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Datenstudie · Amtliche Bodenrichtwerte · Landkreis Leipzig

Amtliche Wohn-Bodenrichtwerte im Landkreis Leipzig 2017–⁠2026: die Entwicklung nach Abzug der Inflation

BORIS Sachsen · 588 vergleichbare Zonen

Zwischen dem 01.01.2017 und dem 01.01.2026 stiegen die Wohn-Bodenrichtwerte der 588 vergleichbaren Bodenrichtwertzonen im Landkreis Leipzig im Median um 53,8 Prozent. Das hat Grundradar aus den amtlichen Werten berechnet. Der Median ist die Mitte der nach Größe geordneten Veränderungen, bei gerader Anzahl der Durchschnitt der beiden mittleren Werte. Nominal bezeichnet die Veränderung ohne Berücksichtigung der Inflation. Real, also nach Abzug der Inflation von 29,1 Prozent, ergibt sich ein Zuwachs von 19,1 Prozent.

2017–2026 nominal+53,8 %Median aus 588 Zonen
2017–2026 nach Abzug der Inflation+19,1 %nach Verbraucherpreisindex
2022–2026 nach Abzug der Inflation-14,3 %jüngerer Zeitraum

Zahlen, Tabellen und Grafiken dieser Auswertung dürfen mit der Quellenangabe „Grundradar, grundradar.de“ zitiert und abgedruckt werden. Druckfähige Dateien, die Pressemitteilung und die Namensnennungen der amtlichen Eingangsdaten stehen im Pressebereich.

Das Wichtigste im Überblick

  • Die reale Zahl ist keine Differenz der beiden Prozentwerte. Ein beispielhafter Bodenrichtwert von 100 Euro je Quadratmeter im Jahr 2017 entspräche bei dieser Veränderung im Jahr 2026 nominal 153,8 Euro je Quadratmeter. Gleichzeitig kostet alles, was 2017 100 Euro gekostet hat, im Jahr 2026 bereits 129,1 Euro. Diese beiden Beträge werden nicht voneinander abgezogen, sondern durcheinander geteilt. 153,8 geteilt durch 129,1 ergibt einen realen Zuwachs von 19,1 Prozent.

  • Unter den 11 Kreisen und kreisfreien Städten in Sachsen, für die dieselbe Rechnung möglich ist, liegt der Landkreis Leipzig auf Rang 6.

  • Die Obergrenze des schwächsten Zehntels der nominalen Wohnzonenveränderungen liegt bei 15,4 Prozent. Die Untergrenze des stärksten Zehntels liegt bei 136,0 Prozent. Einzelne Veränderungen können unter dem ersten oder über dem zweiten Grenzwert liegen. Die Inflation ist in diesen Zahlen nicht abgezogen.

  • Im jüngeren Zeitraum 2022 bis 2026 beträgt die nominale Veränderung 0,0 Prozent, nach Abzug der Inflation sind es -14,3 Prozent. Über diese vier Jahre verlief die reale Entwicklung damit in die andere Richtung als über den Hauptzeitraum 2017 bis 2026.

Abbildung 1 · Verlauf

Landkreis Leipzig: Von 2017 bis 2026 stieg der nominale Index der Wohn-Bodenrichtwerte um 53,8 Prozent. Die Verbraucherpreise stiegen um 29,1 Prozent

Grundradar-Berechnung: Index der Wohn-Bodenrichtwerte aus 583 durchgehend zugeordneten Zonen. Beobachtete Jahre: 2017, 2019, 2021, 2022, 2026. Der Verlauf beginnt 2017. Der Grund: Eine durchgehende Linie erfordert für jedes beobachtete Jahr einen Wert je Bodenrichtwertzone. Das erfüllen 583 Zonen, eine andere Auswahl als die 588 Zonen des Hauptzeitraums. 2017 dient als Basisjahr mit dem Indexwert 100.
Im realen Index ist der Verbraucherpreisindex für Deutschland herausgerechnet. Die veröffentlichte Kennzahl für 2017 bis 2026 beruht auf 588 Bodenrichtwertzonen und damit auf einer anderen Auswahl. Das sind 79,0 Prozent aller Zonen des Jahres 2026; die übrigen erfassten Zonen gehen in diesen Vergleich nicht ein.
Datentabelle zu dieser Abbildung
Indexwerte der Wohn-Bodenrichtwerte und der Verbraucherpreise, 2017 bis 2026. 2017 dient als Basisjahr mit dem Indexwert 100.
JahrNominalRealVerbraucherpreise
2017100100100
2019114,3111,2102,7
2021125117,7106,2
2022150135,6110,6
2026153,8119,1129,1
Quelle: BORIS Sachsen (dl-de/by-2.0); Landesamt für Geobasisinformation Sachsen (GeoSN), dl-de/by-2-0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0), Bodenrichtwerte der Gutachterausschüsse in Sachsen, Daten bearbeitet; Destatis-Verbraucherpreisindex; Berechnung Grundradar · Datenstand 03.11.2026SVGPNG

Nominal und nach Abzug der Inflation: Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte im Landkreis Leipzig zwischen 2017 und 2026

Abbildung 2 · Zeiträume

Landkreis Leipzig: Nach Abzug der Inflation stiegen die Werte seit 2017 um 19,1 %, seit 2022 fielen sie um 14,3 %

Grundradar-Berechnung: Mediane der Veränderungen vergleichbarer Wohn-Bodenrichtwertzonen. Vergleichszeiträume: 2017–2026, 2022–2026. Die Grafik zeigt beide Zeiträume als Veränderungsraten, nicht als Bodenrichtwerte in Euro. Der Grund: Die Hauptkennzahl wird aus den Veränderungen jeder einzelnen Zone berechnet, nicht aus einem Euro-Durchschnitt.
Jeder Zeitraum verwendet seine eigenen Zonen: 588 und 645 Zonen. Die Werte sind deshalb nicht ineinander umrechenbar.
Datentabelle zu dieser Abbildung
Veränderung der Wohn-Bodenrichtwerte in zwei Vergleichszeiträumen, nominal und nach Abzug der Inflation.
ZeitraumZonenNominalRealInflation
2017–2026588+53,8 %+19,1 %+29,1 %
2022–20266450,0 %-14,3 %+16,7 %
Quelle: BORIS Sachsen (dl-de/by-2.0); Landesamt für Geobasisinformation Sachsen (GeoSN), dl-de/by-2-0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0), Bodenrichtwerte der Gutachterausschüsse in Sachsen, Daten bearbeitet; Destatis-Verbraucherpreisindex; Berechnung Grundradar · Datenstand 03.11.2026SVGPNG

Ausgewertet werden ausschließlich Wohnzonen: Flächen, die der Gutachterausschuss als Wohnbaufläche führt. Acker- und Waldflächen, Gewerbe- und Sonderflächen bleiben in jeder Zahl dieser Studie außen vor.

Ein Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert für eine ganze Bodenrichtwertzone, kurz Zone, den der Gutachterausschuss aus der Kaufpreissammlung ableitet (§ 196 Abs. 1 BauGB). Er ist weder ein Kaufpreis noch der Verkehrswert eines einzelnen Grundstücks. Wofür er im Einzelnen gilt und wofür nicht, steht in der Methodik dieser Studienreihe. Wie die Kennzahl daraus berechnet wird, steht im Abschnitt Methodik am Ende dieser Seite.

Zur Einordnung des Preisniveaus: Der Median der 588 ausgewerteten Zonen lag 2017 bei 45,0 €/m² und 2026 bei 75,0 €/m². Ihr prozentualer Unterschied ist eine andere Kennzahl als der Median der einzelnen Veränderungen. Was ein bestimmtes Grundstück kostet, lässt sich daraus nicht ableiten.

Zum Lesen der Grafik

  • Der reale Index erreichte seinen Höchststand 2022 bei 135,6. Seither liegt er darunter: Nominal stiegen die Werte nur von 150,0 auf 153,8, während die Verbraucherpreise um 16,7 Prozent zulegten.
  • Für 2018, 2020, 2023, 2024 und 2025 enthält der ausgewertete Datenauszug keine Wohn-Bodenrichtwerte. Die Linie verbindet die vorhandenen Datenstände über diese Jahre hinweg. Für die Zwischenzeit liegt damit keine Beobachtung vor.

Die Gemeindewerte im Landkreis Leipzig reichen 2017 bis 2026 nach Abzug der Inflation von -22,6 % bis +120,3 %, in 6 Gemeinden schwächer als die Inflation

Abbildung 3 · Gemeinden

Landkreis Leipzig: Nach Abzug der Inflation reichen die Gemeindewerte von +120,3 % in Rötha bis -22,6 % in Otterwisch

Grundradar-Berechnung: Mediane der Veränderungen vergleichbarer Wohn-Bodenrichtwertzonen. Stichtage: 01.01.2017 bis 01.01.2026. Für jede Gemeinde zeigt der grüne Punkt die nominale, der orange Punkt die um die Inflation bereinigte Veränderung. Beide Werte sind der Median der einzelnen Zonenveränderungen, nicht die Veränderung zwischen zwei Median-Bodenrichtwerten. 588 Wohn-Bodenrichtwertzonen mit unveränderter Nummer des Gutachterausschusses, 01.01.2017 bis 01.01.2026.
Die gestrichelten Linien markieren den Kreiswert von +53,8 % nominal und +19,1 % nach Abzug der Inflation. Beide Werte sind Mediane über alle 588 Zonen und deshalb nicht identisch mit dem Median der 30 Gemeindewerte; dieser beträgt +50,0 %. In 6 Gemeinden blieb der Median hinter der Inflation zurück.
Datentabelle zu dieser Abbildung
Veränderung der Wohn-Bodenrichtwerte je Gemeinde, nominal und nach Abzug der Inflation, 01.01.2017 bis 01.01.2026.
GemeindeZonenNominalReal
Rötha13+184,5 %+120,3 %
Böhlen15+122,2 %+72,1 %
Thallwitz8+100,4 %+55,2 %
Bennewitz23+100,0 %+54,9 %
Borsdorf19+100,0 %+54,9 %
Machern23+100,0 %+54,9 %
Zwenkau15+100,0 %+54,9 %
Markranstädt27+86,7 %+44,6 %
Brandis22+80,0 %+39,4 %
Großpösna16+80,0 %+39,4 %
Elstertrebnitz5+75,6 %+36,0 %
Pegau16+51,6 %+17,4 %
Grimma56+50,0 %+16,2 %
Naunhof23+50,0 %+16,2 %
Neukieritzsch14+50,0 %+16,2 %
Trebsen/Mulde10+50,0 %+16,2 %
Belgershain10+49,7 %+15,9 %
Lossatal18+49,1 %+15,5 %
Parthenstein14+48,1 %+14,7 %
Frohburg27+48,0 %+14,6 %
Markkleeberg44+45,5 %+12,7 %
Borna43+36,4 %+5,6 %
Kitzscher13+33,3 %+3,3 %
Groitzsch22+32,0 %+2,2 %
Geithain17+29,0 %-0,1 %
Wurzen33+28,6 %-0,4 %
Regis-Breitingen5+25,0 %-3,2 %
Colditz12+23,6 %-4,3 %
Bad Lausick24+20,0 %-7,1 %
Otterwisch10,0 %-22,6 %
Quelle: BORIS Sachsen (dl-de/by-2.0); Landesamt für Geobasisinformation Sachsen (GeoSN), dl-de/by-2-0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0), Bodenrichtwerte der Gutachterausschüsse in Sachsen, Daten bearbeitet; Destatis-Verbraucherpreisindex; Berechnung Grundradar · Datenstand 03.11.2026SVGPNG

Die Rangfolge zeigt, wie weit die Gemeindewerte auseinanderliegen, aber nicht, ob die stärkeren und die schwächeren jeweils benachbart sind. Die Karte trägt dieselben Gemeindewerte räumlich auf.

Abbildung 4 · Karte

Landkreis Leipzig: Nach Abzug der Inflation liegen 6 der 30 Gemeinden unter null, die Werte reichen von -22,6 % bis +120,3 %

Grundradar-Berechnung: Mediane der Veränderungen vergleichbarer Wohn-Bodenrichtwertzonen. Stichtage: 01.01.2017 bis 01.01.2026. Median der um die Inflation bereinigten Zonenveränderungen je Gemeinde. Die Farbe zeigt das Vorzeichen, die Sättigung den Abstand zu null. 588 Wohn-Bodenrichtwertzonen mit unveränderter Nummer des Gutachterausschusses, 01.01.2017 bis 01.01.2026.
Die Karte zeigt Mediane ganzer Gemeinden, nicht das Preisniveau einzelner Grundstücke. Die Gemeinden Rötha (13 Bodenrichtwertzonen), Böhlen (15 Bodenrichtwertzonen), Thallwitz (8 Bodenrichtwertzonen), Borsdorf (19 Bodenrichtwertzonen), Zwenkau (15 Bodenrichtwertzonen) und 13 weitere beruhen jeweils auf weniger als 20 vergleichbaren Zonen und werden als kleine Fallzahl gekennzeichnet. Unter 20 vergleichbaren Zonen weisen wir den Gemeindewert weiterhin aus, kennzeichnen ihn aber als kleine Fallzahl: Er beruht auf so wenigen Zonen, dass einzelne Zonen den Median verschieben können. Warum eine Gemeinde besser oder schlechter abschneidet, lässt sich aus diesen Daten nicht ableiten.
Datentabelle zu dieser Abbildung
Veränderung der Wohn-Bodenrichtwerte nach Abzug der Inflation je Gemeinde mit amtlichem Gemeindeschlüssel, 01.01.2017 bis 01.01.2026.
GemeindeGemeindeschlüsselReal
Rötha14729370+120,3 %
Böhlen14729040+72,1 %
Thallwitz14729380+55,2 %
Bennewitz14729030+54,9 %
Borsdorf14729060+54,9 %
Machern14729250+54,9 %
Zwenkau14729430+54,9 %
Markranstädt14729270+44,6 %
Brandis14729070+39,4 %
Großpösna14729190+39,4 %
Elstertrebnitz14729100+36,0 %
Pegau14729350+17,4 %
Grimma14729160+16,2 %
Naunhof14729300+16,2 %
Neukieritzsch14729320+16,2 %
Trebsen/Mulde14729400+16,2 %
Belgershain14729020+15,9 %
Lossatal14729245+15,5 %
Parthenstein14729340+14,7 %
Frohburg14729140+14,6 %
Markkleeberg14729260+12,7 %
Borna14729050+5,6 %
Kitzscher14729220+3,3 %
Groitzsch14729170+2,2 %
Geithain14729150-0,1 %
Wurzen14729410-0,4 %
Regis-Breitingen14729360-3,2 %
Colditz14729080-4,3 %
Bad Lausick14729010-7,1 %
Otterwisch14729330-22,6 %
Quelle: BORIS Sachsen (dl-de/by-2.0); Landesamt für Geobasisinformation Sachsen (GeoSN), dl-de/by-2-0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0), Bodenrichtwerte der Gutachterausschüsse in Sachsen, Daten bearbeitet; Destatis-Verbraucherpreisindex; Berechnung Grundradar; © BKG (2025) dl-de/by-2-0 · Datenstand 03.11.2026SVGPNG

Den höchsten realen Wert weist Rötha mit +120,3 % aus, den niedrigsten Otterwisch mit -22,6 %. In 6 Gemeinden blieb der Median hinter der Inflation zurück.

Kleine Fallzahl. Belgershain (10 Bodenrichtwertzonen), Böhlen (15 Bodenrichtwertzonen), Borsdorf (19 Bodenrichtwertzonen), Colditz (12 Bodenrichtwertzonen), Elstertrebnitz (5 Bodenrichtwertzonen) und 13 weitere Gemeinden liegen jeweils unter der Schwelle von 20 vergleichbaren Zonen.

Wie genau sind die Gemeindewerte?

Die Gemeindewerte sind Mediane aus 1 bis 56 Zonen. Daraus folgt:

  • Die Mediane beschreiben die erfassten Bodenrichtwertzonen. Bei kleinen Fallzahlen können einzelne Zonen den Gemeindewert deutlich verändern.
  • Die zugeordneten Zonen sind keine Zufallsstichprobe. Wie sich fehlende Zonen auf den Gemeindewert auswirken würden, lässt sich daraus nicht bestimmen.

Nachbarn und Landesvergleich: der Landkreis Leipzig 2017 bis 2026

Abbildung 5 · Einordnung

Landkreis Leipzig: Die 3 vergleichbaren Nachbarn reichen von +31,7 bis +150,0 Prozent, der Landkreis Leipzig liegt bei +53,8 Prozent

Grundradar-Berechnung: Mediane der Veränderungen vergleichbarer Wohn-Bodenrichtwertzonen. Stichtage: 01.01.2017 bis 01.01.2026. Nominale Veränderung im Hauptzeitraum 2017 bis 2026. Verglichen werden Kreise und kreisfreie Städte mit denselben Stichtagen und ausreichender Abdeckung; die kreisfreien Städte sind als solche gekennzeichnet.
Der Landkreis Leipzig liegt auf Rang 6 von 11 Einheiten in Sachsen, für die vergleichbare Daten vorliegen; deren Median beträgt +53,8 %. Für die angrenzenden Gebiete Burgenlandkreis, Saalekreis und Landkreis Altenburger Land enthält die verwendete Vergleichsdatei keine Einordnung. Für diese Gebiete lässt sich aus der Datei kein Ausschlussgrund ableiten.
Datentabelle zu dieser Abbildung
Nominale Veränderung der Wohn-Bodenrichtwerte im Landkreis Leipzig und bei den vergleichbaren Nachbarn, 01.01.2017 bis 01.01.2026.
Kreis oder kreisfreie StadtZonenNominal
Leipzig (Stadt)254+150,0 %
Landkreis Nordsachsen136+81,8 %
Landkreis Leipzig588+53,8 %
Landkreis Mittelsachsen141+31,7 %
Quelle: BORIS Sachsen, Landesamt für Geobasisinformation Sachsen (GeoSN), dl-de/by-2-0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0), Bodenrichtwerte der Gutachterausschüsse in Sachsen, Daten bearbeitet; Berechnung Grundradar · Datenstand 03.11.2026SVGPNG

An den Landkreis Leipzig grenzen 6 Kreise und kreisfreie Städte, doch nur 3 davon erfüllen die Vergleichskriterien. Darunter ist die kreisfreie Stadt Leipzig.

  • Gebiete, die sich nur in einem einzigen Punkt berühren, zählen nicht als Nachbarn. Für die angrenzenden Gebiete Burgenlandkreis, Saalekreis und Landkreis Altenburger Land enthält die verwendete Vergleichsdatei keine Einordnung. Für diese Gebiete lässt sich aus der Datei kein Ausschlussgrund ableiten.
  • Mit +53,8 % liegt der Landkreis Leipzig über der Entwicklung im Landkreis Mittelsachsen, aber unter der Entwicklung aller übrigen Nachbarn.
  • Sachsen hat 13 Kreise und kreisfreie Städte; für 11 davon liegen vergleichbare Daten vor. Unter diesen liegt der Landkreis Leipzig auf Rang 6. Der Median dieser 11 Einheiten beträgt +53,8 % und liegt damit 0,0 Prozentpunkte niedriger.
  • Die Rangfolge ordnet die berechneten Mediane der erfassten Wohn-Bodenrichtwertzonen. Sie ist kein Nachweis statistisch gesicherter Unterschiede und sagt nicht, ob dieselbe Reihenfolge bei vollständig erfassten Zonen bestehen bliebe.
  • Den höchsten nominalen Median der Wohnzonenveränderungen unter den vergleichbaren Nachbarn von 2017 bis 2026 weist Leipzig mit +150,0 % aus. Die Berechnung beruht auf 254 vergleichbaren Bodenrichtwertzonen. Der ausgewiesene Anteil von 64,5 Prozent beschreibt die erfassten Zonen, nicht die Kreisfläche oder eine repräsentative Stichprobe.
  • Ein Bundeswert wird daraus nicht abgeleitet, weil nicht alle Länder vergleichbare offene Jahrgänge bereitstellen.

Was diese Auswertung im Landkreis Leipzig nicht zeigt

  • Ein Bodenrichtwert gilt für eine ganze Zone und ersetzt keine Wertermittlung für ein einzelnes Grundstück. Er bezieht sich auf ein gedachtes, unbebautes Bodenrichtwertgrundstück mit den für die Zone typischen Merkmalen.

    Für die Abgrenzung der Zone gilt eine gesetzliche Vorgabe: Lagebedingte Wertunterschiede zum Bodenrichtwertgrundstück dürfen grundsätzlich nicht mehr als 30 Prozent betragen (§ 15 Abs. 1 Satz 2 ImmoWertV). Das betrifft die Grundstücke, für die der Bodenrichtwert gelten soll. Verglichen wird jeweils mit dem gedachten Grundstück, nicht zwischen zwei beliebigen Grundstücken der Zone. Zwischen diesen kann der Unterschied größer sein.

    Abweichende Merkmale einzelner Grundstücke bleiben bei der Abgrenzung außer Betracht (§ 15 Abs. 1 Satz 3 ImmoWertV). Aus der Vorgabe folgt deshalb keine Obergrenze dafür, wie weit der Wert eines bestimmten Grundstücks vom Bodenrichtwert abweichen darf.

    Für einzelne Grundstücke oder Grundstücksteile mit abweichender Nutzung oder Qualität gilt der Bodenrichtwert auch innerhalb der Zone nicht. Dazu zählen etwa Grün-, Wald-, Wasser-, Verkehrs- und Gemeinbedarfsflächen (§ 15 Abs. 2 ImmoWertV).

    Den Zustand der Gebäude bildet der Bodenrichtwert nicht ab, weil er sich auf ein unbebautes Grundstück bezieht (§ 13 Abs. 2 ImmoWertV). Privatrechtliche, öffentlich-rechtliche und tatsächliche Besonderheiten einzelner Grundstücke gehören nicht zu den Merkmalen des gedachten Grundstücks (§ 16 Abs. 1 ImmoWertV). Grundstücksgröße und Grundstückstiefe sind dagegen darzustellen, soweit sie den Wert beeinflussen (§ 16 Abs. 2 Satz 2 ImmoWertV).

    Für welche Flächen innerhalb einer Zone er ausdrücklich nicht gilt, steht in der Methodik dieser Studienreihe.
  • Die Studie wertet von den Gutachterausschüssen ermittelte und beschlossene Bodenrichtwerte aus, keine einzelnen Kaufverträge. Deshalb kann sie nicht feststellen, welche Verkäufe oder welche Entscheidungen der Gutachterausschüsse eine Veränderung ausgelöst haben. Auch Inflation, Zinsen, Baulandangebot, Nachfrage und lokale Planung werden nicht als Ursachen getrennt.
  • Wir bilden den Median über alle eingeschlossenen Zonen; jede Zone zählt dabei gleich viel. Große und kleine Zonen sowie Zonen mit vielen oder wenigen Grundstücken erhalten dasselbe Gewicht. Die Überprüfung auf Gemeindeebene verändert diese Gewichtung, bestätigt aber nur die Größenordnung des Ergebnisses.
  • Der Vergleich mit anderen Kreisen ist auf 2017 und 2026 sowie kompatible Datenbestände beschränkt. Die 11 geeigneten Einheiten aus Sachsen bilden daher keine vollständige Bundesstichprobe.
Methodik, Quellen und Presse

Methodik, Quellen und Presse

Welche Zonen als Wohnzonen gelten

Die Länder benennen die Nutzung einer Bodenrichtwertzone unterschiedlich. Vor der Auswertung ordnen wir diese Angaben zehn einheitlichen Klassen zu und schließen davon allein die Nutzung „wohnen“ ein, also die Zonen, deren amtliche Art der Nutzung dem Wohnen zugeordnet ist. Der veröffentlichte Methodik-Datensatz enthält Ergebnisse und Quellenangaben. Eine vollständige Zuordnung aller amtlichen Nutzungsangaben zu diesen Klassen enthält er nicht.

Entwicklungszustand: nicht berücksichtigt
Diese Auswertung berücksichtigt den Entwicklungszustand nicht. Sie kann deshalb nicht unterscheiden, ob eine dem Wohnen zugeordnete Zone baureifes Land, Rohbauland oder Bauerwartungsland ist. Welche vier Entwicklungszustände § 3 ImmoWertV unterscheidet und was § 3 Abs. 5 ImmoWertV daneben als sonstige Flächen führt, steht in der Methodik dieser Studienreihe.
Beitragsrechtlicher Zustand: nicht berücksichtigt
Für baureifes Land ist er zusätzlich zum Entwicklungszustand und zur Art der Nutzung darzustellen (§ 16 Abs. 2 ImmoWertV). Diese Auswertung berücksichtigt ihn nicht. Ob die genannten Werte erschließungsbeitragsfrei oder -pflichtig gelten, weisen wir deshalb nicht aus.
Wo wir den Entwicklungszustand berücksichtigen
Dort prüfen wir ihn vor der Art der Nutzung, und Bauerwartungs- sowie Rohbauland bleiben außen vor.

Auswahl

Ausgangsbestand ist der aus den amtlichen Jahrgängen aufgebaute BORIS-Sachsen-Datenbestand. Im Reproduktionsdatensatz trägt er den Namen public.bodenrichtwerte_de. Eingeschlossen wird eine Zone, wenn sie alle vier Bedingungen erfüllt:

  • Jahrgang zwischen 2017 und 2026
  • Kreis-Code 14729
  • auf „wohnen“ vereinheitlichte Art der Nutzung
  • positiver Bodenrichtwert
Geeignete Zonen 2017
699
Geeignete Zonen 2026
744
Davon vergleichbar
588 Zonen, die an beiden Stichtagen dieselbe Nummer tragen
Abdeckung
84,1 Prozent bezogen auf 2017, 79,0 Prozent bezogen auf 2026
Veröffentlichte Abdeckung
79,0 Prozent, der niedrigere der beiden Werte

Hauptkennzahl

Vergleichsgruppe
Die 588 Wohnzonen, die 2017 und 2026 dieselbe Nummer tragen. Gemeint ist die Nummer, unter der der Gutachterausschuss die Zone führt, ergänzt um den Gemeinde- und den Gemarkungsschlüssel, damit gleiche Nummern verschiedener Gemeinden nicht verwechselt werden; wir nennen sie im Folgenden die kanonische Zonenkennung.
Hauptkennzahl
Der Median der Veränderungen dieser Zonen. Für jede Zone berechnen wir, um wie viel Prozent ihr Bodenrichtwert zwischen 2017 und 2026 gestiegen oder gefallen ist; der mittlere dieser 588 Werte ist die Hauptkennzahl. Die Veränderungen werden der Größe nach geordnet. Bei gerader Anzahl verwenden wir den Durchschnitt der beiden mittleren Werte. Mehrere Zonen können dieselbe Veränderung aufweisen.
änderung_z = (wert_2026 / wert_2017 - 1) × 100
hauptwert = Median(änderung_z)

Für die Hauptkennzahl vergleichen wir jede einbezogene Bodenrichtwertzone mit ihrem Wert am anderen Stichtag. Aus den prozentualen Veränderungen bilden wir den Median. Jede Bodenrichtwertzone zählt gleich viel, unabhängig von ihrer Fläche und der Zahl ihrer Grundstücke. Ein direkter Vergleich der beiden Preisniveaus würde etwas anderes messen: Zwischen den beiden Stichtagen sind 156 Zonen neu hinzugekommen und 111 weggefallen. Er würde diesen Wechsel mitzählen und damit auch messen, welche Gebiete neu dazugekommen und welche verschwunden sind, statt allein die Wertentwicklung. Das hat drei Folgen:

  • Jeder Zeitraum verwendet seine eigenen Zonen.
  • Die Ergebnisse der Zeiträume lassen sich nicht ineinander umrechnen.
  • Die beiden Medianwerte in Euro je Quadratmeter ergeben nicht die Hauptkennzahl.

Die inflationsbereinigte Veränderung wird ebenfalls für jede Zone vor der Medianbildung berechnet. Wir verwenden die nationalen Verbraucherpreisindex-Januarwerte, weil sie über alle Jahre gleich erhoben werden und keine regionalen Brüche enthalten. Sie sind auf 2020 als Basisjahr mit dem Indexwert 100 bezogen.

Zur Überprüfung berechnen wir zunächst für jede Gemeinde den Median ihrer Zonenveränderungen. Der Median dieser 30 Gemeindewerte beträgt +50,0 % und liegt damit 3,8 Prozentpunkte unter der über alle Zonen gebildeten Hauptkennzahl von +53,8 %. Der Unterschied entsteht, weil diese Betrachtung jede Gemeinde gleich gewichtet, unabhängig von der Zahl ihrer Zonen.

Alle Wohnzonen je Stichtag

Die Hauptkennzahl beschreibt die Vergleichsgruppe: nur für sie lässt sich überhaupt eine Veränderung je Zone messen. Diese Tabelle beschreibt einen anderen Bestand: alle geeigneten Wohn-Bodenrichtwertzonen, die zum jeweiligen Stichtag geführt wurden.

Median und Anzahl aller geeigneten Wohn-Bodenrichtwertzonen je Stichtag.
StichtagMedianVorhandene Zonen
01.01.201745,0 €/m²699
01.01.201955,0 €/m²695
01.01.202160,0 €/m²695
01.01.202275,0 €/m²700
01.01.202675,0 €/m²744
  • Das Preisniveau je Gemeinde nennt die Bodenrichtwert-Übersicht für den Landkreis Leipzig.
  • Für 2017 nennen beide Auswertungen denselben Median von 45,0 €/m²; das ist möglich, obwohl beide Auswertungen andere Zonen umfassen, und kein Widerspruch.
  • Die beiden Stichtagsmedianwerte dieser Tabelle ergeben ins Verhältnis gesetzt nicht die Hauptkennzahl, weil diese aus den Veränderungen jeder einzelnen Zone berechnet wird.

Verteilung der Zonenveränderungen

Verteilung der Zonenveränderungen im Hauptzeitraum 2017 bis 2026.
Anteil der ZonenNominale Veränderung
Die schwächsten zehn Prozent bis+15,4 %
Das schwächste Viertel bis+31,3 %
Die Mitte (Median)+53,8 %
Das stärkste Viertel ab+100,0 %
Die stärksten zehn Prozent ab+136,0 %

Nominal stiegen die Werte in 555 Bodenrichtwertzonen, in 0 Bodenrichtwertzonen sanken sie. In 33 Bodenrichtwertzonen blieben sie unverändert. 451 Zonen stiegen stärker als die Inflation, 137 schwächer.

Siedlungs- und Dichtekontext

Die Zonen dieser Auswertung lassen sich nicht danach aufteilen, wie der Gutachterausschuss sie amtlich einordnet. Wie weit die Zonen auseinanderliegen, zeigt die Verteilung weiter oben: von +15,4 % im schwächsten bis +136,0 % im stärksten Zehntel.

Über die Veröffentlichung dieser Auswertung entscheidet eine Mindestzahl von 20 vergleichbaren Zonen. Sie beruht auf 588.

Abdeckung und Kontinuität

Kontinuität der Wohnzonen zwischen 2017 und 2026.
KategorieZonen
Exakte kanonische Treffer588
Stabile amtliche Zonenkennung bei veränderten Teilkennungen0
Neue amtliche Zonen156
Entfallene amtliche Zonen111
Nicht zugeordnete Zonen zwischen 01.01.2017 und 01.01.2026267

Ein Fall, in dem die Nummer des Gutachterausschusses gleich blieb, während sich die Zahl der Teilbereiche änderte, trat in dieser Auswertung nicht auf.

Neue oder entfallene Zonen sowie unsichere Ähnlichkeitszuordnungen bleiben außerhalb der Hauptauswertung.

Vergleichskreise

Über die Veröffentlichung einer Kreisauswertung entscheiden diese Schwellen:

  • mindestens 20 übereinstimmende Zonen
  • Anteil zugeordneter Zonen am Anfangsstichtag mindestens 40,0 Prozent
  • mindestens 5 vertretene Gemeinden; für kreisfreie Städte gilt diese Bedingung nicht

Geprüft haben wir die Jahrgänge aus Sachsen; die Kriterien erfüllt haben Einheiten aus Sachsen.

Quellen und Lizenz

Die eigenständigen Ableitungen und Grafiken von Grundradar stehen unter CC BY 4.0 mit Quellenangabe „Grundradar, grundradar.de“. Rechte und Namensnennungspflichten der amtlichen Eingangsdaten bleiben davon unberührt.

Prüfsummen und Datenstand

Stichtag der ausgewerteten Werte: 01.01.2026. Abgerufen wurden die Daten am 03.11.2026.

Die vollständigen ausgewerteten Recheneingaben stehen im Reproduktionsdatensatz, erzeugt mit Extraktor-Version 11. Er enthält:

  • alle jährlichen Zielzeilen dieses Kreises
  • die Rohdaten der Randjahre
  • Gemeinde- und Nachbarschaftsdaten
  • die verwendeten Verbraucherpreisindex-Werte

Die Einordnungszeilen aller Kreise des geprüften Landes stehen als gemeinsame Vergleichsdatei bereit. Maschinenlesbare Kennzahlen, Quellenangaben und Prüfergebnisse stehen im JSON-Download. Die 588 Hauptzeilen mit den Stichtagen 01.01.2017 und 01.01.2026 stehen im CSV-Download.

Prüfsummen (SHA-256)
Destatis-Arbeitsmappe (Verbraucherpreisindex)
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Reproduktionsdatensatz dieses Kreises
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Gemeinsame Vergleichsdatei
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Zitieren als: Grundradar (2026): Amtliche Wohn-Bodenrichtwerte im Landkreis Leipzig 2017–2026: die Entwicklung nach Abzug der Inflation. Datenstand 03.11.2026. https://grundradar.de/recherche/bodenrichtwert-entwicklung/sachsen/leipzig-2017-2026
Kontakt: presse@grundradar.de · Lizenz eigenständiger Grundradar-Grafiken: CC BY 4.0 · Eingangsdaten unter ihren jeweiligen amtlichen Lizenzen

Die Begriffe dieser Studie

Bodenrichtwert
Der durchschnittliche Lagewert für den Boden einer ganzen Zone, den der Gutachterausschuss aus den Kaufpreisen ableitet. Er ist kein Kaufpreis und nicht der Wert eines einzelnen Grundstücks.
Bodenrichtwertzone, kurz Zone
Ein Gebiet, das nach Art und Maß der Nutzung weitgehend übereinstimmt. Innerhalb einer Zone gilt derselbe Bodenrichtwert.
Gutachterausschuss
Das unabhängige Gremium, das die Bodenrichtwerte ermittelt und beschließt. Wie eine einzelne Zone zugeschnitten ist und warum, kann nur seine Geschäftsstelle erläutern.
Stichtag
Der Tag, für den ein Bodenrichtwert gilt. Diese Auswertung vergleicht den 01.01.2017 mit dem 01.01.2026.
Median
Der Wert in der Mitte der nach Größe geordneten Werte. Bei gerader Anzahl ist es der Durchschnitt der beiden mittleren Werte. Gleiche Werte sind möglich. Einzelne extreme Werte beeinflussen den Median meist weniger als den Durchschnitt aller Werte.
nominal und real
Nominal ist die Veränderung, wie sie im Bodenrichtwert steht. Real ist dieselbe Veränderung nach Abzug der Inflation.
Vergleichsgruppe
Die 588 Zonen, die sich über beide Stichtage verfolgen lassen. Nur für sie lässt sich überhaupt eine Veränderung je Zone messen.
Abdeckung
Der Anteil der Zonen eines Stichtags, der sich bis zum zweiten Stichtag verfolgen lässt. Für den Vergleich zwischen Kreisen setzen wir mindestens 40,0 Prozent der erfassten Wohnzonen des Anfangsstichtags voraus.
Hauptzeitraum und jüngerer Zeitraum
Die beiden Vergleiche dieser Studie: 2017 bis 2026, 2022 bis 2026. Jeder verwendet seine eigenen Zonen, deshalb rechnen wir sie nicht ineinander um.