Immobiliengutachter in Nürnberg: 10 Einträge
Für Nürnberg stehen 10 Büros im Verzeichnis, die laut eigener Website Grundstücke und Gebäude bewerten.
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10 Einträge; jüngste Abfrage am 13. September 2026.
Die alphabetische Ordnung sagt nichts über die Qualität der Arbeit, und für die Aufnahme zahlt niemand.
Wofür lassen Eigentümer in Nürnberg eine Immobilie bewerten?
Für eine erste Einordnung reicht der Bodenrichtwert. Wer vor Gericht, unter Erben oder gegenüber dem Finanzamt einen niedrigeren Wert belegen will, als er sich nach dem Bodenrichtwert ergibt, braucht ein Gutachten. Der Bodenrichtwert gilt für eine ganze Zone; ein Gutachter bezieht Zuschnitt, Bebauung, Zustand und Rechte anderer ein.
Alle Anbieter auf der Liste sitzen in der Stadt selbst.
Woran erkenne ich, wer einen Gutachter bestellt oder zertifiziert hat?
Nennt ein Büro eine öffentliche Bestellung oder eine Zertifizierung, fragen Sie nach der Stelle, die sie vergeben hat, und dem Sachgebiet. Das Verzeichnis selbst zeigt keine Titel.
Welche amtlichen Werte gelten für Grundstücke in Nürnberg?
In Bayern beträgt die Grunderwerbsteuer 3,5 % des Kaufpreises.
Die Grundsteuer B wird mit einem Hebesatz von 780 % erhoben: Aus einem Messbetrag von 100 € werden 780 € jährlich.
Ratgeber und Glossar zum Thema
Häufige Fragen
Wie aktuell ist das Verzeichnis für Nürnberg?
Bei jedem Büro steht das Datum, an dem seine Website abgerufen wurde; spätere Änderungen dort gehen vor.
Woran unterscheiden sich die eingetragenen Gutachter?
Das Verzeichnis trennt sie nur nach dem Ort des Büros; Qualifikation, Schwerpunkte und Art der Gutachten zeigen die Internetseiten.
Was sollte ich vor dem Auftrag an einen Gutachter klären?
Zu welchem Stichtag der Wert gelten soll und ob ein Kurzgutachten genügt; beides bestimmt den Umfang des Auftrags.
Wie lässt sich ein Eintrag korrigieren oder löschen?
Der Link „Ändern oder entfernen“ unter jedem Eintrag öffnet das Formular, ohne Anmeldung; danach zeigt die Seite den geänderten Stand.
Weitere Berufe vor Ort
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Quellen
Grundlage jeder Angabe ist die Internetseite des Anbieters. Vollständig ist die Übersicht nicht, und aufgeführt zu sein bedeutet keine Zusammenarbeit mit Grundradar.
So entsteht das VerzeichnisEinen Eintrag ändern oder entfernen