Windenergieflächen auf der Karte
Die Karte zeigt die Flächen, die Regionalpläne für Windenergie ausweisen, bisher für 12 Länder; ihre Farbe nennt die Einstufung im Plan, etwa Vorranggebiet oder Eignungsgebiet. Die Angaben stammen aus einer Zusammenstellung des Umweltbundesamts, und Pläne, die danach hinzugekommen sind, fehlen. Eine ausgewiesene Fläche ist noch keine Genehmigung für ein Windrad.
Adresse auf der Karte öffnen
Wählen Sie eine Adresse aus den Vorschlägen. Die Koordinaten werden direkt übernommen.

Wobei die Karte hilft
- Vor dem Kauf eines Hauses auf dem Land: Liegt ein Vorranggebiet in der Nähe, hat der Regionalplan die Fläche für Windenergie vorgesehen. Ob dort schon Windräder stehen oder genehmigt sind, zeigt die Ebene „Energieanlagen“.
- Für Eigentümer von Acker- oder Grünland: Liegt die eigene Fläche in einem ausgewiesenen Gebiet, kommt sie für Windräder in Frage. Ein Klick nennt den Plan und, wenn die Quelle sie angibt, die Größe der Fläche in Hektar.
- Für Anwohner, die zu einem Regionalplan Stellung nehmen wollen: Die Karte zeigt die bisher ausgewiesenen Flächen. Ob ein neuer Entwurf ausliegt, erfahren Sie bei der Stelle, die den Plan aufstellt.
Legende
Vorranggebiet
Eignungsgebiet
Vorbehaltsgebiet
Windenergiebereich
Fläche für Repowering
Für welche Länder gibt es Daten?
12 / 16: Daten vorhanden
| Bundesland | Status |
|---|---|
| Hamburg | Keine Daten |
| Bremen | Keine Daten |
| Bayern | Keine Daten |
| Berlin | Keine Daten |
Bayern bleibt leer, weil das bayerische Wirtschaftsministerium die Flächen nur so darzustellen erlaubt wie im jeweiligen Regionalplan und diese Karte eigene Farben verwendet. Für Hamburg, Bremen und Berlin enthält die Zusammenstellung des Umweltbundesamts keine Flächen aus Regionalplänen, für Brandenburg nur wenige. Eine Stelle ohne Fläche heißt deshalb nicht, dass dort keine Windenergie geplant ist.
Stand der Tabelle: 14.10.2026.
Woher stammen die Daten?
- Quelle
- Umweltbundesamt / Bund-Länder-Kooperationsausschuss, Ausspielung 31.12.2024
- Datenstand: 01.01.2024 - bis 31.12.2024