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Pressebereich · Datenstudie

Bodenrichtwerte im Landkreis Leipzig 2017–⁠2026: nominal +53,8 %, nach Abzug der Inflation +19,1 %

Seit 2022 sind die Werte zwar nominal unverändert geblieben, nach Abzug der Inflation haben sie allerdings 14,3 Prozent verloren.

Text, Zahlen und Grafiken sind zur redaktionellen Verwendung freigegeben. Alle Angaben stammen aus derselben Berechnung wie die Studie.

588 vergleichbare Wohnzonen·2017–2026·Datenstand 03.11.2026·presse@grundradar.de
2017–2026 nominal+53,8 %Median aus 588 Zonen
2017–2026 nach Abzug der Inflation+19,1 %nach Verbraucherpreisindex
2022–2026 nach Abzug der Inflation-14,3 %jüngerer Zeitraum

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Gemeinden nominal und real

Landkreis Leipzig: Nach Abzug der Inflation reichen die Gemeindewerte von +120,3 % in Rötha bis -22,6 % in Otterwisch

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Verlauf seit 2017

Landkreis Leipzig: Von 2017 bis 2026 stieg der nominale Index der Wohn-Bodenrichtwerte um 53,8 Prozent. Die Verbraucherpreise stiegen um 29,1 Prozent

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Zwei Vergleichszeiträume

Landkreis Leipzig: Nach Abzug der Inflation stiegen die Werte seit 2017 um 19,1 %, seit 2022 fielen sie um 14,3 %

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Karte der realen Veränderung

Landkreis Leipzig: Nach Abzug der Inflation liegen 6 der 30 Gemeinden unter null, die Werte reichen von -22,6 % bis +120,3 %

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Vergleich mit den Nachbarn

Landkreis Leipzig: Die 3 vergleichbaren Nachbarn reichen von +31,7 bis +150,0 Prozent, der Landkreis Leipzig liegt bei +53,8 Prozent

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Pressemitteilung

Zum Abdruck freigegeben

Zwischen dem 01.01.2017 und dem 01.01.2026 stiegen die Wohn-Bodenrichtwerte der 588 vergleichbaren Bodenrichtwertzonen im Landkreis Leipzig im Median um 53,8 Prozent. Das hat Grundradar aus den amtlichen Werten berechnet. Der Median ist die Mitte der nach Größe geordneten Veränderungen, bei gerader Anzahl der Durchschnitt der beiden mittleren Werte. Nominal bezeichnet die Veränderung ohne Berücksichtigung der Inflation. Real, also nach Abzug der Inflation von 29,1 Prozent, ergibt sich ein Zuwachs von 19,1 Prozent.

Die 588 verglichenen Bodenrichtwertzonen entsprechen 84,1 Prozent der 699 erfassten Wohn-Bodenrichtwertzonen von 2017 und 79,0 Prozent der 744 von 2026. Das Ergebnis beschreibt diesen Teil der erfassten Gebiete. Der Landkreis Leipzig lag in Sachsen auf Rang 6 von 11 vergleichbaren Einheiten. Im Nachbarschaftsvergleich liegt der Landkreis Leipzig auf Rang 3 von 4 Einheiten, den Kreis selbst eingerechnet. Unter den 3 vergleichbaren Nachbareinheiten liegen 2 nominal höher und liegt eine nominal niedriger.

Nominal stiegen die Werte in 555 Bodenrichtwertzonen, in 0 Bodenrichtwertzonen sanken sie. In 33 Bodenrichtwertzonen blieben sie unverändert. 451 Zonen lagen über der Inflation, 137 Zonen blieben hinter der Inflation zurück.

Die reale Zahl ist keine Differenz der beiden Prozentwerte. Ein beispielhafter Bodenrichtwert von 100 Euro je Quadratmeter im Jahr 2017 entspräche bei dieser Veränderung im Jahr 2026 nominal 153,8 Euro je Quadratmeter. Gleichzeitig kostet alles, was 2017 100 Euro gekostet hat, im Jahr 2026 bereits 129,1 Euro. Diese beiden Beträge werden nicht voneinander abgezogen, sondern durcheinander geteilt. 153,8 geteilt durch 129,1 ergibt einen realen Zuwachs von 19,1 Prozent.

In 30 Gemeinden reicht die reale Veränderung von +120,3 Prozent in Rötha bis -22,6 Prozent in Otterwisch. Der Wert für Rötha beruht auf 13 vergleichbaren Bodenrichtwertzonen und damit auf einer kleinen Fallzahl. Der Wert für Otterwisch beruht auf 1 vergleichbarer Bodenrichtwertzone und damit auf einer kleinen Fallzahl. 6 Gemeinden blieben hinter der Inflation zurück.

Im jüngeren Zeitraum 2022 bis 2026 lag der Median der nominalen Wohnzonenveränderungen bei null. Dieser Zeitraum umfasst 645 Zonen. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 14,3 Prozent, und 552 Zonen blieben hinter der Inflation zurück. Der reale Index erreichte seinen Höchststand 2022 bei 135,6 und liegt seither darunter.

Für diesen Datenstand liegt keine Aufteilung nach amtlichen Quellenklassen vor.

Textbausteine zum Übernehmen

Die Bausteine stehen für sich und nennen ihren Zeitraum, sodass sie ohne den umgebenden Text abgedruckt werden können.

Quellenangabe
Grundradar (2026): Amtliche Wohn-Bodenrichtwerte im Landkreis Leipzig 2017–2026: die Entwicklung nach Abzug der Inflation. Datenstand 03.11.2026. https://grundradar.de/recherche/bodenrichtwert-entwicklung/sachsen/leipzig-2017-2026

Gemeindeabsätze

Der jeweilige Absatz nennt die eigene Gemeinde, die Stichtage und die Zahl der verglichenen Zonen. Absätze mit kleiner Fallzahl sind sichtbar gekennzeichnet.

GemeindeabsatzBad Lausick
Grundradar berechnet für Bad Lausick zwischen 01.01.2017 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +20,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 7,1 Prozent. Die Berechnung umfasst 24 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt.
Kleine Fallzahl · 10 ZonenBelgershain
Grundradar berechnet für Belgershain zwischen 01.01.2017 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +49,7 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 15,9 Prozent. Die Berechnung umfasst 10 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
GemeindeabsatzBennewitz
Grundradar berechnet für Bennewitz zwischen 01.01.2017 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +100,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 54,9 Prozent. Die Berechnung umfasst 23 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt.
Kleine Fallzahl · 15 ZonenBöhlen
Grundradar berechnet für Böhlen zwischen 01.01.2017 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +122,2 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 72,1 Prozent. Die Berechnung umfasst 15 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
GemeindeabsatzBorna
Grundradar berechnet für Borna zwischen 01.01.2017 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +36,4 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 5,6 Prozent. Die Berechnung umfasst 43 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt.
Kleine Fallzahl · 19 ZonenBorsdorf
Grundradar berechnet für Borsdorf zwischen 01.01.2017 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +100,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 54,9 Prozent. Die Berechnung umfasst 19 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
GemeindeabsatzBrandis
Grundradar berechnet für Brandis zwischen 01.01.2017 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +80,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 39,4 Prozent. Die Berechnung umfasst 22 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt.
Kleine Fallzahl · 12 ZonenColditz
Grundradar berechnet für Colditz zwischen 01.01.2017 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +23,6 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 4,3 Prozent. Die Berechnung umfasst 12 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 5 ZonenElstertrebnitz
Grundradar berechnet für Elstertrebnitz zwischen 01.01.2017 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +75,6 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 36,0 Prozent. Die Berechnung umfasst 5 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
GemeindeabsatzFrohburg
Grundradar berechnet für Frohburg zwischen 01.01.2017 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +48,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 14,6 Prozent. Die Berechnung umfasst 27 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt.
Kleine Fallzahl · 17 ZonenGeithain
Grundradar berechnet für Geithain zwischen 01.01.2017 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +29,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 0,1 Prozent. Die Berechnung umfasst 17 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
GemeindeabsatzGrimma
Grundradar berechnet für Grimma zwischen 01.01.2017 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +50,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 16,2 Prozent. Die Berechnung umfasst 56 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt.
GemeindeabsatzGroitzsch
Grundradar berechnet für Groitzsch zwischen 01.01.2017 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +32,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 2,2 Prozent. Die Berechnung umfasst 22 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt.
Kleine Fallzahl · 16 ZonenGroßpösna
Grundradar berechnet für Großpösna zwischen 01.01.2017 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +80,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 39,4 Prozent. Die Berechnung umfasst 16 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 13 ZonenKitzscher
Grundradar berechnet für Kitzscher zwischen 01.01.2017 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +33,3 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 3,3 Prozent. Die Berechnung umfasst 13 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 18 ZonenLossatal
Grundradar berechnet für Lossatal zwischen 01.01.2017 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +49,1 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 15,5 Prozent. Die Berechnung umfasst 18 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
GemeindeabsatzMachern
Grundradar berechnet für Machern zwischen 01.01.2017 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +100,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 54,9 Prozent. Die Berechnung umfasst 23 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt.
GemeindeabsatzMarkkleeberg
Grundradar berechnet für Markkleeberg zwischen 01.01.2017 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +45,5 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 12,7 Prozent. Die Berechnung umfasst 44 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt.
GemeindeabsatzMarkranstädt
Grundradar berechnet für Markranstädt zwischen 01.01.2017 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +86,7 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 44,6 Prozent. Die Berechnung umfasst 27 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt.
GemeindeabsatzNaunhof
Grundradar berechnet für Naunhof zwischen 01.01.2017 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +50,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 16,2 Prozent. Die Berechnung umfasst 23 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt.
Kleine Fallzahl · 14 ZonenNeukieritzsch
Grundradar berechnet für Neukieritzsch zwischen 01.01.2017 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +50,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 16,2 Prozent. Die Berechnung umfasst 14 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 1 ZoneOtterwisch
Grundradar berechnet für Otterwisch zwischen 01.01.2017 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von 0,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 22,6 Prozent. Die Berechnung umfasst 1 vergleichbare Bodenrichtwertzone. Die Zone wird an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 14 ZonenParthenstein
Grundradar berechnet für Parthenstein zwischen 01.01.2017 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +48,1 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 14,7 Prozent. Die Berechnung umfasst 14 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 16 ZonenPegau
Grundradar berechnet für Pegau zwischen 01.01.2017 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +51,6 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 17,4 Prozent. Die Berechnung umfasst 16 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 5 ZonenRegis-Breitingen
Grundradar berechnet für Regis-Breitingen zwischen 01.01.2017 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +25,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 3,2 Prozent. Die Berechnung umfasst 5 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 13 ZonenRötha
Grundradar berechnet für Rötha zwischen 01.01.2017 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +184,5 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 120,3 Prozent. Die Berechnung umfasst 13 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 8 ZonenThallwitz
Grundradar berechnet für Thallwitz zwischen 01.01.2017 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +100,4 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 55,2 Prozent. Die Berechnung umfasst 8 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 10 ZonenTrebsen/Mulde
Grundradar berechnet für Trebsen/Mulde zwischen 01.01.2017 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +50,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 16,2 Prozent. Die Berechnung umfasst 10 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
GemeindeabsatzWurzen
Grundradar berechnet für Wurzen zwischen 01.01.2017 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +28,6 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 0,4 Prozent. Die Berechnung umfasst 33 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt.
Kleine Fallzahl · 15 ZonenZwenkau
Grundradar berechnet für Zwenkau zwischen 01.01.2017 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +100,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 54,9 Prozent. Die Berechnung umfasst 15 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.

Fragen an Ihren Gutachterausschuss

Die ausgewerteten Werte hat der für den Landkreis Leipzig zuständige Gutachterausschuss für Grundstückswerte ermittelt und beschlossen. Zuschnitt, Begründung und Beschlusslage einzelner Bodenrichtwertzonen kann allein seine Geschäftsstelle erläutern; Grundradar wertet die veröffentlichten Werte aus und spricht nicht für den Ausschuss. Die Antworten kennt deshalb nur der Ausschuss; die Zahlen, auf die sich die folgenden Fragen stützen, stehen in der Studie. Die drei Fragen sind ein Anstoß für die lokale Einordnung.

  1. Warum blieben Bad Lausick, Colditz, Geithain, Otterwisch, Regis-Breitingen und Wurzen hinter der Inflation zurück?Ausgangspunkt: Gemeindetabelle, reale Veränderung
  2. Warum lag der Landkreis Leipzig auf Rang 6 von 11 in Sachsen?Ausgangspunkt: Vergleich der geeigneten Kreise und kreisfreie Städte in Sachsen
  3. Der Median der vergleichbaren Wohn-Bodenrichtwertzonen stieg von 45,0 €/m² (01.01.2017) auf 75,0 €/m² (01.01.2026). Was hat diesen Anstieg getragen?Ausgangspunkt: Preisniveau der Vergleichsgruppe an beiden Stichtagen

Daten und Dokumente

Methodischer Hinweis

  • Stichtage und Quellen. Die Angaben beziehen sich auf die Stichtage 01.01.2017 und 01.01.2026. Datenstand der Auswertung ist der 03.11.2026. Quelle der Wohn-Bodenrichtwerte ist BORIS Sachsen über Geoportal Sachsen. Der Verbraucherpreisindex stammt vom Statistischen Bundesamt (Destatis).
  • Welche Zonen in die Auswertung kommen. In die Auswertung kommen nur positive Wohn-Bodenrichtwerte, die an beiden Stichtagen dieselbe Nummer des Gutachterausschusses tragen. Die beiden Zeiträume haben jeweils ihre eigenen Zonen. Ergebnisse der Zeiträume rechnen wir nicht ineinander um.
  • Wie der Prozentwert entsteht. Der Prozentwert ist der Median der einzelnen Zonenveränderungen. Nominale und inflationsbereinigte Veränderungen werden je Zone vor der Medianbildung berechnet. Für die Inflationsbereinigung verwenden wir die nationalen Verbraucherpreisindex-Januarwerte, weil sie über alle Jahre gleich erhoben werden und keine regionalen Brüche enthalten.
  • Was ein Bodenrichtwert ist. Ein Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert für den Boden, den der Gutachterausschuss aus der Kaufpreissammlung ableitet (§ 196 Abs. 1 BauGB). Er gilt jeweils für eine ganze Bodenrichtwertzone, kurz Zone: ein Gebiet, das nach Art und Maß der Nutzung weitgehend übereinstimmt. Angegeben wird er je Quadratmeter eines gedachten, unbebauten Grundstücks, dessen Merkmale mit den in der Zone vorherrschenden weitgehend übereinstimmen (§ 13 ImmoWertV). Er ist weder ein Kaufpreis noch der Verkehrswert eines einzelnen Grundstücks.
  • Kleine Fallzahlen. Gemeindeauswertungen mit weniger als 20 vergleichbaren Zonen kennzeichnen wir als kleine Fallzahl. Diese Kennzeichnung betrifft die einzelne Gemeindeauswertung. Die Mindestzahl von 20 Zonen ist das Veröffentlichungs- und Vergleichskriterium für den Kreis. So erhält eine Zahl mit wenigen Zonen nicht dieselbe Aussagekraft wie eine breit getragene Gemeindeauswertung.
  • Was die Hauptkennzahl misst. Die Hauptkennzahl der Studie beschreibt die vergleichbaren Zonen: 588 Wohn-Bodenrichtwertzonen, die an beiden Stichtagen dieselbe Nummer des Gutachterausschusses tragen. Nur für diese Grundgesamtheit lässt sich überhaupt eine Veränderung je Zone messen.
  • Was die Tabelle „Alle Wohnzonen je Stichtag“ zeigt. Die Tabelle „Alle Wohnzonen je Stichtag“ bezieht die zum jeweiligen Stichtag vorhandenen geeigneten Wohn-Bodenrichtwertzonen ein. Sie beantwortet damit, wie hoch der Median aller Zonen zum jeweiligen Stichtag lag. Die beiden Stichtagsmedianwerte dieser Tabelle ergeben ins Verhältnis gesetzt nicht die Hauptkennzahl: Jeder Stichtag umfasst andere Zonen, während die Hauptkennzahl aus der Veränderung jeder einzelnen Zone entsteht.
  • Vergleichszeitraum. Alle Prozentangaben nennen ihren Vergleichszeitraum.
Alle geeigneten Wohn-Bodenrichtwertzonen je Stichtag.
StichtagMedianVorhandene Zonen
01.01.201745,0 €/m²699
01.01.201955,0 €/m²695
01.01.202160,0 €/m²695
01.01.202275,0 €/m²700
01.01.202675,0 €/m²744

Die nächste Aktualisierung folgt zum Stichtag 01.01.2030.

Bodenrichtwert-Übersicht mit der Bestandstabelle „Alle Zonen“ öffnen

Rechte, Hinweise und Kontakt

Nutzungsrechte. Die Grafiken und Karten von Grundradar sind honorarfrei unter CC BY 4.0 nutzbar, mit der Quellenangabe „Grundradar, grundradar.de“. Für die amtlichen Bodenrichtwerte gilt folgende Nutzungsregel: Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0. Rechte der amtlichen Eingangsdaten bleiben unberührt.
Namensnennungen der Datenquellen. BORIS Sachsen · Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 · Landesamt für Geobasisinformation Sachsen (GeoSN), dl-de/by-2-0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0), Bodenrichtwerte der Gutachterausschüsse in Sachsen, Daten bearbeitet · © Statistisches Bundesamt (Destatis), Verbraucherpreisindex · © BKG (2025) dl-de/by-2-0.
Rückfragen und Korrekturen. Auf Anfrage stellen wir Zahlen für einzelne Gemeinden Ihres Verbreitungsgebiets bereit. Nennen Sie uns dazu bitte die betroffene Abbildung und Ihre Quelle.
Pressekontaktpresse@grundradar.deLukas Brunner. Presseanfragen beantworten wir werktags innerhalb von 24 Stunden.Studie öffnen

Über Grundradar

Grundradar (grundradar.de) führt amtliche Daten zu Grundstücken zusammen: Bodenrichtwerte, Grundsteuer-Hebesätze sowie Risikodaten zu Hochwasser, Starkregen und Altlasten. Die Angaben stammen aus offiziellen Quellen von Bund und Ländern und werden zu einer einzigen Auskunft pro Adresse gebündelt. Jeder Wert nennt Quelle und Stichtag.

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