Kernen im Remstal
Median
295 €/m²
Richtwertzonen
4
Stichtag
01.01.2024
Bodenrichtwerte in Kernen im Remstal liegen mit einem Median von 295 €/m² aus 4 Richtwertzonen vor. Die Daten von Gutachterausschüsse Baden-Württemberg werden hier zu Informationszwecken dargestellt; Originalquelle: https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/.
Lizenzbeschränkte Darstellung
Diese Daten stammen vom Gutachterausschüsse Baden-Württemberg und werden unter der Lizenz keine Angabe zu Informationszwecken dargestellt.
BORIS-BW / Gutachterausschuesse in Baden-Wuerttemberg, Landesamt fuer Geoinformation und Landentwicklung Baden-Wuerttemberg (LGL), IT.NRWBodenrichtwerte in Kernen im Remstal reichen von 6 bis 680 €/m², der Median liegt bei 295 €/m². Veröffentlicht wurden die Werte vom Gutachterausschüsse Baden-Württemberg; auf dieser Seite erscheinen sie zu Informationszwecken mit Portalverweis https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/.
| Kennzahl | Wert | Quelle |
|---|---|---|
| Richtwertzonen | 4 | BORIS |
| Median | 295 €/m² | BORIS |
| Landkreis-Median | 3 €/m² | BORIS |
| Stichtag | 01.01.2024 | Landesquelle |
Im Kreisvergleich rangiert Kernen im Remstal auf Platz 1 von 30 im Landkreis Rems-Murr-Kreis. Median-Bodenrichtwert: 295 €/m², Kreismedian: 3 €/m².
Bodenrichtwerte in Kernen im Remstal werden mit Stichtag 01.01.2024 und dem Lizenzhinweis keine Angabe gezeigt. Diese Einordnung nutzt die Veröffentlichung von Gutachterausschüsse Baden-Württemberg zu Informationszwecken; maßgeblich bleibt https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/.
Gemischter Stichtag – Trend nicht vergleichbar.
Quelle und Lizenz
BORIS-BW / Gutachterausschuesse in Baden-Wuerttemberg, Landesamt fuer Geoinformation und Landentwicklung Baden-Wuerttemberg (LGL), IT.NRW
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Für Kernen im Remstal liegen 4 Richtwertzone(n) zum Stichtag 01.01.2024 vor. Aufgrund der geringen Zonenzahl sind statistische Aussagen nicht belastbar.
Für Baden-Württemberg stützt sich diese Seite auf § 193 BauGB und § 196 BauGB sowie die vom zuständigen Gutachterausschuss veröffentlichte Landesquelle.
Auf Gemeindeebene speist sich der Bodenrichtwert aus den vom zuständigen Gutachterausschuss geführten Kaufpreissammlungen gemäß § 195 BauGB; daraus werden nach den Verfahren der ImmoWertV zonenbezogene Werte abgeleitet und gemäß § 196 BauGB veröffentlicht.
Kernen im Remstal
Median
295 €/m²
Richtwertzonen
4
Landkreis-Median
3 €/m²
Stichtag
01.01.2024
Quelle und Lizenz
BORIS-BW / Gutachterausschuesse in Baden-Wuerttemberg, Landesamt fuer Geoinformation und Landentwicklung Baden-Wuerttemberg (LGL), IT.NRW
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