Baugrund einschätzen: Hinweise für das Gutachten sammeln
Die Karte hilft, Hinweise zu Boden, Grundwasser und Gelände für ein Baugrundgutachten zu sammeln. Ob ein Grundstück das geplante Haus trägt und wie es gegründet werden muss, klärt ein Baugrundgutachten. Das Beispiel im Kölner Norden zeigt, wie Sie die Kartenhinweise dafür sammeln.
Karte öffnenBeispieladresse: Neuenbaumer Straße, 50739 Köln
Die Beispieladresse dient zum Vergleich der Boden- und Geländeebenen. Sie ist kein Verkaufsangebot. Die Kartenbefunde sind keine Bewertung eines Hauses oder eines einzelnen Baugrundstücks.
Deckschicht und Untergrund getrennt lesen
Schalten Sie „Geologie“ ein. Vergleichen Sie die Farbe am Punkt mit der Legende und lesen Sie die Angaben zu Deckschicht und darunterliegendem Material.
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Die Deckschicht bestimmt hier die Flächenfarbe. Darunter kann anderes Material liegen. Die ockerfarbene Fläche gehört zur Gruppe „Ton, Schluff“. Die Punktabfrage nennt Schluff als Deckschicht und darunter Sand, Kies und Steine. Das sind regionale Angaben aus einer Übersichtskarte. Wie mächtig die Schichten sind und ob sie das geplante Gebäude tragen, zeigt sie nicht.
Geologische Karte: Woraus der Untergrund bestehtDie Bodeneinheit als Übersicht nutzen
Wechseln Sie zu „Bodenkarte“ und lesen Sie die Kennung am Beispielpunkt. Vermerken Sie den Eintrag als Hinweis für das Baugrundgutachten.
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Eine Bodeneinheit beschreibt eine Gegend und ist kein Prüfergebnis für eine Baugrube. Der Ausschnitt zeigt eine großflächig gefärbte Bodeneinheit; die Abfrage liefert ihre Nummer und Kennung. Solche Einheiten fassen Böden einer Gegend zusammen. Die Kennung ist keine Bewertung der Tragfähigkeit und sagt nicht, wie sich der Boden auf dem Grundstück ausheben lässt.
Bodenkarte: Bodeneinheiten der Bodenübersichtskarte BÜK200Mittleren Abstand zum Grundwasser einordnen
Schalten Sie „Grundwasser“ ein und lesen Sie die Legende sowie die Angabe am Beispielpunkt. Achten Sie darauf, dass der Abstand unter der Geländeoberfläche gemeint ist.
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Die helle Stufe beschreibt einen mittleren Abstand und gibt keine Entwarnung für den Kellerbau. Die helle Fläche am Punkt gehört zur Legendenstufe „ab 2 m“. Der mittlere Grundwasserabstand stammt aus einer Bodenübersichtskarte und gilt hier für ein Rasterfeld von rund 1 × 1 km. Er ist kein gemessener Wasserstand in einer Baugrube und kein Höchststand. Ob ein geplanter Keller zeitweise im Grundwasser liegen kann, bleibt zu untersuchen.
Grundwasserkarte: Wie tief das Grundwasser im Mittel liegtDie Geländeneigung im richtigen Maßstab lesen
Schalten Sie „Hangneigung“ ein und vergleichen Sie das Feld am Beispielpunkt mit der Legende. Prüfen Sie anschließend vor Ort, ob es auf dem Grundstück Böschungen oder Geländesprünge gibt.
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Grundradar berechnet die Neigungsklasse für das Rasterfeld, nicht für die markierte Grundstücksfläche. Das helle Feld gehört zur Neigungsklasse bis 8 %, die Grundradar für ein Feld von 1 × 1 km aus einem Geländemodell berechnet. Das ist keine Vermessung der Grundstücksneigung. Kleine steile Stellen können im groben Raster fehlen und müssen für die Bauplanung gesondert betrachtet werden.
Hangneigungskarte: Wie steil das Gelände istDen örtlichen Bezug des Altbergbauhinweises prüfen
Schalten Sie „Altbergbau“ ein. Lesen Sie den räumlichen Bezug des Treffers, bevor Sie ihn als Frage für das Baugrundgutachten übernehmen.
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Der Altbergbautreffer gilt für ganz Köln. Er verortet keinen Schacht am Beispielpunkt. Die helle Fläche zeigt hier eine Gemeindezählung. Die Abfrage nennt 11 erfasste Tagesöffnungen für ganz Köln mit Stand 2022. Gemeint sind Zugänge vom Gelände zum Bergbau, keine nachgewiesenen Öffnungen an der Neuenbaumer Straße. Ob das konkrete Grundstück betroffen ist, muss eine grundstücksbezogene Auskunft klären.
Bergbaukarte: Altbergbau und Bergbauberechtigungen
Die Ebenen beschreiben große Flächen oder Rasterfelder. Auch beim Heranzoomen werden daraus keine Messungen auf dem Grundstück. Sie machen keine verlässlichen Angaben zur Tragfähigkeit, zur Gründungstiefe oder zum höchsten Grundwasserstand. Geben Sie die gesammelten Fragen an den Fachmann weiter, der das Baugrundgutachten erstellt.