Das Wichtigste im Überblick
- Zuständig
- Die Vermessungs- und Katasterverwaltung des Landes; sie führt das Liegenschaftskataster und stellt es im Geoportal des Landes zur Ansicht.
- Quellen: 1, 3
- Prüfen
- Ob Gemarkung, Flur und Nummer aus dem Portal mit der Bezeichnung im Grundbuchauszug übereinstimmen.
- Quellen: 2, 4
- Unterlage
- Für die Suche genügt die Adresse des Grundstücks; liegt ein Grundbuchauszug vor, steht die Bezeichnung dort bereits.
- Quellen: 3, 2
- Zeitpunkt
- Bevor Sie eine Auskunft bestellen oder einen Antrag stellen, der das Flurstück benennen muss.
- Quelle: 1
- Kosten
- Die Basisnutzung der Portale ist je nach Land kostenfrei; in Rheinland-Pfalz gilt das ohne Registrierung, einzelne Dienste kosten dort trotzdem Gebühren.
- Quelle: 6
Haben Sie ein konkretes Grundstück im Blick?Die kostenlose Prüfung zeigt für Ihre Adresse Bodenrichtwert, Lage und vorliegende Risikohinweise. Verbindliche Auskünfte erteilt weiterhin die zuständige Behörde.