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Glossar

Bergbauberechtigung: Recht auf Suche oder Gewinnung von Bodenschätzen

Eine Bergbauberechtigung ist ein Recht zur Suche nach oder zur Gewinnung von bestimmten Bodenschätzen in einem festgelegten Gebiet. Bei bergfreien Bodenschätzen reicht dafür das Eigentum am Grundstück nicht aus. Für Käufer ist ein Kartenbefund ein Anlass, Art und Inhalt des Rechts zu prüfen. Er belegt weder einen laufenden Abbau noch einen Bergschaden am Haus.

Aktualisiert am 17.10.2026 · Fachlich geprüft am 17.10.2026

Definition

Bergfrei heißt, dass sich das Grundstückseigentum nicht auf diese Bodenschätze erstreckt. Das Wort bedeutet also nicht, dass jeder sie ohne Erlaubnis suchen oder abbauen dürfte. Das Bundesberggesetz unterscheidet zwischen dem Recht zur Suche und dem Recht zur Gewinnung. Diese Trennung erklärt, weshalb ein großflächig eingezeichnetes Berechtigungsfeld nicht als Fläche eines vorhandenen Bergwerks gelesen werden darf.

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Rechtsgrundlage

Die zuständige Behörde führt ein Berechtsamsbuch und eine Berechtsamskarte (§ 75 BBergG). Das sind die amtlichen Verzeichnisse der Bergbauberechtigungen und ihrer räumlichen Zuordnung. „Berechtsam“ bezieht sich hier auf die bergrechtlichen Rechte. Ein Ausschnitt aus einer Übersichtskarte ersetzt die Prüfung des betreffenden Eintrags nicht.

§ 3 BBergG§ 6 BBergG§ 51 BBergG§ 75 BBergG
Bedeutung für Käufer

Halten Sie beim Kartenvergleich den Feldnamen, die Berechtigungsart und die genannten Bodenschätze fest. Fragen Sie anschließend gezielt nach dem Recht, das die Fläche betrifft. Für die Untersuchung des Baugrunds und die Vorbereitung eines Bauvorhabens führt der Ratgeber zum Baugrundgutachten weiter.

Eine Erlaubnis betrifft die Suche, eine Bewilligung die Gewinnung

Nach § 6 BBergG braucht die Suche nach bergfreien Bodenschätzen eine Erlaubnis. Wer sie gewinnen will, benötigt eine Bewilligung oder Bergwerkseigentum. „Gewinnung“ bedeutet hier, den Bodenschatz abzubauen oder zu fördern. Die Bezeichnungen stehen somit für unterschiedliche Rechte. Übernehmen Sie sie genau, wenn Sie einen Kartenbefund an die Behörde weitergeben.

Beispiel für das Lesen einer Berechtigungsangabe. „Beispielfeld“ ist ein erfundener Name und bezeichnet keinen tatsächlichen Standort.
AngabeBeispielSo lesen Sie sie
FeldnameBeispielfeldDer Name ordnet die Anfrage dem betreffenden Gebiet zu.
BerechtigungsartErlaubnisDas Recht betrifft die Suche nach den bezeichneten Bodenschätzen.
BodenschatzAngabe aus dem EintragPrüfen Sie, für welchen Stoff oder welche Energie das Recht erteilt wurde.
Hinweis

Das Recht sagt noch nichts über Arbeiten vor Ort

Lesen Sie eine Erlaubnis nicht als Nachweis einer Bohrung unter dem Haus. Für diese Frage brauchen Sie Angaben zu den tatsächlichen Arbeiten, nicht nur die Berechtigungsart.
Die Berechtigung ersetzt grundsätzlich keinen zugelassenen Betriebsplan

Für einen Aufsuchungs- oder Gewinnungsbetrieb verlangt § 51 BBergG grundsätzlich einen Betriebsplan, den die zuständige Behörde zugelassen hat. Ein Betriebsplan beschreibt den Betrieb und ist eine andere Unterlage als die Berechtigung für einen Bodenschatz. Das Gesetz enthält Ausnahmen von der Betriebsplanpflicht. Deshalb lässt sich aus der Berechtigung allein weder ein zugelassener Betrieb noch dessen genauer Umfang ablesen.

Trennen Sie in einer Anfrage drei Fragen. Welches Recht betrifft das Gebiet? Welche Arbeiten sind zugelassen oder vorgesehen? Welche Hinweise liegen zum Untergrund des konkreten Grundstücks vor? Eine Antwort nur zur ersten Frage beantwortet die beiden anderen nicht. Das gilt auch dann, wenn das Berechtigungsfeld auf der Karte das gesamte Grundstück überdeckt.

Berechtigungsfeld und Altbergbau beantworten verschiedene Fragen

Die Berechtigung beschreibt eine Rechtsposition. Für die Frage nach früheren Arbeiten oder Hohlräumen brauchen Sie dagegen Informationen zum Untergrund und zur Bergbaugeschichte des Standorts. Ein Berechtigungsfeld darf deshalb weder als Schadensnachweis noch als Entwarnung behandelt werden. Die Frage nach einem konkreten Bergschaden bleibt ohne eine dafür geeignete Auskunft offen.

Wenn die Karte keine Berechtigung anzeigt, prüfen Sie zuerst, ob für den Standort überhaupt Angaben vorliegen. Kein erfasster Eintrag und fehlende Angaben sind verschiedene Befunde. Halten Sie außerdem fest, ob Sie gerade die Berechtigungen oder die Hinweise auf Altbergbau betrachten, damit sich die Auskunft auf die richtige Frage bezieht.

Häufige Fragen

Wo kann ich in Nordrhein-Westfalen eine grundstücksbezogene Auskunft beantragen?

Die Bezirksregierung Arnsberg bietet über ihr öffentliches Untergrund-Auskunftssystem „NRW von unten“ ein Online-Formular für grundstücksbezogene Auskünfte an. Der Weg gilt für Nordrhein-Westfalen. Für ein Grundstück in einem anderen Bundesland müssen Sie die dort zuständige Stelle ermitteln.

Was geschieht im Verzeichnis mit einer erloschenen Berechtigung?

Eine erloschene Bergbauberechtigung wird im Berechtsamsbuch gelöscht. Auf der Berechtsamskarte muss das Erlöschen gekennzeichnet werden (§ 75 Abs. 5 BBergG). Achten Sie deshalb bei älteren Unterlagen auf den Stand der Auskunft und lassen Sie die heutige Rechtslage bestätigen.

Soll ich einen Berechtigungsbefund zusammen mit einem Altlastenhinweis klären?

Formulieren Sie dazu getrennte Fragen. Bitten Sie bei der Bergbauberechtigung um Auskunft zum bezeichneten Recht und bei einem zusätzlichen Altlastenhinweis um die zugehörigen Unterlagen. Übernehmen Sie einen unauffälligen Befund aus der einen Prüfung nicht als Antwort auf die andere. So bleibt erkennbar, welcher Teil der Kaufprüfung noch offen ist.

Verwandte Begriffe
Weiterlesen
Quellen

Quellenprüfung am 17.10.2026. Die Erläuterung trennt Bergbauberechtigungen von tatsächlichen Arbeiten und möglichen Schäden. Eine grundstücksbezogene Behördenauskunft bleibt gesondert einzuholen.

Nach der Definition

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