Pelm
Median
36 €/m²
Richtwertzonen
12
Stichtag
01.01.2026
Bodenrichtwerte in Pelm sind verfügbar: Median 36 €/m² aus 12 Richtwertzonen. Diese Darstellung nutzt die Veröffentlichung von LVermGeo Rheinland-Pfalz zu Informationszwecken; maßgeblich bleibt https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte.
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© GeoBasis-DE / LVermGeoRP 2026, dl-de/by-2-0, https://www.lvermgeo.rlp.de/. Proxy-Geometrien für die pSEO-Ausgabe wurden aus der Landesveröffentlichung abgeleitet und bearbeitet.Bodenrichtwert-Eckdaten in Pelm: 12 Richtwertzonen, Median 36 €/m², 50-Prozent-Band 1–55 €/m². Die Angaben von LVermGeo Rheinland-Pfalz werden hier zu Informationszwecken unter Verweis auf https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte gespiegelt.
| Kennzahl | Wert | Quelle |
|---|---|---|
| Richtwertzonen | 12 | BORIS |
| Median | 36 €/m² | BORIS |
| Landkreis-Median | 13 €/m² | BORIS |
| Stichtag | 01.01.2026 | Landesquelle |
Im Kreisvergleich rangiert Pelm auf Platz 9 von 109 im Landkreis Vulkaneifel. Median-Bodenrichtwert: 36 €/m², Kreismedian: 13 €/m².
Die Verteilung umfasst 12 Richtwertzonen in Pelm. Median 36 €/m²; Extremwerte werden nicht ausgewiesen.
Der Median-Bodenrichtwert ist ein ungewichteter Median (Zentralwert) über 12 amtliche Zonen. Werte sind eingeschränkt belastbar, weil die Zonenzahl gering ist; es handelt sich nicht um eine flächen- oder transaktionsgewichtete Größe.
Minimum
0 €/m²
Perzentil 25
1 €/m²
Median
36 €/m²
Perzentil 75
55 €/m²
Pelm zeigt eine ausgewogene Verteilung der Bodenrichtwertzonen über mehrere Nutzungsarten.
Wohnen
4
Richtwertzonen
Mischnutzung
3
Richtwertzonen
Acker
3
Richtwertzonen
Wald
1
Richtwertzonen
Sonder
1
Richtwertzonen
Nachbargemeinden in Pelm unterscheiden sich beim Bodenrichtwert deutlich. Median je Gemeinde zwischen 42 und 60 €/m².
| Gemeinde | Median | Zonen | Stichtag |
|---|---|---|---|
| Gillenfeld | 60 €/m² | 16 | 01.01.2026 |
| Hillesheim | 60 €/m² | 56 | 01.01.2026 |
| Daun | 47 €/m² | 124 | 01.01.2026 |
| Lissendorf | 42 €/m² | 12 | 01.01.2026 |
Datenstand in Pelm: Stichtag 01.01.2026, Lizenzhinweis keine Angabe. Die Veröffentlichung von LVermGeo Rheinland-Pfalz wird hier zu Informationszwecken dargestellt; Originalquelle: https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte.
Für Pelm liegt nur ein einzelner Bodenrichtwert-Stichtag (01.01.2026) vor. Eine belastbare Trendaussage ist derzeit nicht möglich.
Quelle und Lizenz
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Stichtag 01.01.2026: Im Median beträgt der Bodenrichtwert in Pelm 36 €/m². Die Daten von LVermGeo Rheinland-Pfalz erscheinen auf dieser Seite zu Informationszwecken; maßgeblich bleibt die Originalveröffentlichung unter https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte.
Die Auswertung in Pelm stützt sich auf 12 Richtwertzonen.
Der Bodenrichtwert in Pelm weist Wohnen als häufigste Nutzungsart der Bodenrichtwertzonen aus; daraus lässt sich ablesen, welche Zonenarten im Datensatz am häufigsten vorkommen.
Im Vergleich zum Landkreis Vulkaneifel (13 €/m²) liegt der Bodenrichtwert in Pelm bei 36 €/m².
Bodenrichtwerte spiegeln das Niveau einer Richtwertzone, nicht den Kaufpreis eines bestimmten Grundstücks. Eine individuelle Verkehrswertermittlung im Sinne von § 194 BauGB nach den Verfahren der ImmoWertV bleibt erforderlich.
Liegen in Pelm nur wenige Richtwertzonen vor, bleibt der Median als Orientierungswert sichtbar; Spannweite und Perzentil-Bänder werden ausgeblendet, sobald die Stichprobe für belastbare Aussagen zu klein ist.
Grundstückspreise können sich am Bodenrichtwert in Pelm orientieren, sind aber keine amtliche Ableitung daraus. Kaufpreis, Zuschnitt, Bebaubarkeit und Vertragszeitpunkt bleiben gesondert zu prüfen.
Der Bodenrichtwert ist ein zonaler Lagewert. Eine Grundstückspreis-Prüfung für Pelm muss das konkrete Grundstück, Baurecht, Erschließung und Marktlage zusätzlich bewerten.
Bodenpreis ist hier ein Such- und Vergleichsbegriff. Angezeigt wird der amtliche Bodenrichtwert in Pelm; er beschreibt eine Richtwertzone, nicht den Preis eines einzelnen Kaufvertrags.
Für Rheinland-Pfalz stützt sich diese Seite auf § 193 BauGB und § 196 BauGB sowie die vom zuständigen Gutachterausschuss veröffentlichte Landesquelle.
Auf Gemeindeebene speist sich der Bodenrichtwert aus den vom zuständigen Gutachterausschuss geführten Kaufpreissammlungen gemäß § 195 BauGB; daraus werden nach den Verfahren der ImmoWertV zonenbezogene Werte abgeleitet und gemäß § 196 BauGB veröffentlicht.
Pelm
Median
36 €/m²
Richtwertzonen
12
Landkreis-Median
13 €/m²
Stichtag
01.01.2026
Quelle und Lizenz
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