Radon ist unsichtbar, geruchlos und wird beim Grundstückskauf leicht übersehen. Genau das macht das Thema relevant: Wenn ein Haus erst einmal steht, sind wirksame Nachrüstungen an Bodenplatte, Leitungsdurchführungen und Lüftung deutlich aufwendiger als früh eingeplanter Radonschutz im Neubau. Im Überblick zu Grundstücksrisiken zählt Radon deshalb zu den Bau- und Gesundheitsrisiken, die vor Kellerkonzept und Bodenplatte geklärt sein sollten.
Rechtlich ist das Thema seit Jahren klar strukturiert. Das Strahlenschutzgesetz unterscheidet zwischen Radonvorsorgegebieten, Referenzwerten für Aufenthaltsräume und Arbeitsplätze sowie baulichen Pflichten für neue Gebäude. Für Kaufinteressenten bedeutet das: Nicht jedes Grundstück im Vorsorgegebiet ist automatisch ungeeignet, aber jede Entscheidung zu Keller, Bodenplatte und Abdichtung sollte dort bewusster und fachlich genauer vorbereitet werden.
Rechts- und Datenbasis: § 121 StrlSchG, § 123 StrlSchG, § 124 StrlSchG, § 126 StrlSchG, § 127 StrlSchG, § 154 StrlSchV