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Risiken prüfen

Was bedeutet „offen“, wenn keine Altbergbau-Daten vorliegen?

Fehlende Altbergbau-Daten bei Grundradar sind weder Entwarnung noch Nachweis eines Stollens. Fragen Sie die zuständige Bergbehörde. Prüfen Sie zusätzlich historische Unterlagen, ob früherer Bergbau das Grundstück betrifft. Vor Kauf und Gründung muss diese Frage für das konkrete Grundstück fachlich geklärt sein.

Belegt durch:Grundradar Quellen und Abdeckung§ 75 BBergGBrandenburg: Bergbaualtlastengeprüft am

Aktualisiert: 17.09.20264 Quellen

Das Wichtigste im Überblick

Zuständig
Bergbehörde und Landesstelle geben Auskunft zu Bergbauberechtigungen und regionalen Bergbaufolgen.
Quellen: 1, 3
Prüfen
Historische Nutzung, Berechtsamsbuch, Berechtsamskarte, regionale Hinweise und mögliche Senkungsfolgen.
Quellen: 2, 1
Unterlage
Sichern Sie Registerauskunft, historische Karten und behördliche Auskunft für das Flurstück.
Quellen: 3, 1
Zeitpunkt
Klären Sie mögliche Altbergbaufolgen vor Kauf, Gründung und Finanzierung.
Quellen: 2, 1
Rechtsgrundlage
§ 75 des Bundesberggesetzes (BBergG) regelt Berechtsamsbuch und Berechtsamskarte. Diese Unterlagen sind kein vollständiger Negativnachweis.
Quellen: 1, 3
Haben Sie ein konkretes Grundstück im Blick?Die kostenlose Prüfung zeigt für Ihre Adresse Bodenrichtwert, Lage und vorliegende Risikohinweise. Verbindliche Auskünfte erteilt weiterhin die zuständige Behörde.
So gehen Sie vor

So klären Sie die fehlende Altbergbauinformation

  1. 1Notieren Sie, welche Altbergbauinformation für den Standort fehlt.
  2. 2Fragen Sie die zuständige Bergbehörde an.
  3. 3Sichten Sie historische Karten und regionale Hinweise.
  4. 4Lassen Sie mögliche Baugrundfolgen fachlich bewerten.
Offene Daten beweisen keine Bergbaufreiheit

Ein fehlender Datensatz bedeutet zunächst nur, dass die verfügbare Prüfung keine belastbare Aussage liefert. Daraus folgt weder, dass kein alter Abbau liegt, noch, dass eine Senkung bevorsteht.

Behandeln Sie die fehlende Information als offene Frage. Klären Sie sie durch eine passende behördliche oder fachliche Auskunft, bevor Sie Gründung oder Kauf darauf stützen.

Register und regionale Hinweise decken verschiedene Fragen ab

Das Berechtsamsbuch und die Berechtsamskarte dokumentieren bergrechtliche Berechtigungen, also verliehene Rechte zur Gewinnung von Bodenschätzen. Regionale Altbergbauinformationen können zusätzlich Restlöcher, Böschungen, Grundwasser oder belastete Flächen betreffen.

Keiner dieser Ausschnitte ist ein vollständiges Register aller historischen Hohlräume. Prüfen Sie deshalb Quelle, Raumbezug und Aussagegrenze.

Vor der Gründung brauchen Sie die Auskunft der Bergbehörde

Fragen Sie mit Flurstück und Vorhaben bei der zuständigen Stelle an. Bei einem Hinweis können weitere Recherchen, Messungen oder eine Baugrunduntersuchung nötig werden.

Eine Karte ohne Altbergbau-Hinweis ist keine Freigabe für die Gründung. Holen Sie bei der zuständigen Bergbehörde eine Auskunft zum Grundstück ein.

Häufige Fragen

Welche Auskunft brauchen Sie bei einem offenen Altbergbau-Datensatz?

Bitten Sie die Bergbehörde um eine flurstücksbezogene Auskunft und nennen Sie das geplante Vorhaben. Je nach Region können historische Karten, Angaben aus Berechtsamsbuch und Berechtsamskarte, Messungen oder eine Baugrunduntersuchung erforderlich sein.

Quellen: 1, 3
Belegt eine Berechtsamskarte den Zustand des Untergrunds?

Nein. Sie dokumentiert bergrechtliche Berechtigungen, nicht automatisch die Lage eines Hohlraums, die Tragfähigkeit des Bodens oder eine künftige Bodenbewegung.

Quellen: 1, 2

Quellen

Für die Antwort und die gekennzeichneten Fakten wurden folgende amtliche oder fachbehördliche Veröffentlichungen geprüft. Landes- und Kommunalregeln können zusätzlich gelten.

  1. 1. § 75 BBergGBundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz · geprüft am 24.08.2026
  2. 2. BundesberggesetzBundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz · geprüft am 24.08.2026
  3. 3. Brandenburg: BergbaualtlastenLandesamt für Umwelt Brandenburg · geprüft am 24.08.2026
  4. 4. Grundradar Quellen und AbdeckungGrundradar · geprüft am 24.08.2026

Die Inhalte dienen nur der ersten Orientierung und ersetzen keine Steuer-, Rechts- oder Sachverständigenberatung.

Nächster Schritt

Grundstück prüfen

Ordnen Sie Risikosignale ein und markieren Sie offene Altbergbaufragen für die Behördenauskunft.

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Weitere Fragen zur Grundstücksprüfung

Vor der Entscheidung

Prüfen Sie die Adresse, bevor Sie den Kaufvertrag unterschreiben

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