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Winterlingen

Median

2 €/m²

Richtwertzonen

2

Stichtag

01.01.2024

Bodenrichtwert

Bodenrichtwert Winterlingen

Der Bodenrichtwert in Winterlingen liegt im Median bei 2 €/m². Grundlage sind 2 amtliche Richtwertzonen von Gutachterausschüsse Baden-Württemberg, die auf dieser Seite zu Informationszwecken mit Verweis auf https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/ erscheinen.

Lizenzhinweis

Lizenzbeschränkte Darstellung

Diese Daten stammen vom Gutachterausschüsse Baden-Württemberg und werden unter der Lizenz keine Angabe zu Informationszwecken dargestellt.

BORIS-BW / Gutachterausschuesse in Baden-Wuerttemberg, Landesamt fuer Geoinformation und Landentwicklung Baden-Wuerttemberg (LGL), IT.NRW
eingeschränkt nutzbarStichtag 01.01.2024

Die amtlichen Bodenrichtwerte in Winterlingen umfassen 2 Zonen mit einem Median von 2 €/m². Der Datenstand von Gutachterausschüsse Baden-Württemberg wird hier zu Informationszwecken eingeordnet; Ursprungsportal: https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/.

KennzahlWertQuelle
Richtwertzonen2BORIS
Median2 €/m²BORIS
Landkreis-Median2 €/m²BORIS
Stichtag01.01.2024Landesquelle

Winterlingen belegt im Bodenrichtwert-Vergleich des Landkreises Zollernalbkreis Rang 17 von 19.

Datenstand und Quellenhinweis

Der Bodenrichtwert-Datenstand in Winterlingen stammt vom Gutachterausschüsse Baden-Württemberg zum Stichtag 01.01.2024. Die Lizenzlage lautet keine Angabe; die Angaben erscheinen hier zu Informationszwecken mit Verweis auf https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/.

Trendaussagen zu Bodenrichtwerten in Winterlingen setzen mindestens zwei Stichtage voraus. Aktuell liegt nur 01.01.2024 vor.

Quelle und Lizenz

BORIS-BW / Gutachterausschuesse in Baden-Wuerttemberg, Landesamt fuer Geoinformation und Landentwicklung Baden-Wuerttemberg (LGL), IT.NRW

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Weiterführende Seiten

Häufige Fragen zu Bodenrichtwerten in Winterlingen

Welche Bodenrichtwert-Werte liegen für Winterlingen vor?+

Für Winterlingen liegen 2 Richtwertzone(n) zum Stichtag 01.01.2024 vor. Aufgrund der geringen Zonenzahl sind statistische Aussagen nicht belastbar.

Methodik und Rechtsgrundlage

Für Baden-Württemberg stützt sich diese Seite auf § 193 BauGB und § 196 BauGB sowie die vom zuständigen Gutachterausschuss veröffentlichte Landesquelle.

Auf Gemeindeebene erfolgt die Festsetzung gemäß § 196 BauGB durch den nach § 192 BauGB zuständigen Gutachterausschuss; Aktualisierungen mindestens im zweijährigen Turnus.

Winterlingen

Median

2 €/m²

Richtwertzonen

2

Landkreis-Median

2 €/m²

Stichtag

01.01.2024

Quelle und Lizenz

BORIS-BW / Gutachterausschuesse in Baden-Wuerttemberg, Landesamt fuer Geoinformation und Landentwicklung Baden-Wuerttemberg (LGL), IT.NRW

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