Definition
Definition
Ein Windvorranggebiet ist eine Fläche in einem Raumordnungsplan, auf der die Windenergienutzung Vorrang vor anderen raumbedeutsamen Nutzungen hat. Gemeint sind Nutzungen, die über den einzelnen Standort hinaus für die räumliche Entwicklung wichtig sind. Wer dort eine andere Nutzung plant, muss deren Vereinbarkeit mit der Windenergie prüfen.
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Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage
Das Raumordnungsgesetz (ROG) schließt in einem Vorranggebiet andere raumbedeutsame Nutzungen aus, soweit sie mit der vorgesehenen Nutzung unvereinbar sind (§ 7 Abs. 3 Nr. 1 ROG). Der Vorrang sichert also Raum für die Windenergie. Er bedeutet kein pauschales Verbot jeder anderen Nutzung innerhalb der Gebietsgrenze.
Bedeutung für Käufer
Bedeutung für Käufer
Prüfen Sie vor dem Kauf den Raumordnungsplan und seine Begründung für die betroffene Fläche. Beschreiben Sie die geplante Nutzung konkret, statt nur nach einer allgemeinen Bebaubarkeit zu fragen. Die Prüfung eines Wohnhauses oder Anbaus führt über die jeweiligen Bauunterlagen weiter. Wie Sie diese lesen, erläutert der Ratgeber zum Bebauungsplan.
Was unterscheidet Vorrang und Vorbehalt?
Was unterscheidet Vorrang und Vorbehalt?
In einem Vorbehaltsgebiet erhält die vorgesehene Nutzung bei der Abwägung mit anderen Nutzungen besonderes Gewicht. Das ist eine andere Regel als der Ausschluss unvereinbarer raumbedeutsamer Nutzungen im Vorranggebiet. Deshalb dürfen Sie die beiden Bezeichnungen beim Lesen einer Karte nicht gleichsetzen (§ 7 Abs. 3 Nr. 2 ROG).
Steht in einer Planlegende „Vorranggebiet Windenergie“, bezeichnet das Wort „Vorrang“ die rechtliche Stellung der Windenergienutzung. Steht dort „Vorbehaltsgebiet Windenergie“, geht es um ihr besonderes Gewicht bei einer Abwägung. Übernehmen Sie die vollständige Bezeichnung in eine Anfrage, damit die zuständige Planungsstelle weiß, welche Ausweisung Sie meinen.
Welche Unterlagen gehören zum Kartentreffer?
Welche Unterlagen gehören zum Kartentreffer?
Zu einem Raumordnungsplan gehört eine Begründung (§ 7 Abs. 5 ROG). Lesen Sie daher neben der Gebietskarte auch den Text zur Windenergienutzung. Die Karte hilft bei der Lage der Fläche, während die Begründung die planerische Entscheidung erläutert. Halten Sie die genaue Stelle fest, auf die sich Ihre Frage bezieht.
- Notieren Sie den vollständigen Plannamen und die Gebietsbezeichnung aus dem Kartentreffer.
- Gleichen Sie die markierte Stelle mit der Gebietskarte des Plans ab, besonders an einer Grenze.
- Bitten Sie die zuständige Planungsstelle um die geltende Planfassung samt Begründung. Nennen Sie das vorgesehene Gebäude oder die geplante Nutzung und fragen Sie nach den dafür maßgeblichen Festlegungen.
Darf im Windvorranggebiet sofort ein Windrad gebaut werden?
Darf im Windvorranggebiet sofort ein Windrad gebaut werden?
Nein. Die Ausweisung einer Fläche und die Genehmigung einer Anlage sind verschiedene Entscheidungen. Windenergieanlagen mit mehr als 50 Metern Gesamthöhe sind grundsätzlich nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigungspflichtig. Die Schwelle bezieht sich auf die gesamte Anlagenhöhe, nicht nur auf den Turm (§ 4 Abs. 1 BImSchG in Verbindung mit Anhang 1 Nr. 1.6 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes).
Ein Kartentreffer sagt deshalb nicht, ob für eine bestimmte Anlage bereits eine Genehmigung vorliegt. Wenn ein Verkäufer oder Projektentwickler ein konkretes Windrad nennt, bitten Sie um die zugehörigen Genehmigungsunterlagen. Der Plan allein belegt weder dessen genauen Standort noch einen Baubeginn.
Häufige Fragen
Ist jedes Windenergiegebiet ein Windvorranggebiet?
Nein. Das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) zählt zu den Windenergiegebieten auch Sonderbauflächen und Sondergebiete in Flächennutzungsplänen oder Bebauungsplänen (§ 2 Nr. 1 Buchst. a WindBG). Die Bezeichnung „Windenergiegebiet“ allein verrät daher noch nicht, welche Planart und welche konkrete Ausweisung dahinterstehen.
Wie oft müssen Raumordnungspläne überprüft werden?
Raumordnungspläne sind nach § 7 Abs. 8 ROG mindestens alle zehn Jahre zu überprüfen. Daraus folgt kein gemeinsamer Stichtag für alle Windvorranggebiete. Fragen Sie bei einer älteren Planangabe nach, ob sie noch zur geltenden Fassung gehört, statt allein aus dem Alter auf eine Aufhebung zu schließen.
Woher stammen die bundesweiten Angaben zu ausgewiesenen Windenergieflächen?
Die Länder melden ihre ausgewiesenen Windenergieflächen jährlich an den Bund. Das geschieht im Rahmen des Bund-Länder-Kooperationsausschusses nach § 98 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Das Umweltbundesamt beschreibt diese Meldungen als Herkunft der Flächendaten. Eine jährliche Meldung bedeutet jedoch nicht, dass alle darin enthaltenen Pläne aus demselben Jahr stammen.
Verwandte Begriffe
Verwandte Begriffe
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Quellen
Quellen
Rechtsstand geprüft am 17.10.2026 anhand der verlinkten Bundesvorschriften. Für die einzelne Fläche ist die geltende Fassung des zuständigen Raumordnungsplans maßgeblich.
- § 7 Raumordnungsgesetz - Vorrang- und Vorbehaltsgebiete, Planbegründung und Überprüfung der Pläne.
- § 2 Windenergieflächenbedarfsgesetz - Windenergiegebiete in Raumordnungsplänen und Bauleitplänen.
- § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz - Gesetzliche Grundlage der Genehmigungspflicht für Anlagen.
- Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, Anhang 1 - Nr. 1.6 nennt Windenergieanlagen mit mehr als 50 Metern Gesamthöhe.
- Umweltbundesamt: ausgewiesene Windenergieflächen - Herkunft der Flächenangaben aus den Meldungen der Länder.