grundradar

Dreis-Brück

Median

14 €/m²

Richtwertzonen

16

Stichtag

01.01.2026

Bodenrichtwert

Bodenrichtwert Dreis-Brück

In Dreis-Brück weist die amtliche Veröffentlichung von LVermGeo Rheinland-Pfalz 16 Richtwertzonen mit einem Median von 14 €/m² aus. Die Werte erscheinen hier zu Informationszwecken; Originalportal: https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte.

Lizenzhinweis

Lizenzbeschränkte Darstellung

Diese Daten stammen vom LVermGeo Rheinland-Pfalz und werden unter der Lizenz keine Angabe zu Informationszwecken dargestellt.

© GeoBasis-DE / LVermGeoRP 2026, dl-de/by-2-0, https://www.lvermgeo.rlp.de/. Proxy-Geometrien für die pSEO-Ausgabe wurden aus der Landesveröffentlichung abgeleitet und bearbeitet.
eingeschränkt nutzbarStichtag 01.01.2026

Der Bodenrichtwert-Überblick in Dreis-Brück bündelt 16 Zonen mit einem Median von 14 €/m² und einer Spanne von 1 bis 33 €/m². Quelle ist der LVermGeo Rheinland-Pfalz; die Darstellung dient zu Informationszwecken, Originalquelle https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte.

KennzahlWertQuelle
Richtwertzonen16BORIS
Median14 €/m²BORIS
Landkreis-Median13 €/m²BORIS
Stichtag01.01.2026Landesquelle

Die Einordnung in Dreis-Brück im Landkreis Vulkaneifel: Rang 38 von 109 nach Median-Bodenrichtwert.

Preisverteilung der Richtwertzonen

Mit 16 verfügbaren Bodenrichtwertzonen in Dreis-Brück bleibt die Preisverteilung kompakt: Median 14 €/m², Spanne 1–28 €/m².

Der Median-Bodenrichtwert ist ein ungewichteter Median (Zentralwert) über 16 amtliche Zonen. Werte sind eingeschränkt belastbar, weil die Zonenzahl gering ist; es handelt sich nicht um eine flächen- oder transaktionsgewichtete Größe.

Minimum

1 €/m²

Perzentil 25

1 €/m²

Median

14 €/m²

Perzentil 75

28 €/m²

Nutzungsarten in Dreis-Brück

Mehrere Nutzungsarten prägen die Bodenrichtwerte in Dreis-Brück gemeinsam.

Acker

6

Richtwertzonen

Wohnen

5

Richtwertzonen

Gewerbe

3

Richtwertzonen

Mischnutzung

2

Richtwertzonen

Vergleich mit Nachbargemeinden

Im Vergleich mit Nachbargemeinden im Landkreis Vulkaneifel reichen die Bodenrichtwerte von 42 €/m² bis 60 €/m²; jede Gemeinde wird nach ihrem Median eingeordnet.

Nachbargemeinden zu Dreis-Brück
GemeindeMedianZonenStichtag
Gillenfeld60 €/m²1601.01.2026
Hillesheim60 €/m²5601.01.2026
Daun47 €/m²12401.01.2026
Lissendorf42 €/m²1201.01.2026

Datenstand und Quellenhinweis

Der Bodenrichtwert-Datenstand in Dreis-Brück stammt vom LVermGeo Rheinland-Pfalz zum Stichtag 01.01.2026. Die Lizenzlage lautet keine Angabe; die Angaben erscheinen hier zu Informationszwecken mit Verweis auf https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte.

In Dreis-Brück ist aktuell nur ein Stichtag dokumentiert. Mehrjährige Trends folgen, sobald der Gutachterausschuss eine Folgebewertung freigibt.

Quelle und Lizenz

© GeoBasis-DE / LVermGeoRP 2026, dl-de/by-2-0, https://www.lvermgeo.rlp.de/. Proxy-Geometrien für die pSEO-Ausgabe wurden aus der Landesveröffentlichung abgeleitet und bearbeitet.

Amtliche Quelle öffnen

Weiterführende Seiten

Häufige Fragen zu Bodenrichtwerten in Dreis-Brück

Wie hoch ist der Bodenrichtwert in Dreis-Brück?+

Stichtag 01.01.2026: Der Bodenrichtwert in Dreis-Brück liegt im Median bei 14 €/m². Grundlage sind 16 Richtwertzonen von LVermGeo Rheinland-Pfalz, die hier zu Informationszwecken mit Verweis auf https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte dargestellt werden.

Wie viele Richtwertzonen gibt es in Dreis-Brück?+

Insgesamt liegen in Dreis-Brück 16 Bodenrichtwertzonen vor — Datengrundlage für den Median-Bodenrichtwert.

Welche Nutzungsart ist in Dreis-Brück am häufigsten vertreten?+

Der Bodenrichtwert in Dreis-Brück weist Acker als häufigste Nutzungsart der Bodenrichtwertzonen aus; daraus lässt sich ablesen, welche Zonenarten im Datensatz am häufigsten vorkommen.

Wie unterscheidet sich Dreis-Brück vom Landkreis Vulkaneifel?+

Dreis-Brück und der Landkreis Vulkaneifel unterscheiden sich beim Median-Bodenrichtwert: 14 €/m² gegenüber 13 €/m².

Warum ist der Bodenrichtwert nicht der Kaufpreis meines Grundstücks?+

Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert einer Bodenrichtwertzone nach § 196 BauGB, kein Kaufpreis. Der Verkehrswert eines konkreten Grundstücks im Sinne von § 194 BauGB weicht je nach Zuschnitt, Bebaubarkeit und Mikrolage ab und wird nach den Verfahren der ImmoWertV individuell ermittelt.

Was passiert, wenn für Dreis-Brück nur wenige Richtwertzonen vorliegen?+

Liegen in Dreis-Brück nur wenige Richtwertzonen vor, bleibt der Median als Orientierungswert sichtbar; Spannweite und Perzentil-Bänder werden ausgeblendet, sobald die Stichprobe für belastbare Aussagen zu klein ist.

Wie verhalten sich Grundstückspreise zum Bodenrichtwert in Dreis-Brück?+

Grundstückspreise können sich am Bodenrichtwert in Dreis-Brück orientieren, sind aber keine amtliche Ableitung daraus. Kaufpreis, Zuschnitt, Bebaubarkeit und Vertragszeitpunkt bleiben gesondert zu prüfen.

Warum ersetzt der Bodenrichtwert keine Grundstückspreis-Prüfung in Dreis-Brück?+

Der Bodenrichtwert ist ein zonaler Lagewert. Eine Grundstückspreis-Prüfung für Dreis-Brück muss das konkrete Grundstück, Baurecht, Erschließung und Marktlage zusätzlich bewerten.

Welche Rolle spielt der Bodenpreis in Dreis-Brück?+

Bodenpreis ist hier ein Such- und Vergleichsbegriff. Angezeigt wird der amtliche Bodenrichtwert in Dreis-Brück; er beschreibt eine Richtwertzone, nicht den Preis eines einzelnen Kaufvertrags.

Methodik und Rechtsgrundlage

Für Rheinland-Pfalz stützt sich diese Seite auf § 193 BauGB und § 196 BauGB sowie die vom zuständigen Gutachterausschuss veröffentlichte Landesquelle.

Auf Gemeindeebene erfolgt die Festsetzung gemäß § 196 BauGB durch den nach § 192 BauGB zuständigen Gutachterausschuss; Aktualisierungen mindestens im zweijährigen Turnus.

Dreis-Brück

Median

14 €/m²

Richtwertzonen

16

Landkreis-Median

13 €/m²

Stichtag

01.01.2026

Quelle und Lizenz

© GeoBasis-DE / LVermGeoRP 2026, dl-de/by-2-0, https://www.lvermgeo.rlp.de/. Proxy-Geometrien für die pSEO-Ausgabe wurden aus der Landesveröffentlichung abgeleitet und bearbeitet.

Amtliche Quelle öffnen