Glossar
Hochwasser: Überschwemmungsgebiet, HQ100 und Bauverbot nach § 78 WHG
Was Hochwasserzonen rechtlich bedeuten, wie HQ100 statistisch zu lesen ist und warum festgesetztes Überschwemmungsgebiet und Gefahrenkarte nicht dasselbe sind.
Aktualisiert am 24.05.2026 · Fachlich geprüft am 24.05.2026
Definition
Hochwasser ist nach § 72 WHG eine zeitlich beschränkte Überschwemmung von normalerweise nicht mit Wasser bedecktem Land, insbesondere durch oberirdische Gewässer oder durch Meerwasser, das in Küstengebiete eindringt. Für Grundstücke zählen vor allem Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten der Länder nach § 74 WHG, festgesetzte oder vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete nach § 76 WHG und Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten nach § 78b WHG.
Maßgeblich ist der Kartenstand sowie das Datum der Festsetzung oder vorläufigen Sicherung am Prüftag. Vor Kauf, Finanzierung oder Bauantrag sollten Käufer, Eigentümer und Bauherren prüfen, ob das Flurstück in einem festgesetzten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet oder in einem Risikogebiet außerhalb davon liegt. Die Hochwasserwahrscheinlichkeit hängt nicht von der Grundstücksnutzung ab; rechtliche und bauliche Folgen können aber je nach Nutzung und Anlage deutlich abweichen. HQ100 bedeutet nicht, dass ein Hochwasser nur alle 100 Jahre kommt. HQ100 beschreibt einen Hochwasserabfluss, der an einem Standort statistisch in einem Jahr mit 1 Prozent Wahrscheinlichkeit erreicht oder überschritten wird; Wasserstände und Kartenausdehnungen werden daraus abgeleitet. Über mehrere Jahrzehnte steigt diese Wahrscheinlichkeit.
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Rechtsgrundlage
§ 78 WHG verhängt im festgesetzten Überschwemmungsgebiet ein grundsätzliches Bauverbot mit eng definierten Ausnahmen, etwa für hochwasserangepasste Vorhaben mit ausdrücklicher Genehmigung. Die HQ100-Gefahrenkarte zeigt den fachlichen Befund; die rechtliche Wirkung greift erst, wenn das Land das Überschwemmungsgebiet förmlich festgesetzt hat.
Die Hochwasserdienste der Länder veröffentlichen HQ100-Zonen entlang der HWRM-RL-Zyklen, die Bundesanstalt für Gewässerkunde führt sie auf der WasserBLIcK-Plattform zusammen. Amtliche HQ100-Flächen liegen dort für 15 Länder vor. Sachsen veröffentlicht in dieser Quelle HQ50 und HQextrem statt eines HQ100-Datensatzes; diese Lücke betrifft nur Sachsen.
Ist das ein Problem beim Kauf?
Liegt ein Grundstück im festgesetzten Überschwemmungsgebiet, ist Neubau nach § 78 WHG in der Regel nicht erlaubt. Liegt es im HQ100-Bereich der Gefahrenkarte ohne förmliche Festsetzung, sind Genehmigungen möglich, aber an Auflagen und an höhere Elementarschadenversicherungsprämien gebunden.
Lesen Sie HQ100 nicht als Kalenderaussage. Während einer typischen Finanzierungsdauer ist die kumulierte Eintrittswahrscheinlichkeit deutlich höher als die jährliche 1-Prozent-Zahl vermuten lässt. Eine HQ100-Lage ist kein automatischer Ausschlussgrund, sollte aber Kaufpreis, Bauplanung und Versicherungskosten beeinflussen.
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Quellen
Grundradar nutzt die HWRM-Karten der Länder und die Zusammenführung der Bundesanstalt für Gewässerkunde auf WasserBLIcK. Die kostenlose Grundstücksprüfung gleicht eine Adresse gegen diese Flächen ab; rechtlich maßgeblich bleibt die Festsetzung des Landes.