Das Wichtigste im Überblick
- Zuständig
- Die Landesdenkmalbehörde und die örtliche Denkmalbehörde; wer im Einzelfall entscheidet, regelt das Land.
- Quellen: 2, 1
- Prüfen
- Ob ein Bau- oder Bodendenkmal auf dem Grundstück verzeichnet ist, wie genau seine Lage angegeben ist und welche Eingriffe geplant sind.
- Quellen: 1, 2
- Unterlage
- Ein Auszug aus Denkmalliste oder Denkmalatlas mit der Denkmalbeschreibung, dazu die schriftliche Auskunft der Denkmalbehörde zum Vorhaben.
- Quellen: 2, 1
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