Das Wichtigste im Überblick
Die reale Zahl ist keine Differenz der beiden Prozentwerte, sondern ihr Verhältnis: Die Werte werden nicht voneinander abgezogen, sondern durcheinander geteilt. Ein Grundstück, das 2016 100 Euro wert war, ist 2026 nominal 125,7 Euro wert. Gleichzeitig kostet alles, was 2016 100 Euro gekostet hat, im Jahr 2026 bereits 131,2 Euro. 125,7 geteilt durch 131,2 ergibt einen realen Rückgang um 4,2 Prozent.
Unter den 27 Kreisen und kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen, für die dieselbe Rechnung möglich ist, liegt Hagen auf Rang 26.
Nicht jedes Gebiet entwickelte sich gleich. In den schwächsten zehn Prozent der Bodenrichtwertzonen stiegen die Werte um bis zu 18,6 Prozent, in den stärksten zehn Prozent stiegen sie um mindestens 38,1 Prozent. Auch am unteren Ende stiegen die Werte damit nominal. Diese Zahlen sind nominal gerechnet, die Inflation ist darin nicht abgezogen.
Im jüngeren Zeitraum 2022 bis 2026 beträgt die nominale Veränderung 8,7 Prozent, nach Abzug der Inflation sind es -6,9 Prozent. Nach Abzug der Inflation weist dieser Zeitraum damit in dieselbe Richtung wie der Hauptzeitraum 2016 bis 2026.
Von 2011 bis 2026 stiegen die Bodenrichtwerte um 26,9 Prozent, die Verbraucherpreise um 38,4 Prozent
Datentabelle zu dieser Abbildung
| Jahr | Nominal | Real | Verbraucherpreise |
|---|---|---|---|
| 2011 | 100 | 100 | 100 |
| 2012 | 100 | 97,9 | 102,1 |
| 2013 | 100 | 96,3 | 103,8 |
| 2014 | 100 | 95,1 | 105,2 |
| 2015 | 100 | 95,3 | 105 |
| 2016 | 100 | 94,8 | 105,5 |
| 2017 | 104,2 | 97,2 | 107,2 |
| 2018 | 104,2 | 95,8 | 108,7 |
| 2019 | 104,2 | 94,6 | 110,1 |
| 2020 | 105 | 93,3 | 112,5 |
| 2021 | 105,6 | 92,7 | 113,9 |
| 2022 | 115,8 | 97,6 | 118,6 |
| 2023 | 115,9 | 89,9 | 128,9 |
| 2024 | 115,9 | 87,4 | 132,6 |
| 2025 | 115,9 | 85,5 | 135,6 |
| 2026 | 126,9 | 91,7 | 138,4 |
Nominal und real: Nominal stieg jede der 540 Wohnzonen in Hagen zwischen 2016 und 2026
Nach Abzug der Inflation fielen die Werte seit 2016 um 4,2 %, seit 2022 um 6,9 % und seit 2011 um 8,3 %
Datentabelle zu dieser Abbildung
| Zeitraum | Zonen | Nominal | Real | Inflation |
|---|---|---|---|---|
| 2016–2026 | 540 | +25,7 % | -4,2 % | +31,2 % |
| 2022–2026 | 557 | +8,7 % | -6,9 % | +16,7 % |
| 2011–2026 | 531 | +26,9 % | -8,3 % | +38,4 % |
Ausgewertet werden ausschließlich Wohnzonen: Flächen, die der Gutachterausschuss als Wohnbaufläche führt. Acker- und Waldflächen, Gewerbe- und Sonderflächen bleiben in jeder Zahl dieser Studie außen vor.
Ein Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert für eine ganze Bodenrichtwertzone, kurz Zone, den der Gutachterausschuss aus der Kaufpreissammlung ableitet (§ 196 Abs. 1 BauGB). Er ist weder ein Kaufpreis noch der Verkehrswert eines einzelnen Grundstücks. Wofür er im Einzelnen gilt und wofür nicht, steht in der Methodik dieser Studienreihe. Wie die Kennzahl daraus berechnet wird, steht im Abschnitt Methodik am Ende dieser Seite.
Zur Einordnung des Preisniveaus: Der Median der 540 ausgewerteten Zonen lag 2016 bei 145,0 €/m² und 2026 bei 185,0 €/m². Was ein bestimmtes Grundstück kostet, lässt sich daraus nicht ableiten.
Zum Lesen der Grafik
- Der reale Index lag in keinem Jahr über seinem Ausgangswert von 100,0 und steht im jüngsten Jahr bei 91,7. Über alle Jahre blieben die nominalen Werte hinter der Inflation zurück.
- Für 2012, 2013, 2014, 2015, 2016, 2018, 2019, 2024 und 2025 nennt der amtliche Datensatz für die hier verwendeten Zonen denselben Wert wie im Jahr davor, der Index verläuft dort waagerecht. Ob der Gutachterausschuss die Werte bestätigt oder für diesen Stichtag keinen neuen Beschluss gefasst hat, ist daraus nicht zu entnehmen. Die waagerechten Abschnitte sind deshalb kein Beleg für stabile Preise.
Nach Abzug der Inflation liegt der Median in Hagen 2016 bis 2026 bei -4,2 %
Die Einheit besteht aus einer einzigen Gemeinde. Deren Median liegt nominal bei +25,7 % und nach Abzug der Inflation bei -4,2 %. Ein Vergleich zwischen Gemeinden ist hier nicht möglich, weil es keine zweite gibt.
Innerhalb von Hagen: die Wohnzonen nach amtlichen Klassen, 2016 bis 2026
Für Hagen weist der ausgewertete Datensatz 3 amtliche Quellenklassen aus. Nach benannten Stadtteilen lässt sich Hagen mit diesen Daten nicht auswerten, weil die Zonen keine Stadtteilkennung tragen. Die Klassen beschreiben die amtliche Einordnung der Zonen, nicht die Stadtteile, die ein Ortskundiger kennt.
| Amtliche Quellenklasse | Zonen | Nominale Veränderung | Reale Veränderung | Hinweis |
|---|---|---|---|---|
| Ein- bis zweigeschossige Bauweise | 320 | +29,4 % | -1,4 % | – |
| Misch- oder mehrgeschossige Bauweise | 196 | +22,2 % | -6,8 % | – |
| Außenbereich | 23 | +90,0 % | +44,8 % | Ausgangsniveau 50,0 €/m² |
Die Aufteilung umfasst 539 der 540 ausgewerteten Zonen. Die übrige Zone trägt in den beiden Jahren nicht dieselbe amtliche Klasse und bleibt deshalb außerhalb dieser Tabelle.
In der Klasse „Ein- bis zweigeschossige Bauweise“ stiegen die Werte nominal um 29,4 Prozent.
In der Klasse „Misch- oder mehrgeschossige Bauweise“ stiegen die Werte nominal um 22,2 Prozent.
In der Klasse „Außenbereich“ stiegen die Werte nominal um 90,0 Prozent.
Außenvergleich: Hagen und die angrenzenden Einheiten, 2016 bis 2026
Die 2 vergleichbaren Nachbarn reichen von +35,1 bis +81,8 Prozent, Hagen liegt bei +25,7 Prozent
Datentabelle zu dieser Abbildung
| Kreis oder kreisfreie Stadt | Zonen | Nominal |
|---|---|---|
| Dortmund (Stadt) | 632 | +81,8 % |
| Ennepe-Ruhr-Kreis | 650 | +35,1 % |
| Hagen (Stadt) | 540 | +25,7 % |
An Hagen grenzen 4 Kreise und kreisfreie Städte, doch nur 2 davon erfüllen die Vergleichskriterien. Darunter ist die kreisfreie Stadt Dortmund.
- Gebiete, die sich nur in einem einzigen Punkt berühren, zählen nicht als Nachbarn. Für Märkischer Kreis und Unna liegen zu wenige durchgehend vergleichbare Zonen vor. Von ihren Zonen des Startjahrgangs lassen sich nur 55,8 Prozent und 3,2 Prozent bis zum Ende verfolgen; wir setzen 80,0 Prozent voraus. Diese Zahlen geben an, welcher Anteil der Zonen sich über beide Stichtage verfolgen lässt, und keine Preisveränderungen.
- Mit +25,7 % liegt Hagen unter der Entwicklung aller vergleichbaren Nachbarn.
- Unter den 27 geeigneten Kreisen und kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen liegt Hagen auf Rang 26 von 27. Der Median dieser 27 Einheiten beträgt +58,8 % und liegt damit 33,1 Prozentpunkte höher.
- Im Vergleich über alle 48 geeigneten Einheiten in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen belegt Hagen Rang 45; der Median dieser Einheiten beträgt +57,5 %.
- Ein Rang ist nur auf rund 1,1 Prozentpunkte genau: Erst ab diesem Abstand unterscheiden sich zwei Einheiten tatsächlich; kleinere Abstände können allein aus dem Zuschnitt ihrer Zonen folgen. Eine der 27 geeigneten Einheiten in Nordrhein-Westfalen liegt so nah an Hagen, dass sich der Unterschied nicht sicher messen lässt. Gegenüber dieser Einheit sagt der Rangunterschied nichts über einen tatsächlichen Unterschied aus.
- Den höchsten Wert dieser Vergleichsgruppe weist Dortmund mit +81,8 % aus. Er stützt sich auf 632 Zonen und 87,8 Prozent Abdeckung und beruht damit nicht auf einer dünnen Datenlage.
- Ein Bundeswert wird daraus nicht abgeleitet, weil nicht alle Länder vergleichbare offene Jahrgänge bereitstellen.
Was diese Auswertung in Hagen nicht zeigt
- Ein Bodenrichtwert gilt für die ganze Bodenrichtwertzone und nicht für ein einzelnes Grundstück. Die 540 hier ausgewerteten Zonen in Hagen sind so abgegrenzt, dass die lagebedingten Wertunterschiede zwischen den Grundstücken und dem gedachten Bodenrichtwertgrundstück grundsätzlich nicht mehr als 30 Prozent betragen (§ 15 Abs. 1 Satz 2 ImmoWertV). Zwischen zwei Grundstücken derselben Zone kann der Abstand größer ausfallen, und eine Obergrenze für die Abweichung eines bestimmten Grundstücks folgt daraus nicht. Den Zustand der Gebäude bildet der Wert nicht ab, weil er sich auf ein unbebautes Grundstück bezieht. Für welche Flächen innerhalb einer Zone er ausdrücklich nicht gilt, steht in der Methodik dieser Studienreihe.
- Die Studie wertet von den Gutachterausschüssen ermittelte und beschlossene Bodenrichtwerte aus, keine einzelnen Kaufverträge. Deshalb kann sie nicht feststellen, welche Verkäufe oder welche Entscheidungen der Gutachterausschüsse eine Veränderung ausgelöst haben. Auch Inflation, Zinsen, Baulandangebot, Nachfrage und lokale Planung werden nicht als Ursachen getrennt.
- Wir bilden den Median über alle eingeschlossenen Zonen; jede Zone zählt dabei gleich viel. Große und kleine Zonen sowie Zonen mit vielen oder wenigen Grundstücken erhalten dasselbe Gewicht. Überprüfen lässt sich diese Gewichtung hier nicht, weil die Auswertung nur eine Gemeinde umfasst.
- Der Vergleich mit anderen Kreisen ist auf 2016 und 2026 sowie kompatible Datenbestände beschränkt. Die 48 geeigneten Einheiten aus Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen bilden daher keine vollständige Bundesstichprobe.
Methodik, Quellen und Presse
Methodik, Quellen und Presse
Welche Zonen als Wohnzonen gelten
Die Länder benennen die Nutzung einer Bodenrichtwertzone unterschiedlich. Vor der Auswertung ordnen wir diese Angaben zehn einheitlichen Klassen zu und schließen davon allein die Nutzung „wohnen“ ein, also die Zonen, deren amtliche Art der Nutzung dem Wohnen zugeordnet ist. Welche amtliche Nutzungsangabe in welche der zehn Klassen fällt, steht vollständig im veröffentlichten Methodik-Datensatz zu dieser Auswertung.
- Entwicklungszustand: im Datensatz nicht enthalten
- Der offene Datensatz aus Nordrhein-Westfalen, den diese Auswertung verarbeitet, führt dieses Merkmal nicht mit. Ob eine dem Wohnen zugeordnete Zone baureifes Land, Rohbauland oder Bauerwartungsland ist, lässt sich hier nicht ablesen; die Auswertung trennt diese Entwicklungszustände deshalb nicht. Welche vier Entwicklungszustände § 3 ImmoWertV unterscheidet und was § 3 Abs. 5 ImmoWertV daneben als sonstige Flächen führt, steht in der Methodik dieser Studienreihe.
- Beitragsrechtlicher Zustand: im Datensatz nicht enthalten
- Für baureifes Land ist er zusätzlich zum Entwicklungszustand und zur Art der Nutzung darzustellen (§ 16 Abs. 2 ImmoWertV). Im offenen Datensatz steht er nicht; ob die genannten Werte erschließungsbeitragsfrei oder -pflichtig gelten, weisen wir deshalb nicht aus.
- Länder, die den Entwicklungszustand mitliefern
- Dort prüfen wir ihn vor der Art der Nutzung, und Bauerwartungs- sowie Rohbauland bleiben außen vor.
Auswahl
Ausgangsbestand ist der aus den amtlichen Jahrgängen aufgebaute BORIS-NRW-Datenbestand. Im Reproduktionsdatensatz trägt er den Namen public.bodenrichtwerte_de. Eingeschlossen wird eine Zone, wenn sie alle vier Bedingungen erfüllt:
- Jahrgang zwischen 2011 und 2026
- Kreis-Code 05914
- auf „wohnen“ vereinheitlichte Art der Nutzung
- positiver Bodenrichtwert
- Geeignete Zonen 2016
- 542
- Geeignete Zonen 2026
- 560
- Davon vergleichbar
- 540 Zonen, die an beiden Stichtagen dieselbe Nummer tragen
- Abdeckung
- 99,6 Prozent bezogen auf 2016, 96,4 Prozent bezogen auf 2026
- Veröffentlichte Abdeckung
- 96,4 Prozent, der niedrigere der beiden Werte
Hauptkennzahl
- Vergleichsgruppe
- Die 540 Wohnzonen, die 2016 und 2026 dieselbe Nummer tragen. Gemeint ist die Nummer, unter der der Gutachterausschuss die Zone führt, ergänzt um den Gemeinde- und den Gemarkungsschlüssel, damit gleiche Nummern verschiedener Gemeinden nicht verwechselt werden; wir nennen sie im Folgenden die kanonische Zonenkennung.
- Hauptkennzahl
- Der Median der Veränderungen dieser Zonen. Für jede Zone berechnen wir, um wie viel Prozent ihr Bodenrichtwert zwischen 2016 und 2026 gestiegen oder gefallen ist; der mittlere dieser 540 Werte ist die Hauptkennzahl. Bei +25,7 % veränderte sich die eine Hälfte der Zonen stärker und die andere schwächer.
änderung_z = (wert_2026 / wert_2016 - 1) × 100 hauptwert = Median(änderung_z)
Jede Zahl dieser Auswertung vergleicht damit eine Bodenrichtwertzone mit sich selbst. Ein direkter Vergleich der beiden Preisniveaus würde etwas anderes messen: Zwischen den beiden Stichtagen sind 20 Zonen neu hinzugekommen und 2 weggefallen. Er würde diesen Wechsel mitzählen und damit auch messen, welche Gebiete neu dazugekommen und welche verschwunden sind, statt allein die Wertentwicklung. Das hat drei Folgen:
- Jeder Zeitraum verwendet seine eigenen Zonen.
- Die Ergebnisse der Zeiträume lassen sich nicht ineinander umrechnen.
- Die beiden Medianwerte in Euro je Quadratmeter ergeben nicht die Hauptkennzahl.
Die inflationsbereinigte Veränderung wird ebenfalls für jede Zone vor der Medianbildung berechnet. Wir verwenden die nationalen Verbraucherpreisindex-Januarwerte, weil sie über alle Jahre gleich erhoben werden und keine regionalen Brüche enthalten. Sie sind auf 2020 als Basisjahr mit dem Indexwert 100 bezogen.
Die Überprüfung vergleicht sonst zwei Rechenwege: den Median über alle Zonen und den Median der Gemeindewerte. Beide Wege führen hier auf dieselbe Zahl, weil nur eine Gemeinde vorliegt; der Vergleich prüft deshalb nichts und entfällt.
Alle Wohnzonen je Stichtag
Die Hauptkennzahl beschreibt die Vergleichsgruppe: nur für sie lässt sich überhaupt eine Veränderung je Zone messen. Diese Tabelle beschreibt einen anderen Bestand: alle geeigneten Wohn-Bodenrichtwertzonen, die zum jeweiligen Stichtag geführt wurden.
| Stichtag | Median | Vorhandene Zonen |
|---|---|---|
| 01.01.2016 | 145,0 €/m² | 542 |
| 01.01.2017 | 150,0 €/m² | 546 |
| 01.01.2018 | 150,0 €/m² | 547 |
| 01.01.2019 | 150,0 €/m² | 547 |
| 01.01.2020 | 155,0 €/m² | 546 |
| 01.01.2021 | 155,0 €/m² | 556 |
| 01.01.2022 | 165,0 €/m² | 558 |
| 01.01.2023 | 165,0 €/m² | 558 |
| 01.01.2024 | 165,0 €/m² | 557 |
| 01.01.2025 | 165,0 €/m² | 557 |
| 01.01.2026 | 185,0 €/m² | 560 |
- Das Preisniveau nennt die Bodenrichtwert-Übersicht für Hagen.
- Für 2016 nennen beide Auswertungen denselben Median von 145,0 €/m²; das ist möglich, obwohl beide Auswertungen andere Zonen umfassen, und kein Widerspruch.
- Die beiden Stichtagsmedianwerte dieser Tabelle ergeben ins Verhältnis gesetzt nicht die Hauptkennzahl, weil diese aus den Veränderungen jeder einzelnen Zone berechnet wird.
Verteilung der Zonenveränderungen
| Anteil der Zonen | Nominale Veränderung |
|---|---|
| Die schwächsten zehn Prozent bis | +18,6 % |
| Das schwächste Viertel bis | +22,2 % |
| Die Mitte (Median) | +25,7 % |
| Das stärkste Viertel ab | +31,0 % |
| Die stärksten zehn Prozent ab | +38,1 % |
Nominal stieg jede Zone der Vergleichsgruppe. 133 Zonen stiegen stärker als die Inflation, 407 schwächer.
Siedlungs- und Dichtekontext
| Amtliche Klasse | Zonen | Nominale Veränderung | Reale Veränderung | Hinweis |
|---|---|---|---|---|
| Ein- bis zweigeschossige Bauweise | 320 | +29,4 % | -1,4 % | – |
| Misch- oder mehrgeschossige Bauweise | 196 | +22,2 % | -6,8 % | – |
| Außenbereich | 23 | +90,0 % | +44,8 % | Ausgangsniveau 50,0 €/m² |
Die Tabelle umfasst 539 der 540 Zonen der Vergleichsgruppe. Die übrigen tragen in den beiden Jahren nicht dieselbe amtliche Klasse und lassen sich deshalb keiner Zeile eindeutig zuordnen.
Veröffentlicht wird eine Auswertung erst ab 20 vergleichbaren Zonen. Diese Auswertung beruht auf 540 Zonen.
„Außenbereich“ ist die Klasse 6 des amtlichen Merkmals FARBE: Zonen außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, für die § 35 BauGB gilt. Ein allgemeines Bauverbot ist der Außenbereich damit nicht. Welche Vorhaben dort ohne Weiteres zulässig sind (§ 35 Abs. 1 BauGB) und welche nur im Einzelfall (§ 35 Abs. 2 BauGB), zählt die Methodik dieser Studienreihe auf.
Über die übrigen Zonen sagt die Klasse nichts, insbesondere nicht, ob sie „städtisch“ wären.
Abdeckung und Kontinuität
| Kategorie | Zonen |
|---|---|
| Exakte kanonische Treffer | 540 |
| Stabile amtliche Zonenkennung bei veränderten Teilkennungen | 0 |
| Neue amtliche Zonen | 20 |
| Entfallene amtliche Zonen | 2 |
| Nicht zugeordnete Zonen zwischen 01.01.2016 und 01.01.2026 | 22 |
Ein Fall, in dem die Nummer des Gutachterausschusses gleich blieb, während sich die Zahl der Teilbereiche änderte, trat in dieser Auswertung nicht auf.
Neue oder entfallene Zonen sowie unsichere Ähnlichkeitszuordnungen bleiben außerhalb der Hauptauswertung.
Vergleichskreise
Über die Veröffentlichung einer Kreisauswertung entscheiden diese Schwellen:
- mindestens 20 übereinstimmende Zonen
- Abdeckung in beiden Randjahren mindestens 80,0 Prozent
- mindestens 5 vertretene Gemeinden; für kreisfreie Städte gilt diese Bedingung nicht
Geprüft haben wir die Jahrgänge aus Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Bremen; die Kriterien erfüllt haben Einheiten aus Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen.
Quellen und Lizenz
- BORIS Nordrhein-Westfalen über Open.NRW, Datenlizenz Deutschland – Zero – Version 2.0.
- Datenmodell BORIS NRW, Version 4.2 vom 23.07.2026.
- Verbraucherpreisindex für Deutschland, Gesamtindex, Januarwerte, Basis 2020 = 100.
- Zensus 2022: Einwohnerzahl je Gemeinde. © Statistisches Bundesamt (Destatis), Zensus 2022.
- Verwaltungsgebiete 1:250.000, Stand 01.01.2025: Flächen und Nachbarschaften. © BKG (2025), dl-de/by-2-0.
Die eigenständigen Ableitungen und Grafiken von Grundradar stehen unter CC BY 4.0 mit Quellenangabe „Grundradar, grundradar.de“. Rechte und Namensnennungspflichten der amtlichen Eingangsdaten bleiben davon unberührt.
Prüfsummen und Datenstand
Stichtag der ausgewerteten Werte: 01.01.2026. Abgerufen wurden die Daten am 29.07.2026.
Die vollständigen ausgewerteten Recheneingaben stehen im Reproduktionsdatensatz, erzeugt mit Extraktor-Version 2. Er enthält:
- alle jährlichen Zielzeilen dieses Kreises
- die Rohdaten der Randjahre
- Gemeinde- und Nachbarschaftsdaten
- die verwendeten Verbraucherpreisindex-Werte
Die Einordnungszeilen aller Kreise der 3 geprüften Länder stehen als gemeinsame Vergleichsdatei bereit. Maschinenlesbare Kennzahlen, Quellenangaben und Prüfergebnisse stehen im JSON-Download. Die 540 Hauptzeilen mit den Stichtagen 01.01.2016 und 01.01.2026 stehen im CSV-Download.
Prüfsummen (SHA-256)
- Datenmodell BORIS NRW, Version 4.2
74637275c6ff1a0b3f33cae3d6747c8bf46bec23c8c024239b63105040e4a6ec- Destatis-Arbeitsmappe (Verbraucherpreisindex)
8c728e44fa400d762009fa34507a34e1fee3947641d2579484d7d040763b11f4- Reproduktionsdatensatz dieses Kreises
a03d621f411ae85632bcc2d718f2d7caa9df9d4069e1488ab188d7fd1c3128b8- Gemeinsame Vergleichsdatei
2b3da448af62e7435682ae852cd20f379a01355e0845d0def20a19bd8f2ac6ed
Honorarfrei unter CC BY 4.0 mit der Quellenangabe „Grundradar, grundradar.de“.
Die Begriffe dieser Studie
- Bodenrichtwert
- Der durchschnittliche Lagewert für den Boden einer ganzen Zone, den der Gutachterausschuss aus den Kaufpreisen ableitet. Er ist kein Kaufpreis und nicht der Wert eines einzelnen Grundstücks.
- Bodenrichtwertzone, kurz Zone
- Ein Gebiet, das nach Art und Maß der Nutzung weitgehend übereinstimmt. Innerhalb einer Zone gilt derselbe Bodenrichtwert.
- Gutachterausschuss
- Das unabhängige Gremium, das die Bodenrichtwerte ermittelt und beschließt. Wie eine einzelne Zone zugeschnitten ist und warum, kann nur seine Geschäftsstelle erläutern.
- Stichtag
- Der Tag, für den ein Bodenrichtwert gilt. Diese Auswertung vergleicht den 01.01.2016 mit dem 01.01.2026.
- Median
- Der mittlere aller Werte. Ordnet man die Zonen nach ihrer Veränderung, steht er genau in der Mitte: Ebenso viele Zonen liegen darüber wie darunter. Ein einzelner Ausreißer verschiebt ihn nicht.
- nominal und real
- Nominal ist die Veränderung, wie sie im Bodenrichtwert steht. Real ist dieselbe Veränderung nach Abzug der Inflation.
- Vergleichsgruppe
- Die 540 Zonen, die sich über beide Stichtage verfolgen lassen. Nur für sie lässt sich überhaupt eine Veränderung je Zone messen.
- Abdeckung
- Der Anteil der Zonen eines Stichtags, der sich bis zum zweiten Stichtag verfolgen lässt. Für den Vergleich zwischen Kreisen setzen wir 80,0 Prozent voraus.
- Hauptzeitraum, jüngerer Zeitraum, langer Zeitraum
- Die drei Vergleiche dieser Studie: 2016 bis 2026, 2022 bis 2026 und 2011 bis 2026. Jeder verwendet seine eigenen Zonen, deshalb rechnen wir sie nicht ineinander um.