Das Wichtigste im Überblick
- Zuständig
- Die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) sowie das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG) liefern regionale Karten. Die Untersuchung findet am Bauplatz statt.
- Quellen: 1, 3
- Prüfen
- Ob regionale Boden-, Geologie- und Geländedaten für die konkrete Gründungsfrage ausreichen.
- Quellen: 1, 2, 3
- Unterlage
- Bodenübersicht, Geologische Übersichtskarte und digitales Geländemodell als Vorinformation.
- Quellen: 1, 2, 3
- Zeitpunkt
- Vor der notariellen Bindung, wenn der Baugrund die Kaufentscheidung oder Gründung beeinflusst.
- Quelle: 1
- Rechtsgrundlage
- Die Kartenprodukte sind fachliche Übersichtsdaten und kein standortbezogener Gründungsnachweis.
- Quelle: 3
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