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Bösenbrunn

Median

28 €/m²

Richtwertzonen

2

Stichtag

01.01.2024

Bodenrichtwert

Bodenrichtwert Bösenbrunn

In Bösenbrunn weist die amtliche Veröffentlichung von Gutachterausschüsse Sachsen 2 Richtwertzonen mit einem Median von 28 €/m² aus. Die Werte erscheinen hier zu Informationszwecken; Originalportal: https://www.boris.sachsen.de/.

Lizenzhinweis

Lizenzbeschränkte Darstellung

Diese Daten stammen vom Gutachterausschüsse Sachsen und werden unter der Lizenz restricted zu Informationszwecken dargestellt.

Gutachterausschüsse Sachsen, Bodenrichtwert-Informationssystem (BORIS) Sachsen
eingeschränkt nutzbarStichtag 01.01.2024

Der Bodenrichtwert-Überblick in Bösenbrunn bündelt 2 Zonen mit einem Median von 28 €/m² und einer Spanne von 26 bis 30 €/m². Quelle ist der Gutachterausschüsse Sachsen; die Darstellung dient zu Informationszwecken, Originalquelle https://www.boris.sachsen.de/.

KennzahlWertQuelle
Richtwertzonen2BORIS
Median28 €/m²BORIS
Landkreis-Median32 €/m²BORIS
Stichtag01.01.2024Landesquelle

Die Einordnung in Bösenbrunn im Landkreis Vogtlandkreis: Rang 22 von 37 nach Median-Bodenrichtwert.

Datenstand und Quellenhinweis

Der Bodenrichtwert-Datenstand in Bösenbrunn stammt vom Gutachterausschüsse Sachsen zum Stichtag 01.01.2024. Die Lizenzlage lautet restricted; die Angaben erscheinen hier zu Informationszwecken mit Verweis auf https://www.boris.sachsen.de/.

In Bösenbrunn ist aktuell nur ein Stichtag dokumentiert. Mehrjährige Trends folgen, sobald der Gutachterausschuss eine Folgebewertung freigibt.

Quelle und Lizenz

Gutachterausschüsse Sachsen, Bodenrichtwert-Informationssystem (BORIS) Sachsen

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Weiterführende Seiten

Häufige Fragen zu Bodenrichtwerten in Bösenbrunn

Welche Bodenrichtwert-Werte liegen für Bösenbrunn vor?+

Für Bösenbrunn liegen 2 Richtwertzone(n) zum Stichtag 01.01.2024 vor. Aufgrund der geringen Zonenzahl sind statistische Aussagen nicht belastbar.

Methodik und Rechtsgrundlage

Für Sachsen stützt sich diese Seite auf § 193 BauGB und § 196 BauGB sowie die vom zuständigen Gutachterausschuss veröffentlichte Landesquelle.

Auf Gemeindeebene erfolgt die Festsetzung gemäß § 196 BauGB durch den nach § 192 BauGB zuständigen Gutachterausschuss; Aktualisierungen mindestens im zweijährigen Turnus.

Bösenbrunn

Median

28 €/m²

Richtwertzonen

2

Landkreis-Median

32 €/m²

Stichtag

01.01.2024

Quelle und Lizenz

Gutachterausschüsse Sachsen, Bodenrichtwert-Informationssystem (BORIS) Sachsen

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