Heidelberg
Median
35 €/m²
Richtwertzonen
15
Stichtag
01.01.2024
Der Bodenrichtwert in Heidelberg liegt im Median bei 35 €/m². Grundlage sind 15 amtliche Richtwertzonen von Gutachterausschüsse Baden-Württemberg, die auf dieser Seite zu Informationszwecken mit Verweis auf https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/ erscheinen.
Lizenzbeschränkte Darstellung
Diese Daten stammen vom Gutachterausschüsse Baden-Württemberg und werden unter der Lizenz keine Angabe zu Informationszwecken dargestellt.
BORIS-BW / Gutachterausschuesse in Baden-Wuerttemberg, Landesamt fuer Geoinformation und Landentwicklung Baden-Wuerttemberg (LGL), IT.NRWDie amtlichen Bodenrichtwerte in Heidelberg umfassen 15 Zonen mit einem Median von 35 €/m². Der Datenstand von Gutachterausschüsse Baden-Württemberg wird hier zu Informationszwecken eingeordnet; Ursprungsportal: https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/.
| Kennzahl | Wert | Quelle |
|---|---|---|
| Richtwertzonen | 15 | BORIS |
| Median | 35 €/m² | BORIS |
| Landkreis-Median | 35 €/m² | BORIS |
| Stichtag | 01.01.2024 | Landesquelle |
Heidelberg ist die einzige Gemeinde im Landkreis Heidelberg, Stadtkreis, die in der Bodenrichtwert-Auswertung erscheint; ein Vergleichsrang gegenüber Nachbargemeinden entfällt.
Bei 15 Bodenrichtwertzonen in Heidelberg bleibt die Verteilung kompakt: Median 35 €/m², 25er-Perzentil 2 €/m².
Der Median-Bodenrichtwert ist ein ungewichteter Median (Zentralwert) über 15 amtliche Zonen. Werte sind eingeschränkt belastbar, weil die Zonenzahl gering ist; es handelt sich nicht um eine flächen- oder transaktionsgewichtete Größe.
Minimum
2 €/m²
Perzentil 25
2 €/m²
Median
35 €/m²
Perzentil 75
310 €/m²
Mehrere Nutzungsarten prägen die Bodenrichtwerte in Heidelberg gemeinsam.
Wald
7
Richtwertzonen
Gewerbe
4
Richtwertzonen
Sonder
2
Richtwertzonen
Wohnen
1
Richtwertzonen
Mischnutzung
1
Richtwertzonen
Der Bodenrichtwert-Datenstand in Heidelberg stammt vom Gutachterausschüsse Baden-Württemberg zum Stichtag 01.01.2024. Die Lizenzlage lautet keine Angabe; die Angaben erscheinen hier zu Informationszwecken mit Verweis auf https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/.
In Heidelberg ist aktuell nur ein Stichtag dokumentiert. Mehrjährige Trends folgen, sobald der Gutachterausschuss eine Folgebewertung freigibt.
Quelle und Lizenz
BORIS-BW / Gutachterausschuesse in Baden-Wuerttemberg, Landesamt fuer Geoinformation und Landentwicklung Baden-Wuerttemberg (LGL), IT.NRW
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Stichtag 01.01.2024: Der amtliche Median-Bodenrichtwert in Heidelberg beträgt 35 €/m² bei 15 Richtwertzonen. Diese Einordnung nutzt die Veröffentlichung von Gutachterausschüsse Baden-Württemberg zu Informationszwecken und verweist auf https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/.
In Heidelberg sind 15 amtliche Bodenrichtwertzonen mit einem Median-Bodenrichtwert von 35 €/m² ausgewiesen; Stichtag 01.01.2024.
Der Bodenrichtwert in Heidelberg beruht auf einer Zonenkomposition, in der Wald den größten Anteil der Richtwertzonen stellt.
Heidelberg und der Landkreis Heidelberg, Stadtkreis unterscheiden sich beim Median-Bodenrichtwert: 35 €/m² gegenüber 35 €/m².
Der Bodenrichtwert ist eine amtliche Orientierungsgröße ohne Kaufpreis-Charakter. Tatsächliche Grundstückspreise hängen von Lage, Bebaubarkeit und Markt ab.
Bei wenigen Bodenrichtwertzonen reduziert sich die Auswertung in Heidelberg auf Median, Stichtag und Quelle; Detailverteilungen werden erst ab einer Mindest-Zonenzahl ausgewiesen.
Grundstückspreise können sich am Bodenrichtwert in Heidelberg orientieren, sind aber keine amtliche Ableitung daraus. Kaufpreis, Zuschnitt, Bebaubarkeit und Vertragszeitpunkt bleiben gesondert zu prüfen.
Der Bodenrichtwert ist ein zonaler Lagewert. Eine Grundstückspreis-Prüfung für Heidelberg muss das konkrete Grundstück, Baurecht, Erschließung und Marktlage zusätzlich bewerten.
Bodenpreis ist hier ein Such- und Vergleichsbegriff. Angezeigt wird der amtliche Bodenrichtwert in Heidelberg; er beschreibt eine Richtwertzone, nicht den Preis eines einzelnen Kaufvertrags.
Für Baden-Württemberg stützt sich diese Seite auf § 193 BauGB und § 196 BauGB sowie die vom zuständigen Gutachterausschuss veröffentlichte Landesquelle.
Auf Gemeindeebene erfolgt die Festsetzung gemäß § 196 BauGB durch den nach § 192 BauGB zuständigen Gutachterausschuss; Aktualisierungen mindestens im zweijährigen Turnus.
Heidelberg
Median
35 €/m²
Richtwertzonen
15
Landkreis-Median
35 €/m²
Stichtag
01.01.2024
Quelle und Lizenz
BORIS-BW / Gutachterausschuesse in Baden-Wuerttemberg, Landesamt fuer Geoinformation und Landentwicklung Baden-Wuerttemberg (LGL), IT.NRW
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