Griebelschied
Median
1 €/m²
Richtwertzonen
54
Stichtag
01.01.2026
Bodenrichtwerte in Griebelschied liegen mit einem Median von 1 €/m² aus 54 Richtwertzonen vor. Die Daten von LVermGeo Rheinland-Pfalz werden hier zu Informationszwecken dargestellt; Originalquelle: https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte.
Lizenzbeschränkte Darstellung
Diese Daten stammen vom LVermGeo Rheinland-Pfalz und werden unter der Lizenz keine Angabe zu Informationszwecken dargestellt.
© GeoBasis-DE / LVermGeoRP 2026, dl-de/by-2-0, https://www.lvermgeo.rlp.de/. Proxy-Geometrien für die pSEO-Ausgabe wurden aus der Landesveröffentlichung abgeleitet und bearbeitet.Bodenrichtwerte in Griebelschied reichen von 1 bis 31 €/m², der Median liegt bei 1 €/m². Veröffentlicht wurden die Werte vom LVermGeo Rheinland-Pfalz; auf dieser Seite erscheinen sie zu Informationszwecken mit Portalverweis https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte.
| Kennzahl | Wert | Quelle |
|---|---|---|
| Richtwertzonen | 54 | BORIS |
| Median | 1 €/m² | BORIS |
| Landkreis-Median | 1 €/m² | BORIS |
| Stichtag | 01.01.2026 | Landesquelle |
Innerhalb des Landkreises Birkenfeld liegt Griebelschied auf Position 81 der 96 Gemeinden. Median 1 €/m².
Die Preisverteilung der Richtwertzonen in Griebelschied reicht von 1 €/m² bis 31 €/m². Das mittlere 50-Prozent-Band liegt zwischen 1 und 1 €/m².
Der Median-Bodenrichtwert ist ein ungewichteter Median (Zentralwert) über 54 amtliche Zonen. Er ist keine flächen- oder transaktionsgewichtete Größe.
Minimum
1 €/m²
Perzentil 25
1 €/m²
Median
1 €/m²
Perzentil 75
1 €/m²
Land- und Forstflächen tragen in Griebelschied 96,3 % der Richtwertzonen; Bauland tritt zurück.
Acker
52
Richtwertzonen
Mischnutzung
2
Richtwertzonen
Nachbargemeinden in Griebelschied unterscheiden sich beim Bodenrichtwert deutlich. Median je Gemeinde zwischen 3 und 28 €/m².
| Gemeinde | Median | Zonen | Stichtag |
|---|---|---|---|
| Reichenbach | 28 €/m² | 6 | 01.01.2026 |
| Elchweiler | 3 €/m² | 14 | 01.01.2026 |
| Herborn | 3 €/m² | 35 | 01.01.2026 |
| Schmißberg | 3 €/m² | 10 | 01.01.2026 |
Datenstand in Griebelschied: Stichtag 01.01.2026, Lizenzhinweis keine Angabe. Die Veröffentlichung von LVermGeo Rheinland-Pfalz wird hier zu Informationszwecken dargestellt; Originalquelle: https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte.
Eine Stichtag-Reihe für Griebelschied existiert in dieser Auswertung nicht; die Datengrundlage umfasst aktuell nur den Stichtag 01.01.2026.
Quelle und Lizenz
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Stichtag 01.01.2026: Im Median beträgt der Bodenrichtwert in Griebelschied 1 €/m². Die Daten von LVermGeo Rheinland-Pfalz erscheinen auf dieser Seite zu Informationszwecken; maßgeblich bleibt die Originalveröffentlichung unter https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte.
Die Auswertung in Griebelschied stützt sich auf 54 Richtwertzonen.
Beim Median-Bodenrichtwert in Griebelschied zeigt die Zonenkomposition vor allem Acker als häufigste Nutzungsart. Der ausgewiesene Median bleibt eine Zusammenfassung aller Zonen.
Griebelschied und der Landkreis Birkenfeld unterscheiden sich beim Median-Bodenrichtwert: 1 €/m² gegenüber 1 €/m².
Der Bodenrichtwert ist eine amtliche Orientierungsgröße ohne Kaufpreis-Charakter. Tatsächliche Grundstückspreise hängen von Lage, Bebaubarkeit und Markt ab.
Bei wenigen Bodenrichtwertzonen reduziert sich die Auswertung in Griebelschied auf Median, Stichtag und Quelle; Detailverteilungen werden erst ab einer Mindest-Zonenzahl ausgewiesen.
Grundstückspreise können sich am Bodenrichtwert in Griebelschied orientieren, sind aber keine amtliche Ableitung daraus. Kaufpreis, Zuschnitt, Bebaubarkeit und Vertragszeitpunkt bleiben gesondert zu prüfen.
Der Bodenrichtwert ist ein zonaler Lagewert. Eine Grundstückspreis-Prüfung für Griebelschied muss das konkrete Grundstück, Baurecht, Erschließung und Marktlage zusätzlich bewerten.
Bodenpreis ist hier ein Such- und Vergleichsbegriff. Angezeigt wird der amtliche Bodenrichtwert in Griebelschied; er beschreibt eine Richtwertzone, nicht den Preis eines einzelnen Kaufvertrags.
Für Rheinland-Pfalz stützt sich diese Seite auf § 193 BauGB und § 196 BauGB sowie die vom zuständigen Gutachterausschuss veröffentlichte Landesquelle.
Auf Gemeindeebene speist sich der Bodenrichtwert aus den vom zuständigen Gutachterausschuss geführten Kaufpreissammlungen gemäß § 195 BauGB; daraus werden nach den Verfahren der ImmoWertV zonenbezogene Werte abgeleitet und gemäß § 196 BauGB veröffentlicht.
Griebelschied
Median
1 €/m²
Richtwertzonen
54
Landkreis-Median
1 €/m²
Stichtag
01.01.2026
Quelle und Lizenz
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