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Freising

Median

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Bodenrichtwert

Bodenrichtwert Freising

Der Bodenrichtwert im Landkreis Freising ist gegenwärtig nicht offen verfügbar. Status keine Angabe; Veröffentlichung erfolgt nach Klärung mit dem Veröffentlichung über BORIS Bayern; verantwortlich ist der Obere Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Freistaat Bayern. Der Datenzugang ist gebührenpflichtig und deshalb für diese Seiten derzeit nicht freigegeben..

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Achtung
Für Freising liegt derzeit kein frei indexierbarer Landkreisstand vor. Die Seite bleibt als Status- und Quellenhinweis sichtbar.
Grundsteuer

Grundsteuer-Hebesatz für Freising

Der Landkreis-Median ordnet die Grundsteuer-Belastung neben den Bodenrichtwerten ein.

BY Flächenmodell

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Median Hebesatz B
273 %

Mehr zu Hebesatz, Reformmodell und Vergleich finden Sie auf der verknüpften Grundsteuer-Seite.

Datenstand und Lizenzhinweis

Datenstand und Lizenzhinweis

Eine offene Bodenrichtwert-Lizenz im Landkreis Freising liegt aktuell nicht vor; verantwortlich ist der Veröffentlichung über BORIS Bayern; verantwortlich ist der Obere Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Freistaat Bayern. Der Datenzugang ist gebührenpflichtig und deshalb für diese Seiten derzeit nicht freigegeben. (keine Angabe).

Für Freising liegt derzeit nur ein auswertbarer Stichtag mit ausreichend Richtwertzonen vor. Deshalb zeigen wir an dieser Stelle den Datenstand und verzichten auf eine Richtungsdeutung über mehrere Jahre.

Quelle und Lizenz

Veröffentlichung über BORIS Bayern; verantwortlich ist der Obere Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Freistaat Bayern. Der Datenzugang ist gebührenpflichtig und deshalb für diese Seiten derzeit nicht freigegeben.

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    Methodik und Rechtsgrundlage

    Methodik und Rechtsgrundlage

    Für Bayern stützt sich diese Seite auf § 193 BauGB und § 196 BauGB sowie die vom zuständigen Gutachterausschuss veröffentlichte Landesquelle.

    Rechtsgrundlage auf Kreisebene sind § 192 BauGB (Bildung des Gutachterausschusses), § 193 BauGB (Aufgaben des Gutachterausschusses) und § 196 BauGB (Bodenrichtwert) i. V. m. der ImmoWertV; Aktualisierungen erfolgen mindestens alle zwei Jahre.

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    Veröffentlichung über BORIS Bayern; verantwortlich ist der Obere Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Freistaat Bayern. Der Datenzugang ist gebührenpflichtig und deshalb für diese Seiten derzeit nicht freigegeben.

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