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Datenstudie · Amtliche Bodenrichtwerte · Kreis Soest

Amtliche Wohn-Bodenrichtwerte im Kreis Soest 2021–⁠2026: die Entwicklung nach Abzug der Inflation

BORIS NRW · 500 vergleichbare Zonen

Zwischen dem 01.01.2021 und dem 01.01.2026 stiegen die Wohn-Bodenrichtwerte der 500 vergleichbaren Bodenrichtwertzonen im Kreis Soest im Median um 18,2 Prozent. Das hat Grundradar aus den amtlichen Werten berechnet. Der Median ist die Mitte der nach Größe geordneten Veränderungen, bei gerader Anzahl der Durchschnitt der beiden mittleren Werte. Nominal bezeichnet die Veränderung ohne Berücksichtigung der Inflation. Real, also nach Abzug der Inflation von 21,6 Prozent, ergibt sich ein Rückgang um 2,8 Prozent.

2021–2026 nominal+18,2 %Median aus 500 Zonen
2021–2026 nach Abzug der Inflation-2,8 %nach Verbraucherpreisindex
2022–2026 nach Abzug der Inflation-9,3 %jüngerer Zeitraum

Zahlen, Tabellen und Grafiken dieser Auswertung dürfen mit der Quellenangabe „Grundradar, grundradar.de“ zitiert und abgedruckt werden. Druckfähige Dateien, die Pressemitteilung und die Namensnennungen der amtlichen Eingangsdaten stehen im Pressebereich.

Das Wichtigste im Überblick

  • Die reale Zahl ist keine Differenz der beiden Prozentwerte. Ein beispielhafter Bodenrichtwert von 100 Euro je Quadratmeter im Jahr 2021 entspräche bei dieser Veränderung im Jahr 2026 nominal 118,2 Euro je Quadratmeter. Gleichzeitig kostet alles, was 2021 100 Euro gekostet hat, im Jahr 2026 bereits 121,6 Euro. Diese beiden Beträge werden nicht voneinander abgezogen, sondern durcheinander geteilt. 118,2 geteilt durch 121,6 ergibt einen realen Rückgang um 2,8 Prozent.

  • Unter den 46 Kreisen und kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen, für die dieselbe Rechnung möglich ist, liegt der Kreis Soest auf Rang 30.

  • Die Obergrenze des schwächsten Zehntels der nominalen Wohnzonenveränderungen liegt bei 8,3 Prozent. Die Untergrenze des stärksten Zehntels liegt bei 37,6 Prozent. Einzelne Veränderungen können unter dem ersten oder über dem zweiten Grenzwert liegen. Die Inflation ist in diesen Zahlen nicht abgezogen.

  • Im jüngeren Zeitraum 2022 bis 2026 beträgt die nominale Veränderung 5,9 Prozent, nach Abzug der Inflation sind es -9,3 Prozent. Nach Abzug der Inflation weist dieser Zeitraum damit in dieselbe Richtung wie der Hauptzeitraum 2021 bis 2026.

Abbildung 1 · Verlauf

Kreis Soest: Von 2021 bis 2026 stieg der nominale Index der Wohn-Bodenrichtwerte um 18,2 Prozent. Die Verbraucherpreise stiegen um 21,6 Prozent

Grundradar-Berechnung: Index der Wohn-Bodenrichtwerte aus 500 durchgehend zugeordneten Zonen. Beobachtete Jahre: 2021, 2022, 2023, 2024, 2025, 2026. Der Verlauf beginnt 2021. Der Grund: Eine durchgehende Linie erfordert für jedes beobachtete Jahr einen Wert je Bodenrichtwertzone. Das erfüllen 500 Zonen. 2021 dient als Basisjahr mit dem Indexwert 100.
Im realen Index ist der Verbraucherpreisindex für Deutschland herausgerechnet. Die veröffentlichte Kennzahl für 2021 bis 2026 beruht auf 500 Bodenrichtwertzonen. Das sind 61,1 Prozent aller Zonen des Jahres 2021; die übrigen erfassten Zonen gehen in diesen Vergleich nicht ein.
Datentabelle zu dieser Abbildung
Indexwerte der Wohn-Bodenrichtwerte und der Verbraucherpreise, 2021 bis 2026. 2021 dient als Basisjahr mit dem Indexwert 100.
JahrNominalRealVerbraucherpreise
2021100100100
2022111,8107,3104,2
2023112,599,4113,2
2024113,397,3116,4
202511495,7119,1
2026118,297,2121,6
Quelle: BORIS NRW (DL-DE Zero 2.0); Bodenrichtwertinformationssystem Nordrhein-Westfalen (BORIS NRW); Destatis-Verbraucherpreisindex; Berechnung Grundradar · Datenstand 25.10.2026SVGPNG

Nominal und nach Abzug der Inflation: Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte im Kreis Soest zwischen 2021 und 2026

Abbildung 2 · Zeiträume

Kreis Soest: Nach Abzug der Inflation fielen die Werte seit 2021 um 2,8 % und seit 2022 um 9,3 %

Grundradar-Berechnung: Mediane der Veränderungen vergleichbarer Wohn-Bodenrichtwertzonen. Vergleichszeiträume: 2021–2026, 2022–2026. Die Grafik zeigt beide Zeiträume als Veränderungsraten, nicht als Bodenrichtwerte in Euro. Der Grund: Die Hauptkennzahl wird aus den Veränderungen jeder einzelnen Zone berechnet, nicht aus einem Euro-Durchschnitt.
Jeder Zeitraum verwendet seine eigenen Zonen: 500 und 527 Zonen. Die Werte sind deshalb nicht ineinander umrechenbar.
Datentabelle zu dieser Abbildung
Veränderung der Wohn-Bodenrichtwerte in zwei Vergleichszeiträumen, nominal und nach Abzug der Inflation.
ZeitraumZonenNominalRealInflation
2021–2026500+18,2 %-2,8 %+21,6 %
2022–2026527+5,9 %-9,3 %+16,7 %
Quelle: BORIS NRW (DL-DE Zero 2.0); Bodenrichtwertinformationssystem Nordrhein-Westfalen (BORIS NRW); Destatis-Verbraucherpreisindex; Berechnung Grundradar · Datenstand 25.10.2026SVGPNG

Ausgewertet werden ausschließlich Wohnzonen: Flächen, die der Gutachterausschuss als Wohnbaufläche führt. Acker- und Waldflächen, Gewerbe- und Sonderflächen bleiben in jeder Zahl dieser Studie außen vor.

Ein Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert für eine ganze Bodenrichtwertzone, kurz Zone, den der Gutachterausschuss aus der Kaufpreissammlung ableitet (§ 196 Abs. 1 BauGB). Er ist weder ein Kaufpreis noch der Verkehrswert eines einzelnen Grundstücks. Wofür er im Einzelnen gilt und wofür nicht, steht in der Methodik dieser Studienreihe. Wie die Kennzahl daraus berechnet wird, steht im Abschnitt Methodik am Ende dieser Seite.

Zur Einordnung des Preisniveaus: Der Median der 500 ausgewerteten Zonen lag 2021 bei 100,0 €/m² und 2026 bei 120,0 €/m². Ihr prozentualer Unterschied ist eine andere Kennzahl als der Median der einzelnen Veränderungen. Was ein bestimmtes Grundstück kostet, lässt sich daraus nicht ableiten.

Zum Lesen der Grafik

  • Der reale Index erreichte seinen Höchststand 2022 bei 107,3. Seither liegt er darunter: Nominal stiegen die Werte nur von 111,8 auf 118,2, während die Verbraucherpreise um 16,7 Prozent zulegten.

Die Gemeindewerte im Kreis Soest reichen 2021 bis 2026 nach Abzug der Inflation von -10,3 % bis +9,7 %, in 10 Gemeinden schwächer als die Inflation

Abbildung 3 · Gemeinden

Kreis Soest: Nach Abzug der Inflation reichen die Gemeindewerte von +9,7 % in Möhnesee bis -10,3 % in Lippetal

Grundradar-Berechnung: Mediane der Veränderungen vergleichbarer Wohn-Bodenrichtwertzonen. Stichtage: 01.01.2021 bis 01.01.2026. Für jede Gemeinde zeigt der grüne Punkt die nominale, der orange Punkt die um die Inflation bereinigte Veränderung. Beide Werte sind der Median der einzelnen Zonenveränderungen, nicht die Veränderung zwischen zwei Median-Bodenrichtwerten. 500 Wohn-Bodenrichtwertzonen mit eindeutiger Lagezuordnung, 01.01.2021 bis 01.01.2026.
Die gestrichelten Linien markieren den Kreiswert von +18,2 % nominal und -2,8 % nach Abzug der Inflation. Beide Werte sind Mediane über alle 500 Zonen und deshalb nicht identisch mit dem Median der 14 Gemeindewerte; dieser beträgt +17,4 %. In 10 Gemeinden blieb der Median hinter der Inflation zurück.
Datentabelle zu dieser Abbildung
Veränderung der Wohn-Bodenrichtwerte je Gemeinde, nominal und nach Abzug der Inflation, 01.01.2021 bis 01.01.2026.
GemeindeZonenNominalReal
Möhnesee30+33,3 %+9,7 %
Lippstadt42+25,0 %+2,8 %
Ense13+23,8 %+1,8 %
Geseke32+21,8 %+0,2 %
Bad Sassendorf34+21,4 %-0,1 %
Erwitte37+18,8 %-2,3 %
Welver22+18,2 %-2,8 %
Anröchte19+16,7 %-4,0 %
Rüthen27+16,7 %-4,0 %
Werl53+16,7 %-4,0 %
Soest96+14,3 %-6,0 %
Wickede (Ruhr)23+14,3 %-6,0 %
Warstein57+10,0 %-9,5 %
Lippetal15+9,1 %-10,3 %
Quelle: BORIS NRW (DL-DE Zero 2.0); Bodenrichtwertinformationssystem Nordrhein-Westfalen (BORIS NRW); Destatis-Verbraucherpreisindex; Berechnung Grundradar · Datenstand 25.10.2026SVGPNG

Die Rangfolge zeigt, wie weit die Gemeindewerte auseinanderliegen, aber nicht, ob die stärkeren und die schwächeren jeweils benachbart sind. Die Karte trägt dieselben Gemeindewerte räumlich auf.

Abbildung 4 · Karte

Kreis Soest: Nach Abzug der Inflation liegen 10 der 14 Gemeinden unter null, die Werte reichen von -10,3 % bis +9,7 %

Grundradar-Berechnung: Mediane der Veränderungen vergleichbarer Wohn-Bodenrichtwertzonen. Stichtage: 01.01.2021 bis 01.01.2026. Median der um die Inflation bereinigten Zonenveränderungen je Gemeinde. Die Farbe zeigt das Vorzeichen, die Sättigung den Abstand zu null. 500 Wohn-Bodenrichtwertzonen mit eindeutiger Lagezuordnung, 01.01.2021 bis 01.01.2026.
Die Karte zeigt Mediane ganzer Gemeinden, nicht das Preisniveau einzelner Grundstücke. Die Gemeinden Ense (13 Bodenrichtwertzonen), Anröchte (19 Bodenrichtwertzonen) und Lippetal (15 Bodenrichtwertzonen) beruhen jeweils auf weniger als 20 vergleichbaren Zonen und werden als kleine Fallzahl gekennzeichnet. Unter 20 vergleichbaren Zonen weisen wir den Gemeindewert weiterhin aus, kennzeichnen ihn aber als kleine Fallzahl: Er beruht auf so wenigen Zonen, dass einzelne Zonen den Median verschieben können. Warum eine Gemeinde besser oder schlechter abschneidet, lässt sich aus diesen Daten nicht ableiten.
Datentabelle zu dieser Abbildung
Veränderung der Wohn-Bodenrichtwerte nach Abzug der Inflation je Gemeinde mit amtlichem Gemeindeschlüssel, 01.01.2021 bis 01.01.2026.
GemeindeGemeindeschlüsselReal
Möhnesee05974032+9,7 %
Lippstadt05974028+2,8 %
Ense05974012+1,8 %
Geseke05974020+0,2 %
Bad Sassendorf05974008-0,1 %
Erwitte05974016-2,3 %
Welver05974048-2,8 %
Anröchte05974004-4,0 %
Rüthen05974036-4,0 %
Werl05974052-4,0 %
Soest05974040-6,0 %
Wickede (Ruhr)05974056-6,0 %
Warstein05974044-9,5 %
Lippetal05974024-10,3 %
Quelle: BORIS NRW (DL-DE Zero 2.0); Bodenrichtwertinformationssystem Nordrhein-Westfalen (BORIS NRW); Destatis-Verbraucherpreisindex; Berechnung Grundradar; © BKG (2025) dl-de/by-2-0 · Datenstand 25.10.2026SVGPNG

Den höchsten realen Wert weist Möhnesee mit +9,7 % aus, den niedrigsten Lippetal mit -10,3 %. In 10 Gemeinden blieb der Median hinter der Inflation zurück.

Kleine Fallzahl. Anröchte (19 Bodenrichtwertzonen), Ense (13 Bodenrichtwertzonen) und Lippetal (15 Bodenrichtwertzonen) liegen jeweils unter der Schwelle von 20 vergleichbaren Zonen.

Wie genau sind die Gemeindewerte?

Die Gemeindewerte sind Mediane aus 13 bis 96 Zonen. Daraus folgt:

  • Die Mediane beschreiben die erfassten Bodenrichtwertzonen. Bei kleinen Fallzahlen können einzelne Zonen den Gemeindewert deutlich verändern.
  • Die zugeordneten Zonen sind keine Zufallsstichprobe. Wie sich fehlende Zonen auf den Gemeindewert auswirken würden, lässt sich daraus nicht bestimmen.

Nachbarn und Landesvergleich: der Kreis Soest 2021 bis 2026

Abbildung 5 · Einordnung

Kreis Soest: Die 7 vergleichbaren Nachbarn reichen von 0,0 bis +34,6 Prozent, der Kreis Soest liegt bei +18,2 Prozent

Grundradar-Berechnung: Mediane der Veränderungen vergleichbarer Wohn-Bodenrichtwertzonen. Stichtage: 01.01.2021 bis 01.01.2026. Nominale Veränderung im Hauptzeitraum 2021 bis 2026. Verglichen werden Kreise und kreisfreie Städte mit denselben Stichtagen und ausreichender Abdeckung; die kreisfreien Städte sind als solche gekennzeichnet.
Der Kreis Soest liegt auf Rang 30 von 46 Einheiten in Nordrhein-Westfalen, für die vergleichbare Daten vorliegen; deren Median beträgt +20,1 %. Kein angrenzender Kreis ist vom Vergleich ausgeschlossen.
Datentabelle zu dieser Abbildung
Nominale Veränderung der Wohn-Bodenrichtwerte im Kreis Soest und bei den vergleichbaren Nachbarn, 01.01.2021 bis 01.01.2026.
Kreis oder kreisfreie StadtZonenNominal
Kreis Unna681+34,6 %
Kreis Paderborn308+29,2 %
Hamm (Stadt)333+28,2 %
Kreis Warendorf902+25,0 %
Kreis Gütersloh389+22,7 %
Kreis Soest500+18,2 %
Hochsauerlandkreis1.013+13,3 %
Märkischer Kreis1.0320,0 %
Quelle: BORIS NRW (DL-DE Zero 2.0); Berechnung Grundradar · Datenstand 25.10.2026SVGPNG

An den Kreis Soest grenzen 7 Kreise und kreisfreie Städte, alle erfüllen die Vergleichskriterien. Darunter ist die kreisfreie Stadt Hamm.

  • Gebiete, die sich nur in einem einzigen Punkt berühren, zählen nicht als Nachbarn. Kein angrenzender Kreis ist vom Vergleich ausgeschlossen.
  • Mit +18,2 % liegt der Kreis Soest über der Entwicklung im Hochsauerlandkreis und im Märkischen Kreis, aber unter der Entwicklung aller übrigen Nachbarn.
  • Nordrhein-Westfalen hat 53 Kreise und kreisfreie Städte; für 46 davon liegen vergleichbare Daten vor. Unter diesen liegt der Kreis Soest auf Rang 30. Der Median dieser 46 Einheiten beträgt +20,1 % und liegt damit 1,9 Prozentpunkte höher.
  • Die Rangfolge ordnet die berechneten Mediane der erfassten Wohn-Bodenrichtwertzonen. Sie ist kein Nachweis statistisch gesicherter Unterschiede und sagt nicht, ob dieselbe Reihenfolge bei vollständig erfassten Zonen bestehen bliebe.
  • Den höchsten nominalen Median der Wohnzonenveränderungen unter den vergleichbaren Nachbarn von 2021 bis 2026 weist Kreis Unna mit +34,6 % aus. Die Berechnung beruht auf 681 vergleichbaren Bodenrichtwertzonen. Der ausgewiesene Anteil von 75,3 Prozent beschreibt die erfassten Zonen, nicht die Kreisfläche oder eine repräsentative Stichprobe.
  • Ein Bundeswert wird daraus nicht abgeleitet, weil nicht alle Länder vergleichbare offene Jahrgänge bereitstellen.

Was diese Auswertung im Kreis Soest nicht zeigt

  • Ein Bodenrichtwert gilt für eine ganze Zone und ersetzt keine Wertermittlung für ein einzelnes Grundstück. Er bezieht sich auf ein gedachtes, unbebautes Bodenrichtwertgrundstück mit den für die Zone typischen Merkmalen.

    Für die Abgrenzung der Zone gilt eine gesetzliche Vorgabe: Lagebedingte Wertunterschiede zum Bodenrichtwertgrundstück dürfen grundsätzlich nicht mehr als 30 Prozent betragen (§ 15 Abs. 1 Satz 2 ImmoWertV). Das betrifft die Grundstücke, für die der Bodenrichtwert gelten soll. Verglichen wird jeweils mit dem gedachten Grundstück, nicht zwischen zwei beliebigen Grundstücken der Zone. Zwischen diesen kann der Unterschied größer sein.

    Abweichende Merkmale einzelner Grundstücke bleiben bei der Abgrenzung außer Betracht (§ 15 Abs. 1 Satz 3 ImmoWertV). Aus der Vorgabe folgt deshalb keine Obergrenze dafür, wie weit der Wert eines bestimmten Grundstücks vom Bodenrichtwert abweichen darf.

    Für einzelne Grundstücke oder Grundstücksteile mit abweichender Nutzung oder Qualität gilt der Bodenrichtwert auch innerhalb der Zone nicht. Dazu zählen etwa Grün-, Wald-, Wasser-, Verkehrs- und Gemeinbedarfsflächen (§ 15 Abs. 2 ImmoWertV).

    Den Zustand der Gebäude bildet der Bodenrichtwert nicht ab, weil er sich auf ein unbebautes Grundstück bezieht (§ 13 Abs. 2 ImmoWertV). Privatrechtliche, öffentlich-rechtliche und tatsächliche Besonderheiten einzelner Grundstücke gehören nicht zu den Merkmalen des gedachten Grundstücks (§ 16 Abs. 1 ImmoWertV). Grundstücksgröße und Grundstückstiefe sind dagegen darzustellen, soweit sie den Wert beeinflussen (§ 16 Abs. 2 Satz 2 ImmoWertV).

    Für welche Flächen innerhalb einer Zone er ausdrücklich nicht gilt, steht in der Methodik dieser Studienreihe.
  • Die Studie wertet von den Gutachterausschüssen ermittelte und beschlossene Bodenrichtwerte aus, keine einzelnen Kaufverträge. Deshalb kann sie nicht feststellen, welche Verkäufe oder welche Entscheidungen der Gutachterausschüsse eine Veränderung ausgelöst haben. Auch Inflation, Zinsen, Baulandangebot, Nachfrage und lokale Planung werden nicht als Ursachen getrennt.
  • Wir bilden den Median über alle eingeschlossenen Zonen; jede Zone zählt dabei gleich viel. Große und kleine Zonen sowie Zonen mit vielen oder wenigen Grundstücken erhalten dasselbe Gewicht. Die Überprüfung auf Gemeindeebene verändert diese Gewichtung, bestätigt aber nur die Größenordnung des Ergebnisses.
  • Von den 2021 veröffentlichten Wohnzonen des Kreises lassen sich 61,1 Prozent bis zum Endstichtag weiterverfolgen. Die Auswertung beruht auf diesem Teil; für die übrigen Zonen fehlt an einem der beiden Stichtage die Entsprechung.
  • Der Vergleich mit anderen Kreisen ist auf 2021 und 2026 sowie kompatible Datenbestände beschränkt. Die 46 geeigneten Einheiten aus Nordrhein-Westfalen bilden daher keine vollständige Bundesstichprobe.
Methodik, Quellen und Presse

Methodik, Quellen und Presse

Welche Zonen als Wohnzonen gelten

Die Länder benennen die Nutzung einer Bodenrichtwertzone unterschiedlich. Vor der Auswertung ordnen wir diese Angaben zehn einheitlichen Klassen zu und schließen davon allein die Nutzung „wohnen“ ein, also die Zonen, deren amtliche Art der Nutzung dem Wohnen zugeordnet ist. Der veröffentlichte Methodik-Datensatz enthält Ergebnisse und Quellenangaben. Eine vollständige Zuordnung aller amtlichen Nutzungsangaben zu diesen Klassen enthält er nicht.

Entwicklungszustand: nicht berücksichtigt
Diese Auswertung berücksichtigt den Entwicklungszustand nicht, obwohl die amtlichen Daten aus Nordrhein-Westfalen ihn mitführen. Sie kann deshalb nicht unterscheiden, ob eine dem Wohnen zugeordnete Zone baureifes Land, Rohbauland oder Bauerwartungsland ist. Welche vier Entwicklungszustände § 3 ImmoWertV unterscheidet und was § 3 Abs. 5 ImmoWertV daneben als sonstige Flächen führt, steht in der Methodik dieser Studienreihe.
Beitragsrechtlicher Zustand: nicht berücksichtigt
Für baureifes Land ist er zusätzlich zum Entwicklungszustand und zur Art der Nutzung darzustellen (§ 16 Abs. 2 ImmoWertV). Diese Auswertung berücksichtigt ihn nicht, obwohl die amtlichen Daten ihn mitführen. Ob die genannten Werte erschließungsbeitragsfrei oder -pflichtig gelten, weisen wir deshalb nicht aus.
Wo wir den Entwicklungszustand berücksichtigen
Dort prüfen wir ihn vor der Art der Nutzung, und Bauerwartungs- sowie Rohbauland bleiben außen vor.

Auswahl

Ausgangsbestand ist der aus den amtlichen Jahrgängen aufgebaute BORIS-NRW-Datenbestand. Im Reproduktionsdatensatz trägt er den Namen public.bodenrichtwerte_de. Eingeschlossen wird eine Zone, wenn sie alle vier Bedingungen erfüllt:

  • Jahrgang zwischen 2021 und 2026
  • Kreis-Code 05974
  • auf „wohnen“ vereinheitlichte Art der Nutzung
  • positiver Bodenrichtwert
Geeignete Zonen 2021
818
Geeignete Zonen 2026
649
Davon vergleichbar
500 Zonenpaare, anhand ihrer Fläche eindeutig zugeordnet
Abdeckung
61,1 Prozent bezogen auf 2021, 77,0 Prozent bezogen auf 2026
Veröffentlichte Abdeckung
61,1 Prozent, der Anteil des Startjahrgangs

Hauptkennzahl

Vergleichsgruppe
Die 500 Wohnzonen, deren Fläche sich zwischen 2021 und 2026 eindeutig zuordnen lässt.
Hauptkennzahl
Der Median der Veränderungen dieser Zonen. Für jede Zone berechnen wir, um wie viel Prozent ihr Bodenrichtwert zwischen 2021 und 2026 gestiegen oder gefallen ist; der mittlere dieser 500 Werte ist die Hauptkennzahl. Die Veränderungen werden der Größe nach geordnet. Bei gerader Anzahl verwenden wir den Durchschnitt der beiden mittleren Werte. Mehrere Zonen können dieselbe Veränderung aufweisen.
änderung_z = (wert_2026 / wert_2021 - 1) × 100
hauptwert = Median(änderung_z)

Für die Hauptkennzahl vergleichen wir jede einbezogene Bodenrichtwertzone mit ihrem Wert am anderen Stichtag. Aus den prozentualen Veränderungen bilden wir den Median. Jede Bodenrichtwertzone zählt gleich viel, unabhängig von ihrer Fläche und der Zahl ihrer Grundstücke. Ein direkter Vergleich der beiden Preisniveaus würde etwas anderes messen: Zwischen den beiden Stichtagen sind 149 Zonen neu hinzugekommen und 318 weggefallen. Er würde diesen Wechsel mitzählen und damit auch messen, welche Gebiete neu dazugekommen und welche verschwunden sind, statt allein die Wertentwicklung. Das hat drei Folgen:

  • Jeder Zeitraum verwendet seine eigenen Zonen.
  • Die Ergebnisse der Zeiträume lassen sich nicht ineinander umrechnen.
  • Die beiden Medianwerte in Euro je Quadratmeter ergeben nicht die Hauptkennzahl.

Die inflationsbereinigte Veränderung wird ebenfalls für jede Zone vor der Medianbildung berechnet. Wir verwenden die nationalen Verbraucherpreisindex-Januarwerte, weil sie über alle Jahre gleich erhoben werden und keine regionalen Brüche enthalten. Sie sind auf 2020 als Basisjahr mit dem Indexwert 100 bezogen.

Zur Überprüfung berechnen wir zunächst für jede Gemeinde den Median ihrer Zonenveränderungen. Der Median dieser 14 Gemeindewerte beträgt +17,4 % und liegt damit 0,8 Prozentpunkte unter der über alle Zonen gebildeten Hauptkennzahl von +18,2 %. Der Unterschied entsteht, weil diese Betrachtung jede Gemeinde gleich gewichtet, unabhängig von der Zahl ihrer Zonen.

Alle Wohnzonen je Stichtag

Die Hauptkennzahl beschreibt die Vergleichsgruppe: nur für sie lässt sich überhaupt eine Veränderung je Zone messen. Diese Tabelle beschreibt einen anderen Bestand: alle geeigneten Wohn-Bodenrichtwertzonen, die zum jeweiligen Stichtag geführt wurden.

Median und Anzahl aller geeigneten Wohn-Bodenrichtwertzonen je Stichtag.
StichtagMedianVorhandene Zonen
01.01.2021120,0 €/m²818
01.01.2022130,0 €/m²817
01.01.2023125,0 €/m²674
01.01.2024130,0 €/m²678
01.01.2025130,0 €/m²670
01.01.2026130,0 €/m²649
  • Das Preisniveau je Gemeinde nennt die Bodenrichtwert-Übersicht für den Kreis Soest.
  • Weil beide Auswertungen andere Zonen umfassen, weicht der Median hier vom Median der Vergleichsgruppe ab: für 2021 nennt diese Tabelle 120,0 €/m² gegenüber 100,0 €/m² in der Vergleichsgruppe.
  • Die beiden Stichtagsmedianwerte dieser Tabelle ergeben ins Verhältnis gesetzt nicht die Hauptkennzahl, weil diese aus den Veränderungen jeder einzelnen Zone berechnet wird.

Verteilung der Zonenveränderungen

Verteilung der Zonenveränderungen im Hauptzeitraum 2021 bis 2026.
Anteil der ZonenNominale Veränderung
Die schwächsten zehn Prozent bis+8,3 %
Das schwächste Viertel bis+12,5 %
Die Mitte (Median)+18,2 %
Das stärkste Viertel ab+25,0 %
Die stärksten zehn Prozent ab+37,6 %

Nominal stiegen die Werte in 485 Bodenrichtwertzonen, in 1 Bodenrichtwertzone sanken sie. In 14 Bodenrichtwertzonen blieben sie unverändert. 170 Zonen stiegen stärker als die Inflation, 330 schwächer.

Siedlungs- und Dichtekontext

Die Zonen dieser Auswertung lassen sich nicht danach aufteilen, wie der Gutachterausschuss sie amtlich einordnet. Diese Einordnung ist im amtlichen Datenmodell eine freiwillige Angabe, und in den ausgewerteten Daten trägt keine der Zonen eine Klasse, die sich für die Aufteilung verwenden lässt. Wie weit die Zonen auseinanderliegen, zeigt die Verteilung weiter oben: von +8,3 % im schwächsten bis +37,6 % im stärksten Zehntel.

Über die Veröffentlichung dieser Auswertung entscheidet eine Mindestzahl von 20 vergleichbaren Zonen. Sie beruht auf 500.

Abdeckung und Kontinuität

Die Zonen wurden anhand ihrer Fläche zugeordnet, weil die amtlichen Zonennummern zwischen 2021 und 2026 neu vergeben wurden. Dieselbe Zone trägt an den beiden Stichtagen also keine gemeinsame Nummer.

Der gewählte Schwellenwert für die Flächenüberlappung beträgt 0,85. Dabei wird die gemeinsame Fläche ins Verhältnis zur Gesamtfläche beider Zonen gesetzt. Bei diesem Schwellenwert ergeben sich 500 eindeutige Paare. Bei 0,80 sind es 510 eindeutige Paare, bei 0,90 sind es 479 und bei 0,95 sind es 466.

Unter den Zuordnungen ab dem Schwellenwert 0,85 gab es keine Mehrdeutigkeit durch mehrere passende Gegenstücke. Das schließt Teilungen oder Zusammenlegungen außerhalb dieser Auswahl nicht aus.

Vergleichskreise

Über die Veröffentlichung einer Kreisauswertung entscheiden diese Schwellen:

  • mindestens 20 Zonenpaare, die sich über ihre Fläche eindeutig zuordnen lassen
  • Abdeckung des Startjahrgangs mindestens 40,0 Prozent

Geprüft haben wir die Jahrgänge aus Nordrhein-Westfalen; die Kriterien erfüllt haben Einheiten aus Nordrhein-Westfalen.

Quellen und Lizenz

Die eigenständigen Ableitungen und Grafiken von Grundradar stehen unter CC BY 4.0 mit Quellenangabe „Grundradar, grundradar.de“. Rechte und Namensnennungspflichten der amtlichen Eingangsdaten bleiben davon unberührt.

Prüfsummen und Datenstand

Stichtag der ausgewerteten Werte: 01.01.2026. Abgerufen wurden die Daten am 25.10.2026.

Die vollständigen ausgewerteten Recheneingaben stehen im Reproduktionsdatensatz, erzeugt mit Extraktor-Version 11. Er enthält:

  • alle jährlichen Zielzeilen dieses Kreises
  • die Rohdaten der Randjahre
  • Gemeinde- und Nachbarschaftsdaten
  • die verwendeten Verbraucherpreisindex-Werte

Die Einordnungszeilen aller Kreise des geprüften Landes stehen als gemeinsame Vergleichsdatei bereit. Maschinenlesbare Kennzahlen, Quellenangaben und Prüfergebnisse stehen im JSON-Download. Die 500 Hauptzeilen mit den Stichtagen 01.01.2021 und 01.01.2026 stehen im CSV-Download.

Prüfsummen (SHA-256)
Datenmodell BORIS NRW, Version 4.2
74637275c6ff1a0b3f33cae3d6747c8bf46bec23c8c024239b63105040e4a6ec
Destatis-Arbeitsmappe (Verbraucherpreisindex)
8c728e44fa400d762009fa34507a34e1fee3947641d2579484d7d040763b11f4
Reproduktionsdatensatz dieses Kreises
2c61d7b1b124b65459083f0e67e93466f50582ba408dc711be70cfc0cbabd587
Gemeinsame Vergleichsdatei
80aa398853b4210343996ebfee117bd31138acfb1578266f6f90cedb428f3df7
Zitieren als: Grundradar (2026): Amtliche Wohn-Bodenrichtwerte im Kreis Soest 2021–2026: die Entwicklung nach Abzug der Inflation. Datenstand 25.10.2026. https://grundradar.de/recherche/bodenrichtwert-entwicklung/nordrhein-westfalen/soest-2021-2026
Kontakt: presse@grundradar.de · Lizenz eigenständiger Grundradar-Grafiken: CC BY 4.0 · Eingangsdaten unter ihren jeweiligen amtlichen Lizenzen

Die Begriffe dieser Studie

Bodenrichtwert
Der durchschnittliche Lagewert für den Boden einer ganzen Zone, den der Gutachterausschuss aus den Kaufpreisen ableitet. Er ist kein Kaufpreis und nicht der Wert eines einzelnen Grundstücks.
Bodenrichtwertzone, kurz Zone
Ein Gebiet, das nach Art und Maß der Nutzung weitgehend übereinstimmt. Innerhalb einer Zone gilt derselbe Bodenrichtwert.
Gutachterausschuss
Das unabhängige Gremium, das die Bodenrichtwerte ermittelt und beschließt. Wie eine einzelne Zone zugeschnitten ist und warum, kann nur seine Geschäftsstelle erläutern.
Stichtag
Der Tag, für den ein Bodenrichtwert gilt. Diese Auswertung vergleicht den 01.01.2021 mit dem 01.01.2026.
Median
Der Wert in der Mitte der nach Größe geordneten Werte. Bei gerader Anzahl ist es der Durchschnitt der beiden mittleren Werte. Gleiche Werte sind möglich. Einzelne extreme Werte beeinflussen den Median meist weniger als den Durchschnitt aller Werte.
nominal und real
Nominal ist die Veränderung, wie sie im Bodenrichtwert steht. Real ist dieselbe Veränderung nach Abzug der Inflation.
Vergleichsgruppe
Die 500 Zonen, die sich über beide Stichtage verfolgen lassen. Nur für sie lässt sich überhaupt eine Veränderung je Zone messen.
Abdeckung
Der Anteil der Zonen eines Stichtags, der sich bis zum zweiten Stichtag verfolgen lässt. Für den Vergleich zwischen Kreisen setzen wir mindestens 40,0 Prozent der erfassten Wohnzonen des Anfangsstichtags voraus.
Hauptzeitraum und jüngerer Zeitraum
Die beiden Vergleiche dieser Studie: 2021 bis 2026, 2022 bis 2026. Jeder verwendet seine eigenen Zonen, deshalb rechnen wir sie nicht ineinander um.