Ulm, Universitätsstadt
Median
21 €/m²
Richtwertzonen
22
Stichtag
01.01.2026
In Ulm, Universitätsstadt weist die amtliche Veröffentlichung von Gutachterausschüsse Baden-Württemberg 22 Richtwertzonen mit einem Median von 21 €/m² aus. Die Werte erscheinen hier zu Informationszwecken; Originalportal: https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/.
Lizenzbeschränkte Darstellung
Diese Daten stammen vom Gutachterausschüsse Baden-Württemberg und werden unter der Lizenz keine Angabe zu Informationszwecken dargestellt.
BORIS-BW / Gutachterausschuesse in Baden-Wuerttemberg, Landesamt fuer Geoinformation und Landentwicklung Baden-Wuerttemberg (LGL), IT.NRWDer Bodenrichtwert-Überblick in Ulm, Universitätsstadt bündelt 22 Zonen mit einem Median von 21 €/m² und einer Spanne von 6 bis 640 €/m². Quelle ist der Gutachterausschüsse Baden-Württemberg; die Darstellung dient zu Informationszwecken, Originalquelle https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/.
| Kennzahl | Wert | Quelle |
|---|---|---|
| Richtwertzonen | 22 | BORIS |
| Median | 21 €/m² | BORIS |
| Landkreis-Median | 21 €/m² | BORIS |
| Stichtag | 01.01.2026 | Landesquelle |
Ulm, Universitätsstadt ist die einzige Gemeinde im Landkreis Ulm, Stadtkreis, die in der Bodenrichtwert-Auswertung erscheint; ein Vergleichsrang gegenüber Nachbargemeinden entfällt.
Über alle Richtwertzonen in Ulm, Universitätsstadt hinweg ergibt sich eine breite Verteilung: Median 21 €/m², Spanne 6–640 €/m².
Der Median-Bodenrichtwert ist ein ungewichteter Median (Zentralwert) über 22 amtliche Zonen. Er ist keine flächen- oder transaktionsgewichtete Größe.
Minimum
6 €/m²
Perzentil 25
9 €/m²
Median
21 €/m²
Perzentil 75
95 €/m²
In Ulm, Universitätsstadt verteilen sich die Bodenrichtwertzonen über mehrere Nutzungsarten, ohne dass eine Kategorie überwiegt.
Sonder
14
Richtwertzonen
Mischnutzung
6
Richtwertzonen
Wohnen
2
Richtwertzonen
Zum Stichtag 01.01.2026 weist der Gutachterausschüsse Baden-Württemberg Bodenrichtwerte in Ulm, Universitätsstadt aus. Die Daten werden hier zu Informationszwecken unter dem Hinweis keine Angabe und mit Verlinkung auf https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/ angezeigt.
Trendaussagen zu Bodenrichtwerten in Ulm, Universitätsstadt setzen mindestens zwei Stichtage voraus. Aktuell liegt nur 01.01.2026 vor.
Quelle und Lizenz
BORIS-BW / Gutachterausschuesse in Baden-Wuerttemberg, Landesamt fuer Geoinformation und Landentwicklung Baden-Wuerttemberg (LGL), IT.NRW
Amtliche Quelle öffnenWeiterführende Seiten
Stichtag 01.01.2026: Im Median beträgt der Bodenrichtwert in Ulm, Universitätsstadt 21 €/m². Die Daten von Gutachterausschüsse Baden-Württemberg erscheinen auf dieser Seite zu Informationszwecken; maßgeblich bleibt die Originalveröffentlichung unter https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/.
Insgesamt liegen in Ulm, Universitätsstadt 22 Bodenrichtwertzonen vor — Datengrundlage für den Median-Bodenrichtwert.
Beim Median-Bodenrichtwert in Ulm, Universitätsstadt zeigt die Zonenkomposition vor allem Sonder als häufigste Nutzungsart. Der ausgewiesene Median bleibt eine Zusammenfassung aller Zonen.
Im Vergleich zum Landkreis Ulm, Stadtkreis (21 €/m²) liegt der Bodenrichtwert in Ulm, Universitätsstadt bei 21 €/m².
Bodenrichtwerte spiegeln das Niveau einer Richtwertzone, nicht den Kaufpreis eines bestimmten Grundstücks. Eine individuelle Verkehrswertermittlung im Sinne von § 194 BauGB nach den Verfahren der ImmoWertV bleibt erforderlich.
Sind nur einzelne Bodenrichtwertzonen verfügbar, beschränkt sich die Darstellung in Ulm, Universitätsstadt auf den Kennzahlenkern. Eine breitere Verteilung wird erst mit ausreichender Datendichte gezeigt.
Grundstückspreise können sich am Bodenrichtwert in Ulm, Universitätsstadt orientieren, sind aber keine amtliche Ableitung daraus. Kaufpreis, Zuschnitt, Bebaubarkeit und Vertragszeitpunkt bleiben gesondert zu prüfen.
Der Bodenrichtwert ist ein zonaler Lagewert. Eine Grundstückspreis-Prüfung für Ulm, Universitätsstadt muss das konkrete Grundstück, Baurecht, Erschließung und Marktlage zusätzlich bewerten.
Bodenpreis ist hier ein Such- und Vergleichsbegriff. Angezeigt wird der amtliche Bodenrichtwert in Ulm, Universitätsstadt; er beschreibt eine Richtwertzone, nicht den Preis eines einzelnen Kaufvertrags.
Für Baden-Württemberg stützt sich diese Seite auf § 193 BauGB und § 196 BauGB sowie die vom zuständigen Gutachterausschuss veröffentlichte Landesquelle.
In Ulm, Universitätsstadt stammen die Bodenrichtwerte vom Stichtag 01.01.2026; die Wertermittlung selbst folgt § 193 BauGB i. V. m. der ImmoWertV und liegt beim zuständigen Gutachterausschuss.
Ulm, Universitätsstadt
Median
21 €/m²
Richtwertzonen
22
Landkreis-Median
21 €/m²
Stichtag
01.01.2026
Quelle und Lizenz
BORIS-BW / Gutachterausschuesse in Baden-Wuerttemberg, Landesamt fuer Geoinformation und Landentwicklung Baden-Wuerttemberg (LGL), IT.NRW
Amtliche Quelle öffnenWeiterführende Seiten