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Fürth

Median

Datenstand ausstehend

Richtwertzonen

0

Stichtag

ausstehend

Bodenrichtwert

Bodenrichtwert Fürth

Aktuell zeigt diese Seite keinen Bodenrichtwert-Median im Landkreis Fürth, da der Veröffentlichung über BORIS Bayern; verantwortlich ist der Obere Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Freistaat Bayern. Der Datenzugang ist gebührenpflichtig und deshalb für diese Seiten derzeit nicht freigegeben. die Kreisdaten nicht offen bereitstellt (keine Angabe).

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Achtung
Für Fürth liegt derzeit kein frei indexierbarer Landkreisstand vor. Die Seite bleibt als Status- und Quellenhinweis sichtbar.
Grundsteuer

Grundsteuer-Hebesatz für Fürth

Der Landkreis-Median ordnet die Grundsteuer-Belastung neben den Bodenrichtwerten ein.

BY Flächenmodell

Grundsteuer-Hebesatz öffnen
Median Hebesatz B
360 %

Mehr zu Hebesatz, Reformmodell und Vergleich finden Sie auf der verknüpften Grundsteuer-Seite.

Datenstand und Lizenzhinweis

Datenstand und Lizenzhinweis

Eine offene Bodenrichtwert-Lizenz im Landkreis Fürth liegt aktuell nicht vor; verantwortlich ist der Veröffentlichung über BORIS Bayern; verantwortlich ist der Obere Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Freistaat Bayern. Der Datenzugang ist gebührenpflichtig und deshalb für diese Seiten derzeit nicht freigegeben. (keine Angabe).

Für Fürth liegt derzeit nur ein auswertbarer Stichtag mit ausreichend Richtwertzonen vor. Deshalb zeigen wir an dieser Stelle den Datenstand und verzichten auf eine Richtungsdeutung über mehrere Jahre.

Quelle und Lizenz

Veröffentlichung über BORIS Bayern; verantwortlich ist der Obere Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Freistaat Bayern. Der Datenzugang ist gebührenpflichtig und deshalb für diese Seiten derzeit nicht freigegeben.

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Weiterführende Seiten

    Methodik und Rechtsgrundlage

    Methodik und Rechtsgrundlage

    Für Bayern stützt sich diese Seite auf § 193 BauGB und § 196 BauGB sowie die vom zuständigen Gutachterausschuss veröffentlichte Landesquelle.

    Auf Kreisebene setzt der nach § 192 BauGB gebildete Gutachterausschuss die Bodenrichtwerte zum Stichtag ausstehend fest; methodisch maßgeblich ist die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV).

    Fürth

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    0

    Gemeinden

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    Veröffentlichung über BORIS Bayern; verantwortlich ist der Obere Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Freistaat Bayern. Der Datenzugang ist gebührenpflichtig und deshalb für diese Seiten derzeit nicht freigegeben.

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