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Ersetzt ein Geoportal-Ausdruck die amtliche Flurkarte?

Ein Ausdruck aus dem Geoportal zeigt das Flurstück, er ersetzt den amtlichen Auszug aus dem Liegenschaftskataster aber nicht. Den Auszug stellt die Stelle aus, die das Kataster für das Grundstück führt, in Nordrhein-Westfalen etwa der Kreis. Die Kartenansicht ist je nach Land kostenfrei, der amtliche Auszug kostet Gebühren. Ihre Höhe veröffentlicht nicht jede Stelle.

Belegt durch:GeoPortal.rlp: Liegenschaften RPKreis Recklinghausen: LiegenschaftskarteBremen: Auszüge aus dem Liegenschaftskatastergeprüft am

Aktualisiert: 25.09.20268 Quellen

Das Wichtigste im Überblick

Zuständig
Die Kataster- oder Vermessungsstelle, die für das Grundstück zuständig ist; in Nordrhein-Westfalen etwa der Kreis Recklinghausen, in Bremen das Landesamt GeoInformation.
Quellen: 3, 4
Prüfen
Ob die Stelle, die die Karte verlangt, den amtlichen Auszug braucht oder ob die nicht amtliche Kartenansicht genügt.
Quellen: 3, 6
Unterlage
Die Angaben zum Flurstück für die Bestellung; für Eigentümerangaben zusätzlich die Darlegung des berechtigten Interesses, in Sachsen-Anhalt auch ein Antrag für den Geodatendienst.
Quellen: 4, 5
Zeitpunkt
Bevor Sie Unterlagen einreichen, die eine amtliche Karte verlangen, und bevor Sie sich auf einen Ausdruck aus dem Portal stützen.
Quelle: 6
Kosten
Je nach Stelle: Bremen weist seine Auszüge als gebührenpflichtig aus, ohne einen Betrag zu nennen, und Sachsen-Anhalt gibt sie ebenfalls nur gegen Gebühr ab; die nicht amtliche Online-Karte des Kreises Recklinghausen steht unter der Datenlizenz Deutschland Zero 2.0.
Quellen: 3, 4, 5
Dauer
Je nach Stelle und Bestellweg; eine bundesweit einheitliche Bearbeitungszeit gibt es nicht.
Quellen: 4, 3
Rechtsgrundlage
Das Liegenschaftskataster und seine Auszüge regelt das Vermessungsrecht der Länder; § 2 Grundbuchordnung (GBO) verknüpft die Bezeichnung des Grundstücks im Grundbuch mit diesem Kataster.
Quellen: 2, 1
Haben Sie ein konkretes Grundstück im Blick?Die kostenlose Prüfung zeigt für Ihre Adresse Bodenrichtwert, Lage und vorliegende Risikohinweise. Verbindliche Auskünfte erteilt weiterhin die zuständige Behörde.
So gehen Sie vor

Wie kommen Sie an die richtige Flurkarte?

  1. 1Klären Sie bei der Stelle, die die Karte verlangt, ob ein amtlicher Auszug nötig ist.
  2. 2Sehen Sie sich das Flurstück zuerst kostenfrei im Geoportal des Landes an.
  3. 3Bestellen Sie den amtlichen Auszug bei der zuständigen Kataster- oder Vermessungsstelle, in Nordrhein-Westfalen etwa beim Kreis.
  4. 4Halten Sie die Flurstücksbezeichnung bereit und rechnen Sie mit einer Gebühr.
Was zeigt ein Ausdruck aus dem Geoportal?

Die Portale der Länder zeigen Karten aus dem amtlichen Datenbestand, nicht das amtliche Dokument. Das GeoPortal.rlp stellt in seinem Dienst Liegenschaften RP ausgewählte Inhalte aus ALKIS bereit, dem Datenbestand des Liegenschaftskatasters, und aktualisiert sie monatlich. Eine amtliche Flurkarte ist diese Darstellung ausdrücklich nicht.

Der Kreis Recklinghausen macht denselben Unterschied sichtbar: Seine digitale Liegenschaftskarte steht online als nicht amtliche Karte bereit, unter der Datenlizenz Deutschland Zero 2.0. Amtliche Kartenauszüge laufen getrennt davon über den Shop des Kreises. Nicht amtlich heißt dabei: Die Karte dient der Ansicht, sie ist nicht der Auszug, den die Behörde aus dem Liegenschaftskataster ausstellt.

Was kostet ein amtlicher Auszug aus dem Kataster?

Das hängt davon ab, wer ihn ausstellt und welches Produkt Sie bestellen. Einen bundesweit einheitlichen Preis gibt es nicht, weil jedes Land und jede Stelle eigene Gebühren erheben. Der Kreis Recklinghausen etwa stellt seine digitale Liegenschaftskarte als nicht amtliche Karte online bereit und gibt amtliche Kartenauszüge über seinen Shop aus.

Einen Betrag veröffentlicht längst nicht jede Stelle. Das Landesamt GeoInformation Bremen weist die Auszüge aus dem Liegenschaftskataster als gebührenpflichtig aus, ohne auf der Produktseite eine Summe zu nennen; Angaben zu Eigentümern gibt es dort nur gegen ein dargelegtes berechtigtes Interesse. Sachsen-Anhalt gibt Auszüge aus der Liegenschaftskarte ebenfalls gegen Gebühr ab und warnt zusätzlich vor gewerblichen Vermittlern, die mehr verlangen.

Kartenansicht und amtlicher Auszug in vier Beispielen, Stand 17.09.2026
StelleWas dokumentiert istKosten und Bezug
Kreis Recklinghausen3Digitale Liegenschaftskarte online als nicht amtliche Karte, Datenlizenz Deutschland Zero 2.0Amtliche Kartenauszüge sofort digital über den Shop des Kreises
Landesamt GeoInformation Bremen4Auszüge aus dem Liegenschaftskataster, Eigentümerangaben nur bei berechtigtem InteresseGebührenpflichtig, ohne Betrag auf der Produktseite
LVermGeo Sachsen-Anhalt5Auszüge aus der Liegenschaftskarte, Geodatendienst nur auf AntragGebührenpflichtig, gewerbliche Vermittler können mehr verlangen
GeoPortal.rlp6,7Ausgewählte ALKIS-Inhalte, monatlich aktualisiert, keine amtliche FlurkarteBasisnutzung kostenfrei
Quellen: 3, 4, 5, 6
Wer stellt die amtliche Flurkarte aus?

Die Stelle, die das Liegenschaftskataster für das Grundstück führt. In Niedersachsen ist das die Vermessungs- und Katasterverwaltung des Landes, in Nordrhein-Westfalen die Katasterbehörde des Kreises, etwa im Kreis Recklinghausen, in Bremen das Landesamt GeoInformation und in Sachsen-Anhalt das Landesamt für Vermessung und Geoinformation.

Welche Form Ihr Vorhaben braucht, sagt Ihnen die Stelle, die den Auszug verlangt. Fragen Sie dort nach, bevor Sie bestellen: Für eine erste Orientierung genügt die Kartenansicht im Portal, während ein amtlicher Auszug je nach Stelle Gebühren auslöst.

Häufige Fragen

Was kostet es, nur in die Karte zu schauen?

In mehreren Ländern nichts. Rheinland-Pfalz stellt die Basisnutzung des GeoPortals kostenfrei und ohne Registrierung bereit und erhebt Gebühren nur für einzelne Dienste. Sachsen-Anhalt beschreibt das Ansehen der Karten im Landesviewer ebenfalls als kostenfrei und regelt die Weiterverwendung der Daten getrennt davon.

Quellen: 7, 8
Wer darf einen Auszug aus dem Kataster beantragen?

Das hängt vom Inhalt ab. Die digitale Liegenschaftskarte des Kreises Recklinghausen steht online als nicht amtliche Karte unter der Datenlizenz Deutschland Zero 2.0 bereit. Angaben zu Eigentümern gibt Bremen dagegen nur heraus, wenn Sie ein berechtigtes Interesse darlegen.

Quellen: 3, 4
Zeigt die Kartenansicht dieselben Inhalte wie der Auszug?

Nicht unbedingt. Der Dienst Liegenschaften RP stellt ausgewählte ALKIS-Inhalte bereit, die monatlich aktualisiert werden, und gilt ausdrücklich nicht als amtliche Flurkarte. Den amtlichen Auszug gibt die zuständige Stelle getrennt davon aus, im Kreis Recklinghausen über seinen Shop.

Quellen: 6, 3

Quellen

Für die Antwort und die gekennzeichneten Fakten wurden folgende amtliche oder fachbehördliche Veröffentlichungen geprüft. Landes- und Kommunalregeln können zusätzlich gelten.

  1. 1. LGLN: Vermessung und KatasterLandesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen · geprüft am 15.09.2026

    Das Liegenschaftskataster ist in Niedersachsen das amtliche Verzeichnis der Flurstücke mit ihrer Bezeichnung, den Grenzpunkten und der Karte. Eine Liegenschaftsvermessung ist nötig, wenn der Grenzverlauf unklar ist oder neue Grenzen gezogen werden.

  2. 2. § 2 GBOBundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz · geprüft am 24.08.2026

    § 2 GBO verknüpft die Grundstücksbezeichnung im Grundbuch mit dem amtlichen Liegenschaftskataster.

  3. 3. Kreis Recklinghausen: LiegenschaftskarteKreis Recklinghausen · geprüft am 17.09.2026

    Der Kreis Recklinghausen stellt die digitale Liegenschaftskarte online als nicht amtliche Karte unter der Datenlizenz Deutschland Zero 2.0 bereit; amtliche Kartenauszüge gibt es getrennt davon über den Shop des Kreises.

  4. 4. Bremen: Auszüge aus dem LiegenschaftskatasterLandesamt GeoInformation Bremen · geprüft am 17.09.2026

    Das Landesamt GeoInformation Bremen gibt Auszüge aus dem Liegenschaftskataster gegen Gebühr ab, ohne auf der Produktseite einen Betrag zu nennen; Angaben zu Eigentümern setzen ein dargelegtes berechtigtes Interesse voraus.

  5. 5. Sachsen-Anhalt: Liegenschaftskarte und AuszügeLandesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt · geprüft am 17.09.2026

    Das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt gibt Auszüge aus der Liegenschaftskarte gegen Gebühr ab und weist darauf hin, dass gewerbliche Vermittler höhere Preise verlangen können; der Geodatendienst setzt einen Antrag und ein dargelegtes berechtigtes Interesse voraus.

  6. 6. GeoPortal.rlp: Liegenschaften RPGDI-RP und Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz · geprüft am 17.09.2026

    Der Dienst Liegenschaften RP stellt ausgewählte ALKIS-Inhalte bereit und wird monatlich aktualisiert. Eine amtliche Flurkarte ist diese Darstellung nicht.

  7. 7. GeoPortal.rlp: Nutzungsgebühr und KostenGDI-RP und Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz · geprüft am 17.09.2026

    Das GeoPortal.rlp stellt die Basisnutzung kostenfrei und ohne Pflicht zur Registrierung bereit; für einzelne Dienste und weitergehende Nutzungen können Gebühren anfallen.

  8. 8. Sachsen-Anhalt-Viewer: Fragen und AntwortenLandesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt · geprüft am 17.09.2026

    Das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt beschreibt das Ansehen der Karten im Sachsen-Anhalt-Viewer als kostenfrei; für die Weiterverwendung der Daten gelten eigene Bedingungen.

Die Inhalte dienen nur der ersten Orientierung und ersetzen keine Steuer-, Rechts- oder Sachverständigenberatung.

Nächster Schritt

Liegenschaftskataster im Glossar nachschlagen

Der Eintrag ordnet Liegenschaftskataster, Liegenschaftskarte und Grundbuch einander zu und nennt, welche Angaben das Kataster führt.

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