Dautmergen
Median
2 €/m²
Richtwertzonen
4
Stichtag
01.01.2024
In Dautmergen weist die amtliche Veröffentlichung von Gutachterausschüsse Baden-Württemberg 4 Richtwertzonen mit einem Median von 2 €/m² aus. Die Werte erscheinen hier zu Informationszwecken; Originalportal: https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/.
Lizenzbeschränkte Darstellung
Diese Daten stammen vom Gutachterausschüsse Baden-Württemberg und werden unter der Lizenz keine Angabe zu Informationszwecken dargestellt.
BORIS-BW / Gutachterausschuesse in Baden-Wuerttemberg, Landesamt fuer Geoinformation und Landentwicklung Baden-Wuerttemberg (LGL), IT.NRWDie amtlichen Bodenrichtwerte in Dautmergen umfassen 4 Zonen mit einem Median von 2 €/m². Der Datenstand von Gutachterausschüsse Baden-Württemberg wird hier zu Informationszwecken eingeordnet; Ursprungsportal: https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/.
| Kennzahl | Wert | Quelle |
|---|---|---|
| Richtwertzonen | 4 | BORIS |
| Median | 2 €/m² | BORIS |
| Landkreis-Median | 2 €/m² | BORIS |
| Stichtag | 01.01.2024 | Landesquelle |
Die Einordnung in Dautmergen im Landkreis Zollernalbkreis: Rang 3 von 19 nach Median-Bodenrichtwert.
Der Bodenrichtwert-Datenstand in Dautmergen stammt vom Gutachterausschüsse Baden-Württemberg zum Stichtag 01.01.2024. Die Lizenzlage lautet keine Angabe; die Angaben erscheinen hier zu Informationszwecken mit Verweis auf https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/.
In Dautmergen ist aktuell nur ein Stichtag dokumentiert. Mehrjährige Trends folgen, sobald der Gutachterausschuss eine Folgebewertung freigibt.
Quelle und Lizenz
BORIS-BW / Gutachterausschuesse in Baden-Wuerttemberg, Landesamt fuer Geoinformation und Landentwicklung Baden-Wuerttemberg (LGL), IT.NRW
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Für Dautmergen liegen 4 Richtwertzone(n) zum Stichtag 01.01.2024 vor. Aufgrund der geringen Zonenzahl sind statistische Aussagen nicht belastbar.
Für Baden-Württemberg stützt sich diese Seite auf § 193 BauGB und § 196 BauGB sowie die vom zuständigen Gutachterausschuss veröffentlichte Landesquelle.
Auf Gemeindeebene erfolgt die Festsetzung gemäß § 196 BauGB durch den nach § 192 BauGB zuständigen Gutachterausschuss; Aktualisierungen mindestens im zweijährigen Turnus.
Dautmergen
Median
2 €/m²
Richtwertzonen
4
Landkreis-Median
2 €/m²
Stichtag
01.01.2024
Quelle und Lizenz
BORIS-BW / Gutachterausschuesse in Baden-Wuerttemberg, Landesamt fuer Geoinformation und Landentwicklung Baden-Wuerttemberg (LGL), IT.NRW
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