Das Wichtigste im Überblick
- Zuständig
- Die Bauaufsichtsbehörde prüft das konkrete Vorhaben anhand des Bebauungsplans und des geltenden Bauordnungsrechts.
- Quelle: 2
- Prüfen
- Verlauf der Baugrenze, geplantes Bauteil und zugelassene Ausnahmen im Bebauungsplan.
- Quellen: 1, 2
- Unterlage
- Benötigt werden der Bebauungsplan mit seinen textlichen Festsetzungen sowie die Lage und Abmessungen des Vorhabens.
- Quelle: 1
- Zeitpunkt
- Klären Sie die Überschreitung vor dem Bauantrag und vor einer verbindlichen Planung. Beschreiben Sie dafür Bauteil, Ausmaß und Abstand zur Baugrenze.
- Quelle: 2
- Rechtsgrundlage
- § 23 Baunutzungsverordnung (BauNVO) regelt Baugrenze, geringfügiges Vortreten und Nebenanlagen. Im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans verlangt § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zusätzlich, dass das Vorhaben dessen Festsetzungen nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist. § 31 BauGB regelt Ausnahmen und Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans.
- Quellen: 1, 2, 3
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