Das Wichtigste im Überblick
- Zuständig
- Über den Bauvorbescheid entscheidet die Bauaufsichtsbehörde, die für das Grundstück zuständig ist. Welche Stelle das ist, regelt das jeweilige Land.
- Quelle: 1
- Prüfen
- Im rheinland-pfälzischen Beispiel zählen Ausstellungsdatum, angegebene Geltungsdauer und eine mögliche kürzere Befristung.
- Quelle: 2
- Unterlage
- Wo das Landesrecht eine Verlängerung vorsieht, brauchen Sie den konkreten Bescheid und die Unterlagen, die das zuständige Land dafür verlangt.
- Quelle: 2
- Zeitpunkt
- Eine Verlängerung ist landesabhängig und muss dort, wo sie vorgesehen ist, vor Fristablauf beantragt werden. Prüfen Sie dafür die Frist und die Antragsstelle im konkreten Land.
- Quelle: 2
- Rechtsgrundlage
- Die Fristen stehen in den Landesbauordnungen, etwa in § 73 NBauO (Niedersachsen), Art. 71 BayBO (Bayern), § 77 BauO NRW 2018 (Nordrhein-Westfalen) und § 57 LBO (Baden-Württemberg). Für Rheinland-Pfalz und Brandenburg stützt sich die Übersicht auf die Leistungsbeschreibungen der Länder im Bundesportal.
- Quellen: 4, 2, 3, 6, 7, 8
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