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Was tun, wenn ein Grenzstein fehlt oder versetzt ist?

Einen fehlenden oder versetzten Grenzstein stellt je nach Land die Katasterbehörde oder ein Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur wieder her. Die Vermessungsstelle überträgt den Grenzpunkt aus dem Liegenschaftskataster ins Gelände und setzt ein neues Grenzzeichen. Vom Nachbarn können Sie verlangen, dass er mitwirkt. Die Kosten tragen die Beteiligten zu gleichen Teilen, wenn zwischen ihnen nichts anderes gilt.

Belegt durch:Bundesportal: Grenzfeststellung in NiedersachsenLGLN: Vermessung und Kataster§ 919 BGBgeprüft am und

Aktualisiert: 18.09.20267 Quellen

Das Wichtigste im Überblick

Zuständig
Je nach Land die Katasterbehörde oder ein Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur; in Niedersachsen führen beide Grenzfeststellung und Abmarkung durch.
Quellen: 3, 4
Prüfen
Welche Grenzpunkte fehlen oder versetzt sind und an welche Nachbarflurstücke sie grenzen, denn diese Nachbarn werden unterrichtet und im Grenztermin angehört.
Quelle: 2
Unterlage
Der Antrag auf Grenzfeststellung und Abmarkung mit der Flurstücksbezeichnung aus dem Liegenschaftskataster.
Quellen: 6, 7
Zeitpunkt
Sobald ein Stein fehlt oder versetzt ist, spätestens vor einem Zaun, einer Mauer oder einem Bau an dieser Grenze.
Quelle: 2
Kosten
Je nach Land nach dem Gebührentarif; in Hessen richtet sich die Gebühr nach der Zahl der Grenzpunkte, dem Bodenwert und den abgemarkten Punkten.
Quelle: 5
Dauer
Je nach Land; in Bremen etwa 7 Wochen vom Antrag bis zur Übernahme ins Liegenschaftskataster, in Hessen durchschnittlich 10 Wochen.
Quellen: 6, 5
Rechtsgrundlage
§ 919 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) für den Anspruch auf Mitwirkung des Nachbarn und die Kostenteilung; Verfahren und Gebühren der Abmarkung regelt das Vermessungsrecht des Landes.
Quellen: 1, 4
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So gehen Sie vor

Wie lassen Sie einen Grenzstein wiederherstellen?

  1. 1Stellen Sie fest, welcher Grenzpunkt fehlt oder versetzt ist, und notieren Sie die Flurstücksbezeichnung.
  2. 2Sprechen Sie den Nachbarn an und verlangen Sie, dass er an der Wiederherstellung mitwirkt.
  3. 3Beantragen Sie Grenzfeststellung und Abmarkung bei der Katasterbehörde oder einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur.
  4. 4Nehmen Sie am Grenztermin teil und prüfen Sie das Ergebnis, bevor es bestandskräftig wird.
Wer stellt einen fehlenden oder versetzten Grenzstein wieder her?

Das übernimmt eine Vermessungsstelle mit amtlicher Befugnis. Je nach Land ist das die Katasterbehörde oder ein Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur, also ein freiberuflicher Vermesser, den das Land für amtliche Vermessungen bestellt hat. In Niedersachsen führen beide die Grenzfeststellung und Abmarkung durch.

Maßgeblich ist dabei nicht, wo der Stein zuletzt stand, sondern der Grenzpunkt, wie ihn das Liegenschaftskataster nachweist. Die Vermessungsstelle überträgt diesen Punkt zuerst neu ins Gelände; das Vermessungsrecht nennt diesen Schritt Grenzfeststellung. Danach kennzeichnet ein neues Grenzzeichen den Punkt dauerhaft, und das ist die Abmarkung. In Hessen ist ausdrücklich geregelt, dass ein Grenzpunkt erneut festgestellt werden muss, bevor er später abgemarkt wird.

Wie läuft die Wiederherstellung ab?

Sie beantragen Grenzfeststellung und Abmarkung bei der Katasterbehörde oder bei einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur. Nach der Beschreibung des niedersächsischen Landesamts für Geoinformation und Landesvermessung unterrichtet die Vermessungsstelle dann die Grenznachbarn schriftlich und hört sie im Grenztermin an. Ist das Ergebnis bestandskräftig, also nicht mehr anfechtbar, gibt das amtliche Grenzdokument Rechtssicherheit gegenüber den Nachbarn.

Wie die Grenzfeststellung allgemein abläuft und wodurch sie sich von einer bloßen Grenzanzeige unterscheidet, zeigt Wie stellen Sie die Grenze eines Grundstücks amtlich fest?.

Wer bezahlt den neuen Grenzstein?

Die Gebühr stellt die Vermessungsstelle nach dem Tarif des Landes in Rechnung. In Hessen schuldet sie ausdrücklich, wer den Antrag stellt. Zwischen den Nachbarn verteilt § 919 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) die Kosten anders.

Danach kann jeder Eigentümer vom Nachbarn verlangen, dass er an der Wiederherstellung eines verrückten oder unkenntlich gewordenen Grenzzeichens mitwirkt. Die Kosten tragen die Beteiligten dann zu gleichen Teilen, wenn sich aus ihrem Rechtsverhältnis, etwa einem Vertrag, nichts anderes ergibt.

Häufige Fragen

Muss ein fehlender Grenzstein ersetzt werden?

§ 919 BGB gibt einen Anspruch: Jeder Eigentümer kann vom Nachbarn verlangen, dass er an der Wiederherstellung mitwirkt. Ob ein neues Grenzzeichen auch dann gesetzt werden muss, wenn niemand es verlangt, regelt das Vermessungsrecht des Landes. Einen bundesweit einheitlichen Ablauf gibt es nicht.

Quellen: 1, 4
Verläuft die Grenze immer durch die Mitte des Grenzsteins?

Das lässt sich am Stein allein nicht ablesen. Die Grenze bestimmt der Grenzpunkt, den das Liegenschaftskataster nachweist. Ist ihr Verlauf vor Ort unklar, klärt ihn eine Grenzfeststellung, und nach Bestandskraft gibt ihr Ergebnis Rechtssicherheit gegenüber den Nachbarn.

Quellen: 2, 7
Reicht es, den Grenzstein selbst wieder einzusetzen?

Nein. Einen Grenzpunkt kennzeichnet ein Stein erst, wenn eine Vermessungsstelle den Punkt festgestellt und abgemarkt hat, je nach Land die Katasterbehörde oder ein Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur. Ein selbst gesetzter Stein ersetzt keine Abmarkung und ändert den Grenzverlauf nicht.

Quellen: 3, 5

Quellen

Für die Antwort und die gekennzeichneten Fakten wurden folgende amtliche oder fachbehördliche Veröffentlichungen geprüft. Landes- und Kommunalregeln können zusätzlich gelten.

  1. 1. § 919 BGBBundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz · geprüft am 15.09.2026

    § 919 BGB gibt dem Eigentümer einen Anspruch darauf, dass der Nachbar an festen Grenzzeichen mitwirkt. Art und Verfahren der Abmarkung regeln die Länder; die Kosten tragen die Beteiligten zu gleichen Teilen, wenn sich aus ihrem Rechtsverhältnis nichts anderes ergibt.

  2. 2. LGLN: GrenzfeststellungLandesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen · geprüft am 15.09.2026

    Das LGLN beschreibt die Grenzfeststellung für einen örtlich unklaren Grenzverlauf oder fehlende Grenzmarken: Die Grenznachbarn werden schriftlich unterrichtet und im Grenztermin angehört. Nach Bestandskraft gibt das amtliche Grenzdokument Rechtssicherheit gegenüber den Nachbarn.

  3. 3. Bundesportal: Grenzfeststellung in NiedersachsenNiedersachsen über das Bundesportal · geprüft am 24.08.2026

    In Niedersachsen führen Katasterbehörden oder öffentlich bestellte Vermessungsingenieure die Grenzfeststellung und Abmarkung durch.

  4. 4. Bundesportal: Grenzermittlung in BayernBayern über das Bundesportal · geprüft am 24.08.2026

    Bayern regelt Verfahren, Gebühren und Zuständigkeit anders als Niedersachsen. Einen bundesweit einheitlichen Ablauf gibt es nicht.

  5. 5. Verwaltungsportal Hessen: Grundstücksvermessung (Grenzfeststellung)Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum · geprüft am 15.09.2026

    Das hessische Verwaltungsportal unterscheidet Grenzfeststellung, Abmarkung und Grenzanzeige. Es nennt eine durchschnittliche Bearbeitungsdauer von 10 Wochen, den Antragsteller als Kostenschuldner und eine einheitliche Gebühr aller Vermessungsstellen nach Grenzpunkten, Bodenwert und abgemarkten Grenzpunkten. Wird die Abmarkung erst später beantragt, müssen die Grenzpunkte zuerst erneut festgestellt werden.

  6. 6. Serviceportal Bremen: Grenzfeststellung und Abmarkung beantragenFreie Hansestadt Bremen · geprüft am 15.09.2026

    Das Bremer Serviceportal nennt etwa 7 Wochen vom Antrag bis zur Übernahme ins Liegenschaftskataster und zum Kostenbescheid. Die Gebühren sind dieselben wie bei einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur.

  7. 7. LGLN: Vermessung und KatasterLandesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen · geprüft am 15.09.2026

    Das Liegenschaftskataster ist in Niedersachsen das amtliche Verzeichnis der Flurstücke mit ihrer Bezeichnung, den Grenzpunkten und der Karte. Eine Liegenschaftsvermessung ist nötig, wenn der Grenzverlauf unklar ist oder neue Grenzen gezogen werden.

Die Inhalte dienen nur der ersten Orientierung und ersetzen keine Steuer-, Rechts- oder Sachverständigenberatung.

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