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Radonvorsorge beim Hausbau früh und richtig einplanen

Welche Radonpflichten für Neubauten gelten, was Radonvorsorgegebiete bedeuten und welche baulichen Maßnahmen Sie schon vor dem Grundstückskauf einplanen sollten.

Radon ist ein natürliches Gas aus dem Baugrund und kann über erdberührte Bauteile in Gebäude eindringen. Für Neubauten verlangt § 123 StrlSchG Schutzmaßnahmen gegen den Zutritt aus dem Boden; in Radonvorsorgegebieten kommen nach § 154 StrlSchV zusätzliche Anforderungen hinzu.

Zuletzt aktualisiert am 22.04.2026 · Letzte fachliche Prüfung am 22.04.2026

Kurzüberblick

  • Der Referenzwert für Aufenthaltsräume und Arbeitsplätze beträgt jeweils 300 Bq/m³.
  • Radonvorsorgegebiete werden von den Ländern festgelegt und regelmäßig überprüft.
  • Neubauten müssen Radon aus dem Baugrund grundsätzlich erschweren; im Vorsorgegebiet gelten zusätzliche Anforderungen.
  • Am günstigsten ist Radonschutz vor dem Bau, nicht erst nach dem Einzug.

Radon ist unsichtbar, geruchlos und wird beim Grundstückskauf leicht übersehen. Genau das macht das Thema so relevant: Wenn ein Haus erst einmal steht, sind wirksame Nachrüstungen an Bodenplatte, Leitungsdurchführungen und Lüftung deutlich aufwendiger als eine saubere Vorsorge im Neubau. Für Bauherren lohnt sich die Prüfung deshalb schon in der Phase, in der Lage, Baugrund und Kellerkonzept noch offen sind.

Rechtlich ist das Thema seit Jahren klar strukturiert. Das Strahlenschutzgesetz unterscheidet zwischen Radonvorsorgegebieten, Referenzwerten für Aufenthaltsräume und Arbeitsplätze sowie baulichen Pflichten für neue Gebäude. Für Kaufinteressenten bedeutet das: Nicht jedes Grundstück im Vorsorgegebiet ist automatisch ungeeignet, aber jede Entscheidung zu Keller, Bodenplatte und Abdichtung sollte dort bewusster und technisch sauberer vorbereitet werden.

Rechts- und Datenbasis

§ 121 StrlSchG, § 123 StrlSchG, § 124 StrlSchG, § 126 StrlSchG, § 154 StrlSchV

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Warum Radon für Grundstückskäufer wichtig ist

Radon entsteht natürlich im Boden und kann durch Fugen, Risse, Leitungsdurchführungen und undichte erdberührte Bauteile in Innenräume gelangen. Für Kaufinteressenten ist nicht nur die geologische Lage relevant, sondern auch die spätere Bauweise. Ein Haus ohne Keller reagiert anders als ein Gebäude mit tiefer Bodenplatte, Wohnkeller oder Technikräumen im Untergeschoss. Schon deshalb gehört Radon nicht erst in die Ausführungsplanung, sondern in die frühe Standortprüfung.

Praktisch bedeutet das: Je früher Sie Radon mitdenken, desto flexibler bleiben Sie. Sie können Abdichtung, Leitungsführung, Lüftung und gegebenenfalls eine radonmindernde Konstruktion ohne teure Umplanung integrieren. Ignorieren Sie das Thema, verlagern Sie das Risiko in eine Bauphase, in der viele Entscheidungen bereits festgelegt und Änderungen deutlich teurer sind.

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Was Radonvorsorgegebiete bedeuten und was nicht

Nach § 121 StrlSchG legen die zuständigen Landesbehörden Gebiete fest, in denen in einer beträchtlichen Zahl von Gebäuden die Referenzwerte überschritten werden können. Diese Gebiete sind keine Verbotszonen. Sie zeigen vielmehr an, dass Bauherren, Arbeitgeber und Planer dort genauer hinschauen müssen. Für Käufer ist das ein Warnsignal, kein automatisches Ausschlusskriterium.

Genauso wichtig ist die Gegenrichtung: Außerhalb eines Radonvorsorgegebiets ist Radon nicht ausgeschlossen. Geologie, Bauweise und Nutzungsverhalten können auch dort erhöhte Innenraumwerte erzeugen. Das BfS spricht deshalb bewusst von Vorsorge und nicht von einer harten Zweiteilung in sichere und unsichere Flächen. Für die Kaufentscheidung zählt am Ende, ob Sie das bauliche Risiko früh erkennen und konstruktiv beherrschen.

Hinweis

In Kürze: individueller Check in Vorbereitung

Wir ergänzen diese Seite um eine standortbezogene Radon-Einordnung für die Grundstück-Prüfung. Bis dahin sollten Sie Vorsorgegebiete, Kellerplanung und Abdichtungsdetails immer gemeinsam betrachten.
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Welche Pflichten für Neubauten gelten

§ 123 StrlSchG verpflichtet Bauherren neuer Gebäude mit Aufenthaltsräumen oder Arbeitsplätzen dazu, geeignete Maßnahmen gegen den Zutritt von Radon aus dem Baugrund zu treffen. Die Grundpflicht gilt also nicht erst im Vorsorgegebiet. Dort werden die Anforderungen jedoch konkreter: § 154 StrlSchV beschreibt zusätzliche Maßnahmen, mit denen die Pflicht als erfüllt gilt, etwa konstruktive Lösungen an erdberührten Bauteilen oder Maßnahmen zur Druck- und Luftführung.

Für die spätere Nutzung sind außerdem die Referenzwerte wichtig. § 124 StrlSchG nennt für Aufenthaltsräume 300 Becquerel je Kubikmeter, § 126 StrlSchG denselben Wert für Arbeitsplätze. Wer ein Wohnhaus mit Homeoffice, Einliegerbereich oder gewerblicher Nutzung plant, sollte diese Trennung kennen. Sie ändert die Kaufentscheidung zwar nicht automatisch, aber sie beeinflusst, wie sorgfältig Untergeschoss und Lüftung geplant werden sollten.

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Was das für Planung, Keller und Budget heißt

Radonschutz ist selten ein einzelnes Spezialbauteil. In der Praxis entsteht er aus mehreren sauberen Entscheidungen: durchdachte Abdichtung der Bodenplatte, dichte Leitungsdurchführungen, kontrollierte Fugen, gegebenenfalls eine radonmindernde Unterlüftung und eine Lüftungsstrategie für erdberührte Räume. Wenn Sie diese Punkte früh festlegen, bleiben die Mehrkosten meist überschaubar und liegen in einem Bereich, der sich im Verhältnis zur Gesamtbausumme gut steuern lässt.

Teuer wird es häufig erst dann, wenn das Grundstück zwar gekauft, das Thema aber im Bauvertrag nicht sauber geregelt wurde. Dann müssen Detailplanung, Abdichtung und Haustechnik spät angepasst werden. Für Käufer ist das der entscheidende Punkt: Ein vermeintlich günstiges Grundstück wird schnell unattraktiv, wenn radonsensible Planung erst nachträglich in eine fertige oder fast fertige Konstruktion gedrückt werden muss.

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Wann eine vertiefte Prüfung sinnvoll ist

Eine vertiefte Prüfung ist sinnvoll, wenn mehrere Faktoren zusammenkommen: Lage in einem Radonvorsorgegebiet, geplanter Keller, längere Aufenthaltszeiten im Untergeschoss oder eine Bauweise mit vielen erdberührten Durchdringungen. Gleiches gilt, wenn Sie bereits in der Vermarktung auf Hinweise zu geologischem Risiko stoßen oder wenn der Entwurf auf eine sehr luftdichte Gebäudehülle setzt. Je dichter das Gebäude, desto genauer müssen Luftführung und Abdichtung zusammen gedacht werden.

Für die Kaufentscheidung ist dabei weniger die abstrakte Karte entscheidend als die Frage, ob Ihr konkretes Vorhaben technisch beherrschbar bleibt. In vielen Fällen lautet die Antwort ja. Aber Sie sollten das Ergebnis dann bewusst einkaufen: mit klaren Planungsannahmen, dokumentierten Schutzmaßnahmen und einem Bauträger oder Planer, der Radon nicht als Randthema behandelt. Genau diese Verbindlichkeit schützt vor späteren Diskussionen über Verantwortlichkeiten.

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Fazit

Radonvorsorge ist kein Grund, ein Grundstück vorschnell abzulehnen. Sie ist aber ein guter Grund, Kellerkonzept, Bodenplatte und Abdichtung früher und verbindlicher zu prüfen. Wenn Lage im Vorsorgegebiet, Untergeschossnutzung und dichter Neubau zusammenkommen, sollten Sie die technische Lösung vor dem Kauf zumindest grob kennen. Dann bleibt das Thema planbar, statt später zum Nachtrags- und Gesundheitsrisiko zu werden.

Gut zu wissen

Sie planen Keller oder Aufenthaltsräume im Untergeschoss?

Dann sollten Sie Radon nicht nur als Karte, sondern als Bau- und Kostenfrage behandeln. Die Grundstück-Prüfung wird das Thema mit Vorsorgegebiet, Bauweise und weiteren Standortsignalen zusammenführen.
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Quellen

Następny krok

Lassen Sie Vorsorgegebiet, Bauweise und Untergeschossnutzung gemeinsam bewerten.

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