Das Wichtigste im Überblick
- Zuständig
- Je nach Land die Katasterbehörde oder ein Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur; in Niedersachsen führen beide Grenzfeststellung und Abmarkung durch.
- Quellen: 3, 4
- Prüfen
- Welche Grenzpunkte fehlen oder versetzt sind und an welche Nachbarflurstücke sie grenzen, denn diese Nachbarn werden unterrichtet und im Grenztermin angehört.
- Quelle: 2
- Unterlage
- Der Antrag auf Grenzfeststellung und Abmarkung mit der Flurstücksbezeichnung aus dem Liegenschaftskataster.
- Quellen: 6, 7
- Zeitpunkt
- Sobald ein Stein fehlt oder versetzt ist, spätestens vor einem Zaun, einer Mauer oder einem Bau an dieser Grenze.
- Quelle: 2
- Kosten
- Je nach Land nach dem Gebührentarif; in Hessen richtet sich die Gebühr nach der Zahl der Grenzpunkte, dem Bodenwert und den abgemarkten Punkten.
- Quelle: 5
Haben Sie ein konkretes Grundstück im Blick?Die kostenlose Prüfung zeigt für Ihre Adresse Bodenrichtwert, Lage und vorliegende Risikohinweise. Verbindliche Auskünfte erteilt weiterhin die zuständige Behörde.