Das Wichtigste im Überblick
- Zuständig
- Die Kataster- oder Vermessungsstelle, die für das Grundstück zuständig ist; in Nordrhein-Westfalen etwa der Kreis Recklinghausen, in Bremen das Landesamt GeoInformation.
- Quellen: 3, 4
- Prüfen
- Ob die Stelle, die die Karte verlangt, den amtlichen Auszug braucht oder ob die nicht amtliche Kartenansicht genügt.
- Quellen: 3, 6
- Unterlage
- Die Angaben zum Flurstück für die Bestellung; für Eigentümerangaben zusätzlich die Darlegung des berechtigten Interesses, in Sachsen-Anhalt auch ein Antrag für den Geodatendienst.
- Quellen: 4, 5
- Zeitpunkt
- Bevor Sie Unterlagen einreichen, die eine amtliche Karte verlangen, und bevor Sie sich auf einen Ausdruck aus dem Portal stützen.
- Quelle: 6
- Kosten
- Je nach Stelle: Bremen weist seine Auszüge als gebührenpflichtig aus, ohne einen Betrag zu nennen, und Sachsen-Anhalt gibt sie ebenfalls nur gegen Gebühr ab; die nicht amtliche Online-Karte des Kreises Recklinghausen steht unter der Datenlizenz Deutschland Zero 2.0.
- Quellen: 3, 4, 5
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