Zum Hauptinhalt springen
grundradar
Nach dem Kauf

Was geschieht mit Haus und Grundstück, wenn das Erbbaurecht endet?

Läuft die vereinbarte Zeit ab, endet das Erbbaurecht, und das Haus wird wesentlicher Bestandteil des Grundstücks, gehört also dem Eigentümer des Bodens. Ob der Erbbauberechtigte dafür eine Entschädigung erhält und wie hoch sie ausfällt, richtet sich nach dem Vertrag und nach den gesetzlichen Grenzen. Ein Heimfall ist ein anderer Beendigungsgrund mit eigenen Folgen.

Belegt durch:§§ 12 und 14 ErbbauRG§§ 27, 32 und 34 ErbbauRGgeprüft am

Aktualisiert: 25.09.20266 Quellen

Das Wichtigste im Überblick

Zuständig
Für Änderungen am Erbbaurecht ist das Grundbuchamt zuständig. Ihm gegenüber oder gegenüber dem Erbbauberechtigten erklärt der Grundstückseigentümer auch seine Zustimmung zu einer Aufhebung.
Quellen: 3, 5
Prüfen
Enddatum, Heimfallklauseln, Entschädigungsregel, ein vereinbartes Vorrecht auf Erneuerung und die Folgen für das Bauwerk.
Quellen: 2, 3, 6
Unterlage
Benötigt werden Erbbaurechtsvertrag und Erbbaugrundbuch. Für die Finanzierung können zusätzlich Angaben zur Restlaufzeit und Gebäudeentschädigung erforderlich sein.
Quellen: 1, 3, 4
Zeitpunkt
Vor dem Kauf und rechtzeitig vor dem Enddatum. Ein Vorrecht auf Erneuerung erlischt drei Jahre nach Ablauf der Zeit, für die das Erbbaurecht bestellt war.
Quellen: 1, 3, 6
Rechtsgrundlage
§ 12 ErbbauRG ordnet das Bauwerk beim Erlöschen dem Grundstück zu. §§ 27, 32 und 34 ErbbauRG begrenzen Entschädigungsfolgen, § 26 regelt die Aufhebung und § 31 das Vorrecht auf Erneuerung. § 21 BelWertV (Beleihungswertermittlungsverordnung) ergänzt die Finanzierungsprüfung.
Quellen: 3, 2, 5, 6, 4
Haben Sie ein konkretes Grundstück im Blick?Die kostenlose Prüfung zeigt für Ihre Adresse Bodenrichtwert, Lage und vorliegende Risikohinweise. Verbindliche Auskünfte erteilt weiterhin die zuständige Behörde.
Was geschieht mit dem Haus am Enddatum?

Läuft die vereinbarte Zeit ab, erlischt das Erbbaurecht. Das Haus steht dann nicht mehr auf einem eigenen Recht, sondern wird wesentlicher Bestandteil des Grundstücks: Es gehört von diesem Zeitpunkt an dem Eigentümer des Bodens, ohne dass es dafür einen weiteren Vertrag braucht.

Davon zu unterscheiden ist der Heimfall. Er beendet das Erbbaurecht vorzeitig, weil eine Vertragsklausel dafür einen Grund vorsieht, und er zieht eine eigene Vergütungsregel nach sich. Was ein Erbbaurecht überhaupt ist und wie der Erbbauzins dazugehört, erklärt der Glossareintrag. Der Ratgeber zum Erbbaurecht geht den ganzen Vertrag durch, von der Laufzeit bis zum Heimfall.

Wie ein Erbbaurecht endet und was dann für das Haus gilt
FallWann er eintrittWas für das Haus gilt
Ablauf3Die vereinbarte Zeit ist abgelaufenDas Bauwerk wird wesentlicher Bestandteil des Grundstücks
Heimfall2Der Vertrag sieht dafür einen Grund vorVertrag und gesetzliche Grenzen bestimmen die Vergütung
Aufhebung5,3Der Grundstückseigentümer stimmt zu, unwiderruflichMit dem Erlöschen wird das Bauwerk Bestandteil des Grundstücks
Erneuerung6Nur wenn der Vertrag ein Vorrecht auf Erneuerung vereinbartDas Vorrecht erlischt drei Jahre nach Ablauf der bestellten Zeit
Quellen: 3, 2, 5, 6
So gehen Sie vor

Wie prüfen Sie das Ende eines Erbbaurechts?

  1. 1Lesen Sie Enddatum, Heimfall und Entschädigung im Erbbaurechtsvertrag.
  2. 2Sehen Sie nach, ob der Vertrag ein Vorrecht auf Erneuerung vereinbart.
  3. 3Vergleichen Sie die Klauseln mit dem aktuellen Erbbaugrundbuch.
  4. 4Klären Sie die verbleibende Laufzeit mit der Bank, bevor Sie kaufen oder umschulden.
Bekommt der Erbbauberechtigte das Haus bezahlt?

Eine feste Quote schreibt das Gesetz nicht vor. Es zieht Grenzen für die Entschädigung und überlässt die Regelung im Übrigen dem Vertrag. Die verbreitete Annahme, am Ende stünden immer zwei Drittel des Gebäudewerts zu, trifft deshalb nicht auf jedes Erbbaurecht zu.

Lesen Sie Klausel und Berechnung getrennt. Die Klausel sagt, ob überhaupt entschädigt wird und in welchem Fall; die Berechnung sagt, wonach sich der Betrag bemisst. Erst beides zusammen ergibt, was Sie am Ende der Laufzeit erwarten können.

Kann ein Erbbaurecht verlängert werden?

Nicht von selbst. Ein Vorrecht auf Erneuerung besteht nur, wenn es im Vertrag vereinbart wurde. Liegt es vor, kann der Erbbauberechtigte es ausüben, sobald der Grundstückseigentümer mit einem Dritten einen Vertrag über ein neues Erbbaurecht geschlossen hat. Das Vorrecht wirkt also nicht gegen jede Entscheidung des Eigentümers, sondern greift, wenn er ohnehin neu bestellt.

Es ist außerdem befristet: Drei Jahre nach Ablauf der Zeit, für die das Erbbaurecht bestellt war, erlischt es. Ohne eine solche Vereinbarung bleibt der Weg über einen neuen Vertrag mit dem Grundstückseigentümer, und dafür braucht es dessen Einverständnis.

Lässt sich ein Erbbaurecht vorzeitig beenden?

Das Gesetz nennt den einvernehmlichen Weg Aufhebung. Sie ist nur mit Zustimmung des Grundstückseigentümers möglich. Er erklärt sie gegenüber dem Grundbuchamt oder gegenüber dem Erbbauberechtigten, und die Erklärung ist unwiderruflich: Er kann sie danach nicht mehr zurücknehmen.

Wer nach einer Kündigung sucht, meint meist genau das, eine Beendigung vor dem Enddatum. Ohne die Zustimmung des Eigentümers richtet sie sich nach dem Vertrag, etwa nach einem dort vereinbarten Heimfallgrund.

Was bedeutet die verbleibende Laufzeit für eine Bank?

Für den Beleihungswert, also den Wert, den eine Bank einem Objekt dauerhaft zutraut, sind Restlaufzeit und Gebäudeentschädigung zu berücksichtigen. Eine Finanzierungszusage folgt daraus nicht; die Bank prüft die Vertragsdaten nach ihren eigenen Anforderungen.

Wer ein Erbbaurecht mit kurzer Restlaufzeit übernimmt, übernimmt deshalb zwei Fragen zugleich: was am Ende entschädigt wird und was die Bank bis dahin finanziert. Welche Klauseln dafür vor dem Kauf zu lesen sind, führt Welche Klauseln zählen beim Erbbaurecht vor dem Kauf? aus.

Häufige Fragen

Bekommt der Erbbauberechtigte am Ende immer zwei Drittel des Gebäudewerts?

Nein. § 27 ErbbauRG enthält gesetzliche Grenzen, aber keine pauschale Zweidrittelregel für jeden Vertrag. Prüfen Sie außerdem, ob der Vertrag zwischen regulärem Ablauf und Heimfall unterscheidet.

Quelle: 2
Wird das Haus am Ende automatisch Teil des Grundstücks?

Beim regulären Ablauf wird das Bauwerk nach § 12 ErbbauRG wesentlicher Bestandteil des Grundstücks. Heimfall und Entschädigung folgen eigenen Klauseln. Deshalb müssen Vertrag, Gesetz und Erbbaugrundbuch gemeinsam geprüft werden.

Quellen: 3, 2
Kann ein Erbbaurecht verlängert werden?

Nur wenn der Vertrag ein Vorrecht auf Erneuerung vorsieht. Der Erbbauberechtigte kann es ausüben, sobald der Grundstückseigentümer mit einem Dritten einen Vertrag über ein neues Erbbaurecht geschlossen hat. Drei Jahre nach Ablauf der bestellten Zeit erlischt dieses Vorrecht.

Quelle: 6
Kann ein Erbbaurecht vorzeitig aufgehoben werden?

Eine Aufhebung braucht die Zustimmung des Grundstückseigentümers. Er erklärt sie gegenüber dem Grundbuchamt oder dem Erbbauberechtigten, und sie ist unwiderruflich. Ohne diese Zustimmung richtet sich eine vorzeitige Beendigung nach dem Vertrag, etwa nach einem vereinbarten Heimfallgrund.

Quelle: 5

Quellen

Für die Antwort und die gekennzeichneten Fakten wurden folgende amtliche oder fachbehördliche Veröffentlichungen geprüft. Landes- und Kommunalregeln können zusätzlich gelten.

  1. 1. §§ 1–7 ErbbauRGBundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz · geprüft am 24.08.2026

    Das Erbbaurecht ist übertragbar und vererblich. Welche Zustimmung nötig ist, richtet sich nach dem Vertrag.

  2. 2. §§ 27, 32 und 34 ErbbauRGBundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz · geprüft am 24.08.2026

    Bei Ablauf oder Heimfall hängt die Entschädigung vom Gesetz und vom Vertrag ab. Zwei Drittel gelten nicht pauschal.

  3. 3. §§ 12 und 14 ErbbauRGBundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz · geprüft am 24.08.2026

    §§ 12 und 14 ErbbauRG ordnen das Bauwerk dem Erbbaurecht zu und begründen für das Erbbaurecht ein eigenes Erbbaugrundbuch. Erlischt das Erbbaurecht, wird das Bauwerk wesentlicher Bestandteil des Grundstücks.

  4. 4. § 21 BelWertVBundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz · geprüft am 24.08.2026

    § 21 BelWertV verlangt, bei der Beleihungswertermittlung eines Erbbaurechts die Restlaufzeit und die Gebäudeentschädigung zu berücksichtigen. Eine Finanzierungsgarantie folgt daraus nicht.

  5. 5. § 26 ErbbauRGBundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz · geprüft am 25.09.2026

    § 26 ErbbauRG lässt eine Aufhebung des Erbbaurechts nur mit Zustimmung des Grundstückseigentümers zu. Die Zustimmung wird gegenüber dem Grundbuchamt oder dem Erbbauberechtigten erklärt und ist unwiderruflich.

  6. 6. § 31 ErbbauRGBundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz · geprüft am 25.09.2026

    § 31 ErbbauRG betrifft das Vorrecht auf Erneuerung, das nur besteht, wenn es nach § 2 Nr. 6 vereinbart wurde. Der Erbbauberechtigte kann es ausüben, sobald der Eigentümer mit einem Dritten einen Vertrag über ein neues Erbbaurecht geschlossen hat; drei Jahre nach Ablauf der Zeit, für die das Erbbaurecht bestellt war, erlischt das Vorrecht.

Die Inhalte dienen nur der ersten Orientierung und ersetzen keine Steuer-, Rechts- oder Sachverständigenberatung.

Nächster Schritt

Erbbaurecht und Entschädigung vertiefen

Lesen Sie die Grundbegriffe nach, bevor Sie Restlaufzeit oder Heimfall im konkreten Vertrag bewerten.

Erbbaurecht und Entschädigung vertiefen
Weiter im Prüfweg

Weitere Fragen zur Grundstücksprüfung

Vor der Entscheidung

Prüfen Sie die Adresse, bevor Sie den Kaufvertrag unterschreiben

Adresse oder Flurstück eingeben. Die kostenlose Prüfung zeigt vorliegende Standortdaten und Risikohinweise.

Was die kostenlose Grundstücksprüfung zeigt →