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Glossar

Vermessungsingenieur: ÖbVI als Hoheitsträger im Vermessungswesen

Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI) führen Grenz-, Teilungs- und Gebäudeeinmessungen mit Beurkundungsfunktion durch.

Aktualisiert am 24.05.2026 · Fachlich geprüft am 24.05.2026

Definition

Ein Vermessungsingenieur erfasst Grundstücke, Gebäude und Gelände mit vermessungstechnischen Verfahren. Daraus entstehen Vermessungsergebnisse und Unterlagen für Lagepläne, Teilungen, Grenzfeststellungen und die Fortführung des Liegenschaftskatasters. Für Grundstückskäufer ist häufig der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur (ÖbVI) wichtig.

Ein ÖbVI kann nach dem jeweiligen Landesrecht mit hoheitlichen Aufgaben des amtlichen Vermessungswesens beliehen sein und bestimmte vermessungstechnisch festgestellte Tatsachen beurkunden oder bescheinigen. Stand 07.07.2026: Zuständigkeit und Berufsbild unterscheiden sich nach Bundesland. In Bayern gibt es keine ÖbVI; dort sind für amtliche Katastervermessungen regelmäßig die staatlichen Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung zuständig. Käufer sollten vor Teilung, Bauantrag oder Kaufentscheidung bei unklaren Grenzen, Teilungsabsichten oder fehlender Gebäudeeinmessung prüfen, ob ein ÖbVI oder die zuständige Vermessungsbehörde einzuschalten ist.

Rechtsgrundlage

Bestellung, Berufsausübung und Aufsicht der ÖbVI regeln die Vermessungsgesetze und die ÖbVI-Berufsordnungen der sechzehn Bundesländer. Bayern bildet eine Sonderkonstellation, da dort der Großteil der hoheitlichen Vermessung durch staatliche Ämter erbracht wird und freiberufliche ÖbVI seltener auftreten.

Die Vergütung folgt nicht der HOAI, sondern den landesrechtlichen Gebührenordnungen für die jeweiligen Vermessungsleistungen. Die HOAI gilt für Architekten- und Ingenieurleistungen außerhalb der hoheitlichen Vermessung und ist für eine Grenzfeststellung oder Gebäudeeinmessung nicht einschlägig.

Bedeutung für Käufer

Für Käufer ist der ÖbVI der zuständige Ansprechpartner bei Grenzfeststellung, Teilung eines Flurstücks und gesetzlich vorgeschriebener Gebäudeeinmessung nach Neubau. Lageplan, Abmarkungsprotokoll und Fortführung in ALKIS stammen aus seinen Unterlagen.

Verwechseln Sie ÖbVI nicht mit Bauingenieur oder Architekt. Statik, Tragwerksplanung und Bauantrag sind klassische Architekten- oder Bauingenieuraufgaben; Grenzen, Flurstücksflächen und Gebäudegeometrie im Kataster gehören in den Tätigkeitsbereich des Vermessungsingenieurs.

Verwandte Begriffe

Quellen

Grundradar verweist redaktionell auf das ÖbVI-Berufsbild. Konkrete Aufträge erfolgen direkt beim zuständigen Büro oder bei der Vermessungsbehörde der Belegenheitsgemeinde.

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