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Glossar

Schulgrunddaten: Schulstandorte und Schulformen nachschlagen

Schulgrunddaten sind grundlegende Angaben zu Schulen, etwa Schulnummer, Schulform, Name und Adresse. Bei der Wohnortsuche helfen sie, einen Schulstandort zuzuordnen. Ein Eintrag ist jedoch keine Aufnahmezusage für ein Kind und beantwortet auch keine Frage nach einem freien Betreuungsplatz.

Aktualisiert am 17.10.2026 · Fachlich geprüft am 17.10.2026

Definition

Ein Beispiel sind die Schulgrunddaten aus Nordrhein-Westfalen. Sie enthalten Angaben zu öffentlichen und privaten Schulen. Die Schulform beschreibt dabei die Art der Schule, während Name und Adresse die Zuordnung des Eintrags ermöglichen. Diese Angaben beantworten unterschiedliche Fragen und sollten bei einem Standortvergleich nicht miteinander verwechselt werden.

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Rechtsgrundlage

Die genannten Schulgrunddaten veröffentlicht das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen über GovData. Diese Herkunft bezieht sich auf den dort beschriebenen Landesdatensatz. Sie ist keine Aussage, dass jeder beliebige Schuleintrag einer deutschlandweiten Karte aus derselben Quelle stammt.

§ 24 Abs. 6 SGB VIII
Bedeutung für Käufer

Suchen Sie beim Vergleich möglicher Wohnorte zuerst nach der benötigten Schulform. Prüfen Sie anschließend die bezeichnete Einrichtung und fragen Sie dort nach den Bedingungen für den gewünschten Schulbesuch. Halten Sie die Auskunft zur Aufnahme getrennt von der Lage auf der Karte fest. Erst beides zusammen beantwortet Ihre konkrete Frage.

Name, Schulform und Adresse erfüllen verschiedene Aufgaben

Für eine erste Suche ist der Schulname hilfreich. Wenn mehrere ähnlich benannte Einrichtungen infrage kommen, sollten auch Schulform und Adresse abgeglichen werden. Die Schulnummer ist eine weitere Angabe, auf die sich eine Nachfrage zum betreffenden Eintrag beziehen kann.

So lassen sich die im Landesdatensatz genannten Grundangaben für eine Nachfrage verwenden.
AngabeFrage für die Standortprüfung
SchulformEntspricht die Art der Schule dem gesuchten Angebot?
Amtliche SchulbezeichnungWelche Einrichtung ist genau gemeint?
AdresseAn welchem Standort soll der Schulbesuch stattfinden?
SchulnummerAuf welchen Eintrag bezieht sich die Nachfrage?
Schulweg und Aufnahme prüfen Sie gesondert

Ein Punkt in Grundstücksnähe beantwortet zunächst eine Lagefrage. Für den künftigen Alltag sollten Sie den vorgesehenen Weg vom Haus zur Schule selbst prüfen. Verwenden Sie den tatsächlichen Ausgangspunkt und den gesuchten Standort. Leiten Sie eine Gehzeit nicht allein aus dem Abstand zweier Punkte auf dem Bildschirm ab.

Fragen Sie die Einrichtung oder die zuständige Schulverwaltung ausdrücklich nach dem gewünschten Aufnahmezeitpunkt. Formulieren Sie die Anfrage für das betreffende Kind und die benötigte Schulform. So vermeiden Sie, dass eine allgemeine Auskunft über das Vorhandensein einer Schule als Antwort auf eine individuelle Aufnahmefrage verstanden wird.

Ein fehlender Schuleintrag ist keine bestätigte Versorgungslücke

Ein Schuleintrag belegt eine erfasste Einrichtung. Eine Auskunft, dass die gewünschte Schulform am angefragten Standort nicht angeboten wird, ist eine konkrete negative Antwort. Wenn dagegen verwertbare Angaben fehlen, bleibt die Frage offen. Suchen Sie dann in der zuständigen Schulauskunft weiter, statt aus einem leeren Kartenausschnitt auf das gesamte Angebot zu schließen.

Für den Kaufvergleich hilft eine getrennte Notiz zu Standort, Weg und Auskunft der Einrichtung. Der Ratgeber zum Grundstückskauf ordnet diese Fragen in die gesamte Prüfung des Wohnumfelds ein. Eine bloße Zahl von Schulen in der Nähe sollte die konkrete Prüfung der benötigten Einrichtung nicht ersetzen.

Häufige Fragen

An wen richte ich die Frage nach einem Betreuungsplatz?

Nach § 24 Abs. 6 des Achten Buchs Sozialgesetzbuch müssen die Träger der öffentlichen Jugendhilfe oder beauftragte Stellen über das örtliche Betreuungsangebot informieren und bei der Auswahl beraten. Fragen Sie dort nach dem Angebot für den gewünschten Ort und Zeitraum, statt es aus Schuleinträgen abzuleiten.

Gehört zur Beratung auch die pädagogische Konzeption?

Die gesetzliche Informationspflicht zur Kindertagesbetreuung umfasst auch die pädagogische Konzeption der Einrichtungen. Wenn Ihnen ein bestimmter Betreuungsansatz wichtig ist, nehmen Sie diese Frage in die Beratung auf. Die bloße Lage eines Einrichtungspunkts beantwortet sie nicht.

Sind Schulgrunddaten eine Bewertung der Unterrichtsqualität?

Schulnummer, Schulform, Name und Adresse beschreiben die Einrichtung, aber keine Unterrichtsqualität. Wenn Sie Schulen vergleichen möchten, formulieren Sie die dafür wichtigen Fragen gesondert. Verwenden Sie die Grundangaben zur eindeutigen Zuordnung und nicht als Rangliste der Schulen.

Verwandte Begriffe
Weiterlesen
Quellen

Grundlage sind die Beschreibung der Schulgrunddaten Nordrhein-Westfalens und § 24 Abs. 6 Achtes Buch Sozialgesetzbuch zur Betreuungsberatung. Quellenprüfung am 17.10.2026.

Nach der Definition

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