Definition
Definition
Eine Baulast steht in der Regel nicht im Grundbuch. Maßgeblich ist die aktuelle Auskunft der Bauaufsichtsbehörde aus dem Baulastenverzeichnis. In Bayern laufen viele vergleichbare Sicherungen über andere rechtliche Wege.
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage
Die Rechtsgrundlage ist nicht bundeseinheitlich, sondern ergibt sich aus der jeweiligen Landesbauordnung. Zugang und Nachweise werden deshalb je nach Land und Behörde unterschiedlich gehandhabt.
Eine Baulast ist kein privatrechtliches Wegerecht. Private Rechte gehören regelmäßig in das Grundbuch; öffentlich-rechtliche Verpflichtungen werden durch die Bauaufsicht verwaltet.
Ist das ein Problem beim Kauf?
Ist das ein Problem beim Kauf?
Vor dem Kauf sollten Sie klären, ob eine Baulast die Bebaubarkeit, Erweiterung oder Nutzung einschränkt. Eine Zufahrtsbaulast kann nützlich sein, eine Abstandflächenbaulast kann künftige Bauoptionen verkleinern.
Verlassen Sie sich nicht allein auf das Exposé. Fragen Sie die Behörde oder lassen Sie die Auskunft über Notar, Verkäufer oder bevollmächtigte Fachleute einholen, bevor Kaufpreis und Bauabsicht feststehen.
Verwandte Begriffe
Verwandte Begriffe
Quellen
Quellen
Baulasten werden bei Grundradar als behördlich nachzuprüfender Punkt geführt, nicht als bundesweit frei publizierbarer Datensatz.
- Hamburg Service: Baulastenverzeichnis - Beispiel für Zugang, Antrag und Nachweispflicht bei Baulastauskünften.
- Ratgeber Baulast - Grundradar-Einordnung zum Kaufprozess.