim Neubau?

Radonvorsorge bedeutet, den Zutritt von Radon aus dem Baugrund baulich zu erschweren. § 123 StrlSchG verlangt bei neuen Gebäuden mit Aufenthaltsräumen oder Arbeitsplätzen geeignete Maßnahmen. Praktisch geht es um Bodenplatte, Abdichtung, Leitungsdurchführungen, Fugen und Lüftung, nicht um eine einzelne Karte.

Ist ein Grundstück im Radonvorsorgegebiet ungeeignet?

Nein. Ein Radonvorsorgegebiet nach § 121 StrlSchG ist keine Verbotszone. Es zeigt an, dass in einer beträchtlichen Zahl von Gebäuden Referenzwerte überschritten werden können. Für Käufer ist das ein Signal für genauere Planung, insbesondere bei Keller, Wohnräumen im Untergeschoss und luftdichter Bauweise.

Welcher Radonwert gilt für Aufenthaltsräume?

Der Referenzwert für Aufenthaltsräume liegt nach § 124 StrlSchG bei 300 Bq/m³ im Jahresmittel. Für Arbeitsplätze nennt § 126 StrlSchG denselben Wert. Der Referenzwert ist kein Baugrundwert; entscheidend ist die spätere Radonkonzentration in Innenräumen.

Muss ich als privater Bauherr Radon messen?

Eine automatische Messpflicht für private Wohnräume folgt daraus nicht. § 127 StrlSchG regelt Messpflichten für bestimmte Arbeitsplätze, vor allem in Radonvorsorgegebieten. Für private Bauherren bleibt eine Messung trotzdem sinnvoll, wenn Keller, längere Aufenthaltszeiten im Untergeschoss oder geologische Hinweise zusammenkommen.

Welche zusätzlichen Maßnahmen nennt § 154 StrlSchV?

§ 154 StrlSchV beschreibt zusätzliche Schutzmaßnahmen für Neubauten in festgelegten Radonvorsorgegebieten. Dazu zählen bauliche Lösungen an erdberührten Bauteilen sowie Maßnahmen zur Druck- und Luftführung. Welche Lösung passt, hängt von Bauweise, Kellerkonzept und Detailplanung ab.

Wann sollte ich Radon im Kaufprozess prüfen?

Prüfen Sie Radon vor dem Kauf oder spätestens vor Abschluss des Bauvertrags. Solange Keller, Bodenplatte, Leitungsführung und Lüftung noch geplant werden, lässt sich Radonschutz meist mit vertretbarem Aufwand integrieren. Nachträgliche Änderungen sind technisch schwieriger und kosten in der Regel deutlich mehr.

Fazit

Radonvorsorge ist kein Grund, ein Grundstück vorschnell abzulehnen. Sie ist aber ein guter Grund, Kellerkonzept, Bodenplatte und Abdichtung früher und verbindlicher zu prüfen. Wenn Lage im Vorsorgegebiet, Untergeschossnutzung und dichter Neubau zusammenkommen, sollten Sie die technische Lösung vor dem Kauf zumindest grob kennen. Dann bleibt das Thema planbar, statt später zum Nachtrags- und Gesundheitsrisiko zu werden.

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