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Datenstudie · Amtliche Bodenrichtwerte · Düsseldorf

Amtliche Wohn-Bodenrichtwerte in Düsseldorf 2016–⁠2026: die Entwicklung nach Abzug der Inflation

BORIS NRW · 185 vergleichbare Zonen

Zwischen dem 01.01.2016 und dem 01.01.2026 stiegen die Wohn-Bodenrichtwerte der 185 vergleichbaren Bodenrichtwertzonen in Düsseldorf im Median um 72,7 Prozent. Das hat Grundradar aus den amtlichen Werten berechnet. Der Median ist die Mitte der nach Größe geordneten Veränderungen, bei gerader Anzahl der Durchschnitt der beiden mittleren Werte. Nominal bezeichnet die Veränderung ohne Berücksichtigung der Inflation. Real, also nach Abzug der Inflation von 31,2 Prozent, ergibt sich ein Zuwachs von 31,7 Prozent.

2016–2026 nominal+72,7 %Median aus 185 Zonen
2016–2026 nach Abzug der Inflation+31,7 %nach Verbraucherpreisindex
2022–2026 nach Abzug der Inflation-23,9 %jüngerer Zeitraum

Zahlen, Tabellen und Grafiken dieser Auswertung dürfen mit der Quellenangabe „Grundradar, grundradar.de“ zitiert und abgedruckt werden. Druckfähige Dateien, die Pressemitteilung und die Namensnennungen der amtlichen Eingangsdaten stehen im Pressebereich.

Das Wichtigste im Überblick

  • Die reale Zahl ist keine Differenz der beiden Prozentwerte, sondern ihr Verhältnis: Die Werte werden nicht voneinander abgezogen, sondern durcheinander geteilt. Ein beispielhafter Bodenrichtwert von 100 Euro je Quadratmeter im Jahr 2016 entspräche bei dieser Veränderung im Jahr 2026 nominal 172,7 Euro je Quadratmeter. Gleichzeitig kostet alles, was 2016 100 Euro gekostet hat, im Jahr 2026 bereits 131,2 Euro. 172,7 geteilt durch 131,2 ergibt einen realen Zuwachs von 31,7 Prozent.

  • Unter den 43 Kreisen und kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen, für die dieselbe Rechnung möglich ist, liegt Düsseldorf auf Rang 12.

  • Die Obergrenze des schwächsten Zehntels der nominalen Wohnzonenveränderungen liegt bei 67,2 Prozent. Die Untergrenze des stärksten Zehntels liegt bei 79,3 Prozent. Einzelne Veränderungen können unter dem ersten oder über dem zweiten Grenzwert liegen. Die Inflation ist in diesen Zahlen nicht abgezogen.

  • Im jüngeren Zeitraum 2022 bis 2026 beträgt die nominale Veränderung -11,2 Prozent, nach Abzug der Inflation sind es -23,9 Prozent. Über diese vier Jahre verlief die reale Entwicklung damit in die andere Richtung als über den Hauptzeitraum 2016 bis 2026.

Abbildung 1 · Verlauf

Düsseldorf: Von 2011 bis 2026 stieg der nominale Index der Wohn-Bodenrichtwerte um 134,0 Prozent. Die Verbraucherpreise stiegen um 38,4 Prozent

Grundradar-Berechnung: Index der Wohn-Bodenrichtwerte aus 116 durchgehend zugeordneten Zonen. Beobachtete Jahre: 2011, 2012, 2013, 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020, 2021, 2022, 2023, 2024, 2025, 2026. Der Verlauf beginnt 2011, fünf Jahre vor dem Hauptzeitraum ab 2016. Der Grund: Eine durchgehende Linie erfordert für jedes beobachtete Jahr einen Wert je Bodenrichtwertzone. Das erfüllen 116 Zonen, eine andere Auswahl als die 185 Zonen des Hauptzeitraums. 2011 dient als Basisjahr mit dem Indexwert 100.
Im realen Index ist der Verbraucherpreisindex für Deutschland herausgerechnet. Die veröffentlichte Kennzahl für 2011 bis 2026 beruht auf 122 Bodenrichtwertzonen und damit auf einer anderen Auswahl. Das sind 61,6 Prozent aller Zonen des Jahres 2026; die übrigen erfassten Zonen gehen in diesen Vergleich nicht ein. Diesen längeren Verlauf zeigen wir nur zur Einordnung, für den Vergleich zwischen Kreisen und kreisfreien Städten verwenden wir ihn nicht.
Datentabelle zu dieser Abbildung
Indexwerte der Wohn-Bodenrichtwerte und der Verbraucherpreise, 2011 bis 2026. 2011 dient als Basisjahr mit dem Indexwert 100.
JahrNominalRealVerbraucherpreise
2011100100100
2012109,5107,2102,1
2013118,2113,9103,8
2014122,2116,2105,2
2015128,6122,5105
2016135,8128,7105,5
2017148,5138,5107,2
2018161,7148,8108,7
2019184,3167,3110,1
2020210,7187,2112,5
2021244,2214,4113,9
2022280,2236,3118,6
2023280,5217,7128,9
2024233,7176,3132,6
2025233,7172,3135,6
2026234169,1138,4
Quelle: BORIS NRW (DL-DE Zero 2.0); Bodenrichtwertinformationssystem Nordrhein-Westfalen (BORIS NRW); Destatis-Verbraucherpreisindex; Berechnung Grundradar · Datenstand 29.09.2026SVGPNG

Nominal und nach Abzug der Inflation: Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte in Düsseldorf zwischen 2016 und 2026

Abbildung 2 · Zeiträume

Düsseldorf: Nach Abzug der Inflation stiegen die Werte seit 2016 um 31,7 % und seit 2011 um 69,1 %, seit 2022 fielen sie um 23,9 %

Grundradar-Berechnung: Mediane der Veränderungen vergleichbarer Wohn-Bodenrichtwertzonen. Vergleichszeiträume: 2016–2026, 2022–2026, 2011–2026. Die Grafik zeigt alle drei Zeiträume als Veränderungsraten, nicht als Bodenrichtwerte in Euro. Der Grund: Die Hauptkennzahl wird aus den Veränderungen jeder einzelnen Zone berechnet, nicht aus einem Euro-Durchschnitt.
Jeder Zeitraum verwendet seine eigenen Zonen: 185, 196 und 122 Zonen. Die Werte sind deshalb nicht ineinander umrechenbar.
Datentabelle zu dieser Abbildung
Veränderung der Wohn-Bodenrichtwerte in drei Vergleichszeiträumen, nominal und nach Abzug der Inflation.
ZeitraumZonenNominalRealInflation
2016–2026185+72,7 %+31,7 %+31,2 %
2022–2026196-11,2 %-23,9 %+16,7 %
2011–2026122+134,0 %+69,1 %+38,4 %
Quelle: BORIS NRW (DL-DE Zero 2.0); Bodenrichtwertinformationssystem Nordrhein-Westfalen (BORIS NRW); Destatis-Verbraucherpreisindex; Berechnung Grundradar · Datenstand 29.09.2026SVGPNG

Ausgewertet werden ausschließlich Wohnzonen: Flächen, die der Gutachterausschuss als Wohnbaufläche führt. Acker- und Waldflächen, Gewerbe- und Sonderflächen bleiben in jeder Zahl dieser Studie außen vor.

Ein Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert für eine ganze Bodenrichtwertzone, kurz Zone, den der Gutachterausschuss aus der Kaufpreissammlung ableitet (§ 196 Abs. 1 BauGB). Er ist weder ein Kaufpreis noch der Verkehrswert eines einzelnen Grundstücks. Wofür er im Einzelnen gilt und wofür nicht, steht in der Methodik dieser Studienreihe. Wie die Kennzahl daraus berechnet wird, steht im Abschnitt Methodik am Ende dieser Seite.

Zur Einordnung des Preisniveaus: Der Median der 185 ausgewerteten Zonen lag 2016 bei 600,0 €/m² und 2026 bei 1.050,0 €/m². Ihr prozentualer Unterschied ist eine andere Kennzahl als der Median der einzelnen Veränderungen. Was ein bestimmtes Grundstück kostet, lässt sich daraus nicht ableiten.

Zum Lesen der Grafik

  • Der reale Index erreichte seinen Höchststand 2022 bei 236,3. Seither liegt er darunter: Nominal fielen die Werte von 280,2 auf 234,0, während die Verbraucherpreise um 16,7 Prozent zulegten.
  • Für 2025 ist der nominale Index auf eine Nachkommastelle genauso hoch wie beim jeweils vorherigen beobachteten Datenstand. Einzelne Bodenrichtwerte können sich trotzdem verändert haben. Aus dem Index folgt keine Aussage über Beschlüsse des Gutachterausschusses.

Innerhalb von Düsseldorf liegen die mittleren 80 Prozent der Zonenveränderungen 2016 bis 2026 nominal zwischen +67,2 % und +79,3 %

Abbildung 3 · Verteilung

Düsseldorf: Der Median der 185 Zonen liegt bei +72,7 %, zwischen schwachen und starken Zonen liegen 12,1 Prozentpunkte

Grundradar-Berechnung: Verteilung der nominalen Veränderungen vergleichbarer Wohn-Bodenrichtwertzonen. Stichtage: 01.01.2016 bis 01.01.2026. Der Balken zeigt die mittlere Hälfte der geordneten Zonenveränderungen. Die äußere Linie reicht von der Obergrenze des schwächsten Zehntels bis zur Untergrenze des stärksten Zehntels. Die gestrichelte Linie ist die Inflation im Hauptzeitraum 2016 bis 2026. 185 Wohn-Bodenrichtwertzonen mit unveränderter Nummer des Gutachterausschusses, 01.01.2016 bis 01.01.2026.
Eine kreisfreie Stadt ist eine Gemeinde, einen Unterschied zwischen Gemeinden gibt es hier also nicht. Was auseinanderliegt, sind ihre 185 Bodenrichtwertzonen.
Datentabelle zu dieser Abbildung
Verteilung der nominalen Zonenveränderungen in Düsseldorf, 01.01.2016 bis 01.01.2026.
Anteil der ZonenNominale Veränderung
Die schwächsten zehn Prozentbis +67,2 %
Das schwächste Viertelbis +70,7 %
Median+72,7 %
Das stärkste Viertelab +75,7 %
Die stärksten zehn Prozentab +79,3 %
Quelle: BORIS NRW (DL-DE Zero 2.0); Bodenrichtwertinformationssystem Nordrhein-Westfalen (BORIS NRW); Destatis-Verbraucherpreisindex; Berechnung Grundradar · Datenstand 29.09.2026SVGPNG

Die Studie behandelt Düsseldorf als eine Gemeinde. Die Verteilung zeigt Unterschiede zwischen den Bodenrichtwertzonen innerhalb der Stadt. Daraus lässt sich keine Rangfolge der Stadtteile ableiten.

  • Die schwächsten zehn Prozent bis +67,2 %
  • Das schwächste Viertel bis +70,7 %
  • Median +72,7 %
  • Das stärkste Viertel ab +75,7 %
  • Die stärksten zehn Prozent ab +79,3 %

Zwischen dem schwächsten und dem stärksten Zehntel liegen 12,1 Prozentpunkte. Nominal stiegen die Werte in 185 Bodenrichtwertzonen, in 0 Bodenrichtwertzonen sanken sie. In 0 Bodenrichtwertzonen blieben sie unverändert. Keine blieb hinter der Inflation zurück.

Der Median der Stadt liegt nominal bei +72,7 % und nach Abzug der Inflation bei +31,7 %. Welcher Wert für ein bestimmtes Grundstück gilt, folgt daraus nicht: Dafür zählt die Zone, in der es liegt.

Außenvergleich: Düsseldorf und die angrenzenden Einheiten, 2016 bis 2026

Abbildung 4 · Einordnung

Düsseldorf: Die 3 vergleichbaren Nachbarn reichen von +33,3 bis +71,4 Prozent, Düsseldorf liegt bei +72,7 Prozent

Grundradar-Berechnung: Mediane der Veränderungen vergleichbarer Wohn-Bodenrichtwertzonen. Stichtage: 01.01.2016 bis 01.01.2026. Nominale Veränderung im Hauptzeitraum 2016 bis 2026. Verglichen werden Kreise und kreisfreie Städte mit denselben Stichtagen und ausreichender Abdeckung; die kreisfreien Städte sind als solche gekennzeichnet.
Düsseldorf liegt auf Rang 12 von 43 Einheiten in Nordrhein-Westfalen, für die vergleichbare Daten vorliegen; deren Median beträgt +61,8 %. Kein angrenzender Kreis ist vom Vergleich ausgeschlossen.
Datentabelle zu dieser Abbildung
Nominale Veränderung der Wohn-Bodenrichtwerte in Düsseldorf und bei den vergleichbaren Nachbarn, 01.01.2016 bis 01.01.2026.
Kreis oder kreisfreie StadtZonenNominal
Düsseldorf (Stadt)185+72,7 %
Rhein-Kreis Neuss330+71,4 %
Kreis Mettmann885+63,6 %
Duisburg (Stadt)459+33,3 %
Quelle: BORIS NRW (DL-DE Zero 2.0); Berechnung Grundradar · Datenstand 29.09.2026SVGPNG

An Düsseldorf grenzen 3 Kreise und kreisfreie Städte, alle erfüllen die Vergleichskriterien. Darunter ist die kreisfreie Stadt Duisburg.

  • Gebiete, die sich nur in einem einzigen Punkt berühren, zählen nicht als Nachbarn. Kein angrenzender Kreis ist vom Vergleich ausgeschlossen.
  • Mit +72,7 % liegt Düsseldorf über der Entwicklung aller vergleichbaren Nachbarn.
  • Nordrhein-Westfalen hat 53 Kreise und kreisfreie Städte; für 43 davon liegen vergleichbare Daten vor. Unter diesen liegt Düsseldorf auf Rang 12. Der Median dieser 43 Einheiten beträgt +61,8 % und liegt damit 10,9 Prozentpunkte niedriger.
  • Die Rangfolge ordnet die berechneten Mediane der erfassten Wohn-Bodenrichtwertzonen. Sie ist kein Nachweis statistisch gesicherter Unterschiede und sagt nicht, ob dieselbe Reihenfolge bei vollständig erfassten Zonen bestehen bliebe.
  • Den höchsten nominalen Median der Wohnzonenveränderungen unter den vergleichbaren Nachbarn von 2016 bis 2026 weist Rhein-Kreis Neuss mit +71,4 % aus. Die Berechnung beruht auf 330 vergleichbaren Bodenrichtwertzonen. Der ausgewiesene Anteil von 51,5 Prozent beschreibt die erfassten Zonen, nicht die Kreisfläche oder eine repräsentative Stichprobe.
  • Ein Bundeswert wird daraus nicht abgeleitet, weil nicht alle Länder vergleichbare offene Jahrgänge bereitstellen.

Was diese Auswertung in Düsseldorf nicht zeigt

  • Ein Bodenrichtwert gilt für eine ganze Zone und ersetzt keine Wertermittlung für ein einzelnes Grundstück. Er bezieht sich auf ein gedachtes, unbebautes Bodenrichtwertgrundstück mit den für die Zone typischen Merkmalen.

    Für die Abgrenzung der Zone gilt eine gesetzliche Vorgabe: Lagebedingte Wertunterschiede zum Bodenrichtwertgrundstück dürfen grundsätzlich nicht mehr als 30 Prozent betragen (§ 15 Abs. 1 Satz 2 ImmoWertV). Das betrifft die Grundstücke, für die der Bodenrichtwert gelten soll. Verglichen wird jeweils mit dem gedachten Grundstück, nicht zwischen zwei beliebigen Grundstücken der Zone. Zwischen diesen kann der Unterschied größer sein.

    Abweichende Merkmale einzelner Grundstücke bleiben bei der Abgrenzung außer Betracht (§ 15 Abs. 1 Satz 3 ImmoWertV). Aus der Vorgabe folgt deshalb keine Obergrenze dafür, wie weit der Wert eines bestimmten Grundstücks vom Bodenrichtwert abweichen darf.

    Für einzelne Grundstücke oder Grundstücksteile mit abweichender Nutzung oder Qualität gilt der Bodenrichtwert auch innerhalb der Zone nicht. Dazu zählen etwa Grün-, Wald-, Wasser-, Verkehrs- und Gemeinbedarfsflächen (§ 15 Abs. 2 ImmoWertV).

    Den Zustand der Gebäude bildet der Bodenrichtwert nicht ab, weil er sich auf ein unbebautes Grundstück bezieht (§ 13 Abs. 2 ImmoWertV). Privatrechtliche, öffentlich-rechtliche und tatsächliche Besonderheiten einzelner Grundstücke gehören nicht zu den Merkmalen des gedachten Grundstücks (§ 16 Abs. 1 ImmoWertV). Grundstücksgröße und Grundstückstiefe sind dagegen darzustellen, soweit sie den Wert beeinflussen (§ 16 Abs. 2 Satz 2 ImmoWertV).

    Für welche Flächen innerhalb einer Zone er ausdrücklich nicht gilt, steht in der Methodik dieser Studienreihe.
  • Die Studie wertet von den Gutachterausschüssen ermittelte und beschlossene Bodenrichtwerte aus, keine einzelnen Kaufverträge. Deshalb kann sie nicht feststellen, welche Verkäufe oder welche Entscheidungen der Gutachterausschüsse eine Veränderung ausgelöst haben. Auch Inflation, Zinsen, Baulandangebot, Nachfrage und lokale Planung werden nicht als Ursachen getrennt.
  • Wir bilden den Median über alle eingeschlossenen Zonen; jede Zone zählt dabei gleich viel. Große und kleine Zonen sowie Zonen mit vielen oder wenigen Grundstücken erhalten dasselbe Gewicht. Überprüfen lässt sich diese Gewichtung hier nicht, weil die Auswertung nur eine Gemeinde umfasst.
  • Der Vergleich mit anderen Kreisen ist auf 2016 und 2026 sowie kompatible Datenbestände beschränkt. Die 88 geeigneten Einheiten aus Niedersachsen, Bremen und Nordrhein-Westfalen bilden daher keine vollständige Bundesstichprobe.
Methodik, Quellen und Presse

Methodik, Quellen und Presse

Welche Zonen als Wohnzonen gelten

Die Länder benennen die Nutzung einer Bodenrichtwertzone unterschiedlich. Vor der Auswertung ordnen wir diese Angaben zehn einheitlichen Klassen zu und schließen davon allein die Nutzung „wohnen“ ein, also die Zonen, deren amtliche Art der Nutzung dem Wohnen zugeordnet ist. Der veröffentlichte Methodik-Datensatz enthält Ergebnisse und Quellenangaben. Eine vollständige Zuordnung aller amtlichen Nutzungsangaben zu diesen Klassen enthält er nicht.

Entwicklungszustand: nicht berücksichtigt
Diese Auswertung berücksichtigt den Entwicklungszustand nicht, obwohl die amtlichen Daten aus Nordrhein-Westfalen ihn mitführen. Sie kann deshalb nicht unterscheiden, ob eine dem Wohnen zugeordnete Zone baureifes Land, Rohbauland oder Bauerwartungsland ist. Welche vier Entwicklungszustände § 3 ImmoWertV unterscheidet und was § 3 Abs. 5 ImmoWertV daneben als sonstige Flächen führt, steht in der Methodik dieser Studienreihe.
Beitragsrechtlicher Zustand: nicht berücksichtigt
Für baureifes Land ist er zusätzlich zum Entwicklungszustand und zur Art der Nutzung darzustellen (§ 16 Abs. 2 ImmoWertV). Diese Auswertung berücksichtigt ihn nicht, obwohl die amtlichen Daten ihn mitführen. Ob die genannten Werte erschließungsbeitragsfrei oder -pflichtig gelten, weisen wir deshalb nicht aus.
Wo wir den Entwicklungszustand berücksichtigen
Dort prüfen wir ihn vor der Art der Nutzung, und Bauerwartungs- sowie Rohbauland bleiben außen vor.

Auswahl

Ausgangsbestand ist der aus den amtlichen Jahrgängen aufgebaute BORIS-NRW-Datenbestand. Im Reproduktionsdatensatz trägt er den Namen public.bodenrichtwerte_de. Eingeschlossen wird eine Zone, wenn sie alle vier Bedingungen erfüllt:

  • Jahrgang zwischen 2011 und 2026
  • Kreis-Code 05111
  • auf „wohnen“ vereinheitlichte Art der Nutzung
  • positiver Bodenrichtwert
Geeignete Zonen 2016
185
Geeignete Zonen 2026
198
Davon vergleichbar
185 Zonen, die an beiden Stichtagen dieselbe Nummer tragen
Abdeckung
100,0 Prozent bezogen auf 2016, 93,4 Prozent bezogen auf 2026
Veröffentlichte Abdeckung
93,4 Prozent, der niedrigere der beiden Werte

Hauptkennzahl

Vergleichsgruppe
Die 185 Wohnzonen, die 2016 und 2026 dieselbe Nummer tragen. Gemeint ist die Nummer, unter der der Gutachterausschuss die Zone führt, ergänzt um den Gemeinde- und den Gemarkungsschlüssel, damit gleiche Nummern verschiedener Gemeinden nicht verwechselt werden; wir nennen sie im Folgenden die kanonische Zonenkennung.
Hauptkennzahl
Der Median der Veränderungen dieser Zonen. Für jede Zone berechnen wir, um wie viel Prozent ihr Bodenrichtwert zwischen 2016 und 2026 gestiegen oder gefallen ist; der mittlere dieser 185 Werte ist die Hauptkennzahl. Die Veränderungen werden der Größe nach geordnet. Bei gerader Anzahl verwenden wir den Durchschnitt der beiden mittleren Werte. Mehrere Zonen können dieselbe Veränderung aufweisen.
änderung_z = (wert_2026 / wert_2016 - 1) × 100
hauptwert = Median(änderung_z)

Für die Hauptkennzahl vergleichen wir jede einbezogene Bodenrichtwertzone mit ihrem Wert am anderen Stichtag. Aus den prozentualen Veränderungen bilden wir den Median. Jede Bodenrichtwertzone zählt gleich viel, unabhängig von ihrer Fläche und der Zahl ihrer Grundstücke. Ein direkter Vergleich der beiden Preisniveaus würde etwas anderes messen: Zwischen den beiden Stichtagen sind 13 Zonen neu hinzugekommen und 0 weggefallen. Er würde diesen Wechsel mitzählen und damit auch messen, welche Gebiete neu dazugekommen und welche verschwunden sind, statt allein die Wertentwicklung. Das hat drei Folgen:

  • Jeder Zeitraum verwendet seine eigenen Zonen.
  • Die Ergebnisse der Zeiträume lassen sich nicht ineinander umrechnen.
  • Die beiden Medianwerte in Euro je Quadratmeter ergeben nicht die Hauptkennzahl.

Die inflationsbereinigte Veränderung wird ebenfalls für jede Zone vor der Medianbildung berechnet. Wir verwenden die nationalen Verbraucherpreisindex-Januarwerte, weil sie über alle Jahre gleich erhoben werden und keine regionalen Brüche enthalten. Sie sind auf 2020 als Basisjahr mit dem Indexwert 100 bezogen.

Die Überprüfung vergleicht sonst zwei Rechenwege: den Median über alle Zonen und den Median der Gemeindewerte. Beide Wege führen hier auf dieselbe Zahl, weil nur eine Gemeinde vorliegt; der Vergleich prüft deshalb nichts und entfällt.

Alle Wohnzonen je Stichtag

Die Hauptkennzahl beschreibt die Vergleichsgruppe: nur für sie lässt sich überhaupt eine Veränderung je Zone messen. Diese Tabelle beschreibt einen anderen Bestand: alle geeigneten Wohn-Bodenrichtwertzonen, die zum jeweiligen Stichtag geführt wurden.

Median und Anzahl aller geeigneten Wohn-Bodenrichtwertzonen je Stichtag.
StichtagMedianVorhandene Zonen
01.01.2016600,0 €/m²185
01.01.2017660,0 €/m²186
01.01.2018710,0 €/m²185
01.01.2019790,0 €/m²185
01.01.2020910,0 €/m²185
01.01.20211.050,0 €/m²185
01.01.20221.150,0 €/m²196
01.01.20231.150,0 €/m²197
01.01.20241.025,0 €/m²198
01.01.20251.000,0 €/m²198
01.01.20261.025,0 €/m²198
  • Das Preisniveau nennt die Bodenrichtwert-Übersicht für Düsseldorf.
  • Für 2016 nennen beide Auswertungen denselben Median von 600,0 €/m²; das ist möglich, obwohl beide Auswertungen andere Zonen umfassen, und kein Widerspruch.
  • Die beiden Stichtagsmedianwerte dieser Tabelle ergeben ins Verhältnis gesetzt nicht die Hauptkennzahl, weil diese aus den Veränderungen jeder einzelnen Zone berechnet wird.

Verteilung der Zonenveränderungen

Verteilung der Zonenveränderungen im Hauptzeitraum 2016 bis 2026.
Anteil der ZonenNominale Veränderung
Die schwächsten zehn Prozent bis+67,2 %
Das schwächste Viertel bis+70,7 %
Die Mitte (Median)+72,7 %
Das stärkste Viertel ab+75,7 %
Die stärksten zehn Prozent ab+79,3 %

Nominal stiegen die Werte in 185 Bodenrichtwertzonen, in 0 Bodenrichtwertzonen sanken sie. In 0 Bodenrichtwertzonen blieben sie unverändert. Alle Zonen stiegen stärker als die Inflation.

Siedlungs- und Dichtekontext

Die Zonen dieser Auswertung lassen sich nicht danach aufteilen, wie der Gutachterausschuss sie amtlich einordnet. Diese Einordnung ist im amtlichen Datenmodell eine freiwillige Angabe, und in den ausgewerteten Daten trägt keine der Zonen eine Klasse, die sich für die Aufteilung verwenden lässt. Wie weit die Zonen auseinanderliegen, zeigt die Verteilung weiter oben: von +67,2 % im schwächsten bis +79,3 % im stärksten Zehntel.

Über die Veröffentlichung dieser Auswertung entscheidet eine Mindestzahl von 20 vergleichbaren Zonen. Sie beruht auf 185.

Abdeckung und Kontinuität

Kontinuität der Wohnzonen zwischen 2016 und 2026.
KategorieZonen
Exakte kanonische Treffer185
Stabile amtliche Zonenkennung bei veränderten Teilkennungen0
Neue amtliche Zonen13
Entfallene amtliche Zonen0
Nicht zugeordnete Zonen zwischen 01.01.2016 und 01.01.202613

Ein Fall, in dem die Nummer des Gutachterausschusses gleich blieb, während sich die Zahl der Teilbereiche änderte, trat in dieser Auswertung nicht auf.

Neue oder entfallene Zonen sowie unsichere Ähnlichkeitszuordnungen bleiben außerhalb der Hauptauswertung.

Vergleichskreise

Über die Veröffentlichung einer Kreisauswertung entscheiden diese Schwellen:

  • mindestens 20 übereinstimmende Zonen
  • Anteil zugeordneter Zonen am Anfangsstichtag mindestens 40,0 Prozent
  • mindestens 5 vertretene Gemeinden; für kreisfreie Städte gilt diese Bedingung nicht

Geprüft haben wir die Jahrgänge aus Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Bremen; die Kriterien erfüllt haben Einheiten aus Niedersachsen, Bremen und Nordrhein-Westfalen.

Quellen und Lizenz

Die eigenständigen Ableitungen und Grafiken von Grundradar stehen unter CC BY 4.0 mit Quellenangabe „Grundradar, grundradar.de“. Rechte und Namensnennungspflichten der amtlichen Eingangsdaten bleiben davon unberührt.

Prüfsummen und Datenstand

Stichtag der ausgewerteten Werte: 01.01.2026. Abgerufen wurden die Daten am 29.09.2026.

Die vollständigen ausgewerteten Recheneingaben stehen im Reproduktionsdatensatz, erzeugt mit Extraktor-Version 8. Er enthält:

  • alle jährlichen Zielzeilen dieses Kreises
  • die Rohdaten der Randjahre
  • Gemeinde- und Nachbarschaftsdaten
  • die verwendeten Verbraucherpreisindex-Werte

Die Einordnungszeilen aller Kreise der 3 geprüften Länder stehen als gemeinsame Vergleichsdatei bereit. Maschinenlesbare Kennzahlen, Quellenangaben und Prüfergebnisse stehen im JSON-Download. Die 185 Hauptzeilen mit den Stichtagen 01.01.2016 und 01.01.2026 stehen im CSV-Download.

Prüfsummen (SHA-256)
Datenmodell BORIS NRW, Version 4.2
74637275c6ff1a0b3f33cae3d6747c8bf46bec23c8c024239b63105040e4a6ec
Destatis-Arbeitsmappe (Verbraucherpreisindex)
8c728e44fa400d762009fa34507a34e1fee3947641d2579484d7d040763b11f4
Reproduktionsdatensatz dieses Kreises
edb8505b0e48af4345fd91fe289ab97c80aa13a07889e0c24120217f24cbff27
Gemeinsame Vergleichsdatei
dd832c4a0d0807ac8e8438f93721f1db2303c67ab2e0443541529b09210a58cf
Zitieren als: Grundradar (2026): Amtliche Wohn-Bodenrichtwerte in Düsseldorf 2016–2026: die Entwicklung nach Abzug der Inflation. Datenstand 29.09.2026. https://grundradar.de/recherche/bodenrichtwert-entwicklung/nordrhein-westfalen/duesseldorf-2016-2026
Kontakt: presse@grundradar.de · Lizenz eigenständiger Grundradar-Grafiken: CC BY 4.0 · Eingangsdaten unter ihren jeweiligen amtlichen Lizenzen

Die Begriffe dieser Studie

Bodenrichtwert
Der durchschnittliche Lagewert für den Boden einer ganzen Zone, den der Gutachterausschuss aus den Kaufpreisen ableitet. Er ist kein Kaufpreis und nicht der Wert eines einzelnen Grundstücks.
Bodenrichtwertzone, kurz Zone
Ein Gebiet, das nach Art und Maß der Nutzung weitgehend übereinstimmt. Innerhalb einer Zone gilt derselbe Bodenrichtwert.
Gutachterausschuss
Das unabhängige Gremium, das die Bodenrichtwerte ermittelt und beschließt. Wie eine einzelne Zone zugeschnitten ist und warum, kann nur seine Geschäftsstelle erläutern.
Stichtag
Der Tag, für den ein Bodenrichtwert gilt. Diese Auswertung vergleicht den 01.01.2016 mit dem 01.01.2026.
Median
Der Wert in der Mitte der nach Größe geordneten Werte. Bei gerader Anzahl ist es der Durchschnitt der beiden mittleren Werte. Gleiche Werte sind möglich. Einzelne extreme Werte beeinflussen den Median meist weniger als den Durchschnitt aller Werte.
nominal und real
Nominal ist die Veränderung, wie sie im Bodenrichtwert steht. Real ist dieselbe Veränderung nach Abzug der Inflation.
Vergleichsgruppe
Die 185 Zonen, die sich über beide Stichtage verfolgen lassen. Nur für sie lässt sich überhaupt eine Veränderung je Zone messen.
Abdeckung
Der Anteil der Zonen eines Stichtags, der sich bis zum zweiten Stichtag verfolgen lässt. Für den Vergleich zwischen Kreisen setzen wir mindestens 40,0 Prozent der erfassten Wohnzonen des Anfangsstichtags voraus.
Hauptzeitraum, jüngerer Zeitraum, langer Zeitraum
Die drei Vergleiche dieser Studie: 2016 bis 2026, 2022 bis 2026, 2011 bis 2026. Jeder verwendet seine eigenen Zonen, deshalb rechnen wir sie nicht ineinander um.