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Datenstudie · Amtliche Bodenrichtwerte · Kreis Coesfeld

Amtliche Wohn-Bodenrichtwerte im Kreis Coesfeld 2016–2026: die Entwicklung nach Abzug der Inflation

BORIS NRW · 518 vergleichbare Zonen

Zwischen dem 01.01.2016 und dem 01.01.2026 stiegen die amtlichen Wohn-Bodenrichtwerte im Kreis Coesfeld im Median um 41,7 Prozent. Das ist die nominale Veränderung: der Wert in Euro, ohne Berücksichtigung der Kaufkraft. Real, also nach Abzug der Inflation von 31,2 Prozent im selben Zeitraum, bleibt ein Zuwachs von 8,0 Prozent. Der größere Teil dieses Zuwachses entfällt damit auf die Inflation und nicht auf einen höheren Grundstückswert.

20162026 nominal+41,7 %Median aus 518 Zonen
20162026 nach Abzug der Inflation+8,0 %nach Verbraucherpreisindex
20222026 nach Abzug der Inflation-2,2 %jüngerer Zeitraum

Zahlen, Tabellen und Grafiken dieser Auswertung dürfen mit der Quellenangabe „Grundradar, grundradar.de“ zitiert und abgedruckt werden. Druckfähige Dateien, die Pressemitteilung und die Namensnennungen der amtlichen Eingangsdaten stehen im Pressebereich.

Das Wichtigste im Überblick

  • Die reale Zahl ist keine Differenz der beiden Prozentwerte, sondern ihr Verhältnis: Die Werte werden nicht voneinander abgezogen, sondern durcheinander geteilt. Ein Grundstück, das 2016 100 Euro wert war, ist 2026 nominal 141,7 Euro wert. Gleichzeitig kostet alles, was 2016 100 Euro gekostet hat, im Jahr 2026 bereits 131,2 Euro. 141,7 geteilt durch 131,2 ergibt einen realen Zuwachs von 8,0 Prozent.

  • Unter den 27 Kreisen und kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen, für die dieselbe Rechnung möglich ist, liegt der Kreis Coesfeld auf Rang 18.

  • Nicht jedes Gebiet entwickelte sich gleich. In den schwächsten zehn Prozent der Bodenrichtwertzonen stiegen die Werte um bis zu 31,4 Prozent, in den stärksten zehn Prozent stiegen sie um mindestens 53,8 Prozent. Auch am unteren Ende stiegen die Werte damit nominal. Diese Zahlen sind nominal gerechnet, die Inflation ist darin nicht abgezogen.

  • Im jüngeren Zeitraum 2022 bis 2026 beträgt die nominale Veränderung 14,1 Prozent, nach Abzug der Inflation sind es -2,2 Prozent. Über diese vier Jahre verlief die reale Entwicklung damit in die andere Richtung als über den Hauptzeitraum 2016 bis 2026.

Abbildung 1 · Verlauf

Von 2011 bis 2026 stiegen die Bodenrichtwerte um 51,7 Prozent, die Verbraucherpreise um 38,4 Prozent

Der Verlauf beginnt 2011, fünf Jahre vor dem Hauptzeitraum ab 2016. Der Grund: Eine durchgehende Linie erfordert für jedes einzelne Jahr einen Wert je Bodenrichtwertzone. Das erfüllen 462 Zonen, ein anderer Bestand als die 518 Zonen des Hauptzeitraums. 2011 dient als Basisjahr mit dem Indexwert 100.
Im realen Index ist der Verbraucherpreisindex für Deutschland herausgerechnet. Die veröffentlichte Kennzahl für 2011 bis 2026 beruht auf 467 Bodenrichtwertzonen und damit auf einem anderen Bestand. Das sind 76,1 Prozent aller Zonen des Jahres 2026 und damit weniger als die 80,0 Prozent, die wir für den Vergleich zwischen Kreisen voraussetzen. Diesen längeren Verlauf zeigen wir deshalb nur zur Einordnung, für den Vergleich zwischen Kreisen verwenden wir ihn nicht.
Datentabelle zu dieser Abbildung
Indexwerte der Wohn-Bodenrichtwerte und der Verbraucherpreise, 2011 bis 2026. 2011 dient als Basisjahr mit dem Indexwert 100.
JahrNominalRealVerbraucherpreise
2011100100100
201210097,9102,1
201310096,3103,8
2014103,498,3105,2
2015106,5101,4105
2016106,3100,8105,5
2017106,599,3107,2
2018108,7100108,7
2019114,8104,2110,1
2020116,7103,7112,5
2021125,9110,5113,9
2022130,8110,3118,6
2023141,7109,9128,9
2024141,7106,9132,6
2025148,4109,4135,6
2026151,7109,6138,4
Quelle: BORIS NRW (DL-DE Zero 2.0), Destatis-Verbraucherpreisindex; Berechnung Grundradar · Stichtag 01.01.2026 · Datenstand 26.07.2026SVGPNG

Nominal und real: Nominal stieg jede der 518 Wohnzonen im Kreis Coesfeld zwischen 2016 und 2026

Abbildung 2 · Zeiträume

Nach Abzug der Inflation stiegen die Werte seit 2016 um 8,0 % und seit 2011 um 9,6 %, seit 2022 fielen sie um 2,2 %

Die Grafik zeigt alle drei Zeiträume als Veränderungsraten, nicht als Bodenrichtwerte in Euro. Der Grund: Die Hauptkennzahl wird aus den Veränderungen jeder einzelnen Zone berechnet, nicht aus einem Euro-Durchschnitt.
Jeder Zeitraum verwendet seine eigenen Zonen: 518, 598 und 467 Zonen. Die Werte sind deshalb nicht ineinander umrechenbar.
Datentabelle zu dieser Abbildung
Veränderung der Wohn-Bodenrichtwerte in drei Vergleichszeiträumen, nominal und nach Abzug der Inflation.
ZeitraumZonenNominalRealInflation
2016–2026518+41,7 %+8,0 %+31,2 %
2022–2026598+14,1 %-2,2 %+16,7 %
2011–2026467+51,7 %+9,6 %+38,4 %
Quelle: BORIS NRW (DL-DE Zero 2.0), Destatis-Verbraucherpreisindex; Berechnung Grundradar · Stichtag 01.01.2026 · Datenstand 26.07.2026SVGPNG

Ausgewertet werden ausschließlich Wohnzonen: Flächen, die der Gutachterausschuss als Wohnbaufläche führt. Acker- und Waldflächen, Gewerbe- und Sonderflächen bleiben in jeder Zahl dieser Studie außen vor.

Ein Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert für eine ganze Bodenrichtwertzone, kurz Zone, den der Gutachterausschuss aus der Kaufpreissammlung ableitet (§ 196 Abs. 1 BauGB). Er ist weder ein Kaufpreis noch der Verkehrswert eines einzelnen Grundstücks. Wofür er im Einzelnen gilt und wofür nicht, steht in der Methodik dieser Studienreihe. Wie die Kennzahl daraus berechnet wird, steht im Abschnitt Methodik am Ende dieser Seite.

Zur Einordnung des Preisniveaus: Der Median der 518 ausgewerteten Zonen lag 2016 bei 145,0 €/m² und 2026 bei 205,0 €/m². Was ein bestimmtes Grundstück kostet, lässt sich daraus nicht ableiten.

Zum Lesen der Grafik

  • Der reale Index erreichte seinen Höchststand 2021 bei 110,5. Seither liegt er darunter: Die nominalen Zuwächse der letzten Jahre gleichen im Wesentlichen die Inflation aus.
  • Für 2012, 2013 und 2024 nennt der amtliche Datensatz für die hier verwendeten Zonen denselben Wert wie im Jahr davor, der Index verläuft dort waagerecht. Ob der Gutachterausschuss die Werte bestätigt oder für diesen Stichtag keinen neuen Beschluss gefasst hat, ist daraus nicht zu entnehmen. Die waagerechten Abschnitte sind deshalb kein Beleg für stabile Preise.

Die Gemeindewerte im Kreis Coesfeld reichen 2016 bis 2026 nach Abzug der Inflation von +1,0 % bis +15,3 %, in keiner Gemeinde schwächer als die Inflation

Abbildung 3 · Gemeinden

Nach Abzug der Inflation reichen die Gemeindewerte von +15,3 % in Rosendahl bis +1,0 % in Senden

Für jede Gemeinde zeigt der grüne Punkt die nominale, der orange Punkt die um die Inflation bereinigte Veränderung. Beide Werte sind der Median der einzelnen Zonenveränderungen, nicht die Veränderung zwischen zwei Median-Bodenrichtwerten. 518 Wohn-Bodenrichtwertzonen mit unveränderter Nummer des Gutachterausschusses, 01.01.2016 bis 01.01.2026.
Die gestrichelten Linien markieren den Kreiswert von +41,7 % nominal und +8,0 % nach Abzug der Inflation. Beide Werte sind Mediane über alle 518 Zonen und deshalb nicht identisch mit dem Median der 11 Gemeindewerte; dieser beträgt +41,2 %. Keine Gemeinde blieb hinter der Inflation zurück.
Datentabelle zu dieser Abbildung
Veränderung der Wohn-Bodenrichtwerte je Gemeinde, nominal und nach Abzug der Inflation, 01.01.2016 bis 01.01.2026.
GemeindeZonenNominalReal
Rosendahl30+51,3 %+15,3 %
Nottuln46+48,8 %+13,4 %
Dülmen98+45,9 %+11,2 %
Billerbeck37+41,7 %+8,0 %
Havixbeck22+41,3 %+7,7 %
Lüdinghausen65+41,2 %+7,6 %
Ascheberg45+40,7 %+7,3 %
Coesfeld83+40,0 %+6,7 %
Nordkirchen25+35,7 %+3,4 %
Olfen29+33,3 %+1,6 %
Senden38+32,5 %+1,0 %
Quelle: BORIS NRW (DL-DE Zero 2.0), Destatis-Verbraucherpreisindex; Berechnung Grundradar · Stichtag 01.01.2026 · Datenstand 26.07.2026SVGPNG

Die Rangfolge zeigt, wie weit die Gemeindewerte auseinanderliegen, aber nicht, ob die stärkeren und die schwächeren jeweils benachbart sind. Die Karte trägt dieselben Gemeindewerte räumlich auf.

Abbildung 4 · Karte

Nach Abzug der Inflation stiegen die Werte in allen 11 Gemeinden, von +1,0 % bis +15,3 %

Median der um die Inflation bereinigten Zonenveränderungen je Gemeinde. Die Farbe zeigt das Vorzeichen, die Sättigung den Abstand zu null. 518 Wohn-Bodenrichtwertzonen mit unveränderter Nummer des Gutachterausschusses, 01.01.2016 bis 01.01.2026.
Die Karte zeigt Mediane ganzer Gemeinden, nicht das Preisniveau einzelner Grundstücke. Die kleinste Gemeinde beruht auf 22 vergleichbaren Zonen. Die Mindestzahl von 20 Zonen entscheidet über die Veröffentlichung des Kreises; die Gemeindeauswertungen überprüfen wir gesondert. Warum eine Gemeinde besser oder schlechter abschneidet, lässt sich aus diesen Daten nicht ableiten.
Datentabelle zu dieser Abbildung
Veränderung der Wohn-Bodenrichtwerte nach Abzug der Inflation je Gemeinde mit amtlichem Gemeindeschlüssel, 01.01.2016 bis 01.01.2026.
GemeindeGemeindeschlüsselReal
Rosendahl05558040+15,3 %
Nottuln05558032+13,4 %
Dülmen05558016+11,2 %
Billerbeck05558008+8,0 %
Havixbeck05558020+7,7 %
Lüdinghausen05558024+7,6 %
Ascheberg05558004+7,3 %
Coesfeld05558012+6,7 %
Nordkirchen05558028+3,4 %
Olfen05558036+1,6 %
Senden05558044+1,0 %
Quelle: BORIS NRW, BKG Verwaltungsgebiete (dl-de/by-2-0); Berechnung Grundradar · Stichtag 01.01.2026 · Datenstand 26.07.2026SVGPNG

Den höchsten realen Wert weist Rosendahl mit +15,3 % aus, den niedrigsten Senden mit +1,0 %. In keiner Gemeinde blieb der Median hinter der Inflation zurück. Für Nordkirchen (+3,4 %), Olfen (+1,6 %) und Senden (+1,0 %) ist der Abstand zu null kleiner als die Streuung des jeweiligen Medians. Ob diese Gemeinden die Inflation tatsächlich ausgeglichen haben, lässt sich mit diesen Daten nicht sicher sagen.

Die Kreisstadt Coesfeld liegt nominal auf Rang 8 von 11. Nur Nordkirchen, Olfen und Senden legten schwächer zu. Die Bodenrichtwerte in der Kreisstadt veränderten sich nominal um +40,0 % und nach Abzug der Inflation um +6,7 %. Von den 518 Zonen entfallen 83 auf die Kreisstadt, das entspricht 16,0 Prozent. Weil die Gemeinden unterschiedlich viele Zonen einbringen, steht diese Zahl in der Datentabelle neben jeder Veränderung.

Wie genau sind die Gemeindewerte?

Die Gemeindewerte sind Mediane aus 22 bis 98 Zonen. Daraus folgt:

  • Ein einzelner Gemeindemedian schwankt allein durch die Auswahl der Zonen um bis zu 4,6 Prozentpunkte; zugrunde gelegt ist dabei für jede Gemeinde dieselbe Streuung wie für den ganzen Kreis.
  • Beim Vergleich zweier Gemeinden addieren sich beide Unsicherheiten: Erst ab einem Unterschied von rund 6,5 Prozentpunkten lässt sich sagen, dass zwei Gemeinden tatsächlich unterschiedlich abgeschnitten haben. Innerhalb einer enger beieinanderliegenden Gruppe ist die Reihenfolge deshalb offen.
  • Diese Zonen sind keine Stichprobe, sondern alle, die sich über beide Stichtage verfolgen lassen. Die Zahlen sagen deshalb, wie weit die einzelnen Zonen auseinanderliegen, und nicht, wie sicher eine zufällige Auswahl wäre.

Nachbarn und Landesvergleich: der Kreis Coesfeld 2016 bis 2026

Abbildung 5 · Einordnung

Die 4 vergleichbaren Nachbarn reichen von +40,0 bis +108,0 Prozent, der Kreis Coesfeld liegt bei +41,7 Prozent

Nominale Veränderung im Hauptzeitraum 2016 bis 2026. Verglichen werden Kreise und kreisfreie Städte mit denselben Stichtagen und ausreichender Abdeckung; die kreisfreien Städte sind als solche gekennzeichnet.
Der Kreis Coesfeld liegt auf Rang 18 von 27 geeigneten Einheiten in Nordrhein-Westfalen, deren Median +58,8 % beträgt. Über alle 48 Vergleichseinheiten ist es Rang 33 bei einem Median von +57,5 %. Münster, Steinfurt und Unna bleiben unberücksichtigt, weil sich zu wenige ihrer Zonen über beide Stichtage verfolgen lassen.
Datentabelle zu dieser Abbildung
Nominale Veränderung der Wohn-Bodenrichtwerte im Kreis Coesfeld und bei den vergleichbaren Nachbarn, 01.01.2016 bis 01.01.2026.
Kreis oder kreisfreie StadtZonenNominal
Hamm (Stadt)382+108,0 %
Warendorf900+60,7 %
Recklinghausen1.713+56,1 %
Coesfeld518+41,7 %
Borken648+40,0 %
Quelle: BORIS NRW (DL-DE Zero 2.0), Destatis-Verbraucherpreisindex; Berechnung Grundradar · Stichtag 01.01.2026 · Datenstand 26.07.2026SVGPNG

An den Kreis Coesfeld grenzen 7 Kreise und kreisfreie Städte, doch nur 4 davon erfüllen die Vergleichskriterien. Darunter ist die kreisfreie Stadt Hamm.

  • Gebiete, die sich nur in einem einzigen Punkt berühren, zählen nicht als Nachbarn. Für Münster, Steinfurt und Unna liegen zu wenige durchgehend vergleichbare Zonen vor. Von ihren Zonen des Startjahrgangs lassen sich nur 66,9 Prozent, 56,3 Prozent und 3,2 Prozent bis zum Ende verfolgen; wir setzen 80,0 Prozent voraus. Diese Zahlen geben an, welcher Anteil der Zonen sich über beide Stichtage verfolgen lässt, und keine Preisveränderungen.
  • Mit +41,7 % liegt der Kreis Coesfeld über der Entwicklung in Borken, aber unter der Entwicklung aller übrigen Nachbarn.
  • Unter den 27 geeigneten Kreisen und kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen liegt der Kreis Coesfeld auf Rang 18 von 27. Der Median dieser 27 Einheiten beträgt +58,8 % und liegt damit 17,1 Prozentpunkte höher.
  • Im Vergleich über alle 48 geeigneten Einheiten in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen belegt der Kreis Coesfeld Rang 33; der Median dieser Einheiten beträgt +57,5 %.
  • Ein Rang ist nur auf rund 1,3 Prozentpunkte genau: Erst ab diesem Abstand unterscheiden sich zwei Einheiten tatsächlich; kleinere Abstände können allein aus dem Zuschnitt ihrer Zonen folgen. 2 der 27 geeigneten Einheiten in Nordrhein-Westfalen liegen so nah an dem Kreis Coesfeld, dass sich der Unterschied nicht sicher messen lässt. Gegenüber diesen Einheiten sagt der Rangunterschied nichts über einen tatsächlichen Unterschied aus.
  • Den höchsten Wert dieser Vergleichsgruppe weist Hamm mit +108,0 % aus. Er stützt sich auf 382 Zonen und 89,9 Prozent Abdeckung und beruht damit nicht auf einer dünnen Datenlage.
  • Ein Bundeswert wird daraus nicht abgeleitet, weil nicht alle Länder vergleichbare offene Jahrgänge bereitstellen.

Was diese Auswertung im Kreis Coesfeld nicht zeigt

  • Ein Bodenrichtwert gilt für die ganze Bodenrichtwertzone und nicht für ein einzelnes Grundstück. Die 518 hier ausgewerteten Zonen im Kreis Coesfeld sind so abgegrenzt, dass die lagebedingten Wertunterschiede zwischen den Grundstücken und dem gedachten Bodenrichtwertgrundstück grundsätzlich nicht mehr als 30 Prozent betragen (§ 15 Abs. 1 Satz 2 ImmoWertV). Zwischen zwei Grundstücken derselben Zone kann der Abstand größer ausfallen, und eine Obergrenze für die Abweichung eines bestimmten Grundstücks folgt daraus nicht. Den Zustand der Gebäude bildet der Wert nicht ab, weil er sich auf ein unbebautes Grundstück bezieht. Für welche Flächen innerhalb einer Zone er ausdrücklich nicht gilt, steht in der Methodik dieser Studienreihe.
  • Die Studie wertet von den Gutachterausschüssen ermittelte und beschlossene Bodenrichtwerte aus, keine einzelnen Kaufverträge. Deshalb kann sie nicht feststellen, welche Verkäufe oder welche Entscheidungen der Gutachterausschüsse eine Veränderung ausgelöst haben. Auch Inflation, Zinsen, Baulandangebot, Nachfrage und lokale Planung werden nicht als Ursachen getrennt.
  • Wir bilden den Median über alle eingeschlossenen Zonen; jede Zone zählt dabei gleich viel. Große und kleine Zonen sowie Zonen mit vielen oder wenigen Grundstücken erhalten dasselbe Gewicht. Die Überprüfung auf Gemeindeebene verändert diese Gewichtung, bestätigt aber nur die Größenordnung des Ergebnisses.
  • Der Vergleich mit anderen Kreisen ist auf 2016 und 2026 sowie kompatible Datenbestände beschränkt. Die 48 geeigneten Einheiten aus Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen bilden daher keine vollständige Bundesstichprobe.
Methodik, Quellen und Presse

Methodik, Quellen und Presse

Welche Zonen als Wohnzonen gelten

Die Länder benennen die Nutzung einer Bodenrichtwertzone unterschiedlich. Vor der Auswertung ordnen wir diese Angaben zehn einheitlichen Klassen zu und schließen davon allein die Nutzung „wohnen“ ein, also die Zonen, deren amtliche Art der Nutzung dem Wohnen zugeordnet ist. Welche amtliche Nutzungsangabe in welche der zehn Klassen fällt, steht vollständig im veröffentlichten Methodik-Datensatz zu dieser Auswertung.

Entwicklungszustand: im Datensatz nicht enthalten
Der offene Datensatz aus Nordrhein-Westfalen, den diese Auswertung verarbeitet, führt dieses Merkmal nicht mit. Ob eine dem Wohnen zugeordnete Zone baureifes Land, Rohbauland oder Bauerwartungsland ist, lässt sich hier nicht ablesen; die Auswertung trennt diese Entwicklungszustände deshalb nicht. Welche vier Entwicklungszustände § 3 ImmoWertV unterscheidet und was § 3 Abs. 5 ImmoWertV daneben als sonstige Flächen führt, steht in der Methodik dieser Studienreihe.
Beitragsrechtlicher Zustand: im Datensatz nicht enthalten
Für baureifes Land ist er zusätzlich zum Entwicklungszustand und zur Art der Nutzung darzustellen (§ 16 Abs. 2 ImmoWertV). Im offenen Datensatz steht er nicht; ob die genannten Werte erschließungsbeitragsfrei oder -pflichtig gelten, weisen wir deshalb nicht aus.
Länder, die den Entwicklungszustand mitliefern
Dort prüfen wir ihn vor der Art der Nutzung, und Bauerwartungs- sowie Rohbauland bleiben außen vor.

Auswahl

Ausgangsbestand ist der aus den amtlichen Jahrgängen aufgebaute BORIS-NRW-Datenbestand. Im Reproduktionsdatensatz trägt er den Namen public.bodenrichtwerte_de. Eingeschlossen wird eine Zone, wenn sie alle vier Bedingungen erfüllt:

  • Jahrgang zwischen 2011 und 2026
  • Kreis-Code 05558
  • auf „wohnen“ vereinheitlichte Art der Nutzung
  • positiver Bodenrichtwert
Geeignete Zonen 2016
569
Geeignete Zonen 2026
614
Davon vergleichbar
518 Zonen, die an beiden Stichtagen dieselbe Nummer tragen
Abdeckung
91,0 Prozent bezogen auf 2016, 84,4 Prozent bezogen auf 2026
Veröffentlichte Abdeckung
84,4 Prozent, der niedrigere der beiden Werte

Hauptkennzahl

Vergleichsgruppe
Die 518 Wohnzonen, die 2016 und 2026 dieselbe Nummer tragen. Gemeint ist die Nummer, unter der der Gutachterausschuss die Zone führt, ergänzt um den Gemeinde- und den Gemarkungsschlüssel, damit gleiche Nummern verschiedener Gemeinden nicht verwechselt werden; wir nennen sie im Folgenden die kanonische Zonenkennung.
Hauptkennzahl
Der Median der Veränderungen dieser Zonen. Für jede Zone berechnen wir, um wie viel Prozent ihr Bodenrichtwert zwischen 2016 und 2026 gestiegen oder gefallen ist; der mittlere dieser 518 Werte ist die Hauptkennzahl. Bei +41,7 % veränderte sich die eine Hälfte der Zonen stärker und die andere schwächer.
änderung_z = (wert_2026 / wert_2016 - 1) × 100
hauptwert = Median(änderung_z)

Jede Zahl dieser Auswertung vergleicht damit eine Bodenrichtwertzone mit sich selbst. Ein direkter Vergleich der beiden Preisniveaus würde etwas anderes messen: Zwischen den beiden Stichtagen sind 89 Zonen neu hinzugekommen und 32 weggefallen. Er würde diesen Wechsel mitzählen und damit auch messen, welche Gebiete neu dazugekommen und welche verschwunden sind, statt allein die Wertentwicklung. Das hat drei Folgen:

  • Jeder Zeitraum verwendet seine eigenen Zonen.
  • Die Ergebnisse der Zeiträume lassen sich nicht ineinander umrechnen.
  • Die beiden Medianwerte in Euro je Quadratmeter ergeben nicht die Hauptkennzahl.

Die inflationsbereinigte Veränderung wird ebenfalls für jede Zone vor der Medianbildung berechnet. Wir verwenden die nationalen Verbraucherpreisindex-Januarwerte, weil sie über alle Jahre gleich erhoben werden und keine regionalen Brüche enthalten. Sie sind auf 2020 als Basisjahr mit dem Indexwert 100 bezogen.

Zur Überprüfung berechnen wir zunächst für jede Gemeinde den Median ihrer Zonenveränderungen. Der Median dieser 11 Gemeindewerte beträgt +41,2 % und liegt damit nahe an den +41,7 % über alle Zonen. Das Ergebnis hängt damit nicht davon ab, wie die Zonen auf die Gemeinden verteilt sind.

Alle Wohnzonen je Stichtag

Die Hauptkennzahl beschreibt die Vergleichsgruppe: nur für sie lässt sich überhaupt eine Veränderung je Zone messen. Diese Tabelle beschreibt einen anderen Bestand: alle geeigneten Wohn-Bodenrichtwertzonen, die zum jeweiligen Stichtag geführt wurden.

Median und Anzahl aller geeigneten Wohn-Bodenrichtwertzonen je Stichtag.
StichtagMedianVorhandene Zonen
01.01.2016140,0 €/m²569
01.01.2017140,0 €/m²564
01.01.2018145,0 €/m²573
01.01.2019150,0 €/m²583
01.01.2020155,0 €/m²584
01.01.2021170,0 €/m²594
01.01.2022175,0 €/m²600
01.01.2023190,0 €/m²604
01.01.2024190,0 €/m²607
01.01.2025195,0 €/m²609
01.01.2026205,0 €/m²614
  • Das Preisniveau je Gemeinde nennt die Bodenrichtwert-Übersicht für den Kreis Coesfeld.
  • Weil beide Auswertungen andere Zonen umfassen, weicht der Median hier vom Median der Vergleichsgruppe ab: für 2016 nennt diese Tabelle 140,0 €/m² gegenüber 145,0 €/m² in der Vergleichsgruppe.
  • Die beiden Stichtagsmedianwerte dieser Tabelle ergeben ins Verhältnis gesetzt nicht die Hauptkennzahl, weil diese aus den Veränderungen jeder einzelnen Zone berechnet wird.

Verteilung der Zonenveränderungen

Verteilung der Zonenveränderungen im Hauptzeitraum 2016 bis 2026.
Anteil der ZonenNominale Veränderung
Die schwächsten zehn Prozent bis+31,4 %
Das schwächste Viertel bis+37,0 %
Die Mitte (Median)+41,7 %
Das stärkste Viertel ab+46,9 %
Die stärksten zehn Prozent ab+53,8 %

Nominal stieg jede Zone der Vergleichsgruppe. 467 Zonen stiegen stärker als die Inflation, 51 schwächer.

Siedlungs- und Dichtekontext

Median der Zonenveränderungen je amtlicher Quellenklasse des Datenmodells, nominal und nach Abzug der Inflation.
Amtliche KlasseZonenNominale VeränderungReale VeränderungHinweis
Ein- bis zweigeschossige Bauweise474+41,2 %+7,6 %
Außenbereich24+52,3 %+16,1 %

Die Tabelle umfasst 498 der 518 Zonen der Vergleichsgruppe. Die übrigen tragen in den beiden Jahren nicht dieselbe amtliche Klasse und lassen sich deshalb keiner Zeile eindeutig zuordnen.

Die Mindestzahl von 20 Zonen entscheidet über die Veröffentlichung. Keine der Gemeindeauswertungen liegt darunter.

„Außenbereich“ ist die Klasse 6 des amtlichen Merkmals FARBE: Zonen außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, für die § 35 BauGB gilt. Ein allgemeines Bauverbot ist der Außenbereich damit nicht. Welche Vorhaben dort ohne Weiteres zulässig sind (§ 35 Abs. 1 BauGB) und welche nur im Einzelfall (§ 35 Abs. 2 BauGB), zählt die Methodik dieser Studienreihe auf.

Über die übrigen Zonen sagt die Klasse nichts, insbesondere nicht, ob sie „städtisch“ wären.

Die Gemeinden lassen sich am Median von 197 Einwohnern je Quadratkilometer in zwei Hälften teilen. Aus so wenigen Gemeinden lässt sich daraus kein Stadt-Land-Muster ableiten; die Einteilung ordnet die Zonen, sie erklärt sie nicht.

Abdeckung und Kontinuität

Kontinuität der Wohnzonen zwischen 2016 und 2026.
KategorieZonen
Exakte kanonische Treffer518
Stabile amtliche Zonenkennung bei veränderten Teilkennungen7
Neue amtliche Zonen89
Entfallene amtliche Zonen32
Nicht zugeordnete Zonen zwischen 01.01.2016 und 01.01.2026121
Zonen des Jahrgangs 2016 ohne eindeutige Zuordnung12

Die Auswahl des Jahrgangs 2016 umfasst 569 geeignete Zonen. 525 davon tragen 2026 noch dieselbe amtliche Kennung und 32 sind entfallen; die verbleibenden 12 lassen sich keiner dieser Kategorien eindeutig zuordnen und bleiben deshalb außerhalb der Vergleichsgruppe.

Ein solcher Fall liegt in Coesfeld vor: Amtliche Zonenkennung blieb stabil; kanonische Teilkennungen wechselten von zwei auf eine. Er wird getrennt dokumentiert und fließt nicht in die Hauptkennzahl ein. Die Zuordnung beruht allein auf der stabilen amtlichen Zonenkennung; eine geometrische Identität wurde nicht geprüft.

Neue oder entfallene Zonen sowie unsichere Ähnlichkeitszuordnungen bleiben außerhalb der Hauptauswertung.

Vergleichskreise

Über die Veröffentlichung einer Kreisauswertung entscheiden diese Schwellen:

  • mindestens 20 übereinstimmende Zonen
  • Abdeckung in beiden Randjahren mindestens 80,0 Prozent
  • mindestens 5 vertretene Gemeinden; für kreisfreie Städte gilt diese Bedingung nicht

Geprüft haben wir die Jahrgänge aus Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Bremen; die Kriterien erfüllt haben Einheiten aus Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen.

Quellen und Lizenz

Die eigenständigen Ableitungen und Grafiken von Grundradar stehen unter CC BY 4.0 mit Quellenangabe „Grundradar, grundradar.de“. Rechte und Namensnennungspflichten der amtlichen Eingangsdaten bleiben davon unberührt.

Prüfsummen und Datenstand

Stichtag der ausgewerteten Werte: 01.01.2026. Abgerufen wurden die Daten am 26.07.2026.

Die vollständigen ausgewerteten Recheneingaben stehen im Reproduktionsdatensatz, erzeugt mit Extraktor-Version 2. Er enthält:

  • alle jährlichen Zielzeilen dieses Kreises
  • die Rohdaten der Randjahre
  • Gemeinde- und Nachbarschaftsdaten
  • die verwendeten Verbraucherpreisindex-Werte

Die Einordnungszeilen aller Kreise der 3 geprüften Länder stehen als gemeinsame Vergleichsdatei bereit. Maschinenlesbare Kennzahlen, Quellenangaben und Prüfergebnisse stehen im JSON-Download. Die 518 Hauptzeilen mit den Stichtagen 01.01.2016 und 01.01.2026 stehen im CSV-Download.

Prüfsummen (SHA-256)
Datenmodell BORIS NRW, Version 4.2
74637275c6ff1a0b3f33cae3d6747c8bf46bec23c8c024239b63105040e4a6ec
Destatis-Arbeitsmappe (Verbraucherpreisindex)
8c728e44fa400d762009fa34507a34e1fee3947641d2579484d7d040763b11f4
Reproduktionsdatensatz dieses Kreises
f9c9a9b0f3623f9420c91a0e572ec51e0e930a8bb31b5afc286748f10617c58c
Gemeinsame Vergleichsdatei
2b3da448af62e7435682ae852cd20f379a01355e0845d0def20a19bd8f2ac6ed
Zitieren als: Grundradar (2026): Amtliche Wohn-Bodenrichtwerte im Kreis Coesfeld 20162026: die Entwicklung nach Abzug der Inflation. Datenstand 26.07.2026. https://grundradar.de/recherche/bodenrichtwert-entwicklung/nordrhein-westfalen/coesfeld-2016-2026
Kontakt: presse@grundradar.de · Lizenz eigenständiger Grundradar-Grafiken: CC BY 4.0 · Eingangsdaten unter ihren jeweiligen amtlichen Lizenzen

Die Begriffe dieser Studie

Bodenrichtwert
Der durchschnittliche Lagewert für den Boden einer ganzen Zone, den der Gutachterausschuss aus den Kaufpreisen ableitet. Er ist kein Kaufpreis und nicht der Wert eines einzelnen Grundstücks.
Bodenrichtwertzone, kurz Zone
Ein Gebiet, das nach Art und Maß der Nutzung weitgehend übereinstimmt. Innerhalb einer Zone gilt derselbe Bodenrichtwert.
Gutachterausschuss
Das unabhängige Gremium, das die Bodenrichtwerte ermittelt und beschließt. Wie eine einzelne Zone zugeschnitten ist und warum, kann nur seine Geschäftsstelle erläutern.
Stichtag
Der Tag, für den ein Bodenrichtwert gilt. Diese Auswertung vergleicht den 01.01.2016 mit dem 01.01.2026.
Median
Der mittlere aller Werte. Ordnet man die Zonen nach ihrer Veränderung, steht er genau in der Mitte: Ebenso viele Zonen liegen darüber wie darunter. Ein einzelner Ausreißer verschiebt ihn nicht.
nominal und real
Nominal ist die Veränderung, wie sie im Bodenrichtwert steht. Real ist dieselbe Veränderung nach Abzug der Inflation.
Vergleichsgruppe
Die 518 Zonen, die sich über beide Stichtage verfolgen lassen. Nur für sie lässt sich überhaupt eine Veränderung je Zone messen.
Abdeckung
Der Anteil der Zonen eines Stichtags, der sich bis zum zweiten Stichtag verfolgen lässt. Für den Vergleich zwischen Kreisen setzen wir 80,0 Prozent voraus.
Hauptzeitraum, jüngerer Zeitraum, langer Zeitraum
Die drei Vergleiche dieser Studie: 2016 bis 2026, 2022 bis 2026 und 2011 bis 2026. Jeder verwendet seine eigenen Zonen, deshalb rechnen wir sie nicht ineinander um.