Langballig
Median
2 €/m²
Richtwertzonen
2
Stichtag
01.01.2024
Der Bodenrichtwert in Langballig liegt im Median bei 2 €/m². Grundlage sind 2 amtliche Richtwertzonen von Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Schleswig-Holstein, die auf dieser Seite zu Informationszwecken mit Verweis auf https://danord.gdi-sh.de/viewer/resources/apps/boris/index.html erscheinen.
Lizenzbeschränkte Darstellung
Diese Daten stammen vom Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Schleswig-Holstein und werden unter der Lizenz keine Angabe zu Informationszwecken dargestellt.
Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Schleswig-Holstein, Bodenrichtwert-Informationssystem (BORIS) Schleswig-HolsteinDie amtlichen Bodenrichtwerte in Langballig umfassen 2 Zonen mit einem Median von 2 €/m². Der Datenstand von Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Schleswig-Holstein wird hier zu Informationszwecken eingeordnet; Ursprungsportal: https://danord.gdi-sh.de/viewer/resources/apps/boris/index.html.
| Kennzahl | Wert | Quelle |
|---|---|---|
| Richtwertzonen | 2 | BORIS |
| Median | 2 €/m² | BORIS |
| Landkreis-Median | 4 €/m² | BORIS |
| Stichtag | 01.01.2024 | Landesquelle |
Langballig belegt im Bodenrichtwert-Vergleich des Landkreises Schleswig-Flensburg Rang 111 von 121.
Der Bodenrichtwert-Datenstand in Langballig stammt vom Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Schleswig-Holstein zum Stichtag 01.01.2024. Die Lizenzlage lautet keine Angabe; die Angaben erscheinen hier zu Informationszwecken mit Verweis auf https://danord.gdi-sh.de/viewer/resources/apps/boris/index.html.
Trendaussagen zu Bodenrichtwerten in Langballig setzen mindestens zwei Stichtage voraus. Aktuell liegt nur 01.01.2024 vor.
Quelle und Lizenz
Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Schleswig-Holstein, Bodenrichtwert-Informationssystem (BORIS) Schleswig-Holstein
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Für Langballig liegen 2 Richtwertzone(n) zum Stichtag 01.01.2024 vor. Aufgrund der geringen Zonenzahl sind statistische Aussagen nicht belastbar.
Für Schleswig-Holstein stützt sich diese Seite auf § 193 BauGB und § 196 BauGB sowie die vom zuständigen Gutachterausschuss veröffentlichte Landesquelle.
Auf Gemeindeebene erfolgt die Festsetzung gemäß § 196 BauGB durch den nach § 192 BauGB zuständigen Gutachterausschuss; Aktualisierungen mindestens im zweijährigen Turnus.
Langballig
Median
2 €/m²
Richtwertzonen
2
Landkreis-Median
4 €/m²
Stichtag
01.01.2024
Quelle und Lizenz
Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Schleswig-Holstein, Bodenrichtwert-Informationssystem (BORIS) Schleswig-Holstein
Amtliche Quelle öffnenWeiterführende Seiten