Das Wichtigste im Überblick
- Zuständig
- Die Bauaufsichtsbehörde: Ihr gegenüber wird die Baulast in Nordrhein-Westfalen erklärt, und sie führt das Baulastenverzeichnis.
- Quellen: 1, 2
- Prüfen
- Ob das Land des Grundstücks die Baulast überhaupt kennt und was die geplante Erklärung auf dem eigenen Grundstück zulässt oder ausschließt.
- Quellen: 3, 1
- Unterlage
- Die Erklärung der Eigentümerseite gegenüber der Bauaufsichtsbehörde; die Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis ist ein eigener Vorgang.
- Quellen: 1, 2
- Zeitpunkt
- Bevor Sie eine Baulasterklärung abgeben, und vor einem Kauf, weil das Verzeichnis getrennt vom Grundbuch geführt wird.
- Quelle: 2
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