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Was darf über eine Baugrenze hinausragen?

Über eine Baugrenze hinausragen dürfen grundsätzlich nur geringfügig vortretende Gebäudeteile, wenn die Bauaufsichtsbehörde das im Einzelfall zulässt. Das kann ein Balkon, Erker oder Dachüberstand sein; ein festes Maß nennt die Vorschrift nicht. Weiterreichende Anbauten brauchen eine Ausnahme im Bebauungsplan oder eine Befreiung. Nebenanlagen können außerhalb der Baugrenze zugelassen werden, wenn der Plan das nicht ausschließt.

Belegt durch:§ 23 BauNVO§ 31 BauGBgeprüft am

Aktualisiert: 15.09.20264 Quellen

Das Wichtigste im Überblick

Zuständig
Die Bauaufsichtsbehörde prüft das konkrete Vorhaben anhand des Bebauungsplans und des geltenden Bauordnungsrechts.
Quelle: 2
Prüfen
Verlauf der Baugrenze, geplantes Bauteil und zugelassene Ausnahmen im Bebauungsplan.
Quellen: 1, 2
Unterlage
Benötigt werden der Bebauungsplan mit seinen textlichen Festsetzungen sowie die Lage und Abmessungen des Vorhabens.
Quelle: 1
Zeitpunkt
Klären Sie die Überschreitung vor dem Bauantrag und vor einer verbindlichen Planung. Beschreiben Sie dafür Bauteil, Ausmaß und Abstand zur Baugrenze.
Quelle: 2
Rechtsgrundlage
§ 23 Baunutzungsverordnung (BauNVO) regelt Baugrenze, geringfügiges Vortreten und Nebenanlagen. Im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans verlangt § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zusätzlich, dass das Vorhaben dessen Festsetzungen nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist. § 31 BauGB regelt Ausnahmen und Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans.
Quellen: 1, 2, 3
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Was gilt an einer Baugrenze?

An einer Baugrenze dürfen Gebäude und Gebäudeteile die festgesetzte Linie nicht überschreiten; das legt § 23 Abs. 3 BauNVO fest. Ein geringfügiges Vortreten kann die Bauaufsichtsbehörde im Einzelfall zulassen. Sieht der Bebauungsplan eigene Ausnahmen nach Art und Umfang vor, gelten zusätzlich diese Festsetzungen; fehlt eine solche Regelung, entscheidet die Behörde jeden Einzelfall für sich. Bevor Sie eine Ausnahme prüfen, klären Sie deshalb, ob die Linie in Ihrem Plan eine Baugrenze oder eine Baulinie ist. Was die beiden unterscheidet, lesen Sie unter Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie.

So gehen Sie vor

Wie prüfen Sie einen Vorsprung an der Baugrenze?

  1. 1Lesen Sie die Baugrenze im maßgeblichen Bebauungsplan ab.
  2. 2Beschreiben Sie genau, welches Gebäudeteil oder welche Nebenanlage vortreten soll.
  3. 3Suchen Sie im Plan nach einer Ausnahme und prüfen Sie deren Umfang.
  4. 4Lassen Sie den Einzelfall vor dem Bauantrag von der Bauaufsichtsbehörde einordnen.
Welche Gebäudeteile und Anlagen dürfen über die Baugrenze hinaus?

Geringfügig vortretende Gebäudeteile kann die Bauaufsichtsbehörde im Einzelfall zulassen, und Nebenanlagen sowie in den Abstandsflächen zulässige Anlagen können außerhalb der Baugrenze zugelassen werden, wenn der Bebauungsplan nichts anderes festsetzt. Welche Regel gilt, hängt vom Bauteil ab.

Was an einer Baugrenze vortreten oder außerhalb stehen darf
Gebäudeteil oder AnlageRegelWas im Bebauungsplan zu prüfen ist
Balkon, Erker, Vordach oder Dachüberstand1Ein Vortreten in geringfügigem Ausmaß kann zugelassen werden.Ob der Plantext eine Ausnahme für solche Bauteile nennt.
Wintergarten oder Anbau über das geringfügige Ausmaß hinaus1,3Nur mit einer Ausnahme, die der Plan nach Art und Umfang vorsieht, oder mit einer Befreiung.Ob eine Ausnahme vorgesehen ist. Eine Befreiung setzt voraus, dass die Grundzüge der Planung nicht berührt werden.
Gartenhaus und andere Nebenanlagen1Kann auf der nicht überbaubaren Fläche zugelassen werden, wenn der Plan nichts anderes festsetzt.Ob der Plan Nebenanlagen außerhalb der Baugrenze ausschließt.
Garage oder Carport1,4Kann zugelassen werden, soweit das Landesrecht sie in den Abstandsflächen zulässt und der Plan nichts anderes festsetzt.Ob der Plan eigene Flächen für Garagen festsetzt.
Quellen: 1, 3
Dürfen Garage oder Gartenhaus außerhalb der Baugrenze stehen?

Garage und Gartenhaus können auf der nicht überbaubaren Fläche zugelassen werden, wenn der Bebauungsplan nichts anderes festsetzt. Nach § 23 Abs. 5 BauNVO können dort zum einen Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO zugelassen werden, etwa ein Gartenhaus. Zum anderen können bauliche Anlagen zugelassen werden, die das jeweilige Landesrecht in den Abstandsflächen zulässt, etwa eine Garage. Der Bebauungsplan kann beide Möglichkeiten ausschließen. Zusätzlich kann er eigene Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen festsetzen.

Häufige Fragen

Darf ein Balkon über die Baugrenze ragen?

Ein Balkon kann als geringfügig vortretender Gebäudeteil über die Baugrenze ragen, wenn die Bauaufsichtsbehörde das zulässt. Sie kann die Ausnahme im Einzelfall zulassen, muss es aber nicht; einen Anspruch darauf gibt § 23 BauNVO nicht.

Quellen: 1, 2
Gibt es ein festes Maß für geringfügiges Vortreten?

Nein, § 23 BauNVO nennt weder einen Prozentsatz noch eine Zentimeterangabe für ein geringfügiges Vortreten. Sieht der Bebauungsplan selbst keine Ausnahme nach Art und Umfang vor, entscheidet die Bauaufsichtsbehörde von Fall zu Fall, ob ein Bauteil noch als geringfügig gilt.

Quelle: 1
Was ist eine Befreiung von der Baugrenze?

Eine Befreiung erlaubt eine Überschreitung, die weder eine geringfügige Ausnahme noch eine Ausnahme im Bebauungsplan abdeckt. Nach § 31 Abs. 2 BauGB setzt sie voraus, dass die Grundzüge der Planung unberührt bleiben, einer von drei gesetzlich genannten Gründen vorliegt und die Abweichung mit den Interessen der Nachbarn und den öffentlichen Belangen vereinbar ist.

Quelle: 3

Quellen

Für die Antwort und die gekennzeichneten Fakten wurden folgende amtliche oder fachbehördliche Veröffentlichungen geprüft. Landes- und Kommunalregeln können zusätzlich gelten.

  1. 1. § 23 BauNVOBundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz · geprüft am 15.09.2026

    § 23 BauNVO unterscheidet Baulinie, Baugrenze und Bebauungstiefe. Die Vorschrift behandelt außerdem geringfügige Abweichungen und Nebenanlagen.

  2. 2. § 30 BauGBBundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz · geprüft am 24.08.2026

    Im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans muss das Vorhaben dessen Festsetzungen einhalten. Außerdem muss die Erschließung gesichert sein.

  3. 3. § 31 BauGBBundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz · geprüft am 15.09.2026

    § 31 BauGB lässt Ausnahmen zu, die der Bebauungsplan nach Art und Umfang vorsieht. Eine Befreiung setzt voraus, dass die Grundzüge der Planung nicht berührt werden.

  4. 4. Anlage zur PlanzeichenverordnungBundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz · geprüft am 15.09.2026

    Die Anlage zur Planzeichenverordnung legt fest, dass eine Baulinie im farbigen Plan rot und eine Baugrenze blau dargestellt wird.

Die Inhalte dienen nur der ersten Orientierung und ersetzen keine Steuer-, Rechts- oder Sachverständigenberatung.

Nächster Schritt

Bebauungsplan richtig lesen

Der Plantext legt fest, ob neben der Baugrenze eine konkrete Ausnahme für Ihr Vorhaben vorgesehen ist.

Bebauungsplan richtig lesen
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