Das Wichtigste im Überblick
- Zuständig
- Die untere Naturschutzbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt; sie nennt die geltende Verordnung und die Auflagen für ein Vorhaben.
- Quelle: 2
- Prüfen
- Ob das Grundstück ganz oder nur teilweise im Gebiet liegt und was die Verordnung auf dem betroffenen Teil verbietet.
- Quellen: 1, 2
- Zeitpunkt
- Vor dem Kauf und vor jeder Planung von Neubau, Anbau, Zufahrt oder Geländeveränderung.
- Quelle: 1
Was ändert ein Landschaftsschutzgebiet für ein Grundstück?
Was ändert ein Landschaftsschutzgebiet für ein Grundstück?
Für ein Grundstück entscheidet nicht der Schutzstatus, sondern die Verordnung zu genau diesem Gebiet. Aus ihr ergibt sich, ob ein Neubau, ein Anbau, eine Zufahrt oder eine Geländeveränderung möglich ist. Der Grund: Wozu ein Gebiet geschützt ist, unterscheidet sich von Gebiet zu Gebiet, und mit dem Schutzzweck ändern sich die Verbote.
Welche Verordnung gilt, erfahren Sie bei der unteren Naturschutzbehörde, also der Naturschutzstelle des Landkreises oder der kreisfreien Stadt. Sie kann auch sagen, welche Auflagen für ein bestimmtes Vorhaben gelten. Wie ein Gebiet unter Schutz gestellt wird, regelt das Recht des Landes, deshalb können Form und Verfahren von Land zu Land verschieden sein.
Ob im Landschaftsschutzgebiet gebaut werden darf und wann eine Befreiung möglich ist, erklärt die Naturschutz-Prüfung im Einzelnen.
Wie klären Sie, was im Landschaftsschutzgebiet gilt?
- 1Prüfen Sie auf einer Schutzgebietskarte, ob das Grundstück ganz oder nur teilweise in einem Landschaftsschutzgebiet liegt.
- 2Fragen Sie bei der unteren Naturschutzbehörde, welche Verordnung für dieses Gebiet gilt, und lassen Sie sich den Text geben.
- 3Lesen Sie darin den Schutzzweck und die Verbote für den Teil des Grundstücks, auf dem Sie etwas vorhaben.
- 4Klären Sie getrennt davon bei der Bauaufsichtsbehörde, ob das Grundstück baurechtlich im Außenbereich liegt.
Was gilt, wenn nur ein Teil des Grundstücks im Gebiet liegt?
Was gilt, wenn nur ein Teil des Grundstücks im Gebiet liegt?
Welche Fläche geschützt ist, legt die Schutzerklärung für das Gebiet fest. Liegt nur ein Teil des Grundstücks darin, ist deshalb entscheidend, wo die Gebietsgrenze genau über das Grundstück verläuft und auf welchem Teil das Vorhaben stehen soll.
Eine farbige Fläche auf einer Online-Karte zeigt, dass das Gebiet das Grundstück berührt. Die Regel für diese Fläche ist sie noch nicht. Den genauen Verlauf und die Verbote entnehmen Sie der Verordnung; bleibt der Verlauf unklar, fragen Sie die untere Naturschutzbehörde.
Liegt ein Landschaftsschutzgebiet immer im Außenbereich?
Liegt ein Landschaftsschutzgebiet immer im Außenbereich?
Nicht automatisch, denn beides sind Fragen aus verschiedenen Rechtsgebieten. Das Landschaftsschutzgebiet gehört zum Naturschutzrecht und regelt, was auf der geschützten Fläche geschehen darf. Der Außenbereich ist ein Begriff des Baurechts. Gemeint sind Flächen, die weder ein Bebauungsplan als Baugebiet ausweist noch zum zusammenhängend bebauten Innenbereich eines Ortes gehören.
Aus dem einen folgt das andere nicht. Ob ein Grundstück baurechtlich zum Innenbereich gehört, entscheidet die zuständige Behörde; ob und wo es im Landschaftsschutzgebiet liegt, zeigt die Verordnung. Für ein Bauvorhaben müssen beide Prüfungen bestehen, denn die baurechtliche Zulässigkeit ersetzt die naturschutzrechtliche nicht.
| Frage | Landschaftsschutzgebiet | Außenbereich |
|---|---|---|
| Rechtsgebiet2,3 | Naturschutzrecht (Bundesnaturschutzgesetz und Verordnung zum Gebiet) | Baurecht (§ 35 Baugesetzbuch) |
| Was geregelt wird2,3 | Was auf der geschützten Fläche geschehen darf und was unterbleiben muss | Ob ein Bauvorhaben außerhalb von Baugebieten und bebauten Ortsteilen zulässig ist |
| Wer die Lage klärt2,4 | Die Verordnung legt fest, welche Fläche geschützt ist | Die zuständige Behörde entscheidet, ob ein Grundstück zum bebauten Innenbereich gehört |
| Folge für das Bauen1,3 | Kein pauschales Bauverbot; es zählen die Verbote der Verordnung | Weder ein pauschales Bauverbot noch ein gewöhnlicher Anspruch auf Wohnbebauung |
Mindert ein Landschaftsschutzgebiet den Grundstückswert?
Mindert ein Landschaftsschutzgebiet den Grundstückswert?
Einen allgemeinen Abschlag gibt es nicht, auch keinen festen Prozentsatz. Ob der Schutz den Wert berührt, hängt davon ab, was die Verordnung auf der betroffenen Fläche tatsächlich verbietet und was dort nach Baurecht ohnehin zulässig wäre. Den Wert eines einzelnen Grundstücks ermittelt deshalb erst ein Gutachten, das beides berücksichtigt.
Häufige Fragen
Ist ein Treffer in der Schutzgebietskarte ein Bauverbot?
Nicht automatisch. Die Karte des Bundesamts für Naturschutz bündelt mehrere Schutzgebietskategorien, die sich überlagern können und unterschiedliche Rechtswirkungen haben. Liegt ein Grundstück in mehreren Gebieten zugleich, zählen die Regeln jedes dieser Gebiete.
Quelle: 1Gilt der Schutz auch für ein Grundstück, das schon bebaut ist?
Ja, aber bestehende Gebäude und Nutzungen können anders behandelt werden als neue Vorhaben. Spürbar wird der Schutz vor allem, wenn etwas Neues geplant ist, etwa ein Anbau, eine Zufahrt oder eine Geländeveränderung. Was für eine bestehende Nutzung gilt, klären die Verordnung und die untere Naturschutzbehörde im Einzelfall.
Quelle: 2Wo finde ich die Verbote für den geschützten Teil meines Grundstücks?
In der Verordnung zu dem Gebiet, in dem dieser Teil liegt. Sie nennt neben den Verboten auch die Handlungen, die eine Erlaubnis brauchen, und mögliche Ausnahmen. Welche Verordnung für Ihr Flurstück gilt, erfahren Sie bei der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt.
Quelle: 2Quellen
Für die Antwort und die gekennzeichneten Fakten wurden folgende amtliche oder fachbehördliche Veröffentlichungen geprüft. Landes- und Kommunalregeln können zusätzlich gelten.
- 1. BfN: Schutzgebiete in DeutschlandBundesamt für Naturschutz · geprüft am 24.08.2026
Die Kartenanwendung des Bundesamts für Naturschutz bündelt Schutzgebietskategorien, die sich überlagern können und unterschiedliche Rechtswirkungen haben. Ein Treffer ist nicht automatisch ein Bauverbot.
- 2. § 26 BNatSchGBundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz · geprüft am 18.09.2026
§ 26 BNatSchG bestimmt Landschaftsschutzgebiete als rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete zum besonderen Schutz von Natur und Landschaft. Verboten sind nach Maßgabe näherer Bestimmungen alle Handlungen, die den Charakter des Gebiets verändern oder dem Schutzzweck zuwiderlaufen; die Einzelheiten stehen in der Verordnung zum Gebiet.
- 3. § 35 BauGBBundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz · geprüft am 24.08.2026
§ 35 BauGB regelt Vorhaben im Außenbereich. Daraus folgt weder ein pauschales Bauverbot noch ein gewöhnlicher Anspruch auf Wohnbebauung.
- 4. § 34 BauGBBundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz · geprüft am 24.08.2026
§ 34 BauGB regelt die planungsrechtliche Zulässigkeit im zusammenhängend bebauten Innenbereich. Ob das Grundstück dazugehört, entscheidet die zuständige Behörde.
Die Inhalte dienen nur der ersten Orientierung und ersetzen keine Steuer-, Rechts- oder Sachverständigenberatung.
Schutzgebiete an einer Adresse prüfen
Die Naturschutz-Prüfung zeigt, ob eine Adresse in einem Landschafts-, Naturschutz- oder FFH-Gebiet liegt, und erklärt, wann dort gebaut werden darf.
Schutzgebiete an einer Adresse prüfen