Das Wichtigste im Überblick
Die reale Zahl ist keine Differenz der beiden Prozentwerte. Ein beispielhafter Bodenrichtwert von 100 Euro je Quadratmeter im Jahr 2019 entspräche bei dieser Veränderung im Jahr 2026 nominal 142,9 Euro je Quadratmeter. Gleichzeitig kostet alles, was 2019 100 Euro gekostet hat, im Jahr 2026 bereits 125,7 Euro. Diese beiden Beträge werden nicht voneinander abgezogen, sondern durcheinander geteilt. 142,9 geteilt durch 125,7 ergibt einen realen Zuwachs von 13,7 Prozent.
Unter den 12 Kreisen und kreisfreien Städten in Sachsen-Anhalt, für die dieselbe Rechnung möglich ist, liegt der Landkreis Mansfeld-Südharz auf Rang 5.
Die Obergrenze des schwächsten Zehntels der nominalen Wohnzonenveränderungen liegt bei 21,8 Prozent. Die Untergrenze des stärksten Zehntels liegt bei 75,0 Prozent. Einzelne Veränderungen können unter dem ersten oder über dem zweiten Grenzwert liegen. Die Inflation ist in diesen Zahlen nicht abgezogen.
Im jüngeren Zeitraum 2022 bis 2026 beträgt die nominale Veränderung 11,1 Prozent, nach Abzug der Inflation sind es -4,8 Prozent. Über diese vier Jahre verlief die reale Entwicklung damit in die andere Richtung als über den Hauptzeitraum 2019 bis 2026.
Landkreis Mansfeld-Südharz: Von 2017 bis 2026 stieg der nominale Index der Wohn-Bodenrichtwerte um 50,0 Prozent. Die Verbraucherpreise stiegen um 29,1 Prozent
Datentabelle zu dieser Abbildung
| Jahr | Nominal | Real | Verbraucherpreise |
|---|---|---|---|
| 2017 | 100 | 100 | 100 |
| 2019 | 100 | 97,3 | 102,7 |
| 2021 | 120 | 113 | 106,2 |
| 2022 | 133,3 | 120,5 | 110,6 |
| 2024 | 142,9 | 115,5 | 123,7 |
| 2026 | 150 | 116,2 | 129,1 |
Nominal und nach Abzug der Inflation: Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte im Landkreis Mansfeld-Südharz zwischen 2019 und 2026
Landkreis Mansfeld-Südharz: Nach Abzug der Inflation stiegen die Werte seit 2019 um 13,7 % und seit 2017 um 16,2 %, seit 2022 fielen sie um 4,8 %
Datentabelle zu dieser Abbildung
| Zeitraum | Zonen | Nominal | Real | Inflation |
|---|---|---|---|---|
| 2019–2026 | 179 | +42,9 % | +13,7 % | +25,7 % |
| 2022–2026 | 215 | +11,1 % | -4,8 % | +16,7 % |
| 2017–2026 | 171 | +50,0 % | +16,2 % | +29,1 % |
Ausgewertet werden ausschließlich Wohnzonen: Flächen, die der Gutachterausschuss als Wohnbaufläche führt. Acker- und Waldflächen, Gewerbe- und Sonderflächen bleiben in jeder Zahl dieser Studie außen vor.
Ein Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert für eine ganze Bodenrichtwertzone, kurz Zone, den der Gutachterausschuss aus der Kaufpreissammlung ableitet (§ 196 Abs. 1 BauGB). Er ist weder ein Kaufpreis noch der Verkehrswert eines einzelnen Grundstücks. Wofür er im Einzelnen gilt und wofür nicht, steht in der Methodik dieser Studienreihe. Wie die Kennzahl daraus berechnet wird, steht im Abschnitt Methodik am Ende dieser Seite.
Zur Einordnung des Preisniveaus: Der Median der 179 ausgewerteten Zonen lag 2019 bei 25,0 €/m² und 2026 bei 35,0 €/m². Ihr prozentualer Unterschied ist eine andere Kennzahl als der Median der einzelnen Veränderungen. Was ein bestimmtes Grundstück kostet, lässt sich daraus nicht ableiten.
Zum Lesen der Grafik
- Der reale Index erreichte seinen Höchststand 2022 bei 120,5. Seither liegt er darunter: Nominal stiegen die Werte nur von 133,3 auf 150,0, während die Verbraucherpreise um 16,7 Prozent zulegten.
- Für 2019 ist der nominale Index auf eine Nachkommastelle genauso hoch wie beim jeweils vorherigen beobachteten Datenstand. Einzelne Bodenrichtwerte können sich trotzdem verändert haben. Aus dem Index folgt keine Aussage über Beschlüsse des Gutachterausschusses.
- Für 2018, 2020, 2023 und 2025 enthält der ausgewertete Datenauszug keine Wohn-Bodenrichtwerte. Die Linie verbindet die vorhandenen Datenstände über diese Jahre hinweg. Für die Zwischenzeit liegt damit keine Beobachtung vor.
Die Gemeindewerte im Landkreis Mansfeld-Südharz reichen 2019 bis 2026 nach Abzug der Inflation von -0,5 % bis +74,0 %, nur in Blankenheim schwächer als die Inflation
Landkreis Mansfeld-Südharz: Nach Abzug der Inflation reichen die Gemeindewerte von +74,0 % in Hergisdorf bis -0,5 % in Blankenheim
Datentabelle zu dieser Abbildung
| Gemeinde | Zonen | Nominal | Real |
|---|---|---|---|
| Hergisdorf | 1 | +118,8 % | +74,0 % |
| Brücken-Hackpfüffel | 1 | +75,0 % | +39,2 % |
| Helbra | 5 | +75,0 % | +39,2 % |
| Benndorf | 2 | +68,8 % | +34,3 % |
| Eisleben | 25 | +60,0 % | +27,3 % |
| Seegebiet Mansfelder Land | 16 | +52,8 % | +21,6 % |
| Gerbstedt | 9 | +50,0 % | +19,3 % |
| Wallhausen | 2 | +48,6 % | +18,2 % |
| Allstedt | 10 | +45,0 % | +15,4 % |
| Edersleben | 2 | +43,8 % | +14,4 % |
| Klostermansfeld | 1 | +42,9 % | +13,7 % |
| Mansfeld | 7 | +42,9 % | +13,7 % |
| Hettstedt | 23 | +40,0 % | +11,4 % |
| Südharz | 13 | +40,0 % | +11,4 % |
| Arnstein | 11 | +37,5 % | +9,4 % |
| Sangerhausen | 36 | +37,5 % | +9,4 % |
| Wimmelburg | 2 | +37,5 % | +9,4 % |
| Berga | 2 | +37,1 % | +9,1 % |
| Kelbra (Kyffhäuser) | 7 | +31,6 % | +4,7 % |
| Ahlsdorf | 1 | +29,6 % | +3,1 % |
| Blankenheim | 3 | +25,0 % | -0,5 % |
Die Rangfolge zeigt, wie weit die Gemeindewerte auseinanderliegen, aber nicht, ob die stärkeren und die schwächeren jeweils benachbart sind. Die Karte trägt dieselben Gemeindewerte räumlich auf.
Landkreis Mansfeld-Südharz: Nach Abzug der Inflation liegt nur Blankenheim unter null; die übrigen Gemeinden reichen von +3,1 % bis +74,0 %
Datentabelle zu dieser Abbildung
| Gemeinde | Gemeindeschlüssel | Real |
|---|---|---|
| Hergisdorf | 15087210 | +74,0 % |
| Brücken-Hackpfüffel | 15087101 | +39,2 % |
| Helbra | 15087205 | +39,2 % |
| Benndorf | 15087045 | +34,3 % |
| Eisleben | 15087130 | +27,3 % |
| Seegebiet Mansfelder Land | 15087386 | +21,6 % |
| Gerbstedt | 15087165 | +19,3 % |
| Wallhausen | 15087440 | +18,2 % |
| Allstedt | 15087015 | +15,4 % |
| Edersleben | 15087125 | +14,4 % |
| Klostermansfeld | 15087260 | +13,7 % |
| Mansfeld | 15087275 | +13,7 % |
| Hettstedt | 15087220 | +11,4 % |
| Südharz | 15087412 | +11,4 % |
| Arnstein | 15087031 | +9,4 % |
| Sangerhausen | 15087370 | +9,4 % |
| Wimmelburg | 15087470 | +9,4 % |
| Berga | 15087055 | +9,1 % |
| Kelbra (Kyffhäuser) | 15087250 | +4,7 % |
| Ahlsdorf | 15087010 | +3,1 % |
| Blankenheim | 15087070 | -0,5 % |
Den höchsten realen Wert weist Hergisdorf mit +74,0 % aus, den niedrigsten Blankenheim mit -0,5 %. Nur dort blieb der Median hinter der Inflation zurück.
Kleine Fallzahl. Ahlsdorf (1 Bodenrichtwertzone), Allstedt (10 Bodenrichtwertzonen), Arnstein (11 Bodenrichtwertzonen), Benndorf (2 Bodenrichtwertzonen), Berga (2 Bodenrichtwertzonen) und 13 weitere Gemeinden liegen jeweils unter der Schwelle von 20 vergleichbaren Zonen.
Wie genau sind die Gemeindewerte?
Die Gemeindewerte sind Mediane aus 1 bis 36 Zonen. Daraus folgt:
- Die Mediane beschreiben die erfassten Bodenrichtwertzonen. Bei kleinen Fallzahlen können einzelne Zonen den Gemeindewert deutlich verändern.
- Die zugeordneten Zonen sind keine Zufallsstichprobe. Wie sich fehlende Zonen auf den Gemeindewert auswirken würden, lässt sich daraus nicht bestimmen.
Nachbarn und Landesvergleich: der Landkreis Mansfeld-Südharz 2019 bis 2026
Landkreis Mansfeld-Südharz: Die 3 vergleichbaren Nachbarn reichen von +25,0 bis +45,5 Prozent, der Landkreis Mansfeld-Südharz liegt bei +42,9 Prozent
Datentabelle zu dieser Abbildung
| Kreis oder kreisfreie Stadt | Zonen | Nominal |
|---|---|---|
| Landkreis Harz | 227 | +45,5 % |
| Landkreis Mansfeld-Südharz | 179 | +42,9 % |
| Saalekreis | 289 | +41,7 % |
| Salzlandkreis | 254 | +25,0 % |
An den Landkreis Mansfeld-Südharz grenzen 5 Kreise und kreisfreie Städte, doch nur 3 davon erfüllen die Vergleichskriterien. Darunter ist keine kreisfreie Stadt.
- Gebiete, die sich nur in einem einzigen Punkt berühren, zählen nicht als Nachbarn. Für die angrenzenden Gebiete Landkreis Nordhausen und Kyffhäuserkreis enthält die verwendete Vergleichsdatei keine Einordnung. Für diese Gebiete lässt sich aus der Datei kein Ausschlussgrund ableiten.
- Mit +42,9 % liegt der Landkreis Mansfeld-Südharz über der Entwicklung im Saalekreis und im Salzlandkreis, aber unter der Entwicklung aller übrigen Nachbarn.
- Sachsen-Anhalt hat 14 Kreise und kreisfreie Städte; für 12 davon liegen vergleichbare Daten vor. Unter diesen liegt der Landkreis Mansfeld-Südharz auf Rang 5. Der Median dieser 12 Einheiten beträgt +41,5 % und liegt damit 1,4 Prozentpunkte niedriger.
- Die Rangfolge ordnet die berechneten Mediane der erfassten Wohn-Bodenrichtwertzonen. Sie ist kein Nachweis statistisch gesicherter Unterschiede und sagt nicht, ob dieselbe Reihenfolge bei vollständig erfassten Zonen bestehen bliebe.
- Den höchsten nominalen Median der Wohnzonenveränderungen unter den vergleichbaren Nachbarn von 2019 bis 2026 weist Landkreis Harz mit +45,5 % aus. Die Berechnung beruht auf 227 vergleichbaren Bodenrichtwertzonen. Der ausgewiesene Anteil von 68,4 Prozent beschreibt die erfassten Zonen, nicht die Kreisfläche oder eine repräsentative Stichprobe.
- Ein Bundeswert wird daraus nicht abgeleitet, weil nicht alle Länder vergleichbare offene Jahrgänge bereitstellen.
Was diese Auswertung im Landkreis Mansfeld-Südharz nicht zeigt
Ein Bodenrichtwert gilt für eine ganze Zone und ersetzt keine Wertermittlung für ein einzelnes Grundstück. Er bezieht sich auf ein gedachtes, unbebautes Bodenrichtwertgrundstück mit den für die Zone typischen Merkmalen.
Für die Abgrenzung der Zone gilt eine gesetzliche Vorgabe: Lagebedingte Wertunterschiede zum Bodenrichtwertgrundstück dürfen grundsätzlich nicht mehr als 30 Prozent betragen (§ 15 Abs. 1 Satz 2 ImmoWertV). Das betrifft die Grundstücke, für die der Bodenrichtwert gelten soll. Verglichen wird jeweils mit dem gedachten Grundstück, nicht zwischen zwei beliebigen Grundstücken der Zone. Zwischen diesen kann der Unterschied größer sein.
Abweichende Merkmale einzelner Grundstücke bleiben bei der Abgrenzung außer Betracht (§ 15 Abs. 1 Satz 3 ImmoWertV). Aus der Vorgabe folgt deshalb keine Obergrenze dafür, wie weit der Wert eines bestimmten Grundstücks vom Bodenrichtwert abweichen darf.
Für einzelne Grundstücke oder Grundstücksteile mit abweichender Nutzung oder Qualität gilt der Bodenrichtwert auch innerhalb der Zone nicht. Dazu zählen etwa Grün-, Wald-, Wasser-, Verkehrs- und Gemeinbedarfsflächen (§ 15 Abs. 2 ImmoWertV).
Den Zustand der Gebäude bildet der Bodenrichtwert nicht ab, weil er sich auf ein unbebautes Grundstück bezieht (§ 13 Abs. 2 ImmoWertV). Privatrechtliche, öffentlich-rechtliche und tatsächliche Besonderheiten einzelner Grundstücke gehören nicht zu den Merkmalen des gedachten Grundstücks (§ 16 Abs. 1 ImmoWertV). Grundstücksgröße und Grundstückstiefe sind dagegen darzustellen, soweit sie den Wert beeinflussen (§ 16 Abs. 2 Satz 2 ImmoWertV).
Für welche Flächen innerhalb einer Zone er ausdrücklich nicht gilt, steht in der Methodik dieser Studienreihe.- Die Studie wertet von den Gutachterausschüssen ermittelte und beschlossene Bodenrichtwerte aus, keine einzelnen Kaufverträge. Deshalb kann sie nicht feststellen, welche Verkäufe oder welche Entscheidungen der Gutachterausschüsse eine Veränderung ausgelöst haben. Auch Inflation, Zinsen, Baulandangebot, Nachfrage und lokale Planung werden nicht als Ursachen getrennt.
- Wir bilden den Median über alle eingeschlossenen Zonen; jede Zone zählt dabei gleich viel. Große und kleine Zonen sowie Zonen mit vielen oder wenigen Grundstücken erhalten dasselbe Gewicht. Die Überprüfung auf Gemeindeebene verändert diese Gewichtung, bestätigt aber nur die Größenordnung des Ergebnisses.
- Die Auswertung umfasst 21 der 22 Gemeinden des Kreises. Die folgenden Angaben betreffen ausschließlich die als Wohnbauland ausgewählten Werte im untersuchten Datenauszug für 2019 bis 2026.
- Bornstedt: Im Datenauszug sind für die untersuchten Jahre keine als Wohnbauland ausgewählten Bodenrichtwerte enthalten.
- Von den 2019 veröffentlichten Wohnzonen des Kreises lassen sich 79,2 Prozent bis zum Endstichtag weiterverfolgen. Die Auswertung beruht auf diesem Teil; für die übrigen Zonen fehlt an einem der beiden Stichtage die Entsprechung.
- Der Vergleich mit anderen Kreisen ist auf 2019 und 2026 sowie kompatible Datenbestände beschränkt. Die 12 geeigneten Einheiten aus Sachsen-Anhalt bilden daher keine vollständige Bundesstichprobe.
Methodik, Quellen und Presse
Methodik, Quellen und Presse
Welche Zonen als Wohnzonen gelten
Die Länder benennen die Nutzung einer Bodenrichtwertzone unterschiedlich. Vor der Auswertung ordnen wir diese Angaben zehn einheitlichen Klassen zu und schließen davon allein die Nutzung „wohnen“ ein, also die Zonen, deren amtliche Art der Nutzung dem Wohnen zugeordnet ist. Der veröffentlichte Methodik-Datensatz enthält Ergebnisse und Quellenangaben. Eine vollständige Zuordnung aller amtlichen Nutzungsangaben zu diesen Klassen enthält er nicht.
- Entwicklungszustand: nicht berücksichtigt
- Diese Auswertung berücksichtigt den Entwicklungszustand nicht. Sie kann deshalb nicht unterscheiden, ob eine dem Wohnen zugeordnete Zone baureifes Land, Rohbauland oder Bauerwartungsland ist. Welche vier Entwicklungszustände § 3 ImmoWertV unterscheidet und was § 3 Abs. 5 ImmoWertV daneben als sonstige Flächen führt, steht in der Methodik dieser Studienreihe.
- Beitragsrechtlicher Zustand: nicht berücksichtigt
- Für baureifes Land ist er zusätzlich zum Entwicklungszustand und zur Art der Nutzung darzustellen (§ 16 Abs. 2 ImmoWertV). Diese Auswertung berücksichtigt ihn nicht. Ob die genannten Werte erschließungsbeitragsfrei oder -pflichtig gelten, weisen wir deshalb nicht aus.
- Wo wir den Entwicklungszustand berücksichtigen
- Dort prüfen wir ihn vor der Art der Nutzung, und Bauerwartungs- sowie Rohbauland bleiben außen vor.
Auswahl
Ausgangsbestand ist der aus den amtlichen Jahrgängen aufgebaute BORIS-Sachsen-Anhalt-Datenbestand. Im Reproduktionsdatensatz trägt er den Namen public.bodenrichtwerte_de. Eingeschlossen wird eine Zone, wenn sie alle vier Bedingungen erfüllt:
- Jahrgang zwischen 2017 und 2026
- Kreis-Code 15087
- auf „wohnen“ vereinheitlichte Art der Nutzung
- positiver Bodenrichtwert
- Geeignete Zonen 2019
- 226
- Geeignete Zonen 2026
- 232
- Davon vergleichbar
- 179 Zonen, die an beiden Stichtagen dieselbe Nummer tragen
- Abdeckung
- 79,2 Prozent bezogen auf 2019, 77,2 Prozent bezogen auf 2026
- Veröffentlichte Abdeckung
- 77,2 Prozent, der niedrigere der beiden Werte
Hauptkennzahl
- Vergleichsgruppe
- Die 179 Wohnzonen, die 2019 und 2026 dieselbe Nummer tragen. Gemeint ist die Nummer, unter der der Gutachterausschuss die Zone führt, ergänzt um den Gemeinde- und den Gemarkungsschlüssel, damit gleiche Nummern verschiedener Gemeinden nicht verwechselt werden; wir nennen sie im Folgenden die kanonische Zonenkennung.
- Hauptkennzahl
- Der Median der Veränderungen dieser Zonen. Für jede Zone berechnen wir, um wie viel Prozent ihr Bodenrichtwert zwischen 2019 und 2026 gestiegen oder gefallen ist; der mittlere dieser 179 Werte ist die Hauptkennzahl. Die Veränderungen werden der Größe nach geordnet. Bei gerader Anzahl verwenden wir den Durchschnitt der beiden mittleren Werte. Mehrere Zonen können dieselbe Veränderung aufweisen.
änderung_z = (wert_2026 / wert_2019 - 1) × 100 hauptwert = Median(änderung_z)
Für die Hauptkennzahl vergleichen wir jede einbezogene Bodenrichtwertzone mit ihrem Wert am anderen Stichtag. Aus den prozentualen Veränderungen bilden wir den Median. Jede Bodenrichtwertzone zählt gleich viel, unabhängig von ihrer Fläche und der Zahl ihrer Grundstücke. Ein direkter Vergleich der beiden Preisniveaus würde etwas anderes messen: Zwischen den beiden Stichtagen sind 53 Zonen neu hinzugekommen und 47 weggefallen. Er würde diesen Wechsel mitzählen und damit auch messen, welche Gebiete neu dazugekommen und welche verschwunden sind, statt allein die Wertentwicklung. Das hat drei Folgen:
- Jeder Zeitraum verwendet seine eigenen Zonen.
- Die Ergebnisse der Zeiträume lassen sich nicht ineinander umrechnen.
- Die beiden Medianwerte in Euro je Quadratmeter ergeben nicht die Hauptkennzahl.
Die inflationsbereinigte Veränderung wird ebenfalls für jede Zone vor der Medianbildung berechnet. Wir verwenden die nationalen Verbraucherpreisindex-Januarwerte, weil sie über alle Jahre gleich erhoben werden und keine regionalen Brüche enthalten. Sie sind auf 2020 als Basisjahr mit dem Indexwert 100 bezogen.
Zur Überprüfung berechnen wir zunächst für jede Gemeinde den Median ihrer Zonenveränderungen. Der Median dieser 21 Gemeindewerte beträgt +42,9 % und entspricht damit der über alle Zonen gebildeten Hauptkennzahl von +42,9 %.
Alle Wohnzonen je Stichtag
Die Hauptkennzahl beschreibt die Vergleichsgruppe: nur für sie lässt sich überhaupt eine Veränderung je Zone messen. Diese Tabelle beschreibt einen anderen Bestand: alle geeigneten Wohn-Bodenrichtwertzonen, die zum jeweiligen Stichtag geführt wurden.
| Stichtag | Median | Vorhandene Zonen |
|---|---|---|
| 01.01.2019 | 24,0 €/m² | 226 |
| 01.01.2021 | 28,0 €/m² | 234 |
| 01.01.2022 | 30,0 €/m² | 248 |
| 01.01.2024 | 35,0 €/m² | 234 |
| 01.01.2026 | 35,0 €/m² | 232 |
- Das Preisniveau je Gemeinde nennt die Bodenrichtwert-Übersicht für den Landkreis Mansfeld-Südharz.
- Weil beide Auswertungen andere Zonen umfassen, weicht der Median hier vom Median der Vergleichsgruppe ab: für 2019 nennt diese Tabelle 24,0 €/m² gegenüber 25,0 €/m² in der Vergleichsgruppe.
- Die beiden Stichtagsmedianwerte dieser Tabelle ergeben ins Verhältnis gesetzt nicht die Hauptkennzahl, weil diese aus den Veränderungen jeder einzelnen Zone berechnet wird.
Verteilung der Zonenveränderungen
| Anteil der Zonen | Nominale Veränderung |
|---|---|
| Die schwächsten zehn Prozent bis | +21,8 % |
| Das schwächste Viertel bis | +30,4 % |
| Die Mitte (Median) | +42,9 % |
| Das stärkste Viertel ab | +59,5 % |
| Die stärksten zehn Prozent ab | +75,0 % |
Nominal stiegen die Werte in 177 Bodenrichtwertzonen, in 0 Bodenrichtwertzonen sanken sie. In 2 Bodenrichtwertzonen blieben sie unverändert. 148 Zonen stiegen stärker als die Inflation, 31 schwächer.
Siedlungs- und Dichtekontext
Die Zonen dieser Auswertung lassen sich nicht danach aufteilen, wie der Gutachterausschuss sie amtlich einordnet. Wie weit die Zonen auseinanderliegen, zeigt die Verteilung weiter oben: von +21,8 % im schwächsten bis +75,0 % im stärksten Zehntel.
Über die Veröffentlichung dieser Auswertung entscheidet eine Mindestzahl von 20 vergleichbaren Zonen. Sie beruht auf 179.
Abdeckung und Kontinuität
| Kategorie | Zonen |
|---|---|
| Exakte kanonische Treffer | 179 |
| Stabile amtliche Zonenkennung bei veränderten Teilkennungen | 0 |
| Neue amtliche Zonen | 53 |
| Entfallene amtliche Zonen | 47 |
| Nicht zugeordnete Zonen zwischen 01.01.2019 und 01.01.2026 | 100 |
Ein Fall, in dem die Nummer des Gutachterausschusses gleich blieb, während sich die Zahl der Teilbereiche änderte, trat in dieser Auswertung nicht auf.
Neue oder entfallene Zonen sowie unsichere Ähnlichkeitszuordnungen bleiben außerhalb der Hauptauswertung.
Vergleichskreise
Über die Veröffentlichung einer Kreisauswertung entscheiden diese Schwellen:
- mindestens 20 übereinstimmende Zonen
- Anteil zugeordneter Zonen am Anfangsstichtag mindestens 40,0 Prozent
- mindestens 5 vertretene Gemeinden; für kreisfreie Städte gilt diese Bedingung nicht
Geprüft haben wir die Jahrgänge aus Sachsen-Anhalt; die Kriterien erfüllt haben Einheiten aus Sachsen-Anhalt.
Quellen und Lizenz
- BORIS Sachsen-Anhalt über Geodatenportal Sachsen-Anhalt, Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0.
- Verbraucherpreisindex für Deutschland, Gesamtindex, Januarwerte, Basis 2020 = 100.
- Verwaltungsgebiete 1:250.000, Stand 01.01.2025: Flächen und Nachbarschaften. © BKG (2025), dl-de/by-2-0.
Die eigenständigen Ableitungen und Grafiken von Grundradar stehen unter CC BY 4.0 mit Quellenangabe „Grundradar, grundradar.de“. Rechte und Namensnennungspflichten der amtlichen Eingangsdaten bleiben davon unberührt.
Prüfsummen und Datenstand
Stichtag der ausgewerteten Werte: 01.01.2026. Abgerufen wurden die Daten am 12.10.2026.
Die vollständigen ausgewerteten Recheneingaben stehen im Reproduktionsdatensatz, erzeugt mit Extraktor-Version 11. Er enthält:
- alle jährlichen Zielzeilen dieses Kreises
- die Rohdaten der Randjahre
- Gemeinde- und Nachbarschaftsdaten
- die verwendeten Verbraucherpreisindex-Werte
Die Einordnungszeilen aller Kreise des geprüften Landes stehen als gemeinsame Vergleichsdatei bereit. Maschinenlesbare Kennzahlen, Quellenangaben und Prüfergebnisse stehen im JSON-Download. Die 179 Hauptzeilen mit den Stichtagen 01.01.2019 und 01.01.2026 stehen im CSV-Download.
Prüfsummen (SHA-256)
- Destatis-Arbeitsmappe (Verbraucherpreisindex)
8c728e44fa400d762009fa34507a34e1fee3947641d2579484d7d040763b11f4- Reproduktionsdatensatz dieses Kreises
1412b9c8e879273ea958023760d13d359e87bbf09719f91da0947e4c22c6b0d4- Gemeinsame Vergleichsdatei
c0dc856b0be4c2a79b2bfefaf80d1cd5eabdb9355df4ab1b659a72671cf2aa5d
Honorarfrei unter CC BY 4.0 mit der Quellenangabe „Grundradar, grundradar.de“.
Die Begriffe dieser Studie
- Bodenrichtwert
- Der durchschnittliche Lagewert für den Boden einer ganzen Zone, den der Gutachterausschuss aus den Kaufpreisen ableitet. Er ist kein Kaufpreis und nicht der Wert eines einzelnen Grundstücks.
- Bodenrichtwertzone, kurz Zone
- Ein Gebiet, das nach Art und Maß der Nutzung weitgehend übereinstimmt. Innerhalb einer Zone gilt derselbe Bodenrichtwert.
- Gutachterausschuss
- Das unabhängige Gremium, das die Bodenrichtwerte ermittelt und beschließt. Wie eine einzelne Zone zugeschnitten ist und warum, kann nur seine Geschäftsstelle erläutern.
- Stichtag
- Der Tag, für den ein Bodenrichtwert gilt. Diese Auswertung vergleicht den 01.01.2019 mit dem 01.01.2026.
- Median
- Der Wert in der Mitte der nach Größe geordneten Werte. Bei gerader Anzahl ist es der Durchschnitt der beiden mittleren Werte. Gleiche Werte sind möglich. Einzelne extreme Werte beeinflussen den Median meist weniger als den Durchschnitt aller Werte.
- nominal und real
- Nominal ist die Veränderung, wie sie im Bodenrichtwert steht. Real ist dieselbe Veränderung nach Abzug der Inflation.
- Vergleichsgruppe
- Die 179 Zonen, die sich über beide Stichtage verfolgen lassen. Nur für sie lässt sich überhaupt eine Veränderung je Zone messen.
- Abdeckung
- Der Anteil der Zonen eines Stichtags, der sich bis zum zweiten Stichtag verfolgen lässt. Für den Vergleich zwischen Kreisen setzen wir mindestens 40,0 Prozent der erfassten Wohnzonen des Anfangsstichtags voraus.
- Hauptzeitraum, jüngerer Zeitraum, langer Zeitraum
- Die drei Vergleiche dieser Studie: 2019 bis 2026, 2022 bis 2026, 2017 bis 2026. Jeder verwendet seine eigenen Zonen, deshalb rechnen wir sie nicht ineinander um.