Zum Hauptinhalt springen
grundradar

Glossar

Erdbebenzone: örtliche Einordnung für die Gebäudeplanung

Eine Erdbebenzone ist ein Gebiet, das in einer Zonenkarte zur Erdbebengefährdung eingeordnet wird. Die hier erläuterte ältere Karte unterscheidet die Zonen 0 bis 3. Für ein Bauvorhaben ist die Zuordnung ein erster Hinweis für die Statik; sie ersetzt keine aktuelle Prüfung der Planungsgrundlagen.

Aktualisiert am 17.10.2026 · Fachlich geprüft am 17.10.2026

Definition

Die Zonennummer bezeichnet die räumliche Zuordnung in dieser Karte. Zu ihr gehört eine ergänzende Karte der geologischen Untergrundklassen. Das sind Einteilungen des Untergrunds innerhalb der Erdbebenzonen. Eine allein genannte Zonennummer enthält diese zusätzliche Information noch nicht. Fragen Sie deshalb nach beiden Angaben, wenn ein Hausanbieter oder Verkäufer die Erdbebenzone nennt.

Haben Sie ein konkretes Grundstück im Blick?Prüfen Sie Lage, Richtwert und vorliegende Risikohinweise kostenlos.
Rechtsgrundlage

Die Zonenkarte gehört zum Nationalen Anhang zur europäischen Erdbebennorm DIN EN 1998-1/NA:2011-01. Das GFZ Helmholtz-Zentrum für Geoforschung warnt ausdrücklich, dass die zugrunde liegende ältere Gefährdungsberechnung nicht mehr dem Stand von Wissenschaft und Technik entspricht. Daraus lässt sich keine Aussage ableiten, welche Fassung für ein konkretes Vorhaben heute anzuwenden ist.

DIN EN 1998-1/NA:2011-01
Bedeutung für Käufer

Geben Sie die Auskunft früh an den Tragwerksplaner weiter, also an den Fachmann für die tragenden Bauteile eines Hauses. Bitten Sie ihn, die benötigten Grundlagen für den Entwurf zu benennen. Der Ratgeber zu Erdbebenzonen erläutert den Weg von der örtlichen Einordnung zur Planung und vertieft die Untergrundklassen.

Was lässt sich aus einer Ortsauskunft ablesen?

Die vom GFZ angebotene Zuordnung von Orten hat informativen Charakter. Sie eignet sich damit für die erste Nachfrage zu einem Standort. Eine solche Ortsauskunft ist noch keine bestätigte Zuordnung für jedes Grundstück im angezeigten Ausschnitt. Halten Sie fest, ob sich eine Angabe auf einen Ort, einen Kartenpunkt oder eine behördliche Planungskarte bezieht.

So ordnen Sie eine Auskunft ein, die nur eine Zone und eine Quelle nennt.
AngabeWas sie beantwortetWas Sie zusätzlich erfragen
Zonennummer aus der älteren KarteWelcher der vier Zonen die Auskunft den Ort zuordnet.Welche Untergrundklasse die ergänzende Karte nennt.
Ortszuordnung des GFZWo der abgefragte Ort in der berechneten Ausgangskarte liegt.Ob die Planungskarte des Landes eine genauere Zuordnung verlangt.
Was ist an einer Zonengrenze zu prüfen?

Für die in seiner Erläuterung genannten Länder verweist das GFZ besonders an Zonengrenzen auf die behördlichen Planungskarten. Eine Farbe in der Nachbarschaft reicht dort als Begründung nicht aus. Nehmen Sie einen Ausschnitt mit der markierten Lage mit, damit der Planer die offene Zuordnung gezielt prüfen kann.

Wenn sich Angaben widersprechen, speichern Sie beide Quellen mit Datum und Ortsbezug. Schreiben Sie nicht einfach die günstigere Nummer in die Anfrage. Formulieren Sie die Abweichung als Frage und lassen Sie erläutern, auf welcher Unterlage die Zuordnung für das Bauvorhaben beruht. So bleibt die Entscheidung später anhand der Unterlagen nachvollziehbar.

Welche Unterlagen gehören in die Planungsanfrage?
  1. Nennen Sie die genaue Grundstückslage und legen Sie den gespeicherten Ausschnitt bei.
  2. Geben Sie die Zonennummer mit ihrer Quelle an, statt nur von einer Erdbebengegend zu sprechen.
  3. Beschreiben Sie das geplante Haus und fragen Sie, welche Angaben zum Untergrund fehlen.
  4. Bitten Sie um eine Einordnung der aktuellen Planungsgrundlagen, bevor Sie Angebote mit unterschiedlichen Annahmen vergleichen.

Häufige Fragen

Bedeutet Erdbebenzone 0, dass keine Auskunft vorliegt?

Erdbebenzone 0 ist eine der vier ausdrücklich benannten Zonen. Eine Auskunft mit dieser Nummer enthält also eine Zuordnung. Fehlende Angaben sollten Sie dagegen als offene Frage festhalten und nicht eigenständig durch die Nummer 0 ersetzen.

Darf ich die Zonennummer zwischen zwei Orten mitteln?

Zonennummern sind Zuordnungen von Gebieten. Ein rechnerischer Mittelwert aus Nachbarorten wäre keine Zone der Karte. Prüfen Sie für den gesuchten Standort die maßgebliche Karte, statt aus mehreren Ortsauskünften eine eigene Zwischenklasse zu bilden.

Was frage ich zu einer Erdbebenzone im älteren Exposé?

Fragen Sie nach der verwendeten Karte und ihrem Bezug zur damaligen Planung. Bewahren Sie die Angabe als Teil der Objektunterlagen auf. Ob sie für einen Umbau oder Neubau ausreicht, sollte anhand des heutigen Vorhabens und der aktuellen Grundlagen geklärt werden.

Verwandte Begriffe
Weiterlesen
Quellen

Grundlage ist die Erdbebenzonenabfrage des GFZ einschließlich ihrer Einschränkungen; Quellenstand 17.10.2026.

Nach der Definition

Prüfen Sie das konkrete Grundstück

Die kostenlose Prüfung zeigt vorliegende Standortdaten und Risikohinweise.

Was die kostenlose Grundstücksprüfung zeigt →