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Orientierung

Wie finden Sie die Flurstücksnummer zu einer Adresse?

Die Flurstücksnummer führt das Liegenschaftskataster des Landes, und im Geoportal dieses Landes finden Sie sie über die Adresse des Grundstücks. Zur vollständigen Bezeichnung gehören außerdem die Gemarkung und die Flur. Dieselbe Bezeichnung nennt auch ein Grundbuchauszug zu dem Grundstück. Die amtliche Fläche entnehmen Sie den Angaben zum Flurstück, nicht dem Messwerkzeug der Karte.

Belegt durch:LGLN: Vermessung und KatasterTIM-online 2, Geobasis NRWGeoPortal.rlp: Flurstückssuchegeprüft am und

Aktualisiert: 25.09.20266 Quellen

Das Wichtigste im Überblick

Zuständig
Die Vermessungs- und Katasterverwaltung des Landes; sie führt das Liegenschaftskataster und stellt es im Geoportal des Landes zur Ansicht.
Quellen: 1, 3
Prüfen
Ob Gemarkung, Flur und Nummer aus dem Portal mit der Bezeichnung im Grundbuchauszug übereinstimmen.
Quellen: 2, 4
Unterlage
Für die Suche genügt die Adresse des Grundstücks; liegt ein Grundbuchauszug vor, steht die Bezeichnung dort bereits.
Quellen: 3, 2
Zeitpunkt
Bevor Sie eine Auskunft bestellen oder einen Antrag stellen, der das Flurstück benennen muss.
Quelle: 1
Kosten
Die Basisnutzung der Portale ist je nach Land kostenfrei; in Rheinland-Pfalz gilt das ohne Registrierung, einzelne Dienste kosten dort trotzdem Gebühren.
Quelle: 6
Dauer
Die Suche läuft online im Portal ab; ein amtlicher Auszug aus dem Liegenschaftskataster ist ein eigener Vorgang mit eigener Bearbeitungszeit.
Quellen: 3, 1
Rechtsgrundlage
§ 2 Grundbuchordnung (GBO) verknüpft die Bezeichnung des Grundstücks im Grundbuch mit dem amtlichen Liegenschaftskataster; das Kataster selbst führen die Länder nach ihrem Vermessungsrecht.
Quellen: 2, 1
Haben Sie ein konkretes Grundstück im Blick?Die kostenlose Prüfung zeigt für Ihre Adresse Bodenrichtwert, Lage und vorliegende Risikohinweise. Verbindliche Auskünfte erteilt weiterhin die zuständige Behörde.
So gehen Sie vor

Wie finden Sie die Nummer Ihres Flurstücks?

  1. 1Öffnen Sie das Geoportal des Landes, in dem das Grundstück liegt, und suchen Sie zuerst mit der Adresse.
  2. 2Kennen Sie die Bezeichnung bereits, geben Sie Gemarkung, Flur und Nummer ein; in Rheinland-Pfalz gehören Zähler und Nenner in getrennte Felder.
  3. 3Vergleichen Sie das Ergebnis mit der Bezeichnung im Grundbuchauszug.
  4. 4Übernehmen Sie die Fläche aus den Angaben zum Flurstück, nicht aus dem Messwerkzeug der Karte.
Welches Portal zeigt das Flurstück zu einer Adresse?

Jedes Land führt seine Flurstücke im Liegenschaftskataster, dem amtlichen Verzeichnis der Flurstücke mit Bezeichnung, Grenzpunkten und Karte. Ansehen können Sie diesen Bestand im Geoportal des Landes, in dem das Grundstück liegt. Für Nordrhein-Westfalen ist das TIM-online 2: Die Suche läuft dort wahlweise über die Adresse oder über Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer.

Gemarkung und Flur sind die beiden Ebenen, unter denen das Kataster die Flurstücke ordnet; die Nummer des einzelnen Flurstücks steht darunter. Rheinland-Pfalz führt in seiner Flurstückssuche deshalb vier Felder: Gemarkung, Flur, Zähler und Nenner. Was ein Flurstück ist und warum ein Grundstück aus mehreren bestehen kann, erklärt der Glossareintrag.

Suchfelder in zwei Länderportalen, Stand 17.09.2026
PortalSuchfelder laut HilfeZugang
TIM-online 2 (Nordrhein-Westfalen)3Adresse oder Gemarkung, Flur und FlurstücksnummerÖffentliche Oberfläche ohne Anmeldung
GeoPortal.rlp (Rheinland-Pfalz)4,6Gemarkung, Flur, Zähler und NennerBasisnutzung kostenfrei, ohne Pflicht zur Registrierung
Quellen: 3, 4, 6
Wofür stehen Zähler und Nenner in der Nummer?

In den Portalen begegnet Ihnen die Nummer in zwei Formen. Nordrhein-Westfalen fragt sie in TIM-online 2 als ein Feld ab, Rheinland-Pfalz trennt sie in der Flurstückssuche in Zähler und Nenner. Steht auf Ihren Unterlagen eine Nummer mit Schrägstrich, etwa 24/2, dann ist 24 der Zähler und 2 der Nenner.

Welche Form das Formular erwartet, entscheidet also das Portal, nicht das Grundstück. Bleibt die Suche ohne Treffer, führt der Weg über die Adresse meist schneller zum Ziel: TIM-online 2 zeigt zu einem getroffenen Flurstück auch dessen Objektinformationen an.

Woher kommt die amtliche Fläche des Grundstücks?

Aus dem Liegenschaftskataster, in dem die Fläche zu den Angaben des Flurstücks gehört. Was Sie mit dem Messwerkzeug einer Online-Karte abgreifen, ist etwas anderes: Das GeoPortal.rlp unterscheidet in seiner Hilfe ausdrücklich zwischen der im Kartenfenster gemessenen Fläche und der amtlichen Fläche.

Der Grund ist die Messung selbst. Im Viewer ziehen Sie den Umriss mit der Maus nach, während die amtliche Fläche aus den Grenzpunkten des Katasters hervorgeht. Weil das Grundbuch jedes Grundstück nach dem amtlichen Liegenschaftskataster bezeichnet, zählt für Vertrag, Teilung oder Bauvorlage die Angabe aus dem Kataster.

Häufige Fragen

Was tun, wenn die Flurstückssuche kein Ergebnis liefert?

Prüfen Sie zuerst die Eingabe: Gemarkung, Flur und Nummer müssen so eingetragen werden, wie das Portal sie führt, in Rheinland-Pfalz Zähler und Nenner getrennt. Hilft auch die Adresssuche nicht weiter, fragen Sie die Katasterbehörde des Landes; sie führt das Liegenschaftskataster und kann die aktuelle Bezeichnung nennen.

Quellen: 4, 1
Wo steht die Gemarkung meines Grundstücks?

Im Grundbuchauszug: Das Grundbuch bezeichnet jedes Grundstück nach dem amtlichen Liegenschaftskataster, also mit Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer. Dieselben Felder bieten die Geoportale der Länder als Sucheinstieg an, das GeoPortal.rlp etwa in seiner Flurstückssuche.

Quellen: 2, 4
Genügt die Adresse, um ein Flurstück zu benennen?

Für die Suche im Portal meist ja, für einen Antrag nicht. Amtlich benannt wird ein Flurstück über Gemarkung, Flur und Nummer, und genau diese Bezeichnung übernimmt das Grundbuch aus dem Liegenschaftskataster. Deshalb verlangen Formulare die Bezeichnung und nicht die Hausnummer.

Quellen: 2, 3

Quellen

Für die Antwort und die gekennzeichneten Fakten wurden folgende amtliche oder fachbehördliche Veröffentlichungen geprüft. Landes- und Kommunalregeln können zusätzlich gelten.

  1. 1. LGLN: Vermessung und KatasterLandesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen · geprüft am 15.09.2026

    Das Liegenschaftskataster ist in Niedersachsen das amtliche Verzeichnis der Flurstücke mit ihrer Bezeichnung, den Grenzpunkten und der Karte. Eine Liegenschaftsvermessung ist nötig, wenn der Grenzverlauf unklar ist oder neue Grenzen gezogen werden.

  2. 2. § 2 GBOBundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz · geprüft am 24.08.2026

    § 2 GBO verknüpft die Grundstücksbezeichnung im Grundbuch mit dem amtlichen Liegenschaftskataster.

  3. 3. TIM-online 2, Geobasis NRWBezirksregierung Köln, Geobasis NRW · geprüft am 17.09.2026

    TIM-online 2 sucht Flurstücke über die Adresse oder über Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer und zeigt dazu Karten, Objektinformationen, Druck- und Downloadfunktionen. Die Oberfläche ist ohne Anmeldung zugänglich, für einzelne Dienste gelten eigene Bedingungen.

  4. 4. GeoPortal.rlp: FlurstückssucheGDI-RP und Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz · geprüft am 17.09.2026

    Die Hilfe zur Flurstückssuche im GeoPortal.rlp nennt als Suchfelder Gemarkung, Flur sowie Zähler und Nenner der Flurstücksnummer und verweist für die Liegenschaftsdaten auf den Dienst Liegenschaften RP.

  5. 5. GeoPortal.rlp: Wie groß ist mein Grundstück?GDI-RP und Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz · geprüft am 17.09.2026

    Die Hilfeseite zur Grundstücksgröße im GeoPortal.rlp unterscheidet die im Kartenfenster gemessene Fläche von der amtlichen Fläche des Flurstücks; eine Messung im Viewer ersetzt die amtliche Angabe nicht.

  6. 6. GeoPortal.rlp: Nutzungsgebühr und KostenGDI-RP und Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz · geprüft am 17.09.2026

    Das GeoPortal.rlp stellt die Basisnutzung kostenfrei und ohne Pflicht zur Registrierung bereit; für einzelne Dienste und weitergehende Nutzungen können Gebühren anfallen.

Die Inhalte dienen nur der ersten Orientierung und ersetzen keine Steuer-, Rechts- oder Sachverständigenberatung.

Nächster Schritt

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Die kostenlose Prüfung löst eine Adresse zum Flurstück auf und sammelt die amtlichen Hinweise, die dazu vorliegen.

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