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Was bedeutet ein Landschaftsschutzgebiet für Ihr Grundstück?

Ein Landschaftsschutzgebiet begrenzt, was auf der geschützten Fläche geschehen darf, verbietet das Bauen aber nicht pauschal. Was verboten ist, steht in der Verordnung zu diesem Gebiet, die Sie bei der unteren Naturschutzbehörde erfragen können. Liegt nur ein Teil des Grundstücks im Gebiet, zählt der genaue Verlauf der Gebietsgrenze. Einen festen Wertabschlag gibt es nicht.

Belegt durch:§ 26 BNatSchGBfN: Schutzgebiete in Deutschlandgeprüft am und

Aktualisiert: 18.09.20264 Quellen

Das Wichtigste im Überblick

Zuständig
Die untere Naturschutzbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt; sie nennt die geltende Verordnung und die Auflagen für ein Vorhaben.
Quelle: 2
Prüfen
Ob das Grundstück ganz oder nur teilweise im Gebiet liegt und was die Verordnung auf dem betroffenen Teil verbietet.
Quellen: 1, 2
Unterlage
Die Schutzgebietsverordnung des Gebiets, in dem das Grundstück liegt.
Quelle: 2
Zeitpunkt
Vor dem Kauf und vor jeder Planung von Neubau, Anbau, Zufahrt oder Geländeveränderung.
Quelle: 1
Rechtsgrundlage
§ 26 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) setzt den Rahmen, die einzelnen Verbote stehen in der Schutzgebietsverordnung; Vorhaben im Außenbereich regelt § 35 Baugesetzbuch (BauGB).
Quellen: 2, 3
Haben Sie ein konkretes Grundstück im Blick?Die kostenlose Prüfung zeigt für Ihre Adresse Bodenrichtwert, Lage und vorliegende Risikohinweise. Verbindliche Auskünfte erteilt weiterhin die zuständige Behörde.
Was ändert ein Landschaftsschutzgebiet für ein Grundstück?

Für ein Grundstück entscheidet nicht der Schutzstatus, sondern die Verordnung zu genau diesem Gebiet. Aus ihr ergibt sich, ob ein Neubau, ein Anbau, eine Zufahrt oder eine Geländeveränderung möglich ist. Der Grund: Wozu ein Gebiet geschützt ist, unterscheidet sich von Gebiet zu Gebiet, und mit dem Schutzzweck ändern sich die Verbote.

Welche Verordnung gilt, erfahren Sie bei der unteren Naturschutzbehörde, also der Naturschutzstelle des Landkreises oder der kreisfreien Stadt. Sie kann auch sagen, welche Auflagen für ein bestimmtes Vorhaben gelten. Wie ein Gebiet unter Schutz gestellt wird, regelt das Recht des Landes, deshalb können Form und Verfahren von Land zu Land verschieden sein.

Ob im Landschaftsschutzgebiet gebaut werden darf und wann eine Befreiung möglich ist, erklärt die Naturschutz-Prüfung im Einzelnen.

So gehen Sie vor

Wie klären Sie, was im Landschaftsschutzgebiet gilt?

  1. 1Prüfen Sie auf einer Schutzgebietskarte, ob das Grundstück ganz oder nur teilweise in einem Landschaftsschutzgebiet liegt.
  2. 2Fragen Sie bei der unteren Naturschutzbehörde, welche Verordnung für dieses Gebiet gilt, und lassen Sie sich den Text geben.
  3. 3Lesen Sie darin den Schutzzweck und die Verbote für den Teil des Grundstücks, auf dem Sie etwas vorhaben.
  4. 4Klären Sie getrennt davon bei der Bauaufsichtsbehörde, ob das Grundstück baurechtlich im Außenbereich liegt.
Was gilt, wenn nur ein Teil des Grundstücks im Gebiet liegt?

Welche Fläche geschützt ist, legt die Schutzerklärung für das Gebiet fest. Liegt nur ein Teil des Grundstücks darin, ist deshalb entscheidend, wo die Gebietsgrenze genau über das Grundstück verläuft und auf welchem Teil das Vorhaben stehen soll.

Eine farbige Fläche auf einer Online-Karte zeigt, dass das Gebiet das Grundstück berührt. Die Regel für diese Fläche ist sie noch nicht. Den genauen Verlauf und die Verbote entnehmen Sie der Verordnung; bleibt der Verlauf unklar, fragen Sie die untere Naturschutzbehörde.

Liegt ein Landschaftsschutzgebiet immer im Außenbereich?

Nicht automatisch, denn beides sind Fragen aus verschiedenen Rechtsgebieten. Das Landschaftsschutzgebiet gehört zum Naturschutzrecht und regelt, was auf der geschützten Fläche geschehen darf. Der Außenbereich ist ein Begriff des Baurechts. Gemeint sind Flächen, die weder ein Bebauungsplan als Baugebiet ausweist noch zum zusammenhängend bebauten Innenbereich eines Ortes gehören.

Aus dem einen folgt das andere nicht. Ob ein Grundstück baurechtlich zum Innenbereich gehört, entscheidet die zuständige Behörde; ob und wo es im Landschaftsschutzgebiet liegt, zeigt die Verordnung. Für ein Bauvorhaben müssen beide Prüfungen bestehen, denn die baurechtliche Zulässigkeit ersetzt die naturschutzrechtliche nicht.

Landschaftsschutzgebiet und Außenbereich im Vergleich
FrageLandschaftsschutzgebietAußenbereich
Rechtsgebiet2,3Naturschutzrecht (Bundesnaturschutzgesetz und Verordnung zum Gebiet)Baurecht (§ 35 Baugesetzbuch)
Was geregelt wird2,3Was auf der geschützten Fläche geschehen darf und was unterbleiben mussOb ein Bauvorhaben außerhalb von Baugebieten und bebauten Ortsteilen zulässig ist
Wer die Lage klärt2,4Die Verordnung legt fest, welche Fläche geschützt istDie zuständige Behörde entscheidet, ob ein Grundstück zum bebauten Innenbereich gehört
Folge für das Bauen1,3Kein pauschales Bauverbot; es zählen die Verbote der VerordnungWeder ein pauschales Bauverbot noch ein gewöhnlicher Anspruch auf Wohnbebauung
Quellen: 2, 3, 4, 1
Mindert ein Landschaftsschutzgebiet den Grundstückswert?

Einen allgemeinen Abschlag gibt es nicht, auch keinen festen Prozentsatz. Ob der Schutz den Wert berührt, hängt davon ab, was die Verordnung auf der betroffenen Fläche tatsächlich verbietet und was dort nach Baurecht ohnehin zulässig wäre. Den Wert eines einzelnen Grundstücks ermittelt deshalb erst ein Gutachten, das beides berücksichtigt.

Häufige Fragen

Ist ein Treffer in der Schutzgebietskarte ein Bauverbot?

Nicht automatisch. Die Karte des Bundesamts für Naturschutz bündelt mehrere Schutzgebietskategorien, die sich überlagern können und unterschiedliche Rechtswirkungen haben. Liegt ein Grundstück in mehreren Gebieten zugleich, zählen die Regeln jedes dieser Gebiete.

Quelle: 1
Gilt der Schutz auch für ein Grundstück, das schon bebaut ist?

Ja, aber bestehende Gebäude und Nutzungen können anders behandelt werden als neue Vorhaben. Spürbar wird der Schutz vor allem, wenn etwas Neues geplant ist, etwa ein Anbau, eine Zufahrt oder eine Geländeveränderung. Was für eine bestehende Nutzung gilt, klären die Verordnung und die untere Naturschutzbehörde im Einzelfall.

Quelle: 2
Wo finde ich die Verbote für den geschützten Teil meines Grundstücks?

In der Verordnung zu dem Gebiet, in dem dieser Teil liegt. Sie nennt neben den Verboten auch die Handlungen, die eine Erlaubnis brauchen, und mögliche Ausnahmen. Welche Verordnung für Ihr Flurstück gilt, erfahren Sie bei der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt.

Quelle: 2

Quellen

Für die Antwort und die gekennzeichneten Fakten wurden folgende amtliche oder fachbehördliche Veröffentlichungen geprüft. Landes- und Kommunalregeln können zusätzlich gelten.

  1. 1. BfN: Schutzgebiete in DeutschlandBundesamt für Naturschutz · geprüft am 24.08.2026

    Die Kartenanwendung des Bundesamts für Naturschutz bündelt Schutzgebietskategorien, die sich überlagern können und unterschiedliche Rechtswirkungen haben. Ein Treffer ist nicht automatisch ein Bauverbot.

  2. 2. § 26 BNatSchGBundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz · geprüft am 18.09.2026

    § 26 BNatSchG bestimmt Landschaftsschutzgebiete als rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete zum besonderen Schutz von Natur und Landschaft. Verboten sind nach Maßgabe näherer Bestimmungen alle Handlungen, die den Charakter des Gebiets verändern oder dem Schutzzweck zuwiderlaufen; die Einzelheiten stehen in der Verordnung zum Gebiet.

  3. 3. § 35 BauGBBundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz · geprüft am 24.08.2026

    § 35 BauGB regelt Vorhaben im Außenbereich. Daraus folgt weder ein pauschales Bauverbot noch ein gewöhnlicher Anspruch auf Wohnbebauung.

  4. 4. § 34 BauGBBundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz · geprüft am 24.08.2026

    § 34 BauGB regelt die planungsrechtliche Zulässigkeit im zusammenhängend bebauten Innenbereich. Ob das Grundstück dazugehört, entscheidet die zuständige Behörde.

Die Inhalte dienen nur der ersten Orientierung und ersetzen keine Steuer-, Rechts- oder Sachverständigenberatung.

Nächster Schritt

Schutzgebiete an einer Adresse prüfen

Die Naturschutz-Prüfung zeigt, ob eine Adresse in einem Landschafts-, Naturschutz- oder FFH-Gebiet liegt, und erklärt, wann dort gebaut werden darf.

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