Glossar
Vermessungsingenieur: ÖbVI als Hoheitsträger im Vermessungswesen
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI) führen Grenz-, Teilungs- und Gebäudeeinmessungen mit Beurkundungsfunktion durch.
Aktualisiert am 24.05.2026 · Fachlich geprüft am 24.05.2026
Definition
Ein Vermessungsingenieur ist eine technische Fachkraft für Geodäsie, Liegenschaftsvermessung und Ingenieurvermessung. Im rechtlichen Sinn entscheidend ist die Sonderform des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs (ÖbVI), der eine hoheitliche Funktion ausübt und in seinem Tätigkeitsbereich vergleichbar einem Notar beurkundet.
Daneben arbeiten Vermessungsingenieure als Beamte oder Beschäftigte in Landesvermessungsämtern, Kataster- oder Kreisvermessungsbehörden. Diese Fachkräfte üben die hoheitlichen Aufgaben innerhalb ihrer Behörde aus, ohne den Status des ÖbVI zu führen.
Rechtsgrundlage
Bestellung, Berufsausübung und Aufsicht der ÖbVI regeln die Vermessungsgesetze und die ÖbVI-Berufsordnungen der sechzehn Bundesländer. Bayern bildet eine Sonderkonstellation, da dort der Großteil der hoheitlichen Vermessung durch staatliche Ämter erbracht wird und freiberufliche ÖbVI seltener auftreten.
Die Vergütung folgt nicht der HOAI, sondern den landesrechtlichen Gebührenordnungen für die jeweiligen Vermessungsleistungen. Die HOAI gilt für Architekten- und Ingenieurleistungen außerhalb der hoheitlichen Vermessung und ist für eine Grenzfeststellung oder Gebäudeeinmessung nicht einschlägig.
Bedeutung für Käufer
Für Käufer ist der ÖbVI der zuständige Ansprechpartner bei Grenzfeststellung, Teilung eines Flurstücks und gesetzlich vorgeschriebener Gebäudeeinmessung nach Neubau. Lageplan, Abmarkungsprotokoll und Fortführung in ALKIS stammen aus seinen Unterlagen.
Verwechseln Sie ÖbVI nicht mit Bauingenieur oder Architekt. Statik, Tragwerksplanung und Bauantrag sind klassische Architekten- oder Bauingenieuraufgaben; Grenzen, Flurstücksflächen und Gebäudegeometrie im Kataster gehören in den Tätigkeitsbereich des Vermessungsingenieurs.
Verwandte Begriffe
- Glossar
Liegenschaftskataster
Das Liegenschaftskataster führt Flurstücke, Lage, Größe und Nutzung und bildet die geometrische Grundlage des Grundbuchs.
- Glossar
Grenzstein
Grenzsteine sichern die Flurstücksgrenze sichtbar im Gelände. § 919 BGB regelt die Mitwirkungspflicht, § 274 StGB stellt das Verrücken unter Strafe.
- Glossar
Flurstück
Das Flurstück verbindet Kataster, Grundbuch, Karte und viele amtliche Grundstücksdaten.
Quellen
GrundRadar verweist redaktionell auf das ÖbVI-Berufsbild. Konkrete Aufträge erfolgen direkt beim zuständigen Büro oder bei der Vermessungsbehörde der Belegenheitsgemeinde.
