Das Wichtigste im Überblick
- Zuständig
- Das Grundbuchamt führt das Grundbuch und entscheidet über Einsicht oder Abschriften bei dargelegtem berechtigtem Interesse.
- Quelle: 2
- Prüfen
- Inhalt, Berechtigte und Auswirkungen der Dienstbarkeiten, Vormerkungen, Verfügungsbeschränkungen und Widersprüche in Abteilung II.
- Quellen: 1, 2, 3
- Unterlage
- Sie brauchen einen aktuellen Grundbuchauszug oder eine Abschrift und müssen das berechtigte Interesse gegenüber dem Grundbuchamt darlegen.
- Quelle: 2
- Zeitpunkt
- Fordern Sie die Einsicht vor der notariellen Bindung an. Prüfen Sie, ob der Auszug aktuell genug ist und ob seit seiner Ausstellung weitere Anträge eingegangen sein können.
- Quelle: 2
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