Definition
§ 2 BBodSchG
Sanierungspflicht
§ 4 BBodSchG
Kaufrecht
§ 444 BGB
Auskunft
Bodenschutzbehörde
Altlast ist ein Rechtsbegriff aus § 2 BBodSchG; gemeint sind stillgelegte Altablagerungen und Altstandorte mit Gefahrenpotenzial.
Nach § 4 BBodSchG trifft die Sanierungspflicht auch den jetzigen Eigentümer; der ursprüngliche Verursacher bleibt nicht der einzige Pflichtige.
Der Altlastenkataster liegt je nach Bundesland bei Land, Kreis oder Stadt; Einsicht setzt meist berechtigtes Interesse oder Vollmacht voraus.
Beim Kauf zählen §§ 442 und 444 BGB: Bekannte Belastungen müssen offengelegt werden, ein pauschaler Haftungsausschluss schützt nicht bei Arglist.
Eine orientierende Untersuchung in zwei Phasen (historisch, technisch) ist günstiger als jede spätere Sanierung nach Bauantrag.
PrüfungGrundstück prüfenBündeln Sie Wertspanne, Hebesatzdaten und verfügbare Risikohinweise vor dem Kauf.WerkzeugGrundstückswert schätzenStarten Sie mit amtlichem Bodenrichtwert, Stichtag und erster Wertspanne.KarteGrundstückskarte öffnenPrüfen Sie Lage, Bodenrichtwert und verfügbare Standortdaten rund um die Adresse.RechnerGrunderwerbsteuer-RechnerBerechnen Sie die Kaufnebenkosten, bevor Sie ein Altlastenrisiko einpreisen.
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Quellen
- § 2 Bundes-Bodenschutzgesetz – Legaldefinition für Altlast, Altablagerung, Altstandort und schädliche Bodenveränderung.
- § 4 Bundes-Bodenschutzgesetz – Pflichten zur Gefahrenabwehr und Sanierung; bindet Eigentümer und Inhaber tatsächlicher Gewalt neben Verursacher und Rechtsnachfolger ein.
- § 24 Bundes-Bodenschutzgesetz – Kosten der Sanierung und Innenausgleich zwischen mehreren Sanierungspflichtigen.
- Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung – Prüf-, Maßnahmen- und Vorsorgewerte für Boden- und Grundwasseruntersuchung.
- § 442 BGB – Bekannte Mängel sind im Kaufrecht von der Gewährleistung ausgenommen.
- § 444 BGB – Haftungsausschluss greift nicht bei Arglist oder übernommener Garantie.
- Umweltbundesamt: Altlasten – Bundesfachliche Einordnung, Statistik zu Altlastenverdachtsflächen und Verweise auf Länderprozesse.
- LANUV Nordrhein-Westfalen: Altlasten – Beispiel für einen Landesfachdienst mit Erläuterung von Verdachtsflächen, Erkundungsphasen und Zuständigkeit.