Definition
Definition
Die Kurzform lautet MaStR. Gemeint ist mit „Stammdaten“ die Beschreibung einer Anlage oder eines Marktakteurs. Für die Grundstückssuche hilft diese Unterscheidung bei der Frage, welche Anlage gemeint ist. Die Beurteilung ihrer Auswirkungen auf einen bestimmten Standort ist eine andere Aufgabe.
Auf der Karte ansehen
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage
Die gesetzliche Grundlage steht in § 111e des Energiewirtschaftsgesetzes. Danach errichtet und betreibt die Bundesnetzagentur das elektronische Verzeichnis mit energiewirtschaftlichen Daten. Es handelt sich also um ein gesetzlich vorgesehenes Register und nicht um ein Verzeichnis von Immobilienangeboten.
Bedeutung für Käufer
Bedeutung für Käufer
Notieren Sie bei einem auffälligen Anlagenpunkt den Namen und die dort genannten Merkmale. So können Sie bei der Besichtigung gezielt nach dieser Anlage fragen, statt eine Vermutung über die gesamte Nachbarschaft zu übernehmen. Halten Sie Registerangabe, eigene Beobachtung und noch offene Fragen getrennt fest.
Welche Frage beantwortet ein Anlagenverzeichnis?
Welche Frage beantwortet ein Anlagenverzeichnis?
Ein Anlagenverzeichnis hilft zunächst beim Zuordnen. Eine Anlage neben einer Bahnstrecke und eine Anlage am Ortsrand können auf der Karte nahe beieinander erscheinen. Bevor daraus eine Kaufentscheidung folgt, muss klar sein, auf welchen Eintrag sich die Beobachtung bezieht. Vergleichen Sie deshalb den ausgewählten Ort mit der Lage des Grundstücks.
Aus dem bloßen Vorhandensein einer Energieanlage folgt noch kein bestimmter Nachteil für ein Nachbargrundstück. Für einen solchen Schluss wären weitere Angaben nötig, die gerade die Wirkung an diesem Grundstück betreffen. Nutzen Sie das Register daher als Ausgangspunkt einer konkreten Nachfrage und nicht als pauschales Urteil über einen Wohnort.
So halten Sie eine Nachfrage nachvollziehbar fest
So halten Sie eine Nachfrage nachvollziehbar fest
Wenn die Umgebung für den Kauf wichtig ist, sollte sich eine spätere Auskunft auf denselben Anlagenstandort beziehen. Eine kurze Notiz verhindert, dass in einem Gespräch verschiedene Anlagen miteinander verwechselt werden.
- Öffnen Sie den betreffenden Eintrag und notieren Sie die Bezeichnung der Anlage sowie das Datum Ihrer Abfrage.
- Beschreiben Sie die offene Frage konkret, etwa ob die Anlage vom geplanten Garten aus zu sehen ist.
- Prüfen Sie diese Frage bei der Besichtigung und bitten Sie bei Bedarf um Unterlagen zu genau dieser Anlage.
Ein fehlender Kartenpunkt lässt die Frage offen
Ein fehlender Kartenpunkt lässt die Frage offen
Ein sichtbarer Eintrag belegt zunächst einen Registerhinweis. Wenn eine Suche keinen passenden Eintrag ergibt, ist das eine andere Aussage als eine ausdrückliche Auskunft, dass am gesuchten Ort keine Anlage vorhanden ist. Fehlt eine verwertbare Angabe, bleibt die Frage offen. Gerade eine bekannte Anlage vor Ort sollte deshalb Anlass zum genaueren Nachschlagen sein.
Für die gesamte Kaufprüfung führt der Ratgeber zum Grundstückskauf die weiteren Fragen zusammen. Der Registerbegriff klärt dagegen nur, woher grundlegende Angaben zu Energieanlagen stammen und wie weit eine Schlussfolgerung daraus reichen darf.
Häufige Fragen
Kann ich die öffentlichen Registerdaten herunterladen?
Die Bundesnetzagentur bietet die gesamten öffentlichen Daten des Marktstammdatenregisters zum Download an. Das verwendete XML-Format ist ein strukturiertes Dateiformat. Wenn Sie nur eine einzelne Anlage nachschlagen möchten, ist die Suche im Register der unmittelbarere Weg.
Was tue ich bei einer Frage zum Registerdownload?
Für Rückfragen und Hinweise zum Datendownload verweist das Marktstammdatenregister auf sein Kontaktformular mit dem Betreff „Datendownload“. Beschreiben Sie dort die betroffene Datei und die konkrete Frage. Dieser Kontaktweg betrifft den Download und ersetzt keine Auskunft zu Auswirkungen einer Anlage am Grundstück.
Macht ein Eintrag eine Besichtigung überflüssig?
Eine Besichtigung beantwortet andere Fragen als das Marktstammdatenregister. Wenn Ihnen die Aussicht vom Haus oder die Wahrnehmung einer Anlage am vorgesehenen Sitzplatz wichtig ist, prüfen Sie genau diesen Ort. Ein Punkt auf der Karte beantwortet diese persönlichen Nutzungsfragen nicht.
Verwandte Begriffe
Verwandte Begriffe
Weiterlesen
Weiterlesen
Quellen
Quellen
Grundlage sind die Registerbeschreibung und der öffentliche Download der Bundesnetzagentur sowie § 111e Energiewirtschaftsgesetz. Quellenprüfung am 17.10.2026.
- Bundesnetzagentur: Marktstammdatenregister - Registerführung und grundlegende Angaben zum Strom- und Gasmarkt.
- Bundesnetzagentur: öffentlicher Datendownload - Bereitstellung der öffentlichen Registerdaten und Kontakt zum Download.
- § 111e Energiewirtschaftsgesetz - Gesetzliche Grundlage des elektronischen Registers.