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Datenstudie · Amtliche Bodenrichtwerte · Landkreis Oberspreewald-Lausitz

Amtliche Wohn-Bodenrichtwerte im Landkreis Oberspreewald-Lausitz 2016–2026: die Entwicklung nach Abzug der Inflation

BORIS Brandenburg · 112 vergleichbare Zonen

Zwischen dem 01.01.2016 und dem 01.01.2026 stiegen die Wohn-Bodenrichtwerte der 112 vergleichbaren Bodenrichtwertzonen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz im Median um 32,2 Prozent. Das hat Grundradar aus den amtlichen Werten berechnet. Der Median ist die Mitte der nach Größe geordneten Veränderungen, bei gerader Anzahl der Durchschnitt der beiden mittleren Werte. Nominal bezeichnet die Veränderung ohne Berücksichtigung der Inflation. Real, also nach Abzug der Inflation von 31,2 Prozent, ergibt sich ein Zuwachs von 0,8 Prozent.

20162026 nominal+32,2 %Median aus 112 Zonen
20162026 nach Abzug der Inflation+0,8 %nach Verbraucherpreisindex
20222026 nach Abzug der Inflation-9,2 %jüngerer Zeitraum

Zahlen, Tabellen und Grafiken dieser Auswertung dürfen mit der Quellenangabe „Grundradar, grundradar.de“ zitiert und abgedruckt werden. Druckfähige Dateien, die Pressemitteilung und die Namensnennungen der amtlichen Eingangsdaten stehen im Pressebereich.

Das Wichtigste im Überblick

  • Die reale Zahl ist keine Differenz der beiden Prozentwerte, sondern ihr Verhältnis: Die Werte werden nicht voneinander abgezogen, sondern durcheinander geteilt. Ein beispielhafter Bodenrichtwert von 100 Euro je Quadratmeter im Jahr 2016 entspräche bei dieser Veränderung im Jahr 2026 nominal 132,2 Euro je Quadratmeter. Gleichzeitig kostet alles, was 2016 100 Euro gekostet hat, im Jahr 2026 bereits 131,2 Euro. 132,2 geteilt durch 131,2 ergibt einen realen Zuwachs von 0,8 Prozent.

  • Unter den 16 Kreisen und kreisfreien Städten in Brandenburg, für die dieselbe Rechnung möglich ist, liegt der Landkreis Oberspreewald-Lausitz auf Rang 12.

  • Die Obergrenze des schwächsten Zehntels der nominalen Wohnzonenveränderungen liegt bei 4,3 Prozent. Die Untergrenze des stärksten Zehntels liegt bei 89,8 Prozent. Einzelne Veränderungen können unter dem ersten oder über dem zweiten Grenzwert liegen. Die Inflation ist in diesen Zahlen nicht abgezogen.

  • Im jüngeren Zeitraum 2022 bis 2026 beträgt die nominale Veränderung 6,0 Prozent, nach Abzug der Inflation sind es -9,2 Prozent. Über diese vier Jahre verlief die reale Entwicklung damit in die andere Richtung als über den Hauptzeitraum 2016 bis 2026.

Abbildung 1 · Verlauf

Landkreis Oberspreewald-Lausitz: Von 2011 bis 2026 stieg der nominale Index der Wohn-Bodenrichtwerte um 37,5 Prozent. Die Verbraucherpreise stiegen um 38,4 Prozent

Grundradar-Berechnung: Index der Wohn-Bodenrichtwerte aus 85 durchgehend zugeordneten Zonen. Beobachtete Jahre: 2011, 2012, 2013, 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020, 2022, 2023, 2024, 2025, 2026. Der Verlauf beginnt 2011, fünf Jahre vor dem Hauptzeitraum ab 2016. Der Grund: Eine durchgehende Linie erfordert für jedes beobachtete Jahr einen Wert je Bodenrichtwertzone. Das erfüllen 85 Zonen, eine andere Auswahl als die 112 Zonen des Hauptzeitraums. 2011 dient als Basisjahr mit dem Indexwert 100.
Im realen Index ist der Verbraucherpreisindex für Deutschland herausgerechnet. Die veröffentlichte Kennzahl für 2011 bis 2026 beruht auf 85 Bodenrichtwertzonen. Das sind 30,8 Prozent aller Zonen des Jahres 2026; die übrigen erfassten Zonen gehen in diesen Vergleich nicht ein. Diesen längeren Verlauf zeigen wir nur zur Einordnung, für den Vergleich zwischen Kreisen und kreisfreien Städten verwenden wir ihn nicht.
Datentabelle zu dieser Abbildung
Indexwerte der Wohn-Bodenrichtwerte und der Verbraucherpreise, 2011 bis 2026. 2011 dient als Basisjahr mit dem Indexwert 100.
JahrNominalRealVerbraucherpreise
2011100100100
201210097,9102,1
201310096,3103,8
201410095,1105,2
201510095,3105
201610094,8105,5
201710093,3107,2
201810092108,7
201910494,4110,1
2020112,5100112,5
2022125105,4118,6
2023128,699,8128,9
2024137,5103,7132,6
2025137,5101,4135,6
2026137,599,3138,4
Quelle: BORIS Brandenburg (dl-de/by-2.0); © GeoBasis-DE/LGB, dl-de/by-2-0, Daten bearbeitet; Destatis-Verbraucherpreisindex; Berechnung Grundradar · Datenstand 11.09.2026SVGPNG

Nominal und nach Abzug der Inflation: Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte im Landkreis Oberspreewald-Lausitz zwischen 2016 und 2026

Abbildung 2 · Zeiträume

Landkreis Oberspreewald-Lausitz: Nach Abzug der Inflation stiegen die Werte seit 2016 um 0,8 %, fielen sie seit 2022 um 9,2 % und seit 2011 um 0,7 %

Grundradar-Berechnung: Mediane der Veränderungen vergleichbarer Wohn-Bodenrichtwertzonen. Vergleichszeiträume: 2016–2026, 2022–2026, 2011–2026. Die Grafik zeigt alle drei Zeiträume als Veränderungsraten, nicht als Bodenrichtwerte in Euro. Der Grund: Die Hauptkennzahl wird aus den Veränderungen jeder einzelnen Zone berechnet, nicht aus einem Euro-Durchschnitt.
Jeder Zeitraum verwendet seine eigenen Zonen: 112, 132 und 85 Zonen. Die Werte sind deshalb nicht ineinander umrechenbar.
Datentabelle zu dieser Abbildung
Veränderung der Wohn-Bodenrichtwerte in drei Vergleichszeiträumen, nominal und nach Abzug der Inflation.
ZeitraumZonenNominalRealInflation
2016–2026112+32,2 %+0,8 %+31,2 %
2022–2026132+6,0 %-9,2 %+16,7 %
2011–202685+37,5 %-0,7 %+38,4 %
Quelle: BORIS Brandenburg (dl-de/by-2.0); © GeoBasis-DE/LGB, dl-de/by-2-0, Daten bearbeitet; Destatis-Verbraucherpreisindex; Berechnung Grundradar · Datenstand 11.09.2026SVGPNG

Ausgewertet werden ausschließlich Wohnzonen: Flächen, die der Gutachterausschuss als Wohnbaufläche führt. Acker- und Waldflächen, Gewerbe- und Sonderflächen bleiben in jeder Zahl dieser Studie außen vor.

Ein Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert für eine ganze Bodenrichtwertzone, kurz Zone, den der Gutachterausschuss aus der Kaufpreissammlung ableitet (§ 196 Abs. 1 BauGB). Er ist weder ein Kaufpreis noch der Verkehrswert eines einzelnen Grundstücks. Wofür er im Einzelnen gilt und wofür nicht, steht in der Methodik dieser Studienreihe. Wie die Kennzahl daraus berechnet wird, steht im Abschnitt Methodik am Ende dieser Seite.

Zur Einordnung des Preisniveaus: Der Median der 112 ausgewerteten Zonen lag 2016 bei 25,0 €/m² und 2026 bei 35,0 €/m². Ihr prozentualer Unterschied ist eine andere Kennzahl als der Median der einzelnen Veränderungen. Was ein bestimmtes Grundstück kostet, lässt sich daraus nicht ableiten.

Zum Lesen der Grafik

  • Der reale Index erreichte seinen Höchststand 2022 bei 105,4. Seither liegt er darunter: Nominal stiegen die Werte nur von 125,0 auf 137,5, während die Verbraucherpreise um 16,7 Prozent zulegten.
  • Für 2012, 2013, 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2025 und 2026 ist der nominale Index auf eine Nachkommastelle genauso hoch wie beim jeweils vorherigen beobachteten Datenstand. Einzelne Bodenrichtwerte können sich trotzdem verändert haben. Aus dem Index folgt keine Aussage über Beschlüsse des Gutachterausschusses.
  • Für 2021 enthält der ausgewertete Datenauszug keine Wohn-Bodenrichtwerte. Die Linie verbindet die vorhandenen Datenstände über dieses Jahr hinweg. Für die Zwischenzeit liegt damit keine Beobachtung vor.

Die Gemeindewerte im Landkreis Oberspreewald-Lausitz reichen 2016 bis 2026 nach Abzug der Inflation von -16,2 % bis +71,5 %, in 4 Gemeinden schwächer als die Inflation

Abbildung 3 · Gemeinden

Landkreis Oberspreewald-Lausitz: Nach Abzug der Inflation reichen die Gemeindewerte von +71,5 % in Neu-Seeland/Nowa Jazorina bis -16,2 % in Calau/Kalawa

Grundradar-Berechnung: Mediane der Veränderungen vergleichbarer Wohn-Bodenrichtwertzonen. Stichtage: 01.01.2016 bis 01.01.2026. Für jede Gemeinde zeigt der grüne Punkt die nominale, der orange Punkt die um die Inflation bereinigte Veränderung. Beide Werte sind der Median der einzelnen Zonenveränderungen, nicht die Veränderung zwischen zwei Median-Bodenrichtwerten. 112 Wohn-Bodenrichtwertzonen mit unveränderter Nummer des Gutachterausschusses, 01.01.2016 bis 01.01.2026.
Die gestrichelten Linien markieren den Kreiswert von +32,2 % nominal und +0,8 % nach Abzug der Inflation. Beide Werte sind Mediane über alle 112 Zonen und deshalb nicht identisch mit dem Median der 14 Gemeindewerte; dieser beträgt +39,7 %. In 4 Gemeinden blieb der Median hinter der Inflation zurück.
Datentabelle zu dieser Abbildung
Veränderung der Wohn-Bodenrichtwerte je Gemeinde, nominal und nach Abzug der Inflation, 01.01.2016 bis 01.01.2026.
GemeindeZonenNominalReal
Neu-Seeland/Nowa Jazorina1+125,0 %+71,5 %
Hohenbocka1+71,4 %+30,7 %
Lübbenau/Spreewald / Lubnjow/Błota7+57,9 %+20,3 %
Neupetershain/Nowe Wiki4+53,4 %+16,9 %
Großräschen/Rań8+53,1 %+16,7 %
Schipkau7+50,0 %+14,3 %
Ortrand5+40,7 %+7,3 %
Schwarzheide4+38,6 %+5,7 %
Altdöbern4+37,5 %+4,8 %
Senftenberg/Zły Komorow25+32,1 %+0,7 %
Lauchhammer18+23,6 %-5,8 %
Vetschau/Spreewald / Wětošow/Błota10+20,3 %-8,3 %
Ruhland7+11,1 %-15,3 %
Calau/Kalawa11+10,0 %-16,2 %
Quelle: BORIS Brandenburg (dl-de/by-2.0); © GeoBasis-DE/LGB, dl-de/by-2-0, Daten bearbeitet; Destatis-Verbraucherpreisindex; Berechnung Grundradar · Datenstand 11.09.2026SVGPNG

Die Rangfolge zeigt, wie weit die Gemeindewerte auseinanderliegen, aber nicht, ob die stärkeren und die schwächeren jeweils benachbart sind. Die Karte trägt dieselben Gemeindewerte räumlich auf.

Abbildung 4 · Karte

Landkreis Oberspreewald-Lausitz: Nach Abzug der Inflation liegen 4 der 14 Gemeinden unter null, die Werte reichen von -16,2 % bis +71,5 %

Grundradar-Berechnung: Mediane der Veränderungen vergleichbarer Wohn-Bodenrichtwertzonen. Stichtage: 01.01.2016 bis 01.01.2026. Median der um die Inflation bereinigten Zonenveränderungen je Gemeinde. Die Farbe zeigt das Vorzeichen, die Sättigung den Abstand zu null. 112 Wohn-Bodenrichtwertzonen mit unveränderter Nummer des Gutachterausschusses, 01.01.2016 bis 01.01.2026.
Die Karte zeigt Mediane ganzer Gemeinden, nicht das Preisniveau einzelner Grundstücke. Die Gemeinden Neu-Seeland/Nowa Jazorina (1 Bodenrichtwertzone), Hohenbocka (1 Bodenrichtwertzone), Lübbenau/Spreewald / Lubnjow/Błota (7 Bodenrichtwertzonen), Neupetershain/Nowe Wiki (4 Bodenrichtwertzonen), Großräschen/Rań (8 Bodenrichtwertzonen) und 8 weitere beruhen jeweils auf weniger als 20 vergleichbaren Zonen und werden als kleine Fallzahl gekennzeichnet. Unter 20 vergleichbaren Zonen weisen wir den Gemeindewert weiterhin aus, kennzeichnen ihn aber als kleine Fallzahl: Er beruht auf so wenigen Zonen, dass einzelne Zonen den Median verschieben können. Warum eine Gemeinde besser oder schlechter abschneidet, lässt sich aus diesen Daten nicht ableiten.
Datentabelle zu dieser Abbildung
Veränderung der Wohn-Bodenrichtwerte nach Abzug der Inflation je Gemeinde mit amtlichem Gemeindeschlüssel, 01.01.2016 bis 01.01.2026.
GemeindeGemeindeschlüsselReal
Neu-Seeland/Nowa Jazorina12066226+71,5 %
Hohenbocka12066132+30,7 %
Lübbenau/Spreewald / Lubnjow/Błota12066196+20,3 %
Neupetershain/Nowe Wiki12066228+16,9 %
Großräschen/Rań12066112+16,7 %
Schipkau12066285+14,3 %
Ortrand12066240+7,3 %
Schwarzheide12066296+5,7 %
Altdöbern12066008+4,8 %
Senftenberg/Zły Komorow12066304+0,7 %
Lauchhammer12066176-5,8 %
Vetschau/Spreewald / Wětošow/Błota12066320-8,3 %
Ruhland12066272-15,3 %
Calau/Kalawa12066052-16,2 %
Quelle: BORIS Brandenburg (dl-de/by-2.0); © GeoBasis-DE/LGB, dl-de/by-2-0, Daten bearbeitet; Destatis-Verbraucherpreisindex; Berechnung Grundradar; © BKG (2025) dl-de/by-2-0 · Datenstand 11.09.2026SVGPNG

Den höchsten realen Wert weist Neu-Seeland/Nowa Jazorina mit +71,5 % aus, den niedrigsten Calau/Kalawa mit -16,2 %. In 4 Gemeinden blieb der Median hinter der Inflation zurück.

Kleine Fallzahl. Altdöbern (4 Bodenrichtwertzonen), Calau/Kalawa (11 Bodenrichtwertzonen), Großräschen/Rań (8 Bodenrichtwertzonen), Hohenbocka (1 Bodenrichtwertzone), Lauchhammer (18 Bodenrichtwertzonen) und 8 weitere Gemeinden liegen jeweils unter der Schwelle von 20 vergleichbaren Zonen.

Wie genau sind die Gemeindewerte?

Die Gemeindewerte sind Mediane aus 1 bis 25 Zonen. Daraus folgt:

  • Die Mediane beschreiben die erfassten Bodenrichtwertzonen. Bei kleinen Fallzahlen können einzelne Zonen den Gemeindewert deutlich verändern.
  • Die zugeordneten Zonen sind keine Zufallsstichprobe. Wie sich fehlende Zonen auf den Gemeindewert auswirken würden, lässt sich daraus nicht bestimmen.

Nachbarn und Landesvergleich: der Landkreis Oberspreewald-Lausitz 2016 bis 2026

Abbildung 5 · Einordnung

Landkreis Oberspreewald-Lausitz: Die 3 vergleichbaren Nachbarn reichen von +14,8 bis +172,7 Prozent, der Landkreis Oberspreewald-Lausitz liegt bei +32,2 Prozent

Grundradar-Berechnung: Mediane der Veränderungen vergleichbarer Wohn-Bodenrichtwertzonen. Stichtage: 01.01.2016 bis 01.01.2026. Nominale Veränderung im Hauptzeitraum 2016 bis 2026. Verglichen werden Kreise und kreisfreie Städte mit denselben Stichtagen und ausreichender Abdeckung; die kreisfreien Städte sind als solche gekennzeichnet.
Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz liegt auf Rang 12 von 16 Einheiten in Brandenburg, für die vergleichbare Daten vorliegen; deren Median beträgt +131,7 %. Für die angrenzenden Gebiete Bautzen und Meißen enthält die verwendete Vergleichsdatei keine Einordnung. Für diese Gebiete lässt sich aus der Datei kein Ausschlussgrund ableiten.
Datentabelle zu dieser Abbildung
Nominale Veränderung der Wohn-Bodenrichtwerte im Landkreis Oberspreewald-Lausitz und bei den vergleichbaren Nachbarn, 01.01.2016 bis 01.01.2026.
Kreis oder kreisfreie StadtZonenNominal
Dahme-Spreewald91+172,7 %
Oberspreewald-Lausitz112+32,2 %
Elbe-Elster64+16,7 %
Spree-Neiße94+14,8 %
Quelle: BORIS Brandenburg, © GeoBasis-DE/LGB, dl-de/by-2-0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0), Daten bearbeitet; Berechnung Grundradar · Datenstand 11.09.2026SVGPNG

An den Landkreis Oberspreewald-Lausitz grenzen 5 Kreise und kreisfreie Städte, doch nur 3 davon erfüllen die Vergleichskriterien. Darunter ist keine kreisfreie Stadt.

  • Gebiete, die sich nur in einem einzigen Punkt berühren, zählen nicht als Nachbarn. Für die angrenzenden Gebiete Bautzen und Meißen enthält die verwendete Vergleichsdatei keine Einordnung. Für diese Gebiete lässt sich aus der Datei kein Ausschlussgrund ableiten.
  • Mit +32,2 % liegt der Landkreis Oberspreewald-Lausitz über der Entwicklung in Elbe-Elster und im Landkreis Spree-Neiße, aber unter der Entwicklung aller übrigen Nachbarn.
  • Brandenburg hat 18 Kreise und kreisfreie Städte; für 16 davon liegen vergleichbare Daten vor. Unter diesen liegt der Landkreis Oberspreewald-Lausitz auf Rang 12. Der Median dieser 16 Einheiten beträgt +131,7 % und liegt damit 99,5 Prozentpunkte höher.
  • Die Rangfolge ordnet die berechneten Mediane der erfassten Wohn-Bodenrichtwertzonen. Sie ist kein Nachweis statistisch gesicherter Unterschiede und sagt nicht, ob dieselbe Reihenfolge bei vollständig erfassten Zonen bestehen bliebe.
  • Den höchsten nominalen Median der Wohnzonenveränderungen unter den vergleichbaren Nachbarn von 2016 bis 2026 weist Dahme-Spreewald mit +172,7 % aus. Die Berechnung beruht auf 91 vergleichbaren Bodenrichtwertzonen. Der ausgewiesene Anteil von 32,0 Prozent beschreibt die erfassten Zonen, nicht die Kreisfläche oder eine repräsentative Stichprobe.
  • Ein Bundeswert wird daraus nicht abgeleitet, weil nicht alle Länder vergleichbare offene Jahrgänge bereitstellen.

Was diese Auswertung im Landkreis Oberspreewald-Lausitz nicht zeigt

  • Ein Bodenrichtwert gilt für eine ganze Zone und ersetzt keine Wertermittlung für ein einzelnes Grundstück. Er bezieht sich auf ein gedachtes, unbebautes Bodenrichtwertgrundstück mit den für die Zone typischen Merkmalen.

    Für die Abgrenzung der Zone gilt eine gesetzliche Vorgabe: Lagebedingte Wertunterschiede zum Bodenrichtwertgrundstück dürfen grundsätzlich nicht mehr als 30 Prozent betragen (§ 15 Abs. 1 Satz 2 ImmoWertV). Das betrifft die Grundstücke, für die der Bodenrichtwert gelten soll. Verglichen wird jeweils mit dem gedachten Grundstück, nicht zwischen zwei beliebigen Grundstücken der Zone. Zwischen diesen kann der Unterschied größer sein.

    Abweichende Merkmale einzelner Grundstücke bleiben bei der Abgrenzung außer Betracht (§ 15 Abs. 1 Satz 3 ImmoWertV). Aus der Vorgabe folgt deshalb keine Obergrenze dafür, wie weit der Wert eines bestimmten Grundstücks vom Bodenrichtwert abweichen darf.

    Für einzelne Grundstücke oder Grundstücksteile mit abweichender Nutzung oder Qualität gilt der Bodenrichtwert auch innerhalb der Zone nicht. Dazu zählen etwa Grün-, Wald-, Wasser-, Verkehrs- und Gemeinbedarfsflächen (§ 15 Abs. 2 ImmoWertV).

    Den Zustand der Gebäude bildet der Bodenrichtwert nicht ab, weil er sich auf ein unbebautes Grundstück bezieht (§ 13 Abs. 2 ImmoWertV). Privatrechtliche, öffentlich-rechtliche und tatsächliche Besonderheiten einzelner Grundstücke gehören nicht zu den Merkmalen des gedachten Grundstücks (§ 16 Abs. 1 ImmoWertV). Grundstücksgröße und Grundstückstiefe sind dagegen darzustellen, soweit sie den Wert beeinflussen (§ 16 Abs. 2 Satz 2 ImmoWertV).

    Für welche Flächen innerhalb einer Zone er ausdrücklich nicht gilt, steht in der Methodik dieser Studienreihe.
  • Die Studie wertet von den Gutachterausschüssen ermittelte und beschlossene Bodenrichtwerte aus, keine einzelnen Kaufverträge. Deshalb kann sie nicht feststellen, welche Verkäufe oder welche Entscheidungen der Gutachterausschüsse eine Veränderung ausgelöst haben. Auch Inflation, Zinsen, Baulandangebot, Nachfrage und lokale Planung werden nicht als Ursachen getrennt.
  • Wir bilden den Median über alle eingeschlossenen Zonen; jede Zone zählt dabei gleich viel. Große und kleine Zonen sowie Zonen mit vielen oder wenigen Grundstücken erhalten dasselbe Gewicht. Die Überprüfung auf Gemeindeebene verändert diese Gewichtung, bestätigt aber nur die Größenordnung des Ergebnisses.
  • Die Auswertung umfasst 14 der 25 Gemeinden des Kreises. Die folgenden Angaben betreffen ausschließlich die als Wohnbauland ausgewählten Werte im untersuchten Datenauszug für 2016 bis 2026.
  • Bronkow: Im Datenauszug sind für die untersuchten Jahre keine als Wohnbauland ausgewählten Bodenrichtwerte enthalten.
  • Frauendorf: Wohn-Bodenrichtwerte sind im Datenauszug erstmals für 2024 enthalten, nicht für den Anfangsstichtag 2016.
  • Großkmehlen: Wohn-Bodenrichtwerte sind im Datenauszug erstmals für 2023 enthalten, nicht für den Anfangsstichtag 2016.
  • Grünewald: Im Datenauszug sind für die untersuchten Jahre keine als Wohnbauland ausgewählten Bodenrichtwerte enthalten.
  • Guteborn: Im Datenauszug sind für die untersuchten Jahre keine als Wohnbauland ausgewählten Bodenrichtwerte enthalten.
  • Hermsdorf: Im Datenauszug sind für die untersuchten Jahre keine als Wohnbauland ausgewählten Bodenrichtwerte enthalten.
  • Kroppen: Im Datenauszug sind für die untersuchten Jahre keine als Wohnbauland ausgewählten Bodenrichtwerte enthalten.
  • Lindenau: Wohn-Bodenrichtwerte sind im Datenauszug erstmals für 2020 enthalten, nicht für den Anfangsstichtag 2016.
  • Luckaitztal: Im Datenauszug sind für die untersuchten Jahre keine als Wohnbauland ausgewählten Bodenrichtwerte enthalten.
  • Schwarzbach: Im Datenauszug sind für die untersuchten Jahre keine als Wohnbauland ausgewählten Bodenrichtwerte enthalten.
  • Tettau: Wohn-Bodenrichtwerte sind im Datenauszug erstmals für 2024 enthalten, nicht für den Anfangsstichtag 2016.
  • Der Vergleich mit anderen Kreisen ist auf 2016 und 2026 sowie kompatible Datenbestände beschränkt. Die 16 geeigneten Einheiten aus Brandenburg bilden daher keine vollständige Bundesstichprobe.
Methodik, Quellen und Presse

Methodik, Quellen und Presse

Welche Zonen als Wohnzonen gelten

Die Länder benennen die Nutzung einer Bodenrichtwertzone unterschiedlich. Vor der Auswertung ordnen wir diese Angaben zehn einheitlichen Klassen zu und schließen davon allein die Nutzung „wohnen“ ein, also die Zonen, deren amtliche Art der Nutzung dem Wohnen zugeordnet ist. Der veröffentlichte Methodik-Datensatz enthält Ergebnisse und Quellenangaben. Eine vollständige Zuordnung aller amtlichen Nutzungsangaben zu diesen Klassen enthält er nicht.

Entwicklungszustand: im Datensatz nicht enthalten
Der offene Datensatz aus Brandenburg, den diese Auswertung verarbeitet, führt dieses Merkmal nicht mit. Ob eine dem Wohnen zugeordnete Zone baureifes Land, Rohbauland oder Bauerwartungsland ist, lässt sich hier nicht ablesen; die Auswertung trennt diese Entwicklungszustände deshalb nicht. Welche vier Entwicklungszustände § 3 ImmoWertV unterscheidet und was § 3 Abs. 5 ImmoWertV daneben als sonstige Flächen führt, steht in der Methodik dieser Studienreihe.
Beitragsrechtlicher Zustand: im Datensatz nicht enthalten
Für baureifes Land ist er zusätzlich zum Entwicklungszustand und zur Art der Nutzung darzustellen (§ 16 Abs. 2 ImmoWertV). Im offenen Datensatz steht er nicht; ob die genannten Werte erschließungsbeitragsfrei oder -pflichtig gelten, weisen wir deshalb nicht aus.
Länder, die den Entwicklungszustand mitliefern
Dort prüfen wir ihn vor der Art der Nutzung, und Bauerwartungs- sowie Rohbauland bleiben außen vor.

Auswahl

Ausgangsbestand ist der aus den amtlichen Jahrgängen aufgebaute BORIS-Brandenburg-Datenbestand. Im Reproduktionsdatensatz trägt er den Namen public.bodenrichtwerte_de. Eingeschlossen wird eine Zone, wenn sie alle vier Bedingungen erfüllt:

  • Jahrgang zwischen 2011 und 2026
  • Kreis-Code 12066
  • auf „wohnen“ vereinheitlichte Art der Nutzung
  • positiver Bodenrichtwert
Geeignete Zonen 2016
119
Geeignete Zonen 2026
276
Davon vergleichbar
112 Zonen, die an beiden Stichtagen dieselbe Nummer tragen
Abdeckung
94,1 Prozent bezogen auf 2016, 40,6 Prozent bezogen auf 2026
Veröffentlichte Abdeckung
40,6 Prozent, der niedrigere der beiden Werte

Hauptkennzahl

Vergleichsgruppe
Die 112 Wohnzonen, die 2016 und 2026 dieselbe Nummer tragen. Gemeint ist die Nummer, unter der der Gutachterausschuss die Zone führt, ergänzt um den Gemeinde- und den Gemarkungsschlüssel, damit gleiche Nummern verschiedener Gemeinden nicht verwechselt werden; wir nennen sie im Folgenden die kanonische Zonenkennung.
Hauptkennzahl
Der Median der Veränderungen dieser Zonen. Für jede Zone berechnen wir, um wie viel Prozent ihr Bodenrichtwert zwischen 2016 und 2026 gestiegen oder gefallen ist; der mittlere dieser 112 Werte ist die Hauptkennzahl. Die Veränderungen werden der Größe nach geordnet. Bei gerader Anzahl verwenden wir den Durchschnitt der beiden mittleren Werte. Mehrere Zonen können dieselbe Veränderung aufweisen.
änderung_z = (wert_2026 / wert_2016 - 1) × 100
hauptwert = Median(änderung_z)

Für die Hauptkennzahl vergleichen wir jede einbezogene Bodenrichtwertzone mit ihrem Wert am anderen Stichtag. Aus den prozentualen Veränderungen bilden wir den Median. Jede Bodenrichtwertzone zählt gleich viel, unabhängig von ihrer Fläche und der Zahl ihrer Grundstücke. Ein direkter Vergleich der beiden Preisniveaus würde etwas anderes messen: Zwischen den beiden Stichtagen sind 164 Zonen neu hinzugekommen und 7 weggefallen. Er würde diesen Wechsel mitzählen und damit auch messen, welche Gebiete neu dazugekommen und welche verschwunden sind, statt allein die Wertentwicklung. Das hat drei Folgen:

  • Jeder Zeitraum verwendet seine eigenen Zonen.
  • Die Ergebnisse der Zeiträume lassen sich nicht ineinander umrechnen.
  • Die beiden Medianwerte in Euro je Quadratmeter ergeben nicht die Hauptkennzahl.

Die inflationsbereinigte Veränderung wird ebenfalls für jede Zone vor der Medianbildung berechnet. Wir verwenden die nationalen Verbraucherpreisindex-Januarwerte, weil sie über alle Jahre gleich erhoben werden und keine regionalen Brüche enthalten. Sie sind auf 2020 als Basisjahr mit dem Indexwert 100 bezogen.

Zur Überprüfung berechnen wir zunächst für jede Gemeinde den Median ihrer Zonenveränderungen. Der Median dieser 14 Gemeindewerte beträgt +39,7 % und liegt damit 7,5 Prozentpunkte über der über alle Zonen gebildeten Hauptkennzahl von +32,2 %. Der Unterschied entsteht, weil diese Betrachtung jede Gemeinde gleich gewichtet, unabhängig von der Zahl ihrer Zonen.

Alle Wohnzonen je Stichtag

Die Hauptkennzahl beschreibt die Vergleichsgruppe: nur für sie lässt sich überhaupt eine Veränderung je Zone messen. Diese Tabelle beschreibt einen anderen Bestand: alle geeigneten Wohn-Bodenrichtwertzonen, die zum jeweiligen Stichtag geführt wurden.

Median und Anzahl aller geeigneten Wohn-Bodenrichtwertzonen je Stichtag.
StichtagMedianVorhandene Zonen
01.01.201625,0 €/m²119
01.01.201725,5 €/m²118
01.01.201827,0 €/m²121
01.01.201928,0 €/m²121
01.01.202030,0 €/m²125
01.01.202234,0 €/m²269
01.01.202335,0 €/m²135
01.01.202436,0 €/m²276
01.01.202536,0 €/m²138
01.01.202637,5 €/m²276
  • Das Preisniveau je Gemeinde nennt die Bodenrichtwert-Übersicht für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz.
  • Für 2016 nennen beide Auswertungen denselben Median von 25,0 €/m²; das ist möglich, obwohl beide Auswertungen andere Zonen umfassen, und kein Widerspruch.
  • Die beiden Stichtagsmedianwerte dieser Tabelle ergeben ins Verhältnis gesetzt nicht die Hauptkennzahl, weil diese aus den Veränderungen jeder einzelnen Zone berechnet wird.

Verteilung der Zonenveränderungen

Verteilung der Zonenveränderungen im Hauptzeitraum 2016 bis 2026.
Anteil der ZonenNominale Veränderung
Die schwächsten zehn Prozent bis+4,3 %
Das schwächste Viertel bis+12,2 %
Die Mitte (Median)+32,2 %
Das stärkste Viertel ab+56,5 %
Die stärksten zehn Prozent ab+89,8 %

Nominal stiegen die Werte in 103 Bodenrichtwertzonen, in 2 Bodenrichtwertzonen sanken sie. In 7 Bodenrichtwertzonen blieben sie unverändert. 57 Zonen stiegen stärker als die Inflation, 55 schwächer.

Siedlungs- und Dichtekontext

Die Zonen dieser Auswertung lassen sich nicht danach aufteilen, wie der Gutachterausschuss sie amtlich einordnet: Der Datensatz, der dieser Studie zugrunde liegt, enthält diese Angabe nicht. Wie weit die Zonen auseinanderliegen, zeigt die Verteilung weiter oben: von +4,3 % im schwächsten bis +89,8 % im stärksten Zehntel.

Über die Veröffentlichung dieser Auswertung entscheidet eine Mindestzahl von 20 vergleichbaren Zonen. Sie beruht auf 112.

Abdeckung und Kontinuität

Kontinuität der Wohnzonen zwischen 2016 und 2026.
KategorieZonen
Exakte kanonische Treffer112
Stabile amtliche Zonenkennung bei veränderten Teilkennungen0
Neue amtliche Zonen164
Entfallene amtliche Zonen7
Nicht zugeordnete Zonen zwischen 01.01.2016 und 01.01.2026171

Ein Fall, in dem die Nummer des Gutachterausschusses gleich blieb, während sich die Zahl der Teilbereiche änderte, trat in dieser Auswertung nicht auf.

Neue oder entfallene Zonen sowie unsichere Ähnlichkeitszuordnungen bleiben außerhalb der Hauptauswertung.

Vergleichskreise

Über die Veröffentlichung einer Kreisauswertung entscheiden diese Schwellen:

  • mindestens 20 übereinstimmende Zonen
  • Anteil zugeordneter Zonen am Anfangsstichtag mindestens 40,0 Prozent
  • mindestens 5 vertretene Gemeinden; für kreisfreie Städte gilt diese Bedingung nicht

Geprüft haben wir die Jahrgänge aus Brandenburg; die Kriterien erfüllt haben Einheiten aus Brandenburg.

Quellen und Lizenz

Die eigenständigen Ableitungen und Grafiken von Grundradar stehen unter CC BY 4.0 mit Quellenangabe „Grundradar, grundradar.de“. Rechte und Namensnennungspflichten der amtlichen Eingangsdaten bleiben davon unberührt.

Prüfsummen und Datenstand

Stichtag der ausgewerteten Werte: 01.01.2026. Abgerufen wurden die Daten am 11.09.2026.

Die vollständigen ausgewerteten Recheneingaben stehen im Reproduktionsdatensatz, erzeugt mit Extraktor-Version 5. Er enthält:

  • alle jährlichen Zielzeilen dieses Kreises
  • die Rohdaten der Randjahre
  • Gemeinde- und Nachbarschaftsdaten
  • die verwendeten Verbraucherpreisindex-Werte

Die Einordnungszeilen aller Kreise des geprüften Landes stehen als gemeinsame Vergleichsdatei bereit. Maschinenlesbare Kennzahlen, Quellenangaben und Prüfergebnisse stehen im JSON-Download. Die 112 Hauptzeilen mit den Stichtagen 01.01.2016 und 01.01.2026 stehen im CSV-Download.

Prüfsummen (SHA-256)
Datenmodell BORIS Brandenburg, Version AdV-BR 3.0
dae3f734ca10e998ac08cfbee2ea47de9f4cc4f693915ca821067cbbbdc107cb
Destatis-Arbeitsmappe (Verbraucherpreisindex)
8c728e44fa400d762009fa34507a34e1fee3947641d2579484d7d040763b11f4
Reproduktionsdatensatz dieses Kreises
1658af0ed747a9bca9d064dc1bd77dfad3dd53e71ea2a69d6ae7283deb752c20
Gemeinsame Vergleichsdatei
49df552120c6582f98fc3b87d23dd1f8e5c8be0d0c13c81de31ff37b50429d87
Zitieren als: Grundradar (2026): Amtliche Wohn-Bodenrichtwerte im Landkreis Oberspreewald-Lausitz 20162026: die Entwicklung nach Abzug der Inflation. Datenstand 11.09.2026. https://grundradar.de/recherche/bodenrichtwert-entwicklung/brandenburg/oberspreewald-lausitz-2016-2026
Kontakt: presse@grundradar.de · Lizenz eigenständiger Grundradar-Grafiken: CC BY 4.0 · Eingangsdaten unter ihren jeweiligen amtlichen Lizenzen

Die Begriffe dieser Studie

Bodenrichtwert
Der durchschnittliche Lagewert für den Boden einer ganzen Zone, den der Gutachterausschuss aus den Kaufpreisen ableitet. Er ist kein Kaufpreis und nicht der Wert eines einzelnen Grundstücks.
Bodenrichtwertzone, kurz Zone
Ein Gebiet, das nach Art und Maß der Nutzung weitgehend übereinstimmt. Innerhalb einer Zone gilt derselbe Bodenrichtwert.
Gutachterausschuss
Das unabhängige Gremium, das die Bodenrichtwerte ermittelt und beschließt. Wie eine einzelne Zone zugeschnitten ist und warum, kann nur seine Geschäftsstelle erläutern.
Stichtag
Der Tag, für den ein Bodenrichtwert gilt. Diese Auswertung vergleicht den 01.01.2016 mit dem 01.01.2026.
Median
Der Wert in der Mitte der nach Größe geordneten Werte. Bei gerader Anzahl ist es der Durchschnitt der beiden mittleren Werte. Gleiche Werte sind möglich. Einzelne extreme Werte beeinflussen den Median meist weniger als den Durchschnitt aller Werte.
nominal und real
Nominal ist die Veränderung, wie sie im Bodenrichtwert steht. Real ist dieselbe Veränderung nach Abzug der Inflation.
Vergleichsgruppe
Die 112 Zonen, die sich über beide Stichtage verfolgen lassen. Nur für sie lässt sich überhaupt eine Veränderung je Zone messen.
Abdeckung
Der Anteil der Zonen eines Stichtags, der sich bis zum zweiten Stichtag verfolgen lässt. Für den Vergleich zwischen Kreisen setzen wir mindestens 40,0 Prozent der erfassten Wohnzonen des Anfangsstichtags voraus.
Hauptzeitraum, jüngerer Zeitraum, langer Zeitraum
Die drei Vergleiche dieser Studie: 2016 bis 2026, 2022 bis 2026, 2011 bis 2026. Jeder verwendet seine eigenen Zonen, deshalb rechnen wir sie nicht ineinander um.