Das Wichtigste im Überblick
Die reale Zahl ist keine Differenz der beiden Prozentwerte, sondern ihr Verhältnis: Die Werte werden nicht voneinander abgezogen, sondern durcheinander geteilt. Ein beispielhafter Bodenrichtwert von 100 Euro je Quadratmeter im Jahr 2016 entspräche bei dieser Veränderung im Jahr 2026 nominal 179,3 Euro je Quadratmeter. Gleichzeitig kostet alles, was 2016 100 Euro gekostet hat, im Jahr 2026 bereits 131,2 Euro. 179,3 geteilt durch 131,2 ergibt einen realen Zuwachs von 36,7 Prozent.
Unter den 43 Kreisen und kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen, für die dieselbe Rechnung möglich ist, liegt der Rheinisch-Bergische Kreis auf Rang 8.
Die Obergrenze des schwächsten Zehntels der nominalen Wohnzonenveränderungen liegt bei 63,2 Prozent. Die Untergrenze des stärksten Zehntels liegt bei 96,6 Prozent. Einzelne Veränderungen können unter dem ersten oder über dem zweiten Grenzwert liegen. Die Inflation ist in diesen Zahlen nicht abgezogen.
Im jüngeren Zeitraum 2022 bis 2026 beträgt die nominale Veränderung 4,8 Prozent, nach Abzug der Inflation sind es -10,3 Prozent. Über diese vier Jahre verlief die reale Entwicklung damit in die andere Richtung als über den Hauptzeitraum 2016 bis 2026.
Rheinisch-Bergischer Kreis: Von 2011 bis 2026 stieg der nominale Index der Wohn-Bodenrichtwerte um 90,4 Prozent. Die Verbraucherpreise stiegen um 38,4 Prozent
Datentabelle zu dieser Abbildung
| Jahr | Nominal | Real | Verbraucherpreise |
|---|---|---|---|
| 2011 | 100 | 100 | 100 |
| 2012 | 100 | 97,9 | 102,1 |
| 2013 | 100 | 96,3 | 103,8 |
| 2014 | 100 | 95,1 | 105,2 |
| 2015 | 103,1 | 98,3 | 105 |
| 2016 | 106,3 | 100,7 | 105,5 |
| 2017 | 114,3 | 106,6 | 107,2 |
| 2018 | 117,9 | 108,4 | 108,7 |
| 2019 | 130,8 | 118,7 | 110,1 |
| 2020 | 144,4 | 128,4 | 112,5 |
| 2021 | 164,3 | 144,3 | 113,9 |
| 2022 | 186,4 | 157,1 | 118,6 |
| 2023 | 190,4 | 147,7 | 128,9 |
| 2024 | 190,4 | 143,6 | 132,6 |
| 2025 | 190,4 | 140,4 | 135,6 |
| 2026 | 190,4 | 137,5 | 138,4 |
Nominal und nach Abzug der Inflation: Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte im Rheinisch-Bergischen Kreis zwischen 2016 und 2026
Rheinisch-Bergischer Kreis: Nach Abzug der Inflation stiegen die Werte seit 2016 um 36,7 % und seit 2011 um 37,5 %, seit 2022 fielen sie um 10,3 %
Datentabelle zu dieser Abbildung
| Zeitraum | Zonen | Nominal | Real | Inflation |
|---|---|---|---|---|
| 2016–2026 | 703 | +79,3 % | +36,7 % | +31,2 % |
| 2022–2026 | 733 | +4,8 % | -10,3 % | +16,7 % |
| 2011–2026 | 682 | +90,4 % | +37,5 % | +38,4 % |
Ausgewertet werden ausschließlich Wohnzonen: Flächen, die der Gutachterausschuss als Wohnbaufläche führt. Acker- und Waldflächen, Gewerbe- und Sonderflächen bleiben in jeder Zahl dieser Studie außen vor.
Ein Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert für eine ganze Bodenrichtwertzone, kurz Zone, den der Gutachterausschuss aus der Kaufpreissammlung ableitet (§ 196 Abs. 1 BauGB). Er ist weder ein Kaufpreis noch der Verkehrswert eines einzelnen Grundstücks. Wofür er im Einzelnen gilt und wofür nicht, steht in der Methodik dieser Studienreihe. Wie die Kennzahl daraus berechnet wird, steht im Abschnitt Methodik am Ende dieser Seite.
Zur Einordnung des Preisniveaus: Der Median der 703 ausgewerteten Zonen lag 2016 bei 250,0 €/m² und 2026 bei 450,0 €/m². Ihr prozentualer Unterschied ist eine andere Kennzahl als der Median der einzelnen Veränderungen. Was ein bestimmtes Grundstück kostet, lässt sich daraus nicht ableiten.
Zum Lesen der Grafik
- Der reale Index erreichte seinen Höchststand 2022 bei 157,1. Seither liegt er darunter: Nominal stiegen die Werte nur von 186,4 auf 190,4, während die Verbraucherpreise um 16,7 Prozent zulegten.
- Für 2012, 2013, 2014, 2024, 2025 und 2026 ist der nominale Index auf eine Nachkommastelle genauso hoch wie beim jeweils vorherigen beobachteten Datenstand. Einzelne Bodenrichtwerte können sich trotzdem verändert haben. Aus dem Index folgt keine Aussage über Beschlüsse des Gutachterausschusses.
Die Gemeindewerte im Rheinisch-Bergischen Kreis reichen 2016 bis 2026 nach Abzug der Inflation von +23,9 % bis +46,0 %, in keiner Gemeinde schwächer als die Inflation
Rheinisch-Bergischer Kreis: Nach Abzug der Inflation reichen die Gemeindewerte von +46,0 % in Rösrath bis +23,9 % in Overath
Datentabelle zu dieser Abbildung
| Gemeinde | Zonen | Nominal | Real |
|---|---|---|---|
| Rösrath | 56 | +91,5 % | +46,0 % |
| Leichlingen (Rheinland) | 85 | +81,4 % | +38,3 % |
| Bergisch Gladbach | 277 | +80,6 % | +37,7 % |
| Kürten | 63 | +77,1 % | +35,0 % |
| Odenthal | 44 | +66,7 % | +27,0 % |
| Wermelskirchen | 68 | +66,3 % | +26,7 % |
| Burscheid | 44 | +64,4 % | +25,3 % |
| Overath | 66 | +62,5 % | +23,9 % |
Die Rangfolge zeigt, wie weit die Gemeindewerte auseinanderliegen, aber nicht, ob die stärkeren und die schwächeren jeweils benachbart sind. Die Karte trägt dieselben Gemeindewerte räumlich auf.
Rheinisch-Bergischer Kreis: Nach Abzug der Inflation stiegen die Werte in allen 8 Gemeinden, von +23,9 % bis +46,0 %
Datentabelle zu dieser Abbildung
| Gemeinde | Gemeindeschlüssel | Real |
|---|---|---|
| Rösrath | 05378028 | +46,0 % |
| Leichlingen (Rheinland) | 05378016 | +38,3 % |
| Bergisch Gladbach | 05378004 | +37,7 % |
| Kürten | 05378012 | +35,0 % |
| Odenthal | 05378020 | +27,0 % |
| Wermelskirchen | 05378032 | +26,7 % |
| Burscheid | 05378008 | +25,3 % |
| Overath | 05378024 | +23,9 % |
Den höchsten realen Wert weist Rösrath mit +46,0 % aus, den niedrigsten Overath mit +23,9 %. In keiner Gemeinde blieb der Median hinter der Inflation zurück.
Wie genau sind die Gemeindewerte?
Die Gemeindewerte sind Mediane aus 44 bis 277 Zonen. Daraus folgt:
- Die Mediane beschreiben die erfassten Bodenrichtwertzonen. Bei kleinen Fallzahlen können einzelne Zonen den Gemeindewert deutlich verändern.
- Die zugeordneten Zonen sind keine Zufallsstichprobe. Wie sich fehlende Zonen auf den Gemeindewert auswirken würden, lässt sich daraus nicht bestimmen.
Nachbarn und Landesvergleich: der Rheinisch-Bergische Kreis 2016 bis 2026
Rheinisch-Bergischer Kreis: Die 6 vergleichbaren Nachbarn reichen von +40,6 bis +131,0 Prozent, der Rheinisch-Bergische Kreis liegt bei +79,3 Prozent
Datentabelle zu dieser Abbildung
| Kreis oder kreisfreie Stadt | Zonen | Nominal |
|---|---|---|
| Rhein-Sieg-Kreis | 506 | +131,0 % |
| Rheinisch-Bergischer Kreis | 703 | +79,3 % |
| Köln (Stadt) | 281 | +75,6 % |
| Solingen (Stadt) | 266 | +72,0 % |
| Leverkusen (Stadt) | 247 | +70,8 % |
| Kreis Mettmann | 886 | +63,6 % |
| Remscheid (Stadt) | 301 | +40,6 % |
An den Rheinisch-Bergischen Kreis grenzen 7 Kreise und kreisfreie Städte, doch nur 6 davon erfüllen die Vergleichskriterien. Darunter sind die kreisfreien Städte Remscheid, Solingen, Köln und Leverkusen.
- Gebiete, die sich nur in einem einzigen Punkt berühren, zählen nicht als Nachbarn. Oberbergischer Kreis ist nicht einbezogen. Ausschlussgrund laut Vergleichsdaten: zu wenige übereinstimmende Zonen. Von den erfassten Wohn-Bodenrichtwertzonen des Anfangsjahres lassen sich 0,0 Prozent zuordnen. Wir setzen mindestens 40,0 Prozent voraus.
- Mit +79,3 % liegt der Rheinisch-Bergische Kreis über der Entwicklung in Remscheid, in Solingen, im Kreis Mettmann, in Köln und in Leverkusen, aber unter der Entwicklung aller übrigen Nachbarn.
- Nordrhein-Westfalen hat 53 Kreise und kreisfreie Städte; für 43 davon liegen vergleichbare Daten vor. Unter diesen liegt der Rheinisch-Bergische Kreis auf Rang 8. Der Median dieser 43 Einheiten beträgt +61,8 % und liegt damit 17,5 Prozentpunkte niedriger.
- Die Rangfolge ordnet die berechneten Mediane der erfassten Wohn-Bodenrichtwertzonen. Sie ist kein Nachweis statistisch gesicherter Unterschiede und sagt nicht, ob dieselbe Reihenfolge bei vollständig erfassten Zonen bestehen bliebe.
- Den höchsten nominalen Median der Wohnzonenveränderungen unter den vergleichbaren Nachbarn von 2016 bis 2026 weist Rhein-Sieg-Kreis mit +131,0 % aus. Die Berechnung beruht auf 506 vergleichbaren Bodenrichtwertzonen. Der ausgewiesene Anteil von 91,8 Prozent beschreibt die erfassten Zonen, nicht die Kreisfläche oder eine repräsentative Stichprobe.
- Ein Bundeswert wird daraus nicht abgeleitet, weil nicht alle Länder vergleichbare offene Jahrgänge bereitstellen.
Was diese Auswertung im Rheinisch-Bergischen Kreis nicht zeigt
Ein Bodenrichtwert gilt für eine ganze Zone und ersetzt keine Wertermittlung für ein einzelnes Grundstück. Er bezieht sich auf ein gedachtes, unbebautes Bodenrichtwertgrundstück mit den für die Zone typischen Merkmalen.
Für die Abgrenzung der Zone gilt eine gesetzliche Vorgabe: Lagebedingte Wertunterschiede zum Bodenrichtwertgrundstück dürfen grundsätzlich nicht mehr als 30 Prozent betragen (§ 15 Abs. 1 Satz 2 ImmoWertV). Das betrifft die Grundstücke, für die der Bodenrichtwert gelten soll. Verglichen wird jeweils mit dem gedachten Grundstück, nicht zwischen zwei beliebigen Grundstücken der Zone. Zwischen diesen kann der Unterschied größer sein.
Abweichende Merkmale einzelner Grundstücke bleiben bei der Abgrenzung außer Betracht (§ 15 Abs. 1 Satz 3 ImmoWertV). Aus der Vorgabe folgt deshalb keine Obergrenze dafür, wie weit der Wert eines bestimmten Grundstücks vom Bodenrichtwert abweichen darf.
Für einzelne Grundstücke oder Grundstücksteile mit abweichender Nutzung oder Qualität gilt der Bodenrichtwert auch innerhalb der Zone nicht. Dazu zählen etwa Grün-, Wald-, Wasser-, Verkehrs- und Gemeinbedarfsflächen (§ 15 Abs. 2 ImmoWertV).
Den Zustand der Gebäude bildet der Bodenrichtwert nicht ab, weil er sich auf ein unbebautes Grundstück bezieht (§ 13 Abs. 2 ImmoWertV). Privatrechtliche, öffentlich-rechtliche und tatsächliche Besonderheiten einzelner Grundstücke gehören nicht zu den Merkmalen des gedachten Grundstücks (§ 16 Abs. 1 ImmoWertV). Grundstücksgröße und Grundstückstiefe sind dagegen darzustellen, soweit sie den Wert beeinflussen (§ 16 Abs. 2 Satz 2 ImmoWertV).
Für welche Flächen innerhalb einer Zone er ausdrücklich nicht gilt, steht in der Methodik dieser Studienreihe.- Die Studie wertet von den Gutachterausschüssen ermittelte und beschlossene Bodenrichtwerte aus, keine einzelnen Kaufverträge. Deshalb kann sie nicht feststellen, welche Verkäufe oder welche Entscheidungen der Gutachterausschüsse eine Veränderung ausgelöst haben. Auch Inflation, Zinsen, Baulandangebot, Nachfrage und lokale Planung werden nicht als Ursachen getrennt.
- Wir bilden den Median über alle eingeschlossenen Zonen; jede Zone zählt dabei gleich viel. Große und kleine Zonen sowie Zonen mit vielen oder wenigen Grundstücken erhalten dasselbe Gewicht. Die Überprüfung auf Gemeindeebene verändert diese Gewichtung, bestätigt aber nur die Größenordnung des Ergebnisses.
- Der Vergleich mit anderen Kreisen ist auf 2016 und 2026 sowie kompatible Datenbestände beschränkt. Die 88 geeigneten Einheiten aus Niedersachsen, Bremen und Nordrhein-Westfalen bilden daher keine vollständige Bundesstichprobe.
Methodik, Quellen und Presse
Methodik, Quellen und Presse
Welche Zonen als Wohnzonen gelten
Die Länder benennen die Nutzung einer Bodenrichtwertzone unterschiedlich. Vor der Auswertung ordnen wir diese Angaben zehn einheitlichen Klassen zu und schließen davon allein die Nutzung „wohnen“ ein, also die Zonen, deren amtliche Art der Nutzung dem Wohnen zugeordnet ist. Der veröffentlichte Methodik-Datensatz enthält Ergebnisse und Quellenangaben. Eine vollständige Zuordnung aller amtlichen Nutzungsangaben zu diesen Klassen enthält er nicht.
- Entwicklungszustand: nicht berücksichtigt
- Diese Auswertung berücksichtigt den Entwicklungszustand nicht, obwohl die amtlichen Daten aus Nordrhein-Westfalen ihn mitführen. Sie kann deshalb nicht unterscheiden, ob eine dem Wohnen zugeordnete Zone baureifes Land, Rohbauland oder Bauerwartungsland ist. Welche vier Entwicklungszustände § 3 ImmoWertV unterscheidet und was § 3 Abs. 5 ImmoWertV daneben als sonstige Flächen führt, steht in der Methodik dieser Studienreihe.
- Beitragsrechtlicher Zustand: nicht berücksichtigt
- Für baureifes Land ist er zusätzlich zum Entwicklungszustand und zur Art der Nutzung darzustellen (§ 16 Abs. 2 ImmoWertV). Diese Auswertung berücksichtigt ihn nicht, obwohl die amtlichen Daten ihn mitführen. Ob die genannten Werte erschließungsbeitragsfrei oder -pflichtig gelten, weisen wir deshalb nicht aus.
- Wo wir den Entwicklungszustand berücksichtigen
- Dort prüfen wir ihn vor der Art der Nutzung, und Bauerwartungs- sowie Rohbauland bleiben außen vor.
Auswahl
Ausgangsbestand ist der aus den amtlichen Jahrgängen aufgebaute BORIS-NRW-Datenbestand. Im Reproduktionsdatensatz trägt er den Namen public.bodenrichtwerte_de. Eingeschlossen wird eine Zone, wenn sie alle vier Bedingungen erfüllt:
- Jahrgang zwischen 2011 und 2026
- Kreis-Code 05378
- auf „wohnen“ vereinheitlichte Art der Nutzung
- positiver Bodenrichtwert
- Geeignete Zonen 2016
- 730
- Geeignete Zonen 2026
- 753
- Davon vergleichbar
- 703 Zonen, die an beiden Stichtagen dieselbe Nummer tragen
- Abdeckung
- 96,3 Prozent bezogen auf 2016, 93,4 Prozent bezogen auf 2026
- Veröffentlichte Abdeckung
- 93,4 Prozent, der niedrigere der beiden Werte
Hauptkennzahl
- Vergleichsgruppe
- Die 703 Wohnzonen, die 2016 und 2026 dieselbe Nummer tragen. Gemeint ist die Nummer, unter der der Gutachterausschuss die Zone führt, ergänzt um den Gemeinde- und den Gemarkungsschlüssel, damit gleiche Nummern verschiedener Gemeinden nicht verwechselt werden; wir nennen sie im Folgenden die kanonische Zonenkennung.
- Hauptkennzahl
- Der Median der Veränderungen dieser Zonen. Für jede Zone berechnen wir, um wie viel Prozent ihr Bodenrichtwert zwischen 2016 und 2026 gestiegen oder gefallen ist; der mittlere dieser 703 Werte ist die Hauptkennzahl. Die Veränderungen werden der Größe nach geordnet. Bei gerader Anzahl verwenden wir den Durchschnitt der beiden mittleren Werte. Mehrere Zonen können dieselbe Veränderung aufweisen.
änderung_z = (wert_2026 / wert_2016 - 1) × 100 hauptwert = Median(änderung_z)
Für die Hauptkennzahl vergleichen wir jede einbezogene Bodenrichtwertzone mit ihrem Wert am anderen Stichtag. Aus den prozentualen Veränderungen bilden wir den Median. Jede Bodenrichtwertzone zählt gleich viel, unabhängig von ihrer Fläche und der Zahl ihrer Grundstücke. Ein direkter Vergleich der beiden Preisniveaus würde etwas anderes messen: Zwischen den beiden Stichtagen sind 50 Zonen neu hinzugekommen und 27 weggefallen. Er würde diesen Wechsel mitzählen und damit auch messen, welche Gebiete neu dazugekommen und welche verschwunden sind, statt allein die Wertentwicklung. Das hat drei Folgen:
- Jeder Zeitraum verwendet seine eigenen Zonen.
- Die Ergebnisse der Zeiträume lassen sich nicht ineinander umrechnen.
- Die beiden Medianwerte in Euro je Quadratmeter ergeben nicht die Hauptkennzahl.
Die inflationsbereinigte Veränderung wird ebenfalls für jede Zone vor der Medianbildung berechnet. Wir verwenden die nationalen Verbraucherpreisindex-Januarwerte, weil sie über alle Jahre gleich erhoben werden und keine regionalen Brüche enthalten. Sie sind auf 2020 als Basisjahr mit dem Indexwert 100 bezogen.
Zur Überprüfung berechnen wir zunächst für jede Gemeinde den Median ihrer Zonenveränderungen. Der Median dieser 8 Gemeindewerte beträgt +71,9 % und liegt damit 7,4 Prozentpunkte unter der über alle Zonen gebildeten Hauptkennzahl von +79,3 %. Der Unterschied entsteht, weil diese Betrachtung jede Gemeinde gleich gewichtet, unabhängig von der Zahl ihrer Zonen.
Alle Wohnzonen je Stichtag
Die Hauptkennzahl beschreibt die Vergleichsgruppe: nur für sie lässt sich überhaupt eine Veränderung je Zone messen. Diese Tabelle beschreibt einen anderen Bestand: alle geeigneten Wohn-Bodenrichtwertzonen, die zum jeweiligen Stichtag geführt wurden.
| Stichtag | Median | Vorhandene Zonen |
|---|---|---|
| 01.01.2016 | 250,0 €/m² | 730 |
| 01.01.2017 | 270,0 €/m² | 729 |
| 01.01.2018 | 280,0 €/m² | 732 |
| 01.01.2019 | 310,0 €/m² | 733 |
| 01.01.2020 | 340,0 €/m² | 736 |
| 01.01.2021 | 400,0 €/m² | 736 |
| 01.01.2022 | 420,0 €/m² | 760 |
| 01.01.2023 | 440,0 €/m² | 751 |
| 01.01.2024 | 440,0 €/m² | 751 |
| 01.01.2025 | 440,0 €/m² | 753 |
| 01.01.2026 | 440,0 €/m² | 753 |
- Das Preisniveau je Gemeinde nennt die Bodenrichtwert-Übersicht für den Rheinisch-Bergischen Kreis.
- Für 2016 nennen beide Auswertungen denselben Median von 250,0 €/m²; das ist möglich, obwohl beide Auswertungen andere Zonen umfassen, und kein Widerspruch.
- Die beiden Stichtagsmedianwerte dieser Tabelle ergeben ins Verhältnis gesetzt nicht die Hauptkennzahl, weil diese aus den Veränderungen jeder einzelnen Zone berechnet wird.
Verteilung der Zonenveränderungen
| Anteil der Zonen | Nominale Veränderung |
|---|---|
| Die schwächsten zehn Prozent bis | +63,2 % |
| Das schwächste Viertel bis | +67,6 % |
| Die Mitte (Median) | +79,3 % |
| Das stärkste Viertel ab | +83,3 % |
| Die stärksten zehn Prozent ab | +96,6 % |
Nominal stiegen die Werte in 703 Bodenrichtwertzonen, in 0 Bodenrichtwertzonen sanken sie. In 0 Bodenrichtwertzonen blieben sie unverändert. Alle Zonen stiegen stärker als die Inflation.
Siedlungs- und Dichtekontext
Die Zonen dieser Auswertung lassen sich nicht danach aufteilen, wie der Gutachterausschuss sie amtlich einordnet. Diese Einordnung ist im amtlichen Datenmodell eine freiwillige Angabe, und in den ausgewerteten Daten trägt keine der Zonen eine Klasse, die sich für die Aufteilung verwenden lässt. Wie weit die Zonen auseinanderliegen, zeigt die Verteilung weiter oben: von +63,2 % im schwächsten bis +96,6 % im stärksten Zehntel.
Über die Veröffentlichung dieser Auswertung entscheidet eine Mindestzahl von 20 vergleichbaren Zonen. Sie beruht auf 703.
Abdeckung und Kontinuität
| Kategorie | Zonen |
|---|---|
| Exakte kanonische Treffer | 703 |
| Stabile amtliche Zonenkennung bei veränderten Teilkennungen | 0 |
| Neue amtliche Zonen | 50 |
| Entfallene amtliche Zonen | 27 |
| Nicht zugeordnete Zonen zwischen 01.01.2016 und 01.01.2026 | 77 |
Ein Fall, in dem die Nummer des Gutachterausschusses gleich blieb, während sich die Zahl der Teilbereiche änderte, trat in dieser Auswertung nicht auf.
Neue oder entfallene Zonen sowie unsichere Ähnlichkeitszuordnungen bleiben außerhalb der Hauptauswertung.
Vergleichskreise
Über die Veröffentlichung einer Kreisauswertung entscheiden diese Schwellen:
- mindestens 20 übereinstimmende Zonen
- Anteil zugeordneter Zonen am Anfangsstichtag mindestens 40,0 Prozent
- mindestens 5 vertretene Gemeinden; für kreisfreie Städte gilt diese Bedingung nicht
Geprüft haben wir die Jahrgänge aus Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Bremen; die Kriterien erfüllt haben Einheiten aus Niedersachsen, Bremen und Nordrhein-Westfalen.
Quellen und Lizenz
- BORIS Nordrhein-Westfalen über Open.NRW, Datenlizenz Deutschland – Zero – Version 2.0.
- Datenmodell BORIS NRW, Version 4.2 vom 23.07.2026.
- Verbraucherpreisindex für Deutschland, Gesamtindex, Januarwerte, Basis 2020 = 100.
- Verwaltungsgebiete 1:250.000, Stand 01.01.2025: Flächen und Nachbarschaften. © BKG (2025), dl-de/by-2-0.
Die eigenständigen Ableitungen und Grafiken von Grundradar stehen unter CC BY 4.0 mit Quellenangabe „Grundradar, grundradar.de“. Rechte und Namensnennungspflichten der amtlichen Eingangsdaten bleiben davon unberührt.
Prüfsummen und Datenstand
Stichtag der ausgewerteten Werte: 01.01.2026. Abgerufen wurden die Daten am 30.09.2026.
Die vollständigen ausgewerteten Recheneingaben stehen im Reproduktionsdatensatz, erzeugt mit Extraktor-Version 8. Er enthält:
- alle jährlichen Zielzeilen dieses Kreises
- die Rohdaten der Randjahre
- Gemeinde- und Nachbarschaftsdaten
- die verwendeten Verbraucherpreisindex-Werte
Die Einordnungszeilen aller Kreise der 3 geprüften Länder stehen als gemeinsame Vergleichsdatei bereit. Maschinenlesbare Kennzahlen, Quellenangaben und Prüfergebnisse stehen im JSON-Download. Die 703 Hauptzeilen mit den Stichtagen 01.01.2016 und 01.01.2026 stehen im CSV-Download.
Prüfsummen (SHA-256)
- Datenmodell BORIS NRW, Version 4.2
74637275c6ff1a0b3f33cae3d6747c8bf46bec23c8c024239b63105040e4a6ec- Destatis-Arbeitsmappe (Verbraucherpreisindex)
8c728e44fa400d762009fa34507a34e1fee3947641d2579484d7d040763b11f4- Reproduktionsdatensatz dieses Kreises
4c6290f424f4096c75c2ff1b65cfef9e2432383b4f0aa71e50dbda1b66d89a56- Gemeinsame Vergleichsdatei
1658f9badeab06fd8a618045d9523f783ae48fd7a7ae6839a6305c836698e2d7
Honorarfrei unter CC BY 4.0 mit der Quellenangabe „Grundradar, grundradar.de“.
Die Begriffe dieser Studie
- Bodenrichtwert
- Der durchschnittliche Lagewert für den Boden einer ganzen Zone, den der Gutachterausschuss aus den Kaufpreisen ableitet. Er ist kein Kaufpreis und nicht der Wert eines einzelnen Grundstücks.
- Bodenrichtwertzone, kurz Zone
- Ein Gebiet, das nach Art und Maß der Nutzung weitgehend übereinstimmt. Innerhalb einer Zone gilt derselbe Bodenrichtwert.
- Gutachterausschuss
- Das unabhängige Gremium, das die Bodenrichtwerte ermittelt und beschließt. Wie eine einzelne Zone zugeschnitten ist und warum, kann nur seine Geschäftsstelle erläutern.
- Stichtag
- Der Tag, für den ein Bodenrichtwert gilt. Diese Auswertung vergleicht den 01.01.2016 mit dem 01.01.2026.
- Median
- Der Wert in der Mitte der nach Größe geordneten Werte. Bei gerader Anzahl ist es der Durchschnitt der beiden mittleren Werte. Gleiche Werte sind möglich. Einzelne extreme Werte beeinflussen den Median meist weniger als den Durchschnitt aller Werte.
- nominal und real
- Nominal ist die Veränderung, wie sie im Bodenrichtwert steht. Real ist dieselbe Veränderung nach Abzug der Inflation.
- Vergleichsgruppe
- Die 703 Zonen, die sich über beide Stichtage verfolgen lassen. Nur für sie lässt sich überhaupt eine Veränderung je Zone messen.
- Abdeckung
- Der Anteil der Zonen eines Stichtags, der sich bis zum zweiten Stichtag verfolgen lässt. Für den Vergleich zwischen Kreisen setzen wir mindestens 40,0 Prozent der erfassten Wohnzonen des Anfangsstichtags voraus.
- Hauptzeitraum, jüngerer Zeitraum, langer Zeitraum
- Die drei Vergleiche dieser Studie: 2016 bis 2026, 2022 bis 2026, 2011 bis 2026. Jeder verwendet seine eigenen Zonen, deshalb rechnen wir sie nicht ineinander um.